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RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Gelbfieber: Häufig gestellte Fragen und Antworten

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Schutzimpfung gegen Gelbfieber: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stand: 16.1.2023

Welche besonderen Vorschriften gibt es bei der Impfung gegen Gelbfieber?

Die Impfung gegen Gelbfieber ist bei Reisen in Endemiegebiete (die sich im tropischen Afrika und nördlichen Südamerika befinden) empfohlen, bei einigen Ländern besteht eine Nachweispflicht bei Einreise. Eine Gelbfieber-Erkrankung kann tödlich verlaufen, eine spezifische Therapie ist nicht vorhanden. Das Gelbfieberrisiko ist in den einzelnen Endemiegebieten unterschiedlich, Ausbrüche können auch in bislang nicht als Endemiegebiet klassifizierten Regionen auftreten. Daher ist vor einer Reise ins Ausland grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung zu empfehlen um das individuelle Risiko einzuschätzen.

Die Impfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften in staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen erfolgen. Dokumentiert wird die Impfung im gelben internationalen Impfausweis. Die Unterschrift des Impfarztes zusammen mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt das Dokument.

Die Impfung soll zum einen die geimpfte Person vor der potenziell tödlichen Infektion schützen, zum anderen soll sie die Verschleppung von Gelbfieberviren durch den zunehmenden Reisetourismus in Gebiete verhindern, in denen es zwar die Überträgermücken gibt, das Virus aber bisher nicht endemisch ist.

Weitere Informationen:

STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischimpfung vor Reisen in Endemiegebiete und für exponiertes Laborpersonal, Epid Bull 32/2022 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 11.08.2022

Wo kann man sich impfen lassen?

Gelbfieberimpfungen dürfen nur in staatlich zugelassenen Gelbfieberimpfstellen durchgeführt werden. Deren Adressen finden Sie hier: https://dgk.de/impfen-und-infektionen/krankheiten-von-a-bis-z/gelbfieber/gelbfieberimpfstellen.html.

In der Regel sind Gelbfieberimpfstellen auch an den Tropenmedizinischen Instituten der Universitätskliniken angesiedelt.

Stand: 11.08.2022

Wie lange besteht ein Impfschutz nach der Impfung?

Im Jahr 2013 hat die WHO entschieden, dass eine Impfstoffdosis gegen Gelbfieber bei den meisten Menschen für einen lebenslangen Schutz ausreichend ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) schloss sich 2015 der WHO an und empfahl nur bei bestimmten Personengruppen wie z.B. Schwangeren oder Menschen mit Immundefizienz (z.B. HIV) eine Auffrischimpfung. Die seit 2013 auch international kontrovers geführte Diskussion über die Dauer des Schutzes der Gelbfieber-Impfung veranlasste die STIKO zu einer aktualisierten Evidenzaufarbeitung und -bewertung. Im 2020/2021 durchgeführten systematischen Review mit Meta-Analyse zur Schutzdauer nach einer oder mehreren Gelbfieber-Impfstoffdosen zeigte sich, dass nicht auf eine lebenslange Immunität nach nur einer Impfstoffdosis geschlossen werden kann und dass das Ausmaß der nachlassenden Immunität vom Alter und dem Immunstatus bei der Erstimpfung abhängt (1).

Die STIKO hat auf Grundlage dieser Evidenzaufarbeitung die Impfempfehlungen zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) in der gemeinsamen Arbeitsgruppe diskutiert und angepasst:

  • Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition sollte einmalig eine Auffrischimpfung erfolgen, sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind.
  • Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig.
  • Ausnahmen und Besonderheiten gibt es bei folgenden Personengruppen: Schwangere, Personen mit Immundefizienz, Kinder.

Die vollständigen aktualisierten Empfehlungen finden sich in den Empfehlungen der (STIKO) und der DTG zu Reiseimpfungen, eine ausführliche wissenschaftliche Begründung in Epid Bull 32/2022 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei).

Für die künftige Reiseimpfberatung ist eine Unterscheidung der regulatorischen Seite und der Seite des individuellen Schutzes wichtig: Für das internationale Zertifikat ist weiterhin die Verabreichung einer Impfstoffdosis ausreichend. Das Zertifikat ist lebenslang gültig. Dies betrifft bereits ausgestellte und neue Gelbfieber-Impfzertifikate. Die geänderte Impfempfehlung soll den bestmöglichen Schutz des Individuums sicherstellen.

