Zusammenfassung
Wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/24/EG hat die Europäische Kommission bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Der Beitrag verdeutlicht, dass die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens gegen die Richtlinie mittlerweile gering sind. Zugleich ist die Kommission verpflichtet, auch bei ihrer Entscheidung über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens zu berücksichtigen, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich der Grundrechtskonformität der Richtlinie bestehen. Die rigide Ahndung von Vertragsverletzungen durch die Kommission mutet vor dem Hintergrund ihrer angekündigten Nachbesserungen der Richtlinie im Bereich des Grundrechtsschutzes daher widersprüchlich an.
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Dr. Thomas Petri Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz.
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Petri, T. Die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten. DuD 35, 607–610 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0148-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-011-0148-1