Ab sofort steht im Bereich rund um das Rathaus Münstertal ein leistungsstarkes öffentliches WLAN zur Verfügung. Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Firmen G & R Netzwerktechnik GmbH sowie Michael Ortlieb GmbH konnten mehrere moderne WLAN-Access Points installiert werden, die eine flächendeckende Abdeckung sicherstellen.
Mit der WLAN-Kennung „WillkommenImTal“ können Bürger*innen und Gäste nun in den Bereichen um und im Rathaus, in der Tourist-Information, der Belchenhalle, im Foyer, sowie in der Schule, surfen.
Ein echter Mehrwert für das Münstertal
Dieses Angebot bereichert den Alltag von Einheimischen und Besucher*innen gleichermaßen. Ob Informationen recherchieren, Fotos teilen oder einfach nur entspannt surfen – das neue WLAN macht es möglich.
Einfach und komfortabel nutzen
Die Verbindung ist kinderleicht: Einfach das Smartphone oder Tablet mit dem WLAN „WillkommenImTal“ verbinden und sofort kostenfrei lossurfen. Nach der ersten Anmeldung bleibt das Gerät automatisch mit dem Netz verbunden, solange man sich im versorgten Bereich befindet oder zwischen wechselt.
Wir freuen uns, diesen Service anbieten zu können und wünschen Ihnen viel Freude beim Surfen!
Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
Auf der Strecke der Münstertalbahn ist der Bahnübergang „Hof“ durch eine Umlaufsperre gesichert.
Bei dem Bahnübergang wurde festgestellt, dass sich vermehrt unaufmerksame Fußgänger und Radfahrer verkehrswidrig beim Überqueren des Bahnübergangs verhalten.
Insbesondere scheint die Gefahr von durchfahrende Züge immer wieder unterschätzt zu werden.
Dieses unaufmerksame Verhalten hat bereits mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt, die sowohl von Bürger*innen als auch von Zugführer*innen gemeldet wurden.
Kürzlich fand ein Gespräch zwischen der Gemeinde Münstertal und SWEG statt, um kurzfristige und langfristige Maßnahmen zu besprechen.
Die Gemeinde Münstertal wird beidseitig am Bahnübergang Schilder mit der Aufschrift „Achtung! Durchfahrende Züge! Radfahrer absteigen!“ aufstellen.
Die SWEG sensibilisiert ihre Triebfahrzeugführer dahingehend, dass gefährliche Situationen umgehend an den Fahrdienstleiter gemeldet werden müssen.
Weiter wurden bereits gemäß den Forderungen der Polizei und des Landratsamts kurzfristig sog. Pfeiftafeln aufgestellt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Maßnahme wurde entsprechend der gültigen Regelwerke (Signalbuch RIL 301) umgesetzt.
Das Signal BÜ 4 fordert, dass der Lokführer vor dem Passieren des Bahnübergangs etwa 3 Sekunden lang pfeift, um herannahende Züge für Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar zu machen.
Es handelt sich hierbei um verbindliche Vorschrift, die nicht abweichend angepasst werden darf. Es ist eine sicherheitsrelevante Maßnahme, vergleichbar mit dem Befolgen einer roten Ampel.
Die SWEG Schienenwege GmbH hat die Planung für den Bahnübergang „Hof“ (km 5,103) aufgenommen, um die Sicherheit durch bauliche Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen.
Aufgrund der komplexen Planungs- und Genehmigungsprozesse wird die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die SWEG arbeitet kontinuierlich daran, eine langfristige technische Lösung umzusetzen, die den Bahnübergang sicherer macht und gleichzeitig die Pfeiftafeln baldmöglichst wieder überflüssig werden lässt.
Zum 01.02.2025 übernimmt Heinrich Waldmann die Hauptamtsleitung in Münstertal.
Der Gemeinderat wählte ihn in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung klar mehrheitlich trotz einem sehr engen und guten Bewerberfeld zum Nachfolger von Heiko Riesterer, der nach fünf Jahren zum Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wechselt.
Der Absolvent der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl verfügt über eine langjährige Berufserfahrung u.a. als stellvertretender Hauptamtsleiter bei der Gemeinde Hartheim am Rhein. Weiter ist er als Dozent für Kommunalrecht bei der Verwaltungsschule Freiburg tätig.
Die Gemeindeverwaltung, die Mitarbeiter*innen und der Gemeinderat freuen sich eine so kompetente Fachkraft für diese verantwortungsvolle Stelle gewonnen zu haben.
Das Rathaus ist über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel vom 24. Dezember 2024 bis einschließlich 01. Januar 2025 geschlossen.
Falls Sie noch dringend etwas in diesem Jahr auf dem Rathaus erledigen müssen, machen Sie bitte rechtzeitig einen Termin.
Dies können Sie ganz bequem hier auf der Website oder telefonisch unter 07636 707-26.
Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Wie sind die Hebesätze der Gemeinde Münstertal ab dem 01.01.2025?
In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer durch die Hebesatzsatzung beschlossen.
Es gelten ab 01.01.2025 folgende Hebesätze:
Grundsteuer A Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 200 % der Grundsteuermessbeträge
Grundsteuer B Grundstücke 180 % der Grundsteuermessbeträge
Wann weiß ich, wie viel Grundsteuer ich ab 2025 zahlen muss?
Sie erhalten voraussichtlich im Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Die für das Kalenderjahr 2025 zu zahlende Grundsteuer können Sie aber vorab selbst ermitteln, wenn Sie den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025 vom Finanzamt erhalten haben. Multiplizieren Sie hierzu den Grundsteuermessbetrag (nicht den Grundsteuerwert) mit dem neuen Hebesatz:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100
Ich habe noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben. Das Finanzamt hat trotzdem einen Bescheid geschickt und die Werte geschätzt. Muss ich noch etwas tun?
