In den kommenden Tagen werden die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 an alle steuerpflichtigen Eigentümer zugestellt.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Einwendungen, die sich gegen die Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen den Steuermessbescheid richten, beim zuständigen Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen anzubringen sind.
Die Messbetragswerte wurden vom Finanzamt aus den abgegebenen Erklärungen der Steuerpflichtigen ermittelt und bewertet.