Bergbehörde
Das Ministerium führt die Fachaufsicht über die nachgeordnete Bergbehörde aus (Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“ der Bezirksregierung Arnsberg mit Sitz in Dortmund). Die Bergbehörde ist zuständig für die Prüfung und Genehmigung bergbaulicher Vorhaben und die behördliche Aufsicht über die bergbaulichen Tätigkeiten.
Zudem ist das Wirtschaftsministerium auf dem Gebiet des Immissionsschutzes im Bergbau oberste Umweltschutzbehörde. Für andere Bereiche des Umweltschutzes, die sich unter anderem mit Fragen der bergbaulichen Wasser- und Abfallwirtschaft befassen, liegt die Fachaufsicht beim Umweltministerium.
Aufgaben und Funktionen
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die landesweit zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Obere Bergbehörde) und nimmt zudem Aufgaben im Bereich der Energiewirtschaft wahr. Die ca. 200 Beschäftigten der Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg haben folgende Aufgaben:
Nachhaltigkeit im Bergbau
Entsorgung und Überwachung von Abfällen im Bergbau, Immissionsschutz, Bodenschutz, Naturschutz und Landschaftspflege in bergrechtlichen Zulassungen, Wasserwirtschaft und die Umweltanalytik geben nur einen kleinen Einblick in den umfassenden Aufgabenbereich der Nachhaltigkeit im Bergbau. Zudem umfasst dieser Bereich die Genehmigung für die Gewinnung der Braunkohle sowie die Wiedernutzbarmachung der bergbaulich in Anspruch genommenen Flächen im Rheinischen Revier.
Rohstoffgewinnung
Der Bereich befasst sich mit dem Genehmigungsmanagement und der Überwachung der ca. 100 Betriebe der Steine- und Erdenindustrie sowie diverser anderer Betriebe. Weiterer Schwerpunkt ist Europas größter Untergrundspeicher für Erdöl und Erdgas in der Region Epe/Gronau an der niederländischen Grenze (Salzkavernen; ca. 2 Mrd. m³). Darüber hinaus ist die Bergbehörde zuständig für das Anzeige- und Genehmigungsmanagement für Tiefbohrungen (Tiefe >100 m; z.B. Geothermie, Wasserbohrungen, Exploration, unkonventionelle Erdgas-Lagerstätten) sowie die Genehmigung und Überwachung des untertägigen Bergbaus. Hinzu kommen Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz (Gefahrstoffe, Sprengstoffwesen, Strahlenschutz).
Nachbergbau
Dieser Bereich betreut vor allem die Wiedernutzbarmachung der bergbaulichen Betriebsflächen, um die planerisch festgelegte Folgenutzung zügig zu ermöglichen. Darüber hinaus wird nach der Stilllegung des Steinkohlenbergbaus an der Ruhr der nachfolgende planmäßige Grubenwasseranstieg begleitet. Die Bergbehörde ist zudem ordnungsbehördlich zuständig für die Abwehr von Gefahren im Bereich des tages- und oberflächennahen Altbergbaus. Neben der Gefahrenabwehr wird das Risikomanagement für die Hinterlassenschaften des Bergbaus als präventive Maßnahme betrieben und zukünftig ausgeweitet. Gefahrenabwehr sowie das Risikomanagement kosten jährlich mehrere Millionen Euro.
Förderung Zukunftsenergien und Energieeffizienz
Dieser Bereich ist zuständig für die Begleitung und Weiterentwicklung von Zukunftsenergien, das Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen, kurz „progres.nrw“.
Markscheidewesen, Rechtsangelegenheiten
Dieser Bereich stellt zum einen die juristische Serviceeinheit der Bergverwaltung und zum anderen ist der Bereich Markscheidewesen zuständig für die Erteilung und Verwaltung von Bergbauberechtigungen, die Aufsicht über die Markscheiderinnen und Markscheider, die anerkannten anderen Personen und die Ausführung markscheiderischer Arbeiten sowie die Beurteilung von Abbaueinwirkungen auf das Oberflächeneigentum, auf kommunale Einrichtungen oder auf besonders schutzwürdige Anlagen an der Tagesoberfläche (z. B. Schifffahrtsstraßen, Fernleitungen) und gibt Dritten Auskunft über bergbauliche Untergrundverhältnisse. Als Trägerin öffentlicher Belange bzw. Fachbehörde werden im Rahmen der Beteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren Stellungnahmen zu bergbaulichen Fragestellungen erarbeitet. Gemeinsam mit dem Geologischen Dienst NRW wird in einer Bürger- und einer Behördenversion das Fachinformationssystem „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in NRW“ zur Verfügung gestellt. Für die Bergverwaltung wird in diesem Bereich die Digitalisierung koordiniert und die Datenverarbeitung umgesetzt.
Energieinfrastruktur
Der Bereich Energieinfrastruktur umfasst die technische Energieaufsicht NRW, die Genehmigungsverfahren von Hochspannungsleitungen sowie die Genehmigung und Überwachung von Gashochdruckleitungen und Rohrfernleitungen. Die Überprüfung von Energieausweisen, das Schornsteinfegerwesen und das Berichtswesen bilden weitere Aufgaben des Bereichs der Energieinfrastruktur ab.
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