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Finanzen | Gemeinde Eriskirch

Haushaltsplan und Jahresrechnung

Der Haushaltsplan enthält alle für das nächste Haushaltsjahr von der Gemeinde veranschlagten Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen sowie spezifische Haushaltsvermerke.

Der Haushaltsplan dient somit der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Dies erfordert eine möglichst genaue Berechnung und Schätzung auf Grundlage verlässlicher Daten. Schätzungen der Konjunktur und Steuerschätzungen bilden die Hauptquellen eines Haushaltsplanes. Er muss durch Satzungsbeschluss vom Gemeinderat verabschiedet werden und ggf. durch die Rechtsaufsichtsbehörde in Teilen genehmigt werden. Erst dann erlangt der Haushaltsplan Rechtskraft.

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Steuern und Gebühren

Grund- und Gewerbesteuer

Bezeichnung Bezeichnung Abgabe Abgabe
Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft) 360 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 360 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 360 v.H.

Hundesteuer

Art des Hundes Art des Hundes Abgabe Abgabe
1. Hund jährlich 96,00 Euro
jeder weitere Hund jährlich
192,00 Euro
gefährlicher Hund / Kampfhund 960,00 Euro
jeder weitere gefährliche Hund / Kampfhund 1.920,00 Euro

Wasser und Abwasser

Bezeichnung Bezeichnung Abgabe Abgabe
Frischwassergebühr ab 01.01.2022 1,30 Euro/m³ + 7 % MwSt
Zählergebühr Frischwasser 36,00 EUR pro Zähler + 7 % MwSt
Abwasser (Schmutzwassergebühr) ab 1.1.2021
1,45 Euro/m³
Abwasser (Niederschlagswassergebühr) ab 01.01.2022 0,32 Euro/m²
Wasserversorgungsbeitrag pro m² Nutzungsfläche 2,25 Euro
Abwasserbeitrag Kanal pro m² Nutzungsfläche 4,09 Euro
Klärwerk pro m² Nutzungsfläche 1,02 Euro

Ihr Ansprechpartner

Annemarie Galter

Buchhalterin

Telefon

07541/970831
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