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BMWK - Internationalen Handel stärken und Barrieren abbauen

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Artikel - Handelspolitik

Internationalen Handel stärken und Barrieren abbauen

Einleitung

Handel ist gerade für Deutschland wichtig. Am gesamten weltweiten Handel hat Deutschland einen Anteil von 6,4 Prozent. Weite Teile der deutschen Volkswirtschaft sind in einem hohen Maß exportabhängig. Das zeigt sich auch bei der Beschäftigung: Gut jeder vierte Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt vom Export ab. Die Exportquote – also der Anteil der Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) belief sich zuletzt auf 50,9 Prozent.

Der Welthandel gibt wichtige Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Die Bundesregierung tritt daher für offene Märkte, fairen internationalen Wettbewerb und für die Förderung des Handels auf der Grundlage klarer, vorhersehbarer und multilateral abgestimmter Regeln ein.

Faire Regeln für eine globalisierte Welt

Neben der Förderung offener Märkte ist es wichtig, wettbewerbsverzerrende Handels- und Subventionspraktiken in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU) mit den handelspolitischen Schutzinstrumenten der Welthandelsorganisation (WTO) und EU zu adressieren. Durch Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen und gemeinsame europäische Regeln für staatlich gelenkte Direktinvestitionen sowie das neue Instrument für Öffentliche Beschaffungsmärkte und die neue Verordnung über Drittstaatssubventionen, die den Binnenmarkt verzerren, sollen europäische Unternehmen und Industriestandorte wirksamer gegen unfaire Wettbewerbssituationen geschützt werden.

Auch auf nationaler Ebene setzt sich das BMWK angesichts der gestiegenen Zahl und Komplexität der Unternehmenserwerbe durch Investoren aus Staaten außerhalb der EU für ein angemessenes Prüfinstrumentarium ein. So hat das Bundeskabinett am 19.12.2018 bessere Regeln für die Investitionsprüfung beschlossen. Mehr zum Thema Investitionsprüfung erfahren Sie hier.

Europäische Handelspolitik

Gemeinsam für bessere Handelschancen

Die Handelspolitik gehört zu den Gemeinschaftskompetenzen der Europäischen Union (EU). Diese gestaltet sie vor allem über internationale Handels- und Partnerschaftsabkommen – mit einzelnen Staaten oder Regionen sowie umfassend über multilaterale Abkommen.

Die Europäische Kommission gestaltet die Handelspolitik in Absprache mit den Mitgliedstaaten. Um ein einheitliches Auftreten nach außen und insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sicherstellen zu können, trifft sich wöchentlich der vom Rat der Europäischen Union bestellte Handelspolitische Ausschuss.

Das BMWK ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die Erarbeitung der deutschen Position in der Handelspolitik und vertritt diese auf europäischer und internationaler Ebene.

Eine offene, nachhaltige und durchsetzungsfähige EU-Handelspolitik

Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 ihre Mitteilung zu ihrer neuen Handelsstrategie („Trade Policy Review“) veröffentlicht. Leitmotiv ist das Konzept der offenen strategischen Autonomie, das sich an offenen Märkten, regelgebundenem Handel und Verbesserung des Level Playing Field orientiert.

Die Europäische Kommission nennt drei Hauptziele für die mittelfristige Handelspolitik:

  1. Unterstützung der Erholung und des grundlegenden Wandels der EU-Wirtschaft im Einklang mit ihren Zielen für den ökologischen und digitalen Wandel
  2. Gestaltung weltweiter Regeln für eine nachhaltigere und fairere Globalisierung
  3. Stärkung der Fähigkeit der EU, ihre Interessen zu verfolgen und ihre Rechte durchzusetzen – wenn nötig, auch eigenständig

Daraus leitet die KOM sechs Tätigkeitsfelder ab:

