d’Hondt'sches Verfahren
Bei dem von dem belgischen Mathematiker d`Hondt begründeten Höchstzahlverfahren werden die bei einer Wahl zu vergebenden Sitze verteilt, indem zunächst die für die einzelnen Parteien abgegebenen Gesamtstimmzahlen nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt werden, bis zur Verteilung der zuvor festgesetzten Gesamtzahl von Sitzen eine genügend große Anzahl von sog. Höchstzahlen ermittelt worden ist.
Dies geschieht, indem von den gewonnenen Zahlen die höchsten ausgesondert werden, und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Für jede ausgesonderte Höchstzahl erhält die betreffende Partei einen Sitz. Nach diesem Verfahren erfolgt im Abgeordnetenhaus zum Beispiel die Besetzung der Ausschussvorsitze und die Zusammensetzung der Ausschüsse.