Kfz-Versicherung Vergleich 2024 – Bis zu 850€ bei der Autoversicherung sparen
Inhalt
- 1. Kfz-Versicherung: Das Wichtigste im Überblick
- 2. Welche Arten der Kfz-Versicherung gibt es?
- 3. So lässt sich eine Kfz-Versicherung berechnen
- 4. Kfz-Versicherung – welche Faktoren haben Einfluss auf den Tarif?
- 5. Kfz-Versicherung – was mache ich im Schadensfall?
- 6. Autoversicherung innerhalb der Laufzeit wechseln – so klappt es
- 7. Fünf Tipps: So lässt sich in der Autoversicherung sparen
- 8. FAQ: Häufige Fragen rund um die Kfz-Versicherung
- 9. Gibt es einen Testsieger im Autoversicherungs-Vergleich der Stiftung Warentest?
- 10. Glossar
Ob Pkw, Lkw, Wohnmobil, Motorrad, Roller oder Mofa – in Deutschland muss für jedes zulassungspflichtige Kraftfahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Das ist per Gesetz vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die das eigene Fahrzeug an anderen Fahrzeugen, Personen oder Sachen, etwa Gebäuden, verursacht. Die beiden anderen gängigen Versicherungsformen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und übernehmen Kosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug: Mit einer Teilkaskoversicherung ist es gegen Diebstahl, Sturm- und Hagelschäden und meistens auch Unfälle mit Wildtieren und die sich daraus ergebenden Wildschäden abgesichert. Eine Vollkaskoversicherung kommt für die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug auch bei einem selbstverschuldeten Unfall auf. Darüber hinaus bieten die Versicherungsunternehmen noch Kfz-Unfallversicherungen an, die Personenschäden im eigenen Fahrzeug im Falle eines Unfalls abdecken sowie Schutzbriefe, die verschiedene Leistungen wie Übernachtungskosten oder Fahrzeugrücktransport nach einem Unfall im Ausland umfassen.
Die Beiträge für Kfz-Versicherungen hängen von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab. Neben dem zu versichernden Fahrzeug selbst spielen unter anderem der Zulassungsbezirk, Alter und Beruf des Autobesitzers, der Schadenfreiheitsrabatt, der nächtliche Stellplatz des Fahrzeugs und viele weitere Details eine Rolle. Mit dem Kfz-Versicherungs-Vergleichsrechner lässt sich schnell herausfinden, welche Police im konkreten Einzelfall die günstigste ist. Der anschließende Ratgeber geht auf die verschiedenen Arten einer Kfz-Versicherung ein, stellt entscheidende Faktoren vor und zeigt auf, wie im Schadenfall vorzugehen ist. Im FAQ-Bereich gibt es kompakte Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Zum Abschluss des Vergleichs folgt die Information, ob und in welchem Umfang die Stiftung Warentest Kfz-Versicherungs-Tests durchgeführt hat.
Kfz-Versicherung: Das Wichtigste im Überblick
- Der Wechsel einer Kfz-Versicherung funktioniert schnell und unkompliziert. Die meisten Versicherungsverträge für Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Zweitwagen werden für ein Kalenderjahr im Voraus abgeschlossen, beginnend mit dem 1. Januar, und verlängern sich automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsende. Stichtag zur Kündigung ist für die meisten Versicherungsverträge deshalb der 30. November jeden Jahres.
- Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann nach Angaben des Portals „Tarifcheck“ eine Ersparnis von bis zu 850 Euro im Jahr bringen, abhängig vom jeweils derzeitigen Anbieter und dem Fahrzeugmodell.
- Autofahrer haben mit einem Kfz-Versicherungsvergleich die Auswahl unter mehreren hundert Versicherungstarifen und Anbietern.
- Nicht allein der Preis, sondern auch der Leistungsumfang einer Autoversicherung ist wichtig. Mithilfe des Tarifrechners lassen sich gewünschte Leistungen filtern. Wie das funktioniert, erläutert der Ratgeber ausführlich.
- Die teuerste Autoversicherung ist nicht automatisch die beste. Die einzelnen Versicherungsunternehmen berechnen sehr unterschiedliche Preise für vergleichbare Leistungen.
Welche Arten der Kfz-Versicherung gibt es?
Wer einen Versicherungs-Vergleich für das eigene Auto startet, sollte sich vorher darüber im Klaren sein, welche Arten von Versicherungen er abschließen möchte: Während eine Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, ebenso wie eine Vollkaskoversicherung für ein kreditfinanziertes Auto, besteht bei einem selbst bezahlten Auto die Wahlmöglichkeit, ob die Haftpflichtversicherung um eine Vollkasko-, Teilkasko- oder Unfallversicherung ergänzt werden soll.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Wer in Deutschland ein Auto zulassen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Das hat seine Gründe: Die Versicherung deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug anderen zufügt. Das können Schäden an fremden Fahrzeugen, an Gebäuden oder Personenschäden sein. Dazu drei Beispiele:1. Der Versicherungsnehmer verursacht einen Unfall, weil er die Vorfahrt missachtet und dadurch einen Zusammenstoß mit einem anderen Auto verschuldet hat. Am Auto des Unfallgegners ist ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden. Die Reparaturkosten am fremden Fahrzeug – nicht jedoch am eigenen – übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung.2. Der Versicherungsnehmer kommt mit seinem Fahrzeug auf glatter Straße von der Fahrbahn ab, sein Auto touchiert einen Zaun – oder eine Straßenlaterne oder eine Ampel oder eine Hauswand. Auch hier bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden am fremden Eigentum, auch wenn kein anderes Fahrzeug am Unfall beteiligt war.3. Der Versicherungsnehmer verursacht einen Auffahrunfall, weil er hinter einem stehenden Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abbremsen konnte. Im Fahrzeug, auf das er aufgefahren ist, werden mehrere Personen verletzt. Die ärztlichen Behandlungs- und eventuell Krankenhauskosten dieser Personen übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung.Beim Vergleich der Versicherungen sollte nicht nur auf die Höhe der maximalen pauschalen Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht, die in der Regel mindestens eine Million Euro beträgt, sondern auch auf die maximale Deckungssumme pro geschädigter Person geachtet werden.
- Kfz-Teilkaskoversicherung: Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt einige, aber bei Weitem nicht alle Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. In den meisten Versicherungsverträgen sind das: Schäden am eigenen Fahrzeug bei Wildunfall mit Haarwild wie Rehen und Hirschen, Schäden durch Einbruch ins Fahrzeug, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Schäden durch Glasbruch wie etwa eine kaputte Windschutzscheibe und Schäden durch Naturereignisse wie Hagel, Sturm oder Blitzschlag. Hier sollte jeder Interessent die Versicherungsbedingungen, also die Schäden, die durch eine Teilkaskoversicherung am eigenen Fahrzeug abgedeckt sind, genau prüfen. Anders als bei der Kfz-Haft-Pflichtversicherung sind die Leistungen einer Kfz-Teilkaskoversicherung nicht einheitlich und unterscheiden sich in einigen Details. So ist bei manchen Angeboten etwa der Schaden am Fahrzeug und an Kabeln, der durch Marderbiss/Tierbiss entstanden ist, abgedeckt, bei anderen nicht. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bei einem Schadenereignis – üblich sind hier 150 Euro – reduziert den Jahresbeitrag spürbar.
- Kfz-Vollkaskoversicherung: Eine Kfz-Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt darüber hinaus nahezu alle Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Simpel ausgedrückt: Wer sein Auto aus Eigenverschulden zu Schrott fährt, bekommt den Schaden von der Vollkaskoversicherung ersetzt – entweder die entstandenen Reparaturkosten oder, im Falle eines Totalschadens, den Zeitwert des Fahrzeugs.Zwei Ausnahmen davon gibt es im Einzelfall. Erstens: Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, etwa unter nicht erlaubtem Alkoholeinfluss gefahren ist oder sein Fahrzeug wissentlich einer Person ohne Fahrerlaubnis zur Verfügung gestellt hat, schließen manche Versicherer die Kostenerstattung aus. Zweitens: Bei Verträgen für Neuwagen erstatten manche Versicherungen den vollen Kaufpreis des Fahrzeugs nach einem Totalschaden bis zu einem halben Jahr nach Erstzulassung des Fahrzeugs, obwohl der Zeitwert mit der Zulassung und in den Monaten danach geringer ist als der Anschaffungspreis des Fahrzeugs. Zudem gibt es bei der Kaskoversicherung eine Zusatzklausel, die Neuwertentschädigung. Für mindestens 6 Monate zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden oder Diebstahl eine Neupreisentschädigung.Vollkasko-Verträge ohne Selbstbeteiligung sind unverhältnismäßig teuer. Die meisten Versicherer bieten deshalb die Wahl zwischen 300 Euro, 500 Euro oder 1000 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall an, um die Beiträge niedriger zu halten. Folgeschäden werden bis zu einer bestimmten Summe erstattet, abhängig vom Tarif.Wer sein Fahrzeug nicht komplett und sofort bezahlt, sondern über einen Kredit– oder Leasingvertrag finanziert, muss eine Vollkaskoversicherung abschließen. Das ist in nahezu allen Kreditverträgen festgelegt, insbesondere beim Kauf eines neuen oder neuwertigen Fahrzeugs. Ausnahmen davon kann es bei der Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeugs über eine Bank des betreffenden Autohändlers geben.