  1. WTO-Reform
  2. Unterstützung des ökologischen Wandels und Förderung verantwortungsvoller und nachhaltiger Wertschöpfungsketten
  3. Unterstützung des digitalen Wandels und des Handels mit Dienstleistungen
  4. Stärkung der regulatorischen Wirkung der EU
  5. Stärkung der Partnerschaften der EU mit Nachbarstaaten, Erweiterungsländern und Afrika
  6. Stärkerer Schwerpunkt der EU auf der Um- und Durchsetzung von Handelsabkommen und der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Ein Anhang zur Handelsstrategie beschreibt die Pläne der Europäische Kommission für eine WTO-Reformagenda. Dabei legt sie einen Schwerpunkt auf den Beitrag der WTO zu nachhaltiger Entwicklung. Dies umfasst neben Umwelt und Klima auch soziale Fragen wie Geschlechtergerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen.

Gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum

Mit ihrer Überprüfung zu Handel und nachhaltiger Entwicklung (Trade and Sustainable Development (TSD) Review) will die Europäische Kommission EU-Handelsabkommen umweltverträglicher, fairer und nachhaltiger gestalten und einen stärkeren Beitrag zum Schutz des Klimas und der Arbeitnehmerrechte leisten. Die am 22.06.2022 von der Kommission vorgelegte Mitteilung „Die Macht von Handelspartnerschaften: Gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“ zeigt auf, wie Um- und Durchsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln in EU-Handelsabkommen weiter gestärkt werden können. Dabei identifiziert die Kommission 20 Aktionspunkte in sechs politischen Prioritäten:

  1. Proaktivere Zusammenarbeit mit den Partnern
  2. Verstärkung des länderspezifischen Ansatzes
  3. Mainstreaming von Nachhaltigkeitsaspekten über die Nachhaltigkeitskapitel von Handelsabkommen hinaus
  4. Verstärkung des Monitorings bei der Umsetzung von Verpflichtungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung
  5. Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft
  6. Verbesserung der Durchsetzung durch Handelssanktionen als letztes Mittel.

Marktzugangsstrategie

Europäische Unternehmen sind auf Auslandsmärkten zunehmend mit einer Vielzahl von Handelshemmnissen konfrontiert. Dazu gehören nicht nur Zollschranken, sondern insbesondere nichttarifäre Hemmnisse, wie technische Vorschriften, besondere Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums sowie Investitionsbarrieren.

Die Marktzugangsstrategie ist Teil der Bemühungen der Europäischen Kommission, europäischen Unternehmen den Zugang zu Auslandsmärkten zu erleichtern und sicherzustellen, dass Handelsregeln eingehalten werden. Mit der Marktzugangsstrategie hat die EU einen Rahmen geschaffen, die Europäische Industrie mit Informationen zu Marktzugangsbedingungen in Drittländern zu versorgen und ungerechtfertigte Handelshemmnisse zu beseitigen. Ein Podium für die Bekämpfung von Handelsbarrieren bildet die Einführung der Marktzugangspartnerschaft. Diese legt den Schwerpunkt auf eine enge Zusammenarbeit der Europäischen Kommission mit den EU-Mitgliedstaaten und der Wirtschaft. Die Kooperation erfolgt im Rahmen von Market Access Teams (MATs) vor Ort, in Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen sowie in Diskussion der Europäischen Kommission mit Mitgliedstaaten und der Europäischen Wirtschaftsverbände im Rahmen des monatlich tagenden Market Access Advisory Committees (MAAC).

Dank der Zusammenarbeit im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft konnten bspw. 2021 39 Handelshemmnisse in 24 Partnerländern ganz oder teilweise beseitigt werden. Siehe hierzu auch Bericht der EU-Kommission über die Um- und Durchsetzung von Handelsabkommen von Oktober 2022.

Deutschland unterstützt die Marktzugangsstrategie und kooperiert aktiv mit der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, den nationalen und europäischen Verbänden und Unternehmen, um Marktzugangsprobleme in Drittlandsmärkten frühzeitig zu erkennen und möglichst zu beheben.

