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Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Sie dienen auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. In ihnen gilt das relative Veränderungsverbot. Dies bedeutet, dass den Charakter des Gebietes verändernde Handlungen unter Erlaubnisvorbehalt stehen.

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt durch die unteren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.

Im Stadtgebiet Heilbronn gibt es 15 Landschaftsschutzgebiete, die zusammen eine Fläche von fast 2272 ha einnehmen. Dies entspricht einem Flächenanteil von nahezu 23 Prozent des Stadtgebietes.

  1. Stiftsberg - Wartberg
  2. Galgenberg - Schweinsberg - Staufenberg
  3. Deinenbachtal
  4. Schozachtal - Weidach - Wertwiesen
  5. Neckaraue südlich Heilbronn
  6. Horkheimer Insel
  7. Neckartalhang südlich Klingenberg
  8. Neckartalhang zwischen Böckingen und Klingenberg
  9. Neckartalhang nördlich Neckargartach
  10. Böllinger Bach
  11. Leinbachtal
  12. Rotbachtal
  13. Kühnbachