Eine sichere Versorgung mit Strom ist für die Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Das UVEK setzt sich darum für einen raschen Ausbau der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion und für die Stärkung der Energieeffizienz ein. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet oder bereits umgesetzt, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Er hat ein Gesetz erarbeitet, das die einheimische Stromproduktion stärkt, sowie eine Vorlage aufgegleist, mit der die Verfahren beschleunigt werden können.
Der Bundesrat will gute Rahmenbedingungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Energieversorgungsunternehmen schaffen, um den Ausbau der inländischen Energieproduktion und die effiziente Nutzung der Energie rasch voranzutreiben.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die aktuellen Massnahmen des Bundes.
Vorlage für eine sichere Stromversorgung
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft die Grundlagen, um im Inland rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Dazu werden die bestehenden Förderinstrumente und Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom mit neuen Massnahmen ergänzt. Der Ausbau soll vor allem auf Dächern und Fassaden von Gebäuden erfolgen.
Das Parlament hat die Vorlage im September 2023 verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, am 9. Juni 2024 hat das Stimmvolk sie mit 68,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Bundesgesetz tritt somit am 1. Januar 2025 in Kraft.
Für Bundesrat und Parlament ist das Bundesgesetz wegweisend: Es leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen Stromversorgung unseres Landes, schont Natur und Landschaft und ist ein konkreter Schritt, um die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.
Zielwerte: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Zudem hat das Parlament ein Effizienzziel von 2 Terawattstunden bis 2035 aufgenommen. Damit wird das Gesetz verbindlicher auf die Ziele der Versorgungssicherheit und der Klimapolitik ausgerichtet und schafft so Planungssicherheit für Investitionen.
Förderinstrumente: Die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion sind bis 2030 befristet. Neu werden sie bis 2035 verlängert – zeitlich abgestimmt auf den gesetzlichen Zielwert 2035 – und marktnäher ausgestaltet. Die Finanzierung der Unterstützungsinstrumente erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, wird jedoch entsprechend länger erhoben.
Längerfristige Stromversorgungssicherheit im Winter: Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz erhalten bleiben. Dazu braucht es zusätzlich zum angestrebten Zubau der erneuerbaren Stromproduktion bereits bis 2040 den Zubau von 2 Terawattstunden klimaneutraler Stromproduktion, die im Winter sicher abrufbar ist. Das Parlament hat zu diesem Zweck die Liste der 15 Speicherwasserkraftprojekte, die am Runden Tisch Wasserkraft 2020/21 festgelegt wurden, sowie das Projekt Chlus in den Mantelerlass aufgenommen. Eine strategische Energiereserve (Wasserkraftreserve) soll zusätzlich zu den Mechanismen im Strommarkt dafür sorgen, dass auch gegen Ende des Winters genügend Energie verfügbar ist.
Netzregulierung, Daten und Messwesen: Die Nutzung und der Ausbau der Stromnetze soll kosteneffizienter werden. Dazu schafft der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen, damit Endverbraucher und Speicherbetreiber ihre Flexibilität systemdienlich nutzen können, und er sorgt für ein verursachergerechteres Tarifierungssystem. Weiter schafft er einen regulatorischen Rahmen für den Austausch und den Schutz von Daten sowie die Einrichtung einer nationalen Energiedateninfrastruktur mit einem Datahub. Im Messwesen werden die Verantwortlichkeiten geklärt.
Um der Strombranche genügend Zeit für die Umsetzung gewisser Massnahmen zu geben, setzt der Bundesrat die Gesetzesänderungen und die Verordnungen gestaffelt in Kraft, das erste Paket per 1. Januar 2025.
Beschleunigung von Verfahren
Die Verfahren für den Bau grosser Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen dauern heute oft zu lang. Um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben, will der Bundesrat die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.
Der Bundesrat hat die Vorlage im Juni 2023 an das Parlament überwiesen.
- Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. (Details zum Plangenehmigungsverfahren)
- Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse bezeichnen.
- Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken von nationalem Interesse soll verkürzt werden.
- Der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes soll verkürzt werden.
