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Die Unwahrheiten des Richard Schmitt - FALTER.at

Die Unwahrheiten des Richard Schmitt

Erscheinung, FALTER 37/2020 vom 09.09.2020

Heinz-Christian Strache hatte in Ibiza für kaum jemanden ein gutes Wort übrig. In den sieben Stunden, die er mit einer vermeintlichen Oligarchennichte in einer Finca verbrachte, verbreitete er verleumderische Gerüchte über Politiker und Unternehmer, Journalisten bezeichnete er als "die größten Huren auf dem Planeten". Nur für den früheren krone.at-und heutigen oe24.at-Chefredakteur Richard Schmitt war er voll des Lobes. Dieser sei einer der wirklich besten Journalisten des Landes.

Der Medienblogger Helge Fahrnberger sah das anders und wurde nun vom Handelsgericht Wien bestätigt. "Wenn Richard Schmitt was schreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht stimmt, recht hoch. Wenn's um Verkehr geht, steigt sie gegen 100 %", hatte Fahrnberger zugespitzt auf Twitter behauptet. Schmitt klagte, Fahrnberger trat den Wahrheitsbeweis an. Akribisch wertete er Artikel des Boulevardjournalisten aus und fand ausreichend Belege dafür, dass Richter Jürgen Exner die Wertung (noch nicht rechtskräftig) als zulässig beurteilte. "Gerade jemand, der wie der Kläger bei seiner Tätigkeit für Boulevardzeitungen [...] zu plakativer und wenig zurückhaltender Wortwahl neigt, muss sich eine derartige Kritik aufgrund des festgestellten Tatsachensubstrates gefallen lassen", heißt es in der Urteilsbegründung, die Helge Fahrnberger auf www.kobuk.at veröffentlicht hat. Selten hat die Öffentlichkeit so deutlich eine rechtliche Würdigung der journalistischen Qualität von Boulevardmedien gesehen. Anhand mehrer Fallbeispiele urteilt Richter Exner, dass Schmitt bewusst falsch berichtet (oben) oder bei seinen Lesern "unrichtige Eindrücke" erwecke. An einer Stelle heißt es: "Die vom Kläger vermittelte Aufregung über einen aufgedeckten Missstand lässt bei genauer Betrachtung jedes Substrat vermissen."

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