Die Schweiz soll schrittweise den Verbrauch von Erdöl und Erdgas senken. Ziel ist, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Das Stimmvolk hat das «Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative)» am 18. Juni 2023 angenommen. Das Gesetz sieht vor, den Verbrauch von Öl und Gas ohne Verbote zu reduzieren – dafür mit Anreizen für klimafreundliche Heizungen und innovative Technologien.
Das folgende Dossier enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 18. Juni 2023).
- Reduktion der Abhängigkeit der Schweiz von fossilen Energien
- Mehr Geld für klimafreundliche Heizungen
- Unterstützung von innovativen Technologien und Prozessen
- Die Bevölkerung profitiert
- Die Anpassung an den Klimawandel ist notwendig
- Argumente des Bundesrates
- Interviews, Dokumente, Links, Videos, Medienmitteilungen
Das Wichtigste in Kürze
Video in GebärdenspracheDas Klima- und Innovationsgesetz setzt den Rahmen für die Klimapolitik der Schweiz. Es enthält Zwischenziele für die Verminderung des Treibhausgas-Ausstosses in den wichtigsten Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Bund und Kantone sollen eine Vorbildrolle einnehmen und möglichst bereits 2040 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Dazu sind zwei befristete Förderinstrumente vorgesehen. Unterstützt werden der Ersatz von fossilen Heizungen durch klimafreundliche Systeme und Unternehmen, die innovative klimafreundliche Technologien einsetzen. Weitere Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele und auch zum Ausbau der der erneuerbaren Energie sind in separaten Gesetzen aufgegleist. Konkrete Beispiele sind das CO2-Gesetz und das Energiegesetz. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass die Massnahmen demokratisch entwickelt und diskutiert werden. Die Mitsprache aller Betroffenen ist also gesichert; die künftigen Gesetzesänderungen unterliegen dem fakultativen Referendum.
Reduktion der Abhängigkeit der Schweiz von fossilen Energien
Die Schweiz ist heute bei ihrer Energieversorgung stark vom Ausland abhängig. Der Krieg in der Ukraine hat die Probleme dieser Abhängigkeit deutlich gemacht. Angesichts der Versorgungslage ist der Wandel weg von fossilen hin zu erneuerbaren Brenn- und Treibstoffen nötig. Das dient auch dem Schutz des Klimas. Das Klima- und Innovationsgesetz unterstützt die Bevölkerung, wenn sie von fossilen auf klimafreundliche Heizungen wechselt. Damit trägt das Gesetz dazu bei, die Auslandabhängigkeit zu verringern.
Mehr Geld für klimafreundliche Heizungen
Das Klima- und Innovationsgesetz hält fest, dass der Schweizer Gebäudepark ab dem Jahr 2050 kein Treibhausgas mehr ausstossen soll. Das Heizen von Gebäuden verbraucht 40% der Gesamtenergie in der Schweiz und verursacht rund ein Viertel des Treibhausgas-Ausstosses. Das Parlament will deswegen für einen befristeten Zeitraum mehr finanzielle Mittel bereitstellen, insbesondere für den raschen Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen und fossilen Öl- und Gasheizungen. Das Klima- und Innovationsgesetz setzt den gesetzlichen Rahmen dafür. Während zehn Jahren sollen jährlich 200 Millionen Franken zusätzlich zur Verfügung stehen. Der schrittweise Umstieg von den fossilen auf klimafreundliche Energien beim Heizen oder in der Mobilität führt zwar zu einem steigenden Stromverbrauch. Doch durch den gleichzeitigen Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und durch energiesparende neue Technologien kann die Schweiz bis 2050 nicht nur klimaneutral werden, sondern ihren Strombedarf übers Jahr gesehen durch die inländische Stromproduktion decken.
Unterstützung von innovativen Technologien und Prozessen
Das Klima- und Innovationsgesetz sieht vor, dass die Unternehmen spätestens im Jahr 2050 klimaneutral sein müssen. Dafür können sie Fahrpläne erarbeiten, in denen sie aufzeigen, wie sie dieses Ziel erreichen möchten. Der Bund unterstützt jene Unternehmen, die rasch vorangehen und bis 2029 solche Fahrpläne erarbeiten. Ihnen stellt er Grundlagen und fachkundige Beratung zur Verfügung.
Der Bund unterstützt die Unternehmen auch auf dem Weg zur Klimaneutralität auch finanziell. Er sichert ihnen bis 2030 Finanzhilfen von jährlich maximal 200 Millionen für die Anwendung von neuartigen, klimafreundlichen Technologien und Prozessen zu. Darunter fallen z.B. Hochtemperaturwärmepumpen, aber auch Technologien, die CO2 in Industriekaminen und aus der Atmosphäre entnehmen. So kann CO2 dauerhaft und sicher gespeichert werden, beispielsweise im Untergrund. Oder es wird in Beton eingeschlossen, der im Bau eingesetzt wird. Diese Technologien sind ein wichtiger Schlüssel für das Erreichen der Klimaneutralität. Sie sind notwendig, um schwer vermeidbare Treibhausgasemissionen auszugleichen.
