Kontrollrecht
Außer der Gesetzgebung, der Wahl des Regierenden Bürgermeisters und der Ausübung des Budgetrechts obliegt dem Abgeordnetenhaus die Kontrolle des Senats. Die Abgeordneten nehmen die Kontrolle durch Anfragen an den Senat, durch Berichtsaufträge, im Wege des Akteneinsichtsrechts, des Zitierrechts und durch die parlamentarische Aufklärung von Sachverhalten in einem Untersuchungsausschuss wahr.