Wichtig zu wissen: Kfz-Kaskoversicherungen, egal ob Teil- oder Vollkaskoschutz, kommen immer nur für Schäden bis zur Höhe des Zeitwerts eines Fahrzeugs auf. Aus diesem Grund können sie für alte, preiswerte Fahrzeuge unattraktiv sein. Ein Beispiel: Ein Auto hat einen Zeitwert von 1.000 Euro. Die Prämie für die Teilkaskoversicherung dieses Autos beträgt 300 Euro pro Jahr, für die Vollkaskoversicherung 800 Euro pro Jahr. Auch wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Prämien schon seit Jahren bezahlt hat, erstattet die Versicherung im Schadensfall maximal 1.000 Euro für das Auto – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Kfz-Unfallversicherung: Selbst unter Experten scheiden sich an der Kfz-Unfallversicherung die Geister. Während viele Autofahrer rundum abgesichert sein wollen, sehen andere wenig Sinn in der Zusatzversicherung. Bei einer Kfz-Unfallversicherung geht es im Kern um die Absicherung der Fahrzeuginsassen bei einem Unfall (Insassenunfallversicherung). In den meisten Fällen greift in solchen Fällen aber bereits eine private Unfallversicherung, sofern abgeschlossen. Die Konditionen für eine private Unfallversicherung sind in der Regel günstiger als die einer speziellen Kfz-Unfallversicherung – bei einem größeren Leistungsspektrum.
So lässt sich eine Kfz-Versicherung berechnen
Knapp 90 Versicherer führten im Jahr 2020 Autoversicherungen in ihrem Portfolio. Die Anzahl der Versicherungsgesellschaften, die Kfz-Versicherungen anbieten, ist in den letzten Jahren leicht gesunken, nicht aber die insgesamt erbrachten Leistungen und gezahlten Beiträge. Nach Informationen der Datenbank Statista beliefen sich die ausgezahlten Leistungen in der Kfz-Versicherung im Jahr 2019 auf knapp 25 Milliarden Euro – ein Jahr zuvor lag diese Summe noch bei weniger als 24 Milliarden Euro.
Die Beitragseinnahmen aus Kfz-Versicherungen beliefen sich dieser Statistik zufolge im Jahr 2019 auf rund 28,5 Milliarden Euro, 2018 lagen sie noch bei unter 28 Milliarden Euro. Die von den Kfz-Versicherern erbrachten Leistungen machen nach Angaben von Statista rund 47 Prozent aller Leistungen in der gesamten Schadens- und Unfallversicherung Deutschlands aus.
Mithilfe des Online-Versicherungsrechners lässt sich mit wenigen Mausklicks herausfinden, welche Kfz-Versicherung für den eigenen Wagen die attraktivsten Konditionen bietet. Die Tarife und Konditionen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich teilweise enorm, wie ein Blick in den Versicherungsvergleich zeigt. Wer die folgenden Schritte im Vergleich umsetzt, findet in nur wenigen Minuten eine passende Kfz-Versicherung.
Schritt 1: Angaben zum Fahrzeug
- Im ersten Schritt muss das Nummernschildkürzel für den Landkreis eingegeben werden, in dem das Fahrzeug zugelassen ist oder wird, zum Beispiel M für München. Der Ort der Zulassung (Zulassungsbehörde) ist entscheidend für die Regionalklasseneinstufung der Versicherer und hat Einfluss auf die Prämie.
