Volksbegehrensbericht 2024
Es gab über 400 direktdemokratische Verfahren in den Bundesländern. Jedes vierte Verfahren ist erfolgreich, auch wenn nur jedes sechzehnte zu einem Volksentscheid führt.
In den Jahren 1946 bis Ende 2023 fanden in den deutschen Bundesländern insgesamt 456 direktdemokratische Verfahren auf Landesebene statt. 40 waren obligatorische Referenden, 416 wurden aus der Bevölkerung per Unterschriftensammlung angestoßen. Von diesen 416 Verfahren wurden 26 mit einem Volksentscheid beendet, das heißt: Die Bürgerinnen und Bürger entschieden an der Abstimmungsurne über eine politische Sachfrage. Das entspricht einem Anteil von 6,25 Prozent an diesen 416 Verfahren, einem Sechzehntel.
Das geht aus unserem aktuellen Volksbegehrensbericht hervor. Auch wenn es relativ selten zu einem Volksentscheid kommt: Die direkte Demokratie wirkt in Deutschlands Bundesländern. 26,8 Prozent aller von unten angestoßenen direktdemokratischen Verfahren auf Landesebene führen zu einer Lösung im Sinne der Initiatorinnen und Initiatoren. Sie setzen also ihre politischen Forderungen zumindest teilweise durch.
Aktuelle Beispiele: Im Mai 2024 öffnete die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ in Schleswig-Holstein die Tür für Verhandlungen mit der Landesregierung. Sie mündeten in einem Kompromiss, der von beiden Seiten als Erfolg gesehen wurde. Aber auch die Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ (2019), „Rettet die Bienen“ (2019) in Baden-Württemberg und „Artenvielfalt“ in Niedersachsen (2020) waren erfolgreich, obwohl es nicht zum Volksentscheid kam.
Insgesamt 70-mal erzielten Initiativen einen vollen, 38-mal einen Teilerfolg ohne Volksentscheid. Demgegenüber stehen 17 teils oder gänzlich erfolgreiche Volksentscheide. Das ist aus den Daten des Berichts ersichtlich.