Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft
Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft unterstützt die Hochschule in der Ausführung des Gleichstellungsauftrags. Das Bayerische Hochschulgesetz hat das Amt 1988 der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft (Frauenbeauftragte) eingeführt.
Primäre Aufgabe der TUM Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft (Hochschulfrauenbeauftragten (Gender Equality Officer) ist auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zu achten (BayHIG, Art 22). Sie ist daher Ansprechpartnerin für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen.
Die Gleichstellungsbeauftragte steht hingegen als Ansprechpartnerin in Gleichstellungsfragen für wissenschaftsstützendes Personal zur Verfügung. Beide arbeiten eng zusammen.
Die TUM Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft nimmt darüber hinaus am Senat und der Erweiterten Hochschulleitung als stimmberechtigtes Mitglied teil und unterstützt kontinuierlich die Gleichstellungsarbeit im Hochschulrat.
TUM Gleichstellungskonferenz
Die TUM Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft(Frauenbeauftragte) hat die Leitung der Gleichstellungskonferenz inne. Diese ist ein in der Grundordnung der TUM etabliertes Gremium. Sie bündelt das Informationsmanagement für das Netzwerk der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenchaft der Schools, der Gleichstellungsbeauftragten und allen Diversity Managementstellen in den Schools.