- Im nächsten Schritt wird abgefragt, ob die Versicherung für ein bestehendes Fahrzeug gewechselt werden soll oder nach einem Fahrzeugwechsel. Dazu muss das Fahrzeug identifiziert werden, am einfachsten über die Herstellernummer und die ersten drei Stellen der Typenschlüsselnummer. Beide finden sich in der Zulassungsbescheinigung in Zeile B, Spalte 2.1 und Spalte 2.2.
- Danach müssen einige Fragen zur Erstzulassung, zum Fahrzeugwert, zur geschätzten jährlichen Kilometerleistung oder zum nächtlichen Standplatz des Fahrzeugs beantwortet werden. Eine vorhandene Garage wirkt sich positiv auf die Kaskoprämien aus.
Schritt 2: Angaben zu Vertrag und Versicherungsnehmer
- In diesem Abschnitt geht es um einige persönliche Fragen, zum Beispiel zum Geschlecht oder Familienstand. Alle Versicherer führen Statistiken zu den Schadensrisiken bestimmter Personengruppen und lassen das in die Höhe der Beiträge einfließen. Beamte bekommen hier beispielsweise Vorteile eingeräumt.
- Weitere Fragen betreffen unter anderem den Halter des Fahrzeugs, der nicht zwangsläufig der Versicherungsnehmer sein muss, und die anderen Nutzer des Fahrzeugs. Viele Versicherer räumen Rabatte ein, wenn das Auto nur von einer einzigen Person genutzt wird.
- Hinweis: Bei einem Versicherungswechsel wird der Beginn der neuen Versicherung in der Regel der 1. Januar des neuen Jahres sein. Wer sein Auto neu versichert oder einen laufenden Vertrag außerordentlich gekündigt hat, trägt den abweichenden Versicherungsbeginn in die entsprechende Maske ein.
- Versicherungsnehmer können zwischen verschiedenen Zahlungsweisen wählen. Die meisten Versicherer belohnen eine jährliche oder halbjährliche Zahlweise mit Rabatten.
Schritt 3: Angaben zu Zusatzleistungen
- Voll-/Teilkasko: Je nachdem, wie alt und wertvoll ein Fahrzeug ist, sollte zwischen einer Teil- und Vollkaskoversicherung gewählt werden. Beide Varianten sind mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar.
- Schutzbrief: Wer kein Mitglied eines Automobilclubs ist und keinen Autoschutzbrief mit Pannenhilfe hat, kann im Vergleichsrechner den Baustein Schutzbrief auswählen.
- Rabattschutz: Der sogenannte Rabattschutz erhöht die Versicherungsprämie, verhindert aber die Zurückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nach einem selbst verschuldeten Schaden.
- Werkstattbindung: Wer eine Werkstattbindung wählt, muss Reparaturen im Schadensfall in einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchführen lassen und hat keine freie Werkstattwahl. Manche Versicherer geben dafür Rabatte von bis zu 20 Prozent.
- Schadensfreiheitsklasse: Die Höhe der Beiträge für die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung hängt von der eigenen Schadenfreiheitsklasse, abgekürzt SF, ab. Je mehr unfallfreie Jahre ein Versicherungsnehmer vorweisen kann, desto höher ist seine Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger werden seine Versicherungsbeiträge. Fahranfänger haben die SF 0. Die Schadenfreiheitsklasse lässt sich dem letzten Versicherungsschein oder der letzten Beitragsrechnung entnehmen. Für den Vergleich ist es notwendig, die nächsthöhere Klasse einzutragen. Wer zum Beispiel im Jahr 2020 die SF 14 hatte, trägt in die Maske SF 15 ein.
Zum Abschluss wird noch der Name des Vorversicherers benötigt, falls vorhanden. Mit dem nächsten Mausklick startet der Tarifvergleich.
Schritt 4: Ergebnisse und Tarifauswahl
Nach dem Klick auf den Start-Button bekommen Interessenten nach nur wenigen Augenblicken eine Liste der günstigsten Versicherungsanbieter mit ausführlichen Beschreibungen und Details präsentiert. Interessierte sollten sich Zeit lassen, um die Versicherungen gegeneinander abzuwägen und keine vorschnelle Entscheidung nur anhand der Preisunterschiede treffen. Wer sich schlussendlich für einen Anbieter entschieden hat, gelangt mit einem Klick auf das Angebot zur Webseite des Versicherers und kann die Kfz-Versicherung online abschließen.