Referenzen:
(1) Kling K, Domingo C, Bogdan C, Duffy S, Harder T, Howick J, et al. (2022): Duration of protection after vaccination against yellow fever - systematic review and meta-analysis. Clin Infect Dis.: ciac580. doi: 10.1093/cid/ciac580.

Stand: 11.08.2022

Ab welchem Alter können Kinder gegen Gelbfieber geimpft werden?

Die Gabe ist bei Kindern unter 6 Monaten kontraindiziert.

Auch Stillende sollten nicht geimpft werden, wenn der Säugling < 6 Monate alt ist. Bei Säuglingen im Alter von 6 – 8 Monaten muss im Einzelfall entschieden werden: Nach Möglichkeit sollte bei Kindern dieser Altersgruppe eine Reise in ein Gelbfieber-Endemiegebiet vermieden bzw. bis zum Alter von mind. 9 Monaten verschoben werden. Falls die Reise unvermeidbar ist, kann eine Impfung erwogen werden, da der Impfstoff Stamaril ab dem Alter von 6 Monaten zugelassen ist.

Ab dem Alter von 9 Monaten kann bei bestehender Indikation der Säugling selbst geimpft werden.

Stand: 11.08.2022

Gibt es einen einzuhaltenden Mindestabstand zwischen Gelbfieberimpfungen bei Personen mit Immundefizienz - vorausgesetzt es besteht keine Kontraindikation gegen eine erneute Impfstoffdosis?

Personen, die zum Zeitpunkt der 1. Impfstoffdosis gegen Gelbfieber eine Immundefizienz hatten, sollen vor erneuter Exposition und bei fehlender Kontraindikation eine weitere Impfstoffdosis erhalten (1).

Generell ist zwischen Lebendimpfungen ein Mindestabstand von 28 Tagen einzuhalten.

Die Datenlage aus Studien bei Personen mit Immundefizienz reicht nicht aus, um die Schutzdauer der Impfung festzulegen und konkrete Empfehlungen für die (Mindest-) Abstände zwischen Gelbfieber-Impfstoffdosen abzuleiten. Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition muss daher über die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen immer individuell entschieden werden. 

Eine serologische Kontrolle vor oder nach der 2. Impfstoffdosis ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Allerdings kann in Einzelfällen eine serologische Kontrolle sinnvoll sein; z. B., wenn innerhalb eines Jahres aufgrund einer erneuten Exposition eine weitere Impfstoffdosis erwogen wird.

Die meisten Daten zur Gelbfieberimpfung bei immundefizienten Personen liegen in Form von Studien bei HIV-seropositiven Personen vor: Ergebnisse einer Studie bei Personen mit CD4+ T-Zell-Zahl über 350 Zellen/ml und HIV-RNA-Viruslast < 50 Kopien/ml sprechen dafür, dass bei Erstimpfung mit supprimierter HI-Viruslast eine Wiederimpfung frühestens nach einem Jahr notwendig ist (2). Eine der Studien einer systematischen Übersichtsarbeit von 2021 zur Gelbfieber-Erstimpfung und -Auffrischimpfung bei HIV-seropositiven Personen zeigte, dass die Dauer der Antikörper-Antwort mit einer besseren RNA-Suppression positiv korreliert. Dies kann klinisch eine Hilfestellung bei der Indikationsstellung für eine weitere Impfstoffdosis bei HIV-seropositiven PatientInnen sein (3).

Referenzen:

  1. Kling K, Bogdan C, Domingo C, Harder T, Ledig T, Meerpohl J, et al. STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischimpfung vor Reisen in Endemiegebiete und für exponiertes Laborpersonal. Epid Bull. 2022;32:3-35.
  2. Colin de Verdiere N, Durier C, Samri A, Meiffredy V, Launay O, Matheron S, et al. Immunogenicity and safety of yellow fever vaccine in HIV-1-infected patients. AIDS. 2018;32(16):2291-9.
  3. Martin C, Domingo C, Bottieau E, Buonfrate D, De Wit S, Van Laethem Y, et al. Immunogenicity and duration of protection after yellow fever vaccine in people living with human immunodeficiency virus: a systematic review. Clin Microbiol Infect. 2021;27(7):958-67.

Stand: 16.01.2023

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