Zusammenfassung
Um Verdächtige zu finden, setzt die Polizei Kameras ein, die Kfz-Kennzeichen automatisiert erfassen und mit Fahndungsdateien abgleichen. Nach diesem Vorbild werden künftig auch biometrische Systeme eingesetzt. Aufgrund der automatisierten Erfassung und des Inhalts der Referenzdatenbanken können jedoch auch Personen ins Visier der Polizei geraten, die zwar mit Verdächtigen zu tun haben, aber selbst nicht verdächtig sind: Zeugen, Hinweisgeber, Auskunftspersonen, Kontaktpersonen, Opfer usw. Der Beitrag1 untersucht, wie diese Personen geschützt werden können.
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Matthias Pocs ist wiss. MA bei provet, war Stagiaire beim Europäischen DSB (P. Hustinx) und studierte als LL.M. IT-Recht in Hannover (Profs. W. Kilian/N. Forgó) und Oslo (Prof. J. Bing/Dr. L. Bygrave); http://provet.uni-kassel.de/pocs
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Pocs, M. Gestaltung von Fahndungsdateien. DuD 35, 163–168 (2011). https://doi.org/10.1007/s11623-011-0043-9
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