STRAFJUSTIZ »Faktisch am Ende«
Nach Erholung lechzten alle Verfahrensbeteiligten. Als der Wiederaufnahmeprozeß gegen Monika Böttcher, früher Weimar, in Gießen nach quälenden 45 Sitzungstagen für 30 Tage bis zum 5. März unterbrochen wurde, ging ein Aufatmen durch den Saal. Den Vorsitzenden aber ereilte wie beim Boxen in den Pausengong hinein noch ein Treffer: die vierte Ablehnung durch die Verteidigung wegen Besorgnis der Befangenheit.
Die Verteidigung Monika Böttchers tut, verständlicherweise, alles für ihre Mandantin. Doch einiges von dem, wofür sie als Rechtfertigung das Interesse ihrer Mandantin vorbringt, überschreitet Grenzen, zum Beispiel was das Recht auf Meinungsfreiheit angeht (Artikel 5 des Grundgesetzes), die selbst die engagierteste Verteidigung erkennen und anerkennen sollte.
Am ersten Weimar-Prozeß vor dem Landgericht Fulda habe ich an fast allen Sitzungstagen teilgenommen, damals noch als Berichterstatterin für die frankfurter allgemeine. Zehn ausführliche Prozeßreportagen zeichneten den Verlauf des Verfahrens nach. Es dauerte ziemlich lange, bis sich für mich die Eindrücke klärten.
Auf der Basis meiner Prozeßnotizen und aus dem, was ich im Sitzungssaal gesehen und gehört hatte, entstand 1988 ein Buch über diesen Fall eines Kindermordes in der abgelegenen hessischen Provinz.
Ich habe später auch über die Revisionsverhandlung vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Jahr 1989 geschrieben und die Bestätigung des Fuldaer Urteils. Im SPIEGEL berichteten Gerhard Mauz und ich am 8. Februar 1993 über den Wiederaufnahmeantrag für Monika Weimar.
Über den neuen Prozeß in Gießen schrieb ich einmal zu Beginn, dann im Juli 1996. Im Januar dieses Jahres, als das Gericht sich entschlossen hatte, den einstigen Liebhaber der Angeklagten, den Amerikaner Kevin Pratt, als Zeugen zu laden, berichtete ich über ein Interview, das Pratt im Sommer 1996 SPIEGEL tv gegeben hatte und von dem Ausschnitte am 1. September 1996 gesendet worden waren, unbeanstandet von der Verteidigung.
Die Verteidiger Gerhard Strate und Uwe Maeffert unterstellten mir mehrfach, in einem Brief an die Chefredaktion des SPIEGEL und in einer sechsseitigen, an die Medien verteilten Erklärung in der Hauptverhandlung in Gießen, Voreingenommenheit, Parteilichkeit und das Unvermögen, offen für neue Ergebnisse des Wiederaufnahmeprozesses zu sein. Ihre Kritik an mir gipfelte in einer umfangreichen Beschwerde beim Presserat.
Die totale Objektivität ist dem Journalisten nicht möglich. Allein die Auswahl aus dem Stoff, den jeder Sitzungstag bietet, schränkt sie ein. Über die Hauptverhandlung gegen Monika Böttcher berichte ich objektiv im Bewußtsein meiner Subjektivität. Es wäre unredlich, so zu tun, als hätte der Fuldaer Prozeß nicht stattgefunden oder als hätte ich ihn vergessen.
So kann ich nicht die Auffassung der Verteidigung teilen, das Fuldaer Urteil sei »in wesentlichen Teilen von befangenen Richtern geschrieben« worden.
Der insgesamt vierte Ablehnungsantrag der Verteidigung gegen den Gießener Vorsitzenden ist in der vergangenen Woche verworfen worden. Mit ihrem ersten Befangenheitsantrag, noch vor Prozeßbeginn, überzog die Verteidigung die drei Berufsrichter der Kammer. Rechtsanwalt Strate erläuterte freimütig seine Absicht in einer Talkshow in Hamburg am Abend des ersten Sitzungstages: »Das ist vielleicht mal so ein bißchen prozeßtaktisch. Ein gut begründetes Befangenheitsgesuch, das dann zurückgewiesen wird mit schlechten Gründen, ist für die Richter, die dann wegen Befangenheit abgelehnt worden sind, immer auch eine ganz starke Motivation, jetzt erst recht zu zeigen, daß sie zu dem auch fähig sind, was ihnen ihre anderen Kollegen attestiert haben - nämlich, daß sie in der Tat auch völlig umdenken können.«
Völlig umdenken müßte die Kammer in der Tat, sollte sie eines Tages der Forderung der Verteidiger nach Freispruch nachkommen: Der Vorsitzende Richter Wilfried Weller, 55, und seine Beisitzer hatten schon den Wiederaufnahmeantrag Monika Böttchers im Jahr 1995 abschlägig beschieden. Nun müssen sie mit zwei Schöffinnen auf Anordnung des OLG Frankfurt den Wiederaufnahmeprozeß führen. Das ist, zugegeben, für die Verteidigung eine unangenehme Situation, aber auch für das Gericht.
Dies um so mehr, als das Verfahren gegen Monika Böttcher nicht annähernd das ist, was man eine klassische Wiederaufnahme nennt. Die 1988 in Fulda wegen Mordes an ihren Töchtern Melanie, 7, und Karola, 5, zu lebenslanger Haft verurteilte Frau entlasten keine überwältigenden »neuen Tatsachen oder Beweismittel«. Die berühmten Beispiele in der Justizgeschichte, etwa Lettenbauer oder Hetzel, waren da von anderem Kaliber.
Die Wiederaufnahme für Monika Böttcher betrieb die Verteidigung vor allem mit einem Fasergutachten des, wie sich herausstellte, kriminalistisch inkompetenten Textilfachmannes Professor Jo Tensfeldt aus Hamburg. Nach eigenen Worten war er als »Textilpragmatiker« an die Sache herangegangen, ohne die in der Kriminaltechnik bei Faserbegutachtung gängigen Untersuchungsmethoden zu kennen.
Das Glück wollte es für Monika Böttcher, daß im Prüfungsverfahren dieses Antrags anstelle Tensfeldts ein Faser-Sachverständiger des Bundeskriminalamts, Franz Peter Adolf, auf Beschluß der Kammer nachrückte. Er erhob zwar weitgehend die gleichen Befunde wie der Sachverständige aus dem ersten Prozeß, der Biologe Andreas Sonnberg vom hessischen Landeskriminalamt. Aber Adolf interpretierte einiges anders, zugunsten der Angeklagten.
Allerdings mußte er jetzt in Gießen zugeben, daß Sonnberg »sich intensiver mit der Materie auseinandergesetzt« habe als er; daß Sonnberg mehr Versuche gemacht habe; daß Sonnberg noch die Original-Asservate von vor zehn Jahren zur Hand gehabt und daher »natürlich einen Informationsvorsprung« habe. Er, Adolf, habe »ein anderes Denkmodell vorstellen wollen«.
Reicht ein »anderes Denkmodell« für einen Freispruch?
Mich hat immer gewundert, warum es im schriftlichen Urteil des Landgerichts Fulda heißt: »Schwer hingegen wird die Angeklagte durch eine weitere Untersuchung des Sachverständigen Dr. Sonnberg in diesem Zusammenhang belastet ...« Denn in der mündlichen Urteilsbegründung am 8. Januar 1988 sagte der Vorsitzende Richter Klaus Bormuth: »Den unumstößlichen Beweis, daß die Angeklagte schuldig ist, hat das Fasergutachten natürlich nicht ergeben.«
Diese Ungereimtheit ist nicht die einzige, die den Fuldaer Richtern vorzuhalten ist. Unbegreiflich erscheint es vor allem, daß eine richterlich angeordnete Telefon-Überwachung (TÜ) der Anschlüsse von Monika Weimar und ihrem damaligen Ehemann Reinhard nicht in das Verfahren eingeführt wurde. Abschriften der Bänder tauchten erst wieder im Juli 1996 auf.
Richter Bormuth jetzt als Zeuge in Gießen: »Gelesen habe ich nichts, abgehört auch nichts. Verwertet haben wir die TÜ nicht. Wir hatten wohl Bedenken, denn es waren Gespräche mit Anwälten drauf. Da hatten wir Manschetten. Ich war sehr sensibilisiert für dieses Thema. Ich weiß, ich wollte nicht in irgendwelche Gespräche mit Verteidigern hineinkommen. Das war mir zuwider.«
Bei allem Respekt vor Sensibilität, 1987 war auch die Erinnerung an Stammheim und abgehörte Gespräche zwischen Verteidigern und Mandanten noch präsenter: Doch die mitgeschnittenen Gespräche Monika Weimars mit ihrem amerikanischen Geliebten wären ohne weiteres verwertbar gewesen.
Am meisten aber überraschte mich, nachdem der Verteidigung der spektakuläre Erfolg einer Wiederaufnahme geglückt war, daß die Angeklagte weiter an der »Nachtversion« festhält (SPIEGEL 50/1995), mit der sie ihrem damaligen Mann die Schuld am Tod von Melanie und Karola gibt: »Ich bleibe dabei. Ich ändere nichts.« Die Verteidigung folgt dieser Darstellung, die besagt, daß die Kinder nachts von ihrem Vater getötet wurden. Es geht in Gießen also nicht nur um Monika Böttchers Unschuld. Es geht auch darum, daß sie behauptet, ihr geschiedener Mann sei der Schuldige.
Die Mädchen waren am Mittag des 4. August 1986 von ihren Eltern im osthessischen Weiler Nippe als vermißt gemeldet worden. Drei Tage später wurden sie erstickt und erwürgt gefunden. Drei Wochen lang blieb Monika Weimar damals dabei, daß sie den Kindern Frühstück gemacht und sie gegen 10.30 Uhr nach draußen geschickt habe. Dann habe sie Besorgungen gemacht. Danach hätten ihr Mann und sie erfolglos nach den Kindern gesucht.
So sagte sie es ihren Angehörigen, auch ihrem Liebhaber Pratt und der Polizei. Noch am 28. August bekräftigte sie in einer Vernehmung diese Aussage.
Tags darauf sagte sie etwas anderes: Sie sei in der Nacht auf den 4. August von ihrem Liebhaber nach Hause gekommen. Ihr Mann habe »total durcheinander« im Kinderzimmer gesessen. Die Kinder seien »offensichtlich« tot gewesen.
Im ersten Prozeß in Fulda herrschte entsetzte Stille, als Monika Weimar die Szene stockend schilderte. »Sind Sie nicht auf die Idee gekommen, jemanden zu benachrichtigen?« fragte der Vorsitzende Bormuth fassungslos, »die Kinder waren doch noch lebenswarm, wie Sie sagten!« Im Haus wohnte nur Verwandtschaft, zwei Schwestern mit ihren Ehemännern, die Mutter und die Großmutter Monika Weimars. »Warum haben Sie nicht Zeter und Mordio geschrien? Warum haben Sie keine Rettungsversuche unternommen, Sie als Krankenpflegehelferin?«
Vollends das Entsetzen packte die Zuhörer damals, als die Angeklagte den weiteren Verlauf der Nacht und des Morgens schilderte. Wie sie das Auto wegfahren und wiederkommen gehört habe. Wie ihr Mann gesagt haben soll: Jetzt kriegt keiner von uns die Kinder. Wie man sich dann ausgezogen und ins Ehebett gelegt habe.
»Nachdem ich gegen 10 Uhr aufgestanden war, bin ich dann ins Kinderzimmer gegangen. Ich habe festgestellt, die Betten waren leer. Ich bin dann ins Bad gegangen, habe mich gewaschen, Zähne geputzt und bin dann ins Schlafzimmer und habe mich angezogen«, sagte sie damals.
Dann sei sie in die Wohnung ihrer Mutter gegangen, habe aus einem Schrank »das Quittungsheft des Bauer-Großversands« genommen, um 1000 Mark auf der Post einzuzahlen. Auf dem Tisch habe ein unfrankierter Brief an eine Verwandte gelegen, auch den habe sie mitgenommen. Dann habe sie Überweisungsscheine ausgefüllt. »Da ich nicht wußte, ob der Name eingetragen werden mußte, rief ich meine Mutter im Krankenhaus an und fragte sie.« Auch in die Wohnung ihrer Schwester Brigitte sei sie gegangen, um zu fragen, ob diese nicht zur Arbeit müsse. Dann sei sie zur Post gefahren, anschließend zur Sparkasse, um dort den Betrag von 158 Mark zu überweisen.
Und erst danach, nach all diesen Erledigungen, will sie zu jenem Parkplatz gefahren sein, an dem Melanie tot in den Brennesseln lag. Dort hielt sie sich, laut Nachtversion, eine Weile auf und fuhr wieder heim - um die Kinder zu suchen.
Es gibt gewiß ganz unterschiedliche Auffassungen darüber, wie sich eine Mutter verhält, wenn ihre Kinder in Gefahr sind oder wenn ihnen etwas angetan wurde. Oder wenn sie tot sind. Oder wenn sie getötet wurden.
Doch mit Verlaub: Sich neben den Mörder ins Bett legen, aufstehen, waschen, Zähne putzen, ankleiden, Rollos hochziehen, Formulare holen und ausfüllen, die Mutter im Krankenhaus anrufen und über Zahlungsmodalitäten befragen, bei der Schwester kurz hereinschauen, zur Post, zur Sparkasse, dann rasch noch zum toten Kind - und es dort liegenlassen, einfach liegenlassen, an einem Parkplatz, wo Autofahrer ihre Notdurft verrichten - der Busfahrer, der später Melanie fand, schämte sich vor Gericht, als er es gestand - nein, dafür reicht die Erklärung, die Monika Weimar im ersten Prozeß gab, nicht aus: Sie habe Mitleid mit ihrem Mann gehabt und Schuldgefühle, weil sie ihn wegen Kevin Pratt so oft allein gelassen habe.
Diese Aufzählung alltäglicher Normalität, diese Erklärung: »Ich war die ganze Zeit diejenige, die ihn krank gemacht hat. Die mit dem Geld nicht auskam. Ich wollte ihm nicht das Leben kaputtmachen.« Dagegen steht die Erinnerung an das Entsetzen im Gerichtssaal in Fulda.
Über den Mageninhalt der Kinder wurde wie in Fulda so auch in Gießen stundenlang debattiert, ja gefeilscht. Über die Verweildauer von Milch, Kaba, von ein wenig Weizengebäck und Rückschlüsse, die sich bezüglich des Todeszeitpunktes daraus ziehen lassen. Zwei Tage nach dem Auffinden der Leichen zeigte Monika Weimar einer Kriminalbeamtin anhand der Kindertassen, wieviel Kaba Karola und wieviel Milch Melanie zum Frühstück getrunken hätten. Warum hat niemand gefragt, wie dieses Wissen zur Nachtversion paßt?
Monika Weimar hat, bevor sie die Nachtversion brachte, allerlei erzählt: über anonyme Briefe, die in Wahrheit sie selbst geschrieben hatte, oder eine Autoscheibe, die weder durch einen Stein noch beim Geschlechtsverkehr mit Pratt zu Bruch gegangen sein konnte. Im Wiederaufnahmeverfahren schweigt sie. Das ist ihr Recht. In einem Fernsehfilm sagt sie einmal: »Ich hoffe, daß ich aus diesem ganzen Schlamassel, den ich teils mir selbst eingebrockt hab', einigermaßen gut rauskomme.« Und sie sagt auch: »Das war der Anfang mit dieser Lügerei.«
Das könnte zuwenig sein für ein Gericht, das sich über Monate mit der Befragung von Vernehmungsbeamten plagen mußte, um sich ein Bild von jenen Augusttagen 1986 zu machen. Gleichzeitig harrt ein Buch »Ich war Monika Weimar« der Auslieferung, verfaßt von der Angeklagten und einer Ghostwriterin - selbstverständlich erst nach dem vorhergesagten Freispruch.
Die Verteidigung hat für das Wiederaufnahmeverfahren Zeugen aufgeboten, die Reinhard Weimar belasten sollen: eine angebliche Goldschmiedin, die seit Jahren die Justiz narrt. Auf sie haben inzwischen alle Verfahrensbeteiligten verzichtet. Weiter einen mit bunter Phantasie begabten Hobby-Detektiv: Er hält die Nachtversion für unglaubwürdig und hat daher einen, wie er zugab, weitgehend auf Spekulation beruhenden »Tatvarianten-Vergleich« ausgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft lobte ihn wegen seines Engagements »am Rand des Pathologischen«. Auch eine ehemalige Bardame und eine seit Jahren psychisch kranke Frau hörte sich das Gericht an.
Trotzdem fordert die Verteidigung, die Angeklagte schnellstmöglich freizusprechen. Denn die Zeugen, die die Kinder am Vormittag des 4. August noch gesehen haben wollen - die Nachbarin, die aus dem Küchenfenster sah; deren Bruder nebst Partnerin, die an jenem Vormittag nach Hause aufbrachen; auch die Großmutter Monika Böttchers gehörte bis zur Nachtversion dazu -, sind ihrer Auffassung nach allesamt unglaubwürdig. Sie hätten gelogen, ihre Aussagen einander angepaßt und ausgeschmückt.
Die Staatsanwaltschaft in Gießen fragt: Warum hätten diese Zeugen lügen sollen? Sie bekundeten ihre Beobachtung, als die Kinder als vermißt galten. »Man sagt doch nicht, daß man Kinder gesehen hat, wenn das nicht so war«, so eine Zeugin in Gießen. »Man dachte damals doch, Landstreicher oder Vagabunden hätten die Kinder mitgenommen. Daß die Familie was damit zu tun hat, dachte doch keiner!«
Die Verteidigung gab eine 36 Seiten lange Erklärung zu diesen - angeblich unglaubwürdigen - Zeugen ab, die zu referieren die Kapazität jeder Berichterstattung übersteigt.
Die Verteidiger sind aggressiv, sie werben nicht für ihre Auffassung, sondern versuchen sie um jeden Preis durchzusetzen. Mich erstaunt es inzwischen nicht mehr, daß sie von einer Zeitschrift anläßlich eines Exklusivvertrags die Unterwerfung unter eine Wohlverhaltensklausel verlangten. Wer von den Argumenten der Verteidigung nicht überzeugt ist, den trifft der Bannstrahl der Verteidigergötter, die nicht die Unschuldsvermutung einfordern, sondern Unschuldsgebote verkünden.
Bereits Mitte Januar erklärte die Verteidigung: »Wir stehen faktisch am Ende des Prozesses.« Die Staatsanwaltschaft antwortete darauf: »Wenn in 14 Tagen die Beweisaufnahme geschlossen würde, würden wir nach Einschätzung der bisherigen Hauptverhandlung eine erneute Verurteilung beantragen.«
An den nächsten Verhandlungstagen stehen Zeugen aus Amerika auf dem Programm: der geschiedene Ehemann von Monika Böttchers Schwester Brigitte, dann Kevin Pratt. Ihm mißt die Verteidigung neuerdings »keinerlei Bedeutung« mehr zu. »Pratt ist Zeuge allenfalls für die Motivforschung. Dies aber nur bei hinreichendem Tatverdacht.« Und der besteht aus Sicht der Verteidigung ja nicht.