Beschränken des Zugriffs auf Objekte in der App „Musik“ auf dem Mac
Du kannst den Zugriff auf Objekte in Apple Music beschränken. Verwende „Bildschirmzeit“ und „Familienfreigabe“, um diese Beschränkungen einzurichten.
Mit der Bildschirmzeit und der Familienfreigabe kannst du die Gerätenutzung eines Kindes entfernt von deinem eigenen Account auf einem beliebigen Mac, iPhone oder iPad verwalten und überwachen. Wenn du die Familienfreigabe nicht verwendest, kannst du dennoch die Bildschirmzeit für ein Kind einrichten, indem du dich beim Mac-Account des Kindes anmeldest.
Zugriff auf musikbezogene Inhalte beschränken
Führe auf deinem Mac einen der folgenden Schritte aus:
Wenn du die Familienfreigabe verwendest und der Familienorganisator bist: Melde dich als Administrator an und stelle sicher, dass du mit deiner Apple-ID angemeldet bist.
Wenn du die Familienfreigabe nicht verwendest: Melde dich beim Mac-Benutzeraccount des Kindes an.
Wähle Menü „Apple“ > „Systemeinstellungen“ und klicke auf „Bildschirmzeit“ in der Seitenleiste. (Du musst möglicherweise nach unten scrollen.)
Wenn du die Familienfreigabe verwendest, klicke rechts auf das Einblendmenü und wähle ein Kind aus.
Bildschirmzeit aktivieren.
Klicke auf „Inhalt & Datenschutz“ und aktiviere die Option, falls sie noch nicht aktiviert ist.
Zum Verwalten von Inhaltsbeschränkungen klicke oben im Fenster auf „Einschränkungen für Inhalte“ und führe einen der folgenden Schritte aus:
Erstellen eines Apple Music-Profils durch Benutzer verhindern: Deaktiviere unter „Musik & TV“ die Option „Musikprofile erlauben“.
Weitere Informationen über Apple Music-Profile und deren Funktionsweise findest du unter Erstellen eines Apple Music-Profils.
Zugriff auf geteilte Mediatheken verhindern: Deaktiviere unter „Musik & TV“ die Option „Geteilte Musik- & TV-Mediatheken erlauben“.
Weitere Informationen zu geteilten Mediatheken und deren Funktionsweise findest du unter Teilen von Musiktiteln aus einer geteilten Mediathek.
Klicke auf die Taste „Zurück“ um zu den Einstellungen „Inhalt & Datenschutz“ zurückzukehren.
Klicke zum Verwalten von Store-Beschränkungen auf „Store-Beschränkungen“ und führe einen der folgenden Schritte aus:
Zugriff auf anstößige oder Jugend gefährdende Inhalte verhindern: Deaktiviere unter „Zulässiger Inhalt“ die Option „Anstößige Musik, Podcasts & News erlauben“.
Zugriff auf Musikvideos verhindern: Deaktiviere unter „Zulässiger Inhalt“ die Option „Musikvideos erlauben“.
Klicke auf die Taste „Zurück“ um zu den Einstellungen „Inhalt & Datenschutz“ zurückzukehren.
Klicke auf „App-Einschränkungen“ und führe dann einen der folgenden Schritte aus, um App-Einschränkungen zu verwalten:
Zugriff auf SharePlay verhindern: Deaktiviere unter „Erlauben“ die Option „SharePlay“.
Weitere Informationen über SharePlay findest du unter Verwenden von SharePlay zum gemeinsamen Anhören von Musik.
Verhindern des Zugriffs auf den iTunes Store: Deaktiviere unter „Für iOS erlauben“ die Option „iTunes Store erlauben“.
Weitere Informationen zum PA-Logo (Parental Advisory) für Kindersicherheit
Hinweis zum iTunes Store: Folgender Inhalt wurde von der Website der RIAA (Recording Industry Association of America) übernommen. Mit dem PA-Logo (Parental Advisory) werden Endverbraucher darauf hingewiesen, dass die mit diesem Logo gekennzeichneten Aufnahmen möglicherweise Texte mit vulgärer Sprache oder Beschreibungen von Gewalt, Sex oder Drogenmissbrauch enthalten. Die Verwendung sollte daher unbedingt durch Eltern oder Erzieher beaufsichtigt werden.
Durch die Nutzung des PA-Logos wird nicht festgelegt, ob eine Aufnahme für bestimmte Hörer geeignet ist oder nicht. Vielmehr dient das nicht entfernbare Logo als Hinweis für Eltern (und Käufer, Einzelhändler und Großhändler), dass beim Kauf der Aufnahme für Kinder oder beim Abspielen der Aufnahme zu Hause besondere Umsicht seitens der Eltern erforderlich ist.
Bei der Vergabe dieses Logos werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Abhängig von den kulturellen Moralvorstellungen, Standards und Ansichten von Erziehungsberechtigten handelt es sich bei der Aufnahme möglicherweise um einen Titel, den Kinder nicht hören sollen.
Der Inhalt ist von besonderer Bedeutung: einige Wörter, Sätze oder Beschreibungen können anstößig sein, wenn sie besonders hervorgehoben oder betont werden, nicht jedoch, wenn sie Teil des Hintergrunds oder ein nicht so wichtiger Teil des Texts sind.
Der allgemeine Ruf des Künstlers sowie die Erwartungen des Publikums sind ebenfalls wichtig. Neben obszöner Ausdrucksweise müssen bei der Vergabe des PA-Logos auch Beschreibungen von Gewalttaten, Sex oder Drogenmissbrauch berücksichtigt werden.
Textinhalte unterliegen häufig unterschiedlichen Interpretationen. Wörter können unterschiedliche Bedeutungen haben. Wörter können nicht isoliert von der begleitenden Musik gesehen werden. Liedtexte, die von lauter und rauer Musik begleitet werden, können anders empfunden werden, als derselbe Text, der von leiser und beruhigender Musik begleitet wird.
Die Vergabe des Logos basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern erfordert Einfühlungsvermögen und gesunden Menschenverstand. Kontext, Rhythmus und Betonung sind offensichtlich wichtige Faktoren. Die isolierte und unverständliche Bezugnahme auf bestimmte Materialien ist möglicherweise für die Vergabe des Logos nicht ausreichend.
Diese Richtlinien betreffen einzelne, kommerziell veröffentlichte Musiktitel sowie ganze Alben und Musikvideos. Die Art der Veröffentlichung (auf CD, Kassette oder andere Weise) spielt dabei keine Rolle.