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LeMO Weimarer Republik - Außenpolitik - Briand-Kellogg-Pakt

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Briand-Kellogg-Pakt

Bis zum Ersten Weltkriegs besaß jeder souveräne Staat das freie Kriegsführungsrecht, nach eigenem Ermessen Krieg führen zu dürfen. Durch den 1919 gegründeten Völkerbund wurde dieses Recht lediglich eingeschränkt, ein aus nationalen Interessen geführter Angriffskrieg galt auch weiterhin als nicht völkerrechtswidrig. Erst ein vom französischen Außenminister Aristide Briand und seinem amerikanischen Amtskollegen Frank Billings Kellogg (1856-1937) ausgearbeitetes Abkommen zur Friedenssicherung legte den Grundstein für die völkerrechtliche Ächtung des Kriegs: Am 27. August 1928 wurde in Paris der nach seinen Initiatoren genannte Briand-Kellogg-Pakt abgeschlossen. Die 15 Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, auf den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitfälle zu verzichten.

In den im Vorfeld geführten Verhandlungen setzte sich besonders die deutsche Delegation unter dem bereits schwer erkrankten Außenminister Gustav Stresemann für einen Vertragsabschluss ein. Deutschland wollte nach den Verträgen von Locarno 1925 und dem Völkerbundsbeitritt 1926 weiteres Vertrauen gewinnen und die internationale Entspannungspolitik voranbringen. Bis 1929 schlossen sich dem Briand-Kellogg-Pakt 63 Staaten an.

Arnulf Scriba
9. Mai 2015

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