Um die beste Versicherung nach seinen persönlichen Präferenzen zu finden, können Filter in der Ergebnisliste aktiviert werden. So lassen sich die verschiedenen Tarife zum Beispiel nach folgenden Stichworten filtern, um präzisere Ergebnisse zu erhalten:
- Empfohlene Leistungen der Stiftung Warentest
- Mallorca-Police
- Inklusive Schutzbrief
- Erhöhte Deckungssummen
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung online gehen Versicherungsnehmer kein Risiko ein, da sie nach dem Erhalt der Vertragsunterlagen im Rahmen des Widerrufsrechts 14 Tage Zeit haben, den Vertrag zu widerrufen.
Kfz-Versicherung – welche Faktoren haben Einfluss auf den Tarif?
Um die Funktionsweise einer Kfz-Versicherung besser verstehen zu können, lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Kriterien, die einen Einfluss auf die Tarife haben. Schadensstatistiken spielen zum Beispiel eine Rolle, aber auch Aspekte wie das Alter des Versicherungsnehmers oder der Schadenfreiheitsrabatt. Die folgenden Absätze erklären die wichtigsten Einflussfaktoren:
- Regionalklassen: Die knapp 400 deutschen Zulassungsbezirke unterscheiden sich in puncto Schadensbilanz – das schlägt sich in den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, ermittelten Regionalklassen nieder. Es wird dabei nicht erfasst, wo vom jeweiligen Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde oder ein Kaskoschaden passierte. Es zählt vielmehr der Bezirk, in dem das jeweilige Fahrzeug zugelassen und der Halter ansässig ist. Tendenziell sind dünn besiedelte ländliche Gebiete günstigeren Regionalklassen zugeordnet als Metropolregionen mit höherer Fahrzeugdichte und Unfallhäufigkeit.
- Typklassen: Neben den Regionalklassen gibt es die Typklassen, in die Schäden, Reparaturkosten und Diebstähle für jedes in Deutschland vorkommende Fahrzeugmodell einfließen. Je weniger Schäden für ein Modell registriert werden, desto niedriger ist die vom GDV festgelegte Typklasse. Zusätzlich spielen dabei noch fahrzeugspezifische Merkmale wie Hubraum, Motorleistung, Häufigkeit oder Alter des Fahrzeugmodells eine Rolle. Jedes Fahrzeugmodell ist sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung einer Typklasse zugeordnet.
- Tarifgruppen: Weitere Unterscheidungen nimmt der GDV nach der Berufsgruppe des Versicherungsnehmers vor. So können sich Beamte und andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes über günstigere Beiträge ebenso freuen wie beispielsweise Landwirte. Davon unabhängig begünstigen die Versicherungsgesellschaften noch weitere Berufsgruppen, weswegen im Autoversicherungs-Vergleich explizit nach dem Berufsbild gefragt wird.
- Selbstbeteiligung: Wer Kfz-Versicherungen online vergleicht, sollte auf den Aspekt der Selbstbeteiligung achten. In der Regel lässt sich für die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung ein Selbstbehalt in unterschiedlicher Höhe abschließen. Kommt es zu einem Schaden, zieht die Versicherungsgesellschaft den vereinbarten Betrag bei der Regulierung ab. Hier gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Beitrag. Der Selbstbehalt sollte zu den persönlichen finanziellen Möglichkeiten passen.
- Schadenfreiheitsrabatt: Je länger ein Versicherungsnehmer unfallfrei unterwegs ist, desto günstiger wird sein Beitrag. Die unfallfreien Jahre schlagen sich in Form der Eingruppierung in die Schadenfreiheitsklassen nieder. Wer hingegen einen Unfall verursacht, wird im Regelfall um mehrere Klassen zurückgestuft. Wie heftig eine Rückstufung ausfällt, hängt damit zusammen, wie lange vorher schadenfrei gefahren wurde. Manche Versicherungen bieten sogenannte Rabattretter an, um unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückstufung zu vermeiden. Solche Tarife sind aber oft deutlich teurer als Tarife ohne diesen Baustein.