Solarexpress
Das Parlament hat im Herbst 2022 die Solaroffensive in Kraft gesetzt. Damit wird – befristet bis Ende 2025 – die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert und die Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten ermöglicht. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Verordnungsänderungen im März 2023 verabschiedet.
Windexpress
Das Parlament hat in der Sommersession 2023 das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen verabschiedet. Es sieht verfahrenstechnische Erleichterungen für Windkraftanlagen im nationalen Interesse vor, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen. Bis zu einer schweizweit zusätzlich installierten Leistung solcher Anlagen von 600 Megawatt (MW) im Vergleich zum Jahr 2021 gelten die folgenden Bedingungen: Die Baubewilligung wird vom Kanton erteilt und der Rechtsweg gegen diese Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, während Beschwerden ans Bundesgericht nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sind.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 eine Anpassung der Energieverordnung beschlossen, die auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt wurde. Damit werden die vom Parlament im Juni 2023 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes umgesetzt.
Energie-Reserven für ausserordentliche Engpässe
Um einer Strommangellage im Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, die Errichtung eines temporären Reservekraftwerks in Birr (AG), die Bereitstellung weiterer Reservekraftwerke und Notstromgruppen, die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz sowie der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen.
Wasserkraftreserve
Seit dem Winter 2022/23 gibt es in der Schweiz eine Wasserkraftreserve. Die Betreiber von Stauseen halten gegen Entgelt Energie zurück, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Wasserkraftreserve dient dazu, kritische Engpässe gegen Ende des Winters zu überbrücken, die der Markt nicht bewältigen kann.
Reservekraftwerke
Als zusätzliche Versicherungslösung neben der Wasserkraftreserve hat der Bund das temporäre Reservekraftwerk in Birr (AG), das bestehende thermische Kraftwerk in Cornaux (NE) und das mit Erdgas betriebene Gas-Kombikraftwerk Thermatel in Monthey (VS) bis Frühling 2026 unter Vertrag genommen. Die Betriebsbewilligung für das Kraftwerk in Birr war bis zum 31. Mai 2023 befristet und ist nicht mehr in Kraft, kann aber bei einer unmittelbaren Mangellage erneuert werden. Die drei Reservekraftwerke stehen bereit, um im Notfall Strom ins Netz einzuspeisen. Sie haben eine Leistung von insgesamt rund 336 Megawatt.
Als weitere thermische Reserve stehen ausserdem gepoolte Notstromgruppen mit einer Leistung von bisher rund 110 Megawatt bereit. Weiterhin werden gepoolte Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen akquiriert.
Die Verträge für die bestehenden drei Reservekraftwerke sowie für die Notstromgruppen laufen im Frühling 2026 aus. Derzeit laufen auf Basis der Winterreserveverordnung Direktverhandlungen mit potenziellen Anbietern. Aufgrund der Zeitpläne der Projekte wird eine nahtlose Ablösung der bestehenden Reservekraftwerke jedoch nicht möglich sein. Um die Versorgungssicherheit im Winter weiterhin zu gewährleisten, soll die Winterreserveverordnung bis 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung ermöglicht, die bestehenden Anlagen in Bereitschaft zu halten bis neue Reservekraftwerke zur Verfügung stehen.
Zusätzliches Gas
Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Darum hat der Bundesrat die fünf regionalen Gasnetzbetreiber beauftragt, in den Nachbarländern eine physische Gasreserve von 15 % (rund 6 Terawattstunden) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 Terwattstunden) zu beschaffen. Grundlage dafür ist die Verordnung für eine Gasreserve (Sicherstellungsverordnung). Die Verordnung ist bis Herbst 2024 befristet, soll aber bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden.
Vorbereitungen auf eine mögliche Energiemangellage
Die Vorbereitungsmassnahmen im Fall einer drohenden Energie-Mangellage laufen über das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Das BWL ist dem Departement für Wirtschaft, Forschung und Bildung (WBF) unterstellt.
Die Arbeiten zur Bewältigung schwerer Mangellagen beruhen auf dem Landesversorgungsgesetz.
Massnahmen im Fall einer Strom-Mangellage
Massnahmen im Fall einer Gas-Mangellage
Energieeffizienz
Die billigste und umweltfreundlichste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen und deshalb gar nicht erst produzieren müssen. Energieeffizienz, das heisst die möglichst wirkungsvolle und sparsame Nutzung von Energie, ist daher ein wesentlicher Pfeiler der Schweizer Energiestrategie.
Die Stimmberechtigten haben am 18. Juni 2023 das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Elektroheizungen machen zum Beispiel im Winter rund 10 Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz aus. Das ist fast so viel, wie das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg jährlich produziert hat. Werden Elektroheizungen ersetzt, kann im Winter viel Strom gespart werden. Deshalb werden Besitzerinnen und Besitzer von Elektroheizungen finanziell unterstützt, wenn sie auf eine effizientere Heizung umsteigen.
Das Parlament hat in das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ein Effizienzziel von 2 Terawattstunden bis 2035 aufgenommen inklusive der entsprechenden Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.
Regelmässig verschärft der Bundesrat zudem in der Energieeffizienzverordnung die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von elektrischen Geräten.
Links
Interne Links
Externe Links
Regulatorische Sandbox: Pilotprojekte (Website des Bundesamts für Energie BFE)
Parlament
Dokumente
Reden
Interviews
Interviews und Gastartikel Bundesrat Albert Rösti
- Stromversorgung, Strassen- und Schienenausbau: «Jeder schaut für sein Gärtli»» – NZZ am Sonntag, 01.12.2024
- Autobahnausbau, Energie, Wolf: «Mit diesen sechs Projekten entschärfen wir gezielt Engpässe» – Aargauer Zeitung, 09.11.2024
- Transports et énergie: «Nous n'allons pas construire de nouvelles routes, nous allons seulement en élargir certaines qui existent déjà» – 19h30, RTS, 03.11.2024
- Autobahnausbau, AKW, SRG: «Die Finanzierung der sechs Ausbauprojekte ist gesichert» – watson, 30.10.2024
- Visite à la Grande Dixence: interviews sur le nucléaire – 24heures et canal9, 05.09.2024
- Initiative «Blackout stoppen»: Bundesrat schlägt indirekten Gegenvorschlag vor – 10vor10/Echo der Zeit/Forum/19h30/Sonntagsblick, 28.08. bis 01.09.2024
- Energiepolitik und SBB: «Wer zahlt ein neues AKW, Herr Rösti?» – SRF Samstagsrundschau, 31.08.2024
- Biodiversitätsinitiative, Energiepolitik, Wolf: Interview mit Bundesrat Albert Rösti – Walliser Bote, 17.08.2024
- Klimapolitik, Stromversorgung, Biodiversitätsinitiative: «Die Städte müssen mehr für die Biodiversität tun» – NZZ am Sonntag, 14.07.2024
- SRG, Medienpolitik, sichere Stromversorgung: Bundesrat Albert Rösti im Gespräch mit «persönlich» – 07.07.2024
Anlässe
Rückblick Anlässe Bundesrat Albert Rösti
- Besuch der Grande Dixence – Hérémence (VS), 5. September 2024
- Besuche vor Ort: Sichere Stromversorgung – Worb/Veytaux, 17./19. April 2024
- Bundesrat Rösti auf Arbeitsbesuch in Deutschland – Berlin, 19. März 2024
- WEF 2024 – Davos, 16./17. Januar 2024
- Pentalaterales Energieforum – Brüssel, 18. Dezember 2023
- KI-Gipfel im Vereinigten Königreich und Energiethemen in Paris – London/Paris, 2./3. November 2023
- Bundesrat Rösti auf Arbeitsbesuch in Italien – Rom, 6. Juli 2023
- 175 Jahre Jubiläum Bundesverfassung – Bern, 1./2. Juli 2023
- Winter-Energiespar-Initiative: Medienkonferenz – Bern, 20. April 2023
- 100 Tage im Amt: Medienkonferenz – Bern, 31. März 2023