Zusammenfassung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Datenschutz-Folgenabschätzung zwar als neues Rechts- und Datenschutz-Instrument eingeführt, sie mandatiert aber kein spezifisches Verfahren nach der die Folgenabschätzung durchgeführt werden soll. Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsverbände, wissenschaftliche Konsortien und Standardisierungsgesellschaften haben daher diverse Verfahren zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen entwickelt. Diese Methoden stammen jedoch oft aus verschiedenen Rechts- und Compliance-Traditionen. Entsprechend unterschiedlich sind ihre Herangehensweisen, und auch ihr Verständnis des ausgesprochen abstrakt-gehaltenen Artikel 35 DSGVO. In diesem Beitrag sollen daher vier weit verbreitete Methoden verglichen und auf ihre Umsetzung desArtikel 35 DSGVO bewertet werden.
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Martin, N., Schiering, I. & Friedewald, M. Methoden der Datenschutz-Folgenabschätzung . Datenschutz Datensich 44, 154–160 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1242-z
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