Die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Da Sie Ihre Erklärung bis zum Ablauf der Abgabefrist nicht an das Finanzamt übermittelt haben, hat das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Ihre Abgabepflicht besteht trotz der Schätzung weiterhin. Geben Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts deshalb unbedingt so schnell wie möglich ab.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gemeinde an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes halten muss. Wurden die Werte zu hoch geschätzt, muss die Gemeinde die Grundsteuer dementsprechend veranlagen.
Ich habe Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt eingelegt. Dieser ist noch offen.
Bitte beachten Sie, dass ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Gemeinde hat keinerlei Kenntnis, für welche Grundsteuerwertbescheide offene Widersprüche vorhanden sind. Die übermittelten Grundsteuermessbescheide werden dementsprechend veranlagt. Die festgesetzten Raten müssen zur Fälligkeit beglichen werden. Wird der Grundsteuermessbescheid im Nachhinein angepasst, erhalten Sie einen geänderten Grundsteuerbescheid.
Ich habe für die Grundsteuer bisher einen Dauerauftrag angelegt. Muss ich nun etwas tun?
Denken Sie bitte daran, dass sich die Grundsteuerraten ändern werden und Sie Ihre Daueraufträge den neuen Werten anpassen müssen. Nicht zuordenbare Überweisungen müssen zurücküberwiesen werden. Um Mahnkosten und Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlen wir die Abgabe eines Sepa-Mandats. Die Raten werden somit bei Fälligkeit von der Gemeindekasse eingezogen. Bereits erteilte Sepa-Mandate sind weiterhin gültig.
Für weitergehende Informationen:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html
Ich habe ein Anliegen im Bürgerbüro. Was muss ich tun?
Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung u.a. für folgende Anliegen notwendig:
Änderung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde, Anmeldung des Wohnsitzes, Wegzug ins Ausland, Beantragung Personalausweis-Reisepass-Führerschein, Gewerbeangelegenheiten, Melderegisterangelegenheiten, Kirchenaustritt.
Für Abholangelegenheiten, das Beantragen eines Führungszeugnisses oder das Abholen von Anträgen im Sozialbereich ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Warum brauche ich überhaupt einen Termin?
Unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro müssen eine Vielzahl von Arbeiten durchführen. Daher ist es zum einen wichtig, dass sie sich für die Angelegenheiten vorbereiten können. Andererseits können Sie sich bei einer Terminvereinbarung darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit auch zu diesem Zeitpunkt bearbeitet wird.
Wie mache ich einen Termin aus?
Sie können telefonisch (Tel. 07636 707 26) oder online über unsere Homepage einen Termin vereinbaren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung.
Ich möchte nur etwas abholen. Brauche ich einen Termin?
Bereits beantragte Unterlagen (u.a. Pass, Reisepass, Führerschein) können zu den jeweiligen Öffnungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass Bürger*innen mit einem vereinbarten Termin (auch zur Abholung) bevorzugt gegenüber denjenigen Bürger*innen behandelt werden, die ohne Termin bei einer Abholsache im Bürgerbüro vorstellig werden.
Wie sind denn die Öffnungszeiten des Bürgerbüros?
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind wie folgt:
Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
neu: Donnerstag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr.
Komme ich ohne Termin überhaupt in das Rathausgebäude?
Sie kommen zu den Öffnungszeiten selbstverständlich auch ohne Termin ins Rathausgebäude.
Ich brauche nur eine Auskunft. Was kann ich tun?
Sie können sich per Mail (buergerbuero@muenstertal.de) an das Bürgerbüro wenden oder telefonisch (Tel 07636 707 26). Es ist möglich, dass Sie unsere Mitarbeiterinnen wegen Terminen nicht gleich erreichen können. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal oder schreiben Sie eine Mail.
Ich habe einen wirklich dringenden Notfall und habe keinen Termin. Was kann ich tun?
Unsere Mitarbeiterinnen lassen niemandem im Regen stehen. Im Rahmen unserer personellen und zeitlichen Möglichkeiten helfen wir Ihnen unbürokratisch weiter.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Januar 2025 kein Neujahrsempfang stattfinden wird. Stattdessen hat sich die Idee entwickelt, einen Frühjahrsempfang am 04. April 2025 zu veranstalten.
Diese Entscheidung wurde getroffen, da zu Beginn des Jahres viele Veranstaltungen stattfinden und es oft zu Terminkollisionen kommt.
In den nächsten Wochen werden wir genauere Details zur Veranstaltung veröffentlichen.
Ihr
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Liebe/r Antragsteller/in von Führerscheinen,
das Bürgerbüro der Gemeinde Münstertal bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet.
Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.
Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 13 - 15 Wochen zu rechnen.
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.
Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbüro
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:30 Uhr im Rathaus Münstertal statt, hier eine ausnahme am 19. Februar 2025 und 19. März 2025.
Die Termine 2024:
Mittwoch, den 29. Januar 2025
Mittwoch, den 19. Februar 2025
Mittwoch, den 19. März 2025
Mittwoch, den 30. April 2025
Mittwoch, den 28. Mai 2025
Mittwoch, den 25. Juni 2025
Mittwoch, den 30. Juli 2025
Mittwoch, den 24. September 2025
Mittwoch, den 29. Oktober 2025
Mittwoch, den 26. November 2025
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können Sie sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Fierro, Tel. 07636 707 21.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.