- Alter des Fahrers: Junge Fahrer zahlen bei fast allen Kfz-Versicherungen wesentlich höhere Beiträge, weil sie laut Statistik häufiger in Unfälle verwickelt sind. Die meisten Versicherungen ziehen eine Grenze ab einem Alter von 25 Jahren. Neuerdings berechnen manche Unternehmen auch Zuschläge für Versicherungsnehmer im Seniorenalter. Hier kann die Grenze, je nach Anbieter, bei 67 oder 70 Jahren liegen.
- Nutzer des Fahrzeugs: Je weniger Personen einen Wagen nutzen, desto günstiger fallen die Beiträge für die Kfz-Versicherung aus. Die preiswertesten Tarife lassen sich nur ergattern, wenn der Versicherungsnehmer als alleiniger Fahrer eingetragen wird. Sitzt trotzdem eine andere Person am Steuer und es kommt zu einem Unfall, sind ernsthafte Probleme mit der Versicherung programmiert. Wer in der Lage ist, den Nutzerkreis des Fahrzeugs klar einzugrenzen, etwa auf eines oder mehrere Familienmitglieder außer dem Versicherungsnehmer, bekommt günstigere Tarife als ohne diese Einschränkung.
- Gefahrene Kilometer: Ein weiterer Faktor, der sich auf die Beitragshöhe der Versicherung auswirkt, ist die jährliche Fahrleistung. Je häufiger ein Fahrzeug genutzt wird, desto höher ist das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Wenigfahrer profitieren demnach von günstigeren Kfz-Versicherungsbeiträgen als Vielfahrer.
- Alter des Fahrzeugs: Liebhaberfahrzeuge und Oldtimer, die älter als – je nach Versicherung – 20, 25 oder 30 Jahre sind und zusätzlich zu einem Alltagsfahrzeug versichert werden, stufen die meisten Versicherungen günstiger ein.
Kfz-Versicherung – was mache ich im Schadensfall?
Die Anzeigepflicht im Rahmen einer Autoversicherung verlangt, dass jedes Schadensereignis, das einen Leistungsfall für die Versicherung nach sich zieht, innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden muss. Die Aufklärungspflicht verlangt darüber hinaus von Versicherungsnehmern, dass sie bei der Klärung von Fragen zu den Umständen des Unfallhergangs vollständig und wahrheitsgemäß mitwirken müssen. Der Unfallort darf erst verlassen werden, wenn alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden. Dem Versicherer sind eventuelle Ermittlungen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft bekanntzugeben.
Die Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers oder Fahrers des versicherten Fahrzeugs verlangt im Falle eines einer Kfz-Versicherung gemeldeten Schadens, dass Versicherte für eine Schadensminderung und weitere Unfallabwendung sorgen – zum Beispiel, indem sie die Unfallstelle ordnungsgemäß sichern, sofern das eigene Leben dadurch nicht gefährdet wird. Die drei Pflichten sind vom Versicherungsnehmer stets einzuhalten, wenn er möchte, dass die Versicherung den Schaden übernimmt.
Schadensmeldung mit Unfallprotokoll als BeweisBei einem Autounfall muss als Erstes die Unfallstelle abgesichert werden. Es gilt, Erste Hilfe zu leisten, falls notwendig und die Polizei und/oder Rettungskräfte zu informieren. Bei Verletzten, Einigungsproblemen, einem hohen Sachschaden oder bei Fahrerflucht sollten ebenfalls Einsatzkräfte an die Unfallstelle gerufen werden. Nur sogenannte Bagatellschäden bedürfen keiner polizeilichen Unfallaufnahme. Der Versicherer reguliert diese kleinen Schäden auf der Grundlage der Angaben des Versicherten und der eines möglicherweise Geschädigten. Der Versicherer verfügt für solche Fälle über vorgedruckte Unfallprotokolle, die ausgefüllt und von beiden Unfallparteien unterschrieben werden müssen.
Wer sich nicht sicher ist, unter welche Kategorie der vorliegende Schaden fällt, sollte die Polizei zur Aufnahme des Unfallgeschehens rufen. Wenn der Unfallgegner ein Schuldanerkenntnis verlangt, sollte dieses nicht ohne Abstimmung mit dem Versicherer gegeben werden. Ist der Versicherungsnehmer der Unfallverursacher, bedeutet jede Regulierung durch den Versicherer eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Es sollte geprüft werden, ob eine Übernahme des Schadens auf eigene Kosten sinnvoll ist, um eine Rückstufung zu vermeiden. Werden gegen Unfallbeteiligte gerichtliche oder außergerichtliche Ansprüche geltend gemacht, müssen diese innerhalb einer Woche dem Versicherer gemeldet werden.
Autoversicherung innerhalb der Laufzeit wechseln – so klappt es
Versicherte können ihre Kfz-Versicherung regulär am Jahresende zur Hauptfälligkeit kündigen, wenn sie dem Versicherer das Kündigungsschreiben bis zum 30. November vorlegen. Darüber hinaus haben Versicherte in den folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht:
- Die Versicherung erhöht bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge.
- Die Versicherung erhebt eine „verdeckte“ Beitragserhöhung – zum Beispiel werden Versicherte teilweise in eine bessere SF-Klasse eingestuft, ohne dass die Beiträge gesunken sind.
- Nach einem Schadensfall besteht immer die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen.
- Wer sein Fahrzeug abmeldet oder verkauft, beendet mit einer entsprechenden Mitteilung an die Versicherung das Versicherungsverhältnis. Wer danach oder gleichzeitig ein anderes Fahrzeug anmeldet, kann es bei einem anderen Unternehmen versichern.
Die Sonderkündigung laut Sonderkündigungsrecht muss binnen eines Monats nach einer Beitragserhöhung oder eines Schadens erfolgen. Wer die Versicherungsprämie bereits bezahlt hat und von seinem Sonder-Kündigungsrecht Gebrauch macht, bekommt den Betrag für die noch ausstehenden Monate zurückerstattet.
Fünf Tipps: So lässt sich in der Autoversicherung sparen
Wie viel eine Autoversicherung kostet, hängt davon ab, wie hoch Versicherer das Risiko einschätzen, einen Schaden regulieren zu müssen. Sie erstellen ein Risikoprofil anhand zahlreicher Informationen, die beim Abschluss angegeben werden müssen. Einige dieser Punkte lassen sich bis zu einem gewissen Punkt beeinflussen, ohne falsche Angaben zu machen. Denn bei vorsätzlichen Falschangaben drohen Versicherungsnehmern saftige Vertragsstrafen. Hier kommen fünf Tipps, wie sich bei der Autoversicherung ein Sparpotenzial gewinnen lässt:
- Selbstbeteiligung drückt die Prämie: Wer sich für eine Kaskoversicherung entscheidet, hat die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, also kleinere Schäden am eigenen Fahrzeug selbst zu übernehmen. Dafür wird der jährliche Beitrag günstiger. In einer aktuellen Studie des Vergleichsportals Finanztip konnten bereits durch einen Selbstbehalt von 150 Euro fast 20 Prozent Prämie gespart werden, bei 300 Euro Selbstbeteiligung im Durchschnitt 25 Prozent.
- Fahrerkreis klein halten: Der Ehe- oder Lebenspartner ist bei vielen Versicherern als Fahrer mitversichert, ohne dass der Beitrag steigt. Darüber hinaus gilt aber: Je größer der Fahrerkreis gewählt wird, desto teurer wird es. Fahranfänger sorgen für die höchsten Aufschläge. Ein Anstieg der Prämie um mehr als 100 Prozent ist nicht unüblich.
- Jährliche Zahlungsweise: Wer seinen Beitrag jährlich statt monatlich zahlt, kann viel Geld sparen. Wer den Versicherungsbeitrag auf einen Schlag begleicht, statt halbjährlich zu zahlen, spart laut der genannten Studie im Durchschnitt fast 4 Prozent. Bei zuvor quartalsmäßigen Zahlungen sind Einsparungen von bis zu 8 Prozent, bei bisher monatlichen Zahlungen von bis zu 10 Prozent möglich. Einige Versicherer bieten ihre Tarife gar nicht mit monatlicher Zahlungsoption an.
- Werkstattbindung vereinbaren: Wer eine Werkstattbindung wählt, muss Reparaturen im Schadensfall in einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchführen lassen. Manche Versicherer geben dafür Rabatte von bis zu 20 Prozent. Hier sollte der Versicherungsnehmer vorab klären, ob diese Option Einfluss auf die Herstellergarantie hat, falls sich sein Fahrzeug noch in der Garantiezeit befindet.
