Finanzen
Der Haushaltsplan enthält alle für das nächste Haushaltsjahr von der Gemeinde veranschlagten Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen sowie spezifische Haushaltsvermerke.
Der Haushaltsplan dient somit der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Dies erfordert eine möglichst genaue Berechnung und Schätzung auf Grundlage verlässlicher Daten. Schätzungen der Konjunktur und Steuerschätzungen bilden die Hauptquellen eines Haushaltsplanes. Er muss durch Satzungsbeschluss vom Gemeinderat verabschiedet werden und ggf. durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Teilen genehmigt werden. Erst dann erlangt der Haushaltsplan Rechtskraft.