Gremien der Marktzugangsstrategie

Der Beratende Marktzugangsausschuss (MAAC) – ein Zusammenschluss von Regierungs-vertretern der EU-MS und den europäischen Industrieverbänden – erörtert sektorenübergreifend im monatlichen Rhythmus handelspolitische Entwicklungen und handelshemmende Maßnahmen auf Exportmärkten in Drittstaaten und sucht entsprechende Lösungen.

In Marktzugangsarbeitsgruppen (MAWG) werden sektorspezifische handelspolitische Maßnahmen der Drittländer erörtert. MAWG gibt es derzeit zu folgenden Themen: SPS (Tier + Pflanzengesundheit), Medizinische Geräte, Textilien und Leder, Informations- und Kommunikationstechnologie, Automobilwirtschaft und Reifen, alkoholhaltige Getränke sowie kritische Rohstoffe.

Dazu wurden in wichtigen Exportmärkten Marktzugangsteams (MAT) geschaffen – bestehend i.d.R. aus Mitarbeitern der EU-Delegation sowie der Botschaften der europäischen Mitgliedstaaten vor Ort – die sich gemeinsam mit den dort tätigen/angesiedelten europäischen Unternehmen um die Überwindung von Exporthemmnissen bemühen.

Access2Markets und Single Entry Point

Seit 13. Oktober 2020 wurde im Internet das neue EU-Handelsportal „Access2Markets eröffnet. Es vereinigt die bisherige Marktzugangsdatenbank (MADB) und den Trade Help Desk in einem neuen Webportal und enthält viele neue Features wie zum Beispiel ROSA, ein Instrument für Unternehmen zur Selbsteinschätzung des Warenursprungs (Rules of Origin Self Assessment). Das neue EU-Handelsportal soll insbesondere KMU dabei unterstützen, die Zollpräferenzen aus den bilateralen EU-Handelsabkommen besser zu nutzen. Mit Access2Markets können sich deutsche und europäische Unternehmen produktspezifisch für ihre Export- und Importgeschäfte über Zolltarife, Zollformalitäten Produktanforderungen und -regeln und Marktzugangsbarrieren in Drittmärkten informieren. Das Portal wird kontinuierlich erweitert. Inzwischen können auch Informationen über öffentliche Ausschreibungen, Dienstleistungen und Investitionen sowie zu den Handelsbeschränkungen seitens Russland und Belarus abgerufen werden.

Über Access2Markets ist auch der Single Entry Point (SEP) erreichbar. Er ist die zentrale Anlaufstelle für alle EU-Akteure, um Marktzugangsprobleme in Drittländern oder die Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsverpflichtungen an die Europäischen Kommission zu melden.

Moderne Handelspolitische Schutzinstrumente

Um die europäischen Unternehmen und Industriestandorte wirksamer gegen Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel und unfaire Handels- und Subventionspraktiken des Auslands schützen zu können, hat die Europäische Union (EU) die Handelsschutzinstrumente in den vergangenen Jahren modernisiert und im Jahr 2016 eine überarbeitete Methodologie zur Berechnung des Dumpings in EU-Antidumpingverfahren eingeführt, was vor allem für die produzierenden Industrien in Deutschland und der EU wie beispielsweise die Stahlbranche ein wichtiges Signal ist. Die Neuregelung trägt zu einem wirksamen und effektiven handelspolitischen Schutzinstrumentarium zur Abwehr unfairer Handelspraktiken bei – insbesondere gegenüber Dumping bei Vorliegen nicht marktwirtschaftlicher Verhältnisse im jeweiligen Herkunftsland der betroffenen Waren.

Die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen ergänzt seit Januar 2023 das handelspolitische Instrumentarium (DFS-VO).

