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IAS 1 10 - NWB Gesetze
IAS 1 10

Abschluss

Vollständiger Abschluss

10

Ein vollständiger Abschluss besteht aus:

(a)

einer Bilanz zum Abschlussstichtag,

(b)

einer Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis („Gesamtergebnisrechnung“) für die Periode,

(c)

einer Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Periode,

(d)

einer Kapitalflussrechnung für die Periode,

(e)

dem Anhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden und sonstiger Erläuterungen,

(ea)

Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode gemäß den Paragraphen 38 und 38A und

(f)

einer Bilanz zu Beginn der vorangegangenen Periode, wenn ein Unternehmen eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet oder Posten im Abschluss rückwirkend anpasst oder gemäß den Paragraphen 40A–40D umgliedert.

Ein Unternehmen kann für diese Bestandteile andere Bezeichnungen als die in diesem Standard vorgesehenen Begriffe verwenden. So kann ein Unternehmen beispielsweise die Bezeichnung „Gesamtergebnisrechnung“ anstelle von „Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis“ verwenden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341