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Neuer Prüfzyklus WLTP - auto-schweiz
 

Neuer Prüfzyklus WLTP

Ab dem 1. September 2018 hält in ganz Europa der neue Prüfzyklus WLTP Einzug. WLTP steht für «Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure» und ersetzt den bis anhin geltenden «Neuen Europäischen Fahrzyklus» (NEFZ oder NEDC auf Englisch). Mit diesem Wechsel sollen die Verbrauchsangaben neuer Fahrzeuge realitätsnaher werden. Denn der WLTP dauert länger, wird mit höheren Geschwindigkeiten gefahren und enthält eine niedrigere Standzeit.

Bei der Einführung des WLTP gilt in der Schweiz gegenüber der EU eine Sonderregelung. Nicht die erstmalige Immatrikulation eines Fahrzeugs gilt als Stichtag für die Umstellung, sondern das Importdatum. Das heisst, dass Fahrzeuge mit der alten Abgasnorm Euro 6b auch nach dem 1. September 2018 noch eingelöst, aber nicht mehr importiert werden dürfen. Dass ein Fahrzeug nach WLTP geprüft wurde, ist an der Abgasnorm Euro 6c oder höher zu erkennen.

Ein weiterer grosser Einschnitt in der Abgasmessung tritt zum 1. September 2019 in Kraft. Dann werden mit der Abgasnorm Euro 6d-TEMP Abgastests auf der Strasse – sogenannte «Real Driving Emissions», kurz RDE – zusätzlich zum Prüfstandtest nach WLTP für alle Modelle zur Pflicht. Für neue Typengenehmigungen gilt Euro 6d-TEMP bereits seit dem 1. September 2017.

Weitere Informationen auf der Webseite «WLTP Facts» des Verbands der europäischen Automobilhersteller ACEA (in englischer Sprache).

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