Außerdem sollen europäische Unternehmen künftig einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und Beschaffungsverfahren im Nicht-EU-Ausland erhalten. Ermöglichen soll dies das Internationale Beschaffungsinstrument (International Procurement Instrument, IPI). Angebote von Unternehmen aus Staaten außerhalb der EU, die ihren Beschaffungsmarkt nur unzureichend für europäische Bieter zugänglich machen, können künftig bei Vergabeverfahren in der gesamten EU im Rahmen der Angebotswertung bewusst benachteiligt oder sogar ausgeschlossen werden. Dadurch soll die Bereitschaft von Drittstaaten gesteigert werden, ihre Beschaffungsmärkte – etwa durch den Beitritt zu dem WTO-Beschaffungsübereinkommen GPA (Government Procurement Agreement) oder den Abschluss bilateraler Marktzugangsvereinbarungen – für Unternehmen aus der EU zu öffnen.

Handelshemmnisverordnung

Auf Grundlage der sogenannten "Trade Barriers Regulation" (Handelshemmnisverordnung, kurz TBR) können Unternehmen bei der Europäischen Kommission eigenständig ein Verfahren gegen Handelshemmnisse beantragen, ohne Verbände oder Ministerien einschalten zu müssen. Ist der Antrag zulässig, wird eine Untersuchung eingeleitet. Dabei wird festgestellt, ob die angegebenen Hemmnisse tatsächlich vorliegen und ob sie handelsschädigende Auswirkungen auf den betreffenden Wirtschaftszweig der Gemeinschaft haben. Bestätigen sich die Behauptungen und können sich die Verfahrensbeteiligten nicht einigen, kann sich die Gemeinschaft für ein formelles Streitbeilegungsverfahren im Rahmen eines internationalen Abkommens mit dem Handelspartner entscheiden.

Zahlen und Fakten zum Außenhandel

6,4
Symbolicon für Deutschlandkarte

Prozent beträgt der Anteil
Deutschlands am gesamten Welthandel. Zum Vergleich: China kommt auf 12,5 Prozent und die USA auf 10,8 Prozent (2022).

1,97
Symbolicon für Geldscheine

Billionen Euro
an Waren und Dienstleistungen exportierte Deutschland allein im Jahr 2022. Die Importe lagen bei einem Wert von 1,90 Billionen Euro.

66,9
Symbolicon für Tortendiagramm

Prozent der deutschen Exporte
gingen in die europäischen Länder, 63,5 Prozent der Einfuhren stammen aus Europa.

27
Symbolicon für Arbeiter

Prozent der Arbeitsplätze
hingen 2018 direkt oder indirekt vom Export ab.

Abkommen und Partnerschaften

Instrumente für offenere Märkte und freieren Handel

Die europäische Handelspolitik wird auf Grundlage und mit Hilfe unterschiedlicher Maßnahmen gestaltet: Internationale Abkommen zwischen den Staaten spielen dabei eine herausgehobene Rolle. Es besteht aber auch die Möglichkeit einseitiger Maßnahmen.

Grundsätzlich unterscheiden lassen sich dabei multilaterale Abkommen (zwischen allen Mitgliedern der WTO), plurilaterale Abkommen (nur zwischen einigen Mitgliedern der WTO), bilaterale oder regionale Handelsabkommen und unilaterale, also einseitige Maßnahmen in der Handelspolitik, die auf Basis der multilateralen Regelungen ergriffen werden können.

Multilaterale Abkommen

Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) versucht die Europäische Union (EU), über multilaterale Verhandlungen im Sinne eines fairen und freien Welthandels bestehende Handelshemmnisse abzubauen und ein stabiles und transparentes Regelwerk zu schaffen. Die EU setzt sich daher für eine Modernisierung der WTO ein.

Plurilaterale Abkommen

Plurilaterale Handelsabkommen werden zwischen Mitgliedern der WTO abgeschlossen, ohne dass alle WTO-Mitglieder daran teilnehmen. Der Abschluss solcher Abkommen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn zahlreiche Mitgliedstaaten der WTO-Vereinbarungen zu einem Themenfeld treffen wollen, andere dies aber (noch) ablehnen. Ein späterer Beitritt steht allen WTO-Mitgliedern offen.