- Fahrleistung realistisch einschätzen: Die Fahrleistung sollte immer defensiv geschätzt werden. Je mehr Kilometer angegeben werden, desto teurer wird der Versicherungsbeitrag. Kilometer im Notfall nachzumelden ist bei den meisten Versicherungen möglich. Versicherungsnehmer können sich in etwa an diesen Durchschnittswerten orientieren:
5.000 Kilometer | 8 Prozent mehr als 2.000 Kilometer Fahrleistung |
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10.000 Kilometer | 13 Prozent mehr als 5.000 Kilometer |
15.000 Kilometer | 9 Prozent mehr als 10.000 Kilometer |
20.000 Kilometer | 12 Prozent mehr als 15.000 Kilometer |
25.000 Kilometer | 13 Prozent mehr als 20.000 Kilometer |
FAQ: Häufige Fragen rund um die Kfz-Versicherung
In den folgenden Absätzen gibt es Antworten auf Fragen, die in Bezug auf Kfz-Versicherungen häufig gestellt werden.
Was ist die beste Kfz-Versicherung?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Eine gute Kfz-Versicherung zeichnet sich durch hohe Versicherungssummen aus. Wenn grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz inkludiert ist, kann das ebenfalls ein großer Vorteil sein.
Wo finde ich meine aktuelle Schadenfreiheitsklasse?
Die aktuelle Schadenfreiheitsklasse finden Versicherte in der Regel unter dem Kürzel SF-Klasse oder SF in der letzten Beitragsrechnung.
Welche Vorteile hat ein Tarif mit Werkstattbindung?
Bei Tarifen mit einer Werkstattbindung winken Versicherungsnehmern hohe Rabatte. Doch Vorsicht: Reparaturen auf Kosten der Versicherung müssen dann immer in einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchgeführt werden. Dabei können Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller verloren gehen, was es im Vorfeld zu klären gilt.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Der Beitrag für eine Kfz-Versicherung setzt sich aus sehr vielen Tarifmerkmalen und Bausteinen zusammen. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich. Für einen Überblick im konkreten Einzelfall empfiehlt sich der Vergleichsrechner.
Bin ich mit einer Kfz-Versicherung im Ausland abgesichert?
Für Fahrten ins Ausland ist der Abschluss eines Schutzbriefs im Rahmen der Kfz-Versicherung ratsam, falls der Versicherungsnehmer nicht bereits einen vergleichbaren Schutzbrief im Rahmen der Mitgliedschaft in einem Automobilclub besitzt. Schutz-Briefe bieten in der Regel Versicherungsleistungen für das Fahrzeug und seine Insassen im Falle eines Unfalls oder einer Panne im Ausland. In Deutschland gibt es derzeit mehr als 25 Millionen dieser Schutzbriefe. Die Versicherungsleistungen greifen bei Pannen, Unfällen und im Krankheitsfall – in Deutschland und im europäischen Ausland. Gedeckt sind in der Regel der Ersatzteilversand, Mietwagen- und Abschleppdienste, der Krankenrücktransport oder Kosten für die Übernachtung.
Gibt es einen Testsieger im Autoversicherungs-Vergleich der Stiftung Warentest?
Die Stiftung Warentest hat nicht nur einen Autoversicherungs-Vergleich durchgeführt, sondern gleich eine ganze Themenseite rund um die Kfz-Versicherung eingerichtet. Die Seite können interessierte Leser unter diesem Link besuchen. Dort lassen sich nicht nur hunderte von Autoversicherungen im Test begutachten, es finden sich auch umfassende Informationen zum Thema Kfz-Versicherung.
Der Haupttest der Stiftung Warentest inklusive Testsieger, der zuletzt im Oktober 2024 aktualisiert wurde, kann unter diesem Link gegen eine geringe Gebühr abgerufen werden. Er beinhaltet nach Angaben der Stiftung Warentest nahezu alle Tarife der verschiedenen Anbieter von Autoversicherungen. Mittlerweile werden die Testergebnisse von 164 Tarifen aufgelistet. Den Experten der Stiftung Warentest zufolge können Autofahrer mit einem Wechsel der Versicherung oft mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.