Das ewige Hickhack um die Drittlizenzen bei Sat.1 geht in die nächste Runde: Die rheinland-pfälzische Medienanstalt LMK und Sat.1, der frühere Vergeber der Sendelizenz des Kanals, standen einmal mehr aufgrund von Unstimmigkeiten vor Gericht. Sendervertreter waren der Annahme, dass Sat.1 aufgrund gesunkener Marktanteile des Senders sowie der Sendergruppe nicht weiter verpflichtet sei, Sendezeit für unabhängige Dritte anzubieten. Die LMK dagegen war der Ansicht, dass Sat.1 sehr wohl verpflichtet sei, bis 2018 die Programme der Drittanbieter auszustrahlen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt gab in einem Eilverfahren der LMK mit der Begründung Recht, dass nur die Marktanteile von Bedeutung sind, die zu Beginn des 2011 eingeleiteten Verfahrens geschrieben wurden. Somit seit Sat.1 bis 2018 verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeit für unabhängige Dritte zur Verfügung zu stellen und sich darüber hinaus an der Finanzierung derer Sendungen zu beteiligen. Dessen ungeachtet erhält Sat.1 die Erlaubnis, «Planetopia» und «Weck up» aus dem Programm zu nehmen.
Wie das Verwaltungsgericht befand, war die Vergabeentscheidung für die Drittlizenzen, die die LMK ohne jegliche Form der Verständigung mit Sat.1 getroffen hatte, aufgrund von „Mängeln bei der Ermittlung programmlicher Defizite und bei der Kriterienbildung“ ungültig. Wenn die Sachlage nicht bis zum 30. Juni 2014 genauer geklärt wird, könne Sat.1 die Produktionen von News and Pictures vom Sender nehmen. Ob es dazu kommen wird, bleibt aber abzuwarten. Die LMK hat bereits angekündigt, beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen das Urteil einzulegen.