Plurilaterale Abkommen sind keine neue Erscheinung. Schon bei Abschluss der Uruguay-Runde im Jahre 1995 wurde in der WTO ein "Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen" (GPA - Government Procurement Agreement) abgeschlossen, 1997 trat in der WTO die plurilaterale "Übereinkunft über die Beseitigung der Zölle auf Güter der Informationstechnologie" (ITA) in Kraft. Bei beiden ist die EU jeweils Vertragspartner. 2017 wurden mehrere plurilaterale Initiativen ins Leben gerufen (u.a. zu innerstaatlicher Regulierung bei Dienstleistungen, E-Commerce, Investitionserleichterung, kleinen und mittelständischen Unternehmen). Die Verhandlungen zu innerstaatlicher Regulierung bei Dienstleistungen („Services Domestic Regulation“) und zu Investitionserleichterungen für Entwicklung („Investment Facilitation for Development“) konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden und sollen zeitnah in den WTO-Rechtsrahmen integriert werden. Auch im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung stellen plurilaterale Ansätze ein wichtiges Instrument dar. So werden beispielsweise der Handel mit umweltfreundlichen Gütern und Dienstleistungen, Kunststoffverschmutzung und umweltverträglicher Handel mit Kunststoffen sowie der Umgang mit ineffizienten Subventionen für fossile Brennstoffe diskutiert.

Bilaterale/regionale Handelsabkommen

Zwischen der EU und zahlreichen Ländern bestehen bilaterale Handelsabkommen. So werden etwa mit den Handelsabkommen zwischen der EU, Japan, Singapur und Vietnam die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen diesen wichtigen Handelsräumen gestärkt.

Aktuell strebt die EU neue bzw. modernisierte Handelsabkommen v.a. mit lateinamerikanischen und indo-pazifischen Partnern an, darunter u.a. Chile, Mexiko, MERCOSUR, Australien, Indonesien und Indien sowie Thailand.

Unilaterale Politikmaßnahmen

Im Falle von Dumping oder von Subventionen in Drittstaaten, die nach den Regeln der WTO rechtswidrig sind, kann die EU im Einklang mit WTO-Regeln auf Grundlage von EU-Verordnungen unilaterale Maßnahmen wie Antidumping- und Ausgleichszölle verhängen, um Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel und Schaden von der europäischen Wirtschaft abzuwenden.

Um handels- und entwicklungspolitische Ziele zu fördern, gewährt die EU Entwicklungsländern Zollermäßigungen bis hin zur vollständigen Zollfreiheit bei der Einfuhr zahlreicher industrieller Fertig- und Halbfertigerzeugnisse sowie landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse durch das allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU. Dadurch soll für Entwicklungsländer ein bevorzugter Zugang zum EU-Markt geschaffen werden. Die EU berät derzeit über eine Reform der APS-Verordnung.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit den Staaten des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raums (AKP) sind WTO-konform und asymmetrisch ausgestaltet. Ziel dieser Handelsabkommen ist es, zwischen den Vertragspartnern bestehende Handelshemmnisse kontinuierlich abzubauen, die Zusammenarbeit in allen handelsrelevanten Bereichen zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung und regionale Integration zu fördern. Sie dienen als Bausteine für die panafrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) und sollen langfristig zur Perspektive eines Handelsabkommens von Kontinent zu Kontinent beitragen. Ziel ist es darüber hinaus, die bestehenden EPAs kontinuierlich zu vertiefen und zu erweitern.

Gegenwärtig werden EPAs mit 32 AKP-Staaten vorläufig angewandt. Dazu zählen die EPAs mit den karibischen Staaten (CARIFORUM = Caribbean Forum of ACP-State, seit 2008), mit dem südlichen Afrika (SADC, seit 2016), mit dem südöstlichen Afrika (ESA, seit 2012), mit Zentralafrika (Kamerun, seit 2014), sowie Interim-EPAs mit Ghana und Côte d’Ivoire (beide seit 2016) und dem Pazifik (seit 2009). Zwei weitere EPAs mit den Staatengruppen des östlichen (EAC) und westlichen Afrika (ECOWAS) sind seit 2014 ausverhandelt, jedoch noch nicht von allen afrikanischen Partnerstaaten unterzeichnet und daher nicht in Anwendung.

Die Abkommen können auch den Weg für eine multilaterale Handelsliberalisierung ebnen. 
Die nordafrikanischen Staaten gehören nicht zu den AKP-Staaten. Im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik hat die EU mit ihnen zum Teil bilaterale Assoziierungsabkommen. Diese beinhalten bereits Zollfreiheit auf Güter. Mittelfristig sollen sie durch „tiefe und umfassende Freihandelszonen“ mit weitergehenden Regeln ersetzt werden.

Übersicht

über bestehende Handelsabkommen der EU

Zur Übersicht

Im Fokus: Handelsabkommen

Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa stärken

Die Europäische Union strebt moderne, ehrgeizige, ausgewogene und umfassende Handelsabkommen mit Partnern in wichtigen Märkten und Wachstumsregionen an. Damit sollen Wohlstand, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in Europa und den Partnerländern gestärkt werden.

Die multilateralen Handelsbeziehungen sowie die Stärkung und Reform der Welthandelsorganisation (WTO) sind zentrales Anliegen der Bundesregierung und der EU. Vor dem Hintergrund nur zögerlicher Fortschritte im WTO-Kontext ist eine ehrgeizige bilaterale EU-Handelsagenda für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung. Nur so können europäische Unternehmen auf den Weltmärkten wettbewerbsfähig bleiben, und nur so kann die Europäische Union gemeinsam mit ihren Partnern hohe Standards im internationalen Handel verankern. Außerdem tragen neue Handelsabkommen zu mehr Diversifizierung in den Handelsbeziehungen und damit insgesamt zu einer höheren Resilienz der deutschen Wirtschaft bei.

Die neue Generation von Handelsabkommen (Verhandlungsabschluss ab 2010) ist breit und umfassend angelegt. Die Abkommen betreffen nicht nur tarifäre Fragen, sondern enthalten auch Regelungen zu Dienstleistungen und öffentlicher Beschaffung, zum Abbau nicht-tarifärer Handelsbarrieren und anderen handelsrelevanten Aspekten wie Investitionen und Wettbewerbsfragen. Man spricht deshalb auch von so genannten "WTO plus-Abkommen", da sie inhaltlich über die WTO-Übereinkommen hinausgehen.

Mehr zu aktuell laufenden Verhandlungen finden Sie hier.

Der Frachthafen von Vancouver symbolisch für das Freihandelsabkommen CETA; Quelle: istockphoto.com/ Volodymyr Kyrylyuk

© istockphoto.com/ Volodymyr Kyrylyuk

Welthandelsorganisation

Ein zentraler Ordnungsrahmen für den Welthandel

Die Welthandelsorganisation (WTO) wurde 1995 in Genf als Nachfolgerin des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) gegründet. Das Ziel: Handelsschranken abbauen und Handelsbeziehungen gestalten

Von 1947 bis zur Gründung der WTO bestimmte das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) fast ein halbes Jahrhundert lang die Regulierung des internationalen Welthandels. Wesentliches Ziel des GATT war es, Zölle und andere Handelsschranken abzubauen und international freie, ungehinderte Handelsbeziehungen abzusichern und zu gestalten.

Mit dem Abschluss der "Uruguay-Runde" (1986 bis 1994) und der Gründung der WTO wurde die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Handelspolitik auf weitere wichtige Bereiche ausgedehnt. Neben den Regelungen für den Handel mit Waren (GATT) sind in der WTO vor allem das Dienstleistungsrecht (GATS), in Teilen das Recht des Geistigen Eigentums (TRIPS) und das Beihilfenrecht sowie als plurilaterales Abkommen das Vergaberecht (GPA) zusammengefasst.

Hier mehr erfahren zu den Zielen, Prinzipien und Aufgaben der WTO.

Mitglieder und Abkommen

Der WTO gehören derzeit 164 Länder an. Als jüngstes Mitglied ist am 29. Juli 2016 Afghanistan beigetreten. Weitere 24 Länder – darunter Komoren, Serbien und Bosnien-Herzegowina – befinden sich im laufenden Beitrittsverfahren. Deutschland war 1995 ein Gründungsmitglied der WTO. Hier mehr erfahren.

Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) wurde eine Reihe wichtiger Abkommen abgeschlossen, um den Welthandel zu regulieren. Diese betreffen etwa den Handel mit Dienstleistungen, den Agrarbereich oder Antidumpingvorschriften.

Hier erfahren Sie mehr zu den wichtigsten WTO-Abkommen.

Meilensteine der WTO

Im November 2001 trafen sich die Mitglieder der WTO in Katar, um eine neue multilaterale Liberalisierungsrunde ins Leben zu rufen. Die dort begonnenen und derzeit noch laufenden Verhandlungen werden als Doha-Runde oder auch Doha-Entwicklungsagenda ("Doha Development Agenda" = DDA) bezeichnet und haben zum Ziel, umfassende Handelserleichterungen vor allem für Industrie- und Agrarprodukte sowie für Dienstleistungen (GATS) zu erreichen. Mehr zur WTO-Welthandelsrunde erfahren Sie hier.

Ein wichtiger Meilenstein war auch die 9. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2013 in Bali, bei der von den damals 160 WTO-Mitgliedern das Übereinkommen über Handelserleichterungen beschlossen wurde. Das Abkommen trat am 22. Februar 2017 in Kraft. Zudem konnten erste Ziele verwirklicht werden: So haben sich die teilnehmenden Länder auf Maßnahme geeinigt, um die Nahrungsmittelsicherheit der ärmsten Bevölkerungsteile der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) zu verbessern. Außerdem sollen diese Länder einen vereinfachten Zugang zum Dienstleistungsmarkt bekommen und es sollen Leitlinien verwirklicht werden, die die Ursprungsregeln für den präferenziellen Marktzugang und den weiteren Abbau von Zöllen und internen Stützungsmaßnahmen für Baumwolle vereinfachen.

Bei der 10. WTO-Ministerkonferenz in Nairobi einigten sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen 2015 darauf, dass Exportsubventionen im Agrarbereich abgebaut werden und es striktere Disziplinen für Exportkredite, Staatshandelsunternehmen und die Nahrungsmittelhilfe geben soll. Zudem wurde ein weiteres "Entwicklungspaket" für die am wenigsten entwickelten Länder beschlossen. Die teilnehmenden Länder haben sich außerdem auf präferenzielle Ursprungsregeln und Präferenzen im Dienstleistungsbereich ("LDCs-Waiver") geeinigt, mit dem Ziel, sie besser und einfacher ins multilaterale Handelssystem integrieren zu können.

Ein großer Erfolg ist die Verständigung auf ein reformiertes Abkommen zu Zollfreiheit von Gütern aus dem Bereich der Informationstechnologie und Medizintechnik (ITA II) einschließlich des Fristentableaus für den Zollabbau, an dem sich 53 WTO-Mitglieder beteiligen. Es ist im Rahmen der WTO das erste Abkommen seit 18 Jahren mit konkreten Zollsenkungsverpflichtungen für Hightech-Produkte.