Die Bevölkerung profitiert
Investitionen in den Klimaschutz bringen auch der Bevölkerung greifbare Vorteile. Mieterinnen und Mieter kommen die tieferen Heizkosten klimafreundlicher Systeme indirekt zugute. Die Eigentümer können die Investitionen zwar teilweise auf den Mietzins überwälzen. Aufgrund der tieferen Nebenkosten wirkt sich der Heizungsersatz gerade bei älteren Gebäuden aber sehr oft positiv aus. Mieterinnen und Mieter, die in Gebäuden mit fossiler Heizung wohnen, werden durch das Klima- und Innovationsgesetz nicht stärker belastet. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wird mit der Vorlage nicht erhöht, und es kommen keine neuen Abgaben hinzu.
Die Anpassung an den Klimawandel ist notwendig
Die Schweiz als Alpenland ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Die durchschnittlichen Temperaturen sind seit Messbeginn bereits um 2,5 Grad angestiegen. Das ist doppelt so viel wie der globale Durchschnitt. Die Folgen davon zeigen sich schon heute. Hitzewellen und Trockenperioden nehmen zu, die Nullgradgrenze steigt, die Gletscher schmelzen, es fällt immer weniger Schnee. Massnahmen gegen die Klimaerwärmung sind für die Schweiz deshalb von grosser Bedeutung. Es ist zentral, dass die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Gewisse Folgen des Klimawandels lassen sich aber nicht mehr verhindern. Die Schweiz muss sich in Zukunft noch mehr an diese Veränderungen anpassen. Das Klima- und Innovationsgesetz nimmt Bund und Kantone in die Pflicht. Sie sollen Massnahmen ergreifen, um Menschen, Umwelt und Sachwerte zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Schutzbauten gegen Erdrutsche, lokale Wasserspeicher zur Bewältigung von Trockenperioden oder auch mehr Grünräume im Siedlungsgebiet, die die Hitzebelastung dämpfen.
Argumente des Bundesrates
2019 wurde die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» eingereicht. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit, weil sie den Verbrauch fossiler Energieträger wie Öl und Gas ab 2050 verbietet. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser stärkt den Klimaschutz und trägt zu einer sicheren Energieversorgung bei. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weshalb es zu einer Volksabstimmung kommt.
Bundesrat und Parlament empfehlen, dem Klima- und Innovationsgesetz zuzustimmen - insbesondere aus folgenden Gründen:
Erdöl und Erdgas sind nicht unendlich verfügbar und schaden dem Klima. Für eine langfristig sichere Energieversorgung ist es notwendig und sinnvoll, dass die Schweiz die Abkehr von den fossilen Energieträgern vorantreibt.
Die Schweiz hat kein eigenes Erdgas und Erdöl. Sie ist auf Importe angewiesen, auch aus Ländern mit unzuverlässigen und unberechenbaren Regierungen. Mit der Vorlage wird die Schweiz von diesen Ländern unabhängiger.
Bundesrat und Parlament wollen die Bevölkerung beim nötigen Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen unterstützen. Wer beispielsweise neu eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe installiert, wird mit der Vorlage finanziell entlastet. Unternehmen werden unterstützt, wenn sie in innovative, klimafreundliche Technologien investieren. Die Vorlage setzt die richtigen Anreize. Davon profitieren die Bevölkerung sowie der Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz.
Elektroheizungen verbrauchen sehr viel Strom und sind ineffizient. Es ist darum wichtig, dass der Bund den Ersatz von Elektroheizungen durch energiesparende und klimafreundliche Heizungen finanziell unterstützt. Dieses Geld ist sehr gut investiert. Denn durch diese Massnahme wird der Stromverbrauch im Winter reduziert, wenn Energie besonders kostbar ist.
Die Vorlage enthält keine neuen Verbote und führt auch keine neuen Abgaben oder Steuern ein.
Mit dem Klimawandel nehmen extreme Ereignisse wie Erdrutsche und Überschwemmungen zu. Die Belastung durch Hitze und Trockenheit steigt. Ernteausfälle häufen sich. Bund und Kantone müssen darum vorsorgen, etwa mit einem besseren Schutz vor Hochwasser und mehr Grünflächen in Dörfern und Städten.
Die Vorlage setzt den Rahmen für die Klimapolitik der Schweiz und enthält Massnahmen für deren Umsetzung. Weitere Massnahmen für den Klimaschutz müssen vom Parlament beschlossen werden. Diese Beschlüsse unterstehen dem Referendum. Das Volk behält das letzte Wort.
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