Nach Jahren der Krise waren die Ergebnisse der 12. WTO-Ministerkonferenz im Juni 2022 ein großer Erfolg. Es gelang, zu allen Themen der Ministerkonferenz multilat. Abschlüsse zu erzielen, insb. auch für globale Gesundheitskrise und die drohende Ernährungskrise als zentrale globale Herausforderungen. Zudem wurde Teileinigung zum Abbau schädlicher Fischereisubventionen erzielt. Damit hat WTO erstmals seit 2013 wieder ein multilat. Abkommen abgeschlossen. Auch konnte Rückschritt bei Zöllen auf elektron. Übertragungen verhindert werden.

Die nächste (13.) WTO-Ministerkonferenz findet vom 26.-29. Februar 2024 in Abu Dhabi statt.

Beilegung von Handelsstreitigkeiten

Die in der Uruguay-Runde beschlossene Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten ("Dispute Settlement Understanding" = DSU) gilt als das "Herzstück" des multilateralen Handelssystems. Ziel ist dabei, Sicherheit und Vorhersehbarkeit im multilateralen Handelssystem zu schaffen.
Hier mehr erfahren.

Überwachung nationaler Handelspolitiken

Das Instrument der handelspolitischen Überprüfung (Trade Policy Review Mechanism = TPRM) ist seit 1994 als Teil der Welthandelsordnung dauerhaft verankert und eines der Hauptinstrumente der WTO. Es soll eine größere Transparenz und ein besseres Verständnis der Handelspolitik der Mitglieder gewährleisten und das reibungslosere Funktionieren des vielseitigen Handelssystems fördern.
Hier mehr erfahren.

Modernisierung der Welthandelsorganisation

Seit der Gründung der WTO im Jahr 1995 sind mehr als 20 Jahre vergangen. Um die Welthandelsorganisation für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu wappnen, hat die Europäische Kommission im September 2018 ein Konzeptpapier mit entsprechenden Vorschlägen vorgelegt. Diese umfassen alle drei Säulen der WTO: Regelsetzung, Monitoring und Streitschlichtung. Die Bundesregierung unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission uneingeschränkt.

Arbeiter steht vor Container zum Thema Außenwirtschaftsförderung

© iStock.com/Yuri_Arcurs

Außenwirtschaftsförderung

Zum Artikel

Zollabwicklung

Zollaussetzung als Instrument der Handelspolitik

Um die Unternehmen in der Europäischen Union wettbewerbsfähiger zu machen und die Wirtschaftstätigkeit der Union zu steigern, können Zölle unter bestimmten Regeln ausgesetzt oder ermäßigt werden.

Um die Unternehmen in der Europäischen Union (EU) wettbewerbsfähiger zu machen und die Wirtschaftstätigkeit der EU zu steigern, können Zölle unter bestimmten Regeln ausgesetzt oder ermäßigt werden.

So können sich zum Beispiel in der EU produzierende Unternehmen mit Rohstoffen, Halbfertigwaren und Bauteilen versorgen, die in der EU nicht verfügbar sind, ohne die sonst üblichen Zollsätze zu zahlen. Zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission gibt es Leitlinien, wie Zollaussetzungen (sogenannte "autonome Zollaussetzung/Zollkontingente") angewendet werden können. Mehr zum Thema Zollaussetzung erfahren Sie hier.

Umfassende Informationen zu Zollabwicklungen finden Sie hier.

Pressemitteilungen

  • 19.09.2022 - Pressemitteilung - Handelspolitik

    Pressemitteilung: Bundesregierung begrüßt Kommissionsvorschlag für ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt

    Öffnet Einzelsicht
  • 15.09.2022 - Pressemitteilung - Handelspolitik

    Pressemitteilung: G7 Handelsministerinnen und -minister demonstrieren Einigkeit und Geschlossenheit auf Schloss Neuhardenberg

    Öffnet Einzelsicht
  • 01.07.2022 - Pressemitteilung - Handelspolitik

    Pressemitteilung: Bundeskabinett beschließt neue handelspolitische Agenda und CETA-Ratifizierungsgesetz

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Güterbahnhof zum Thema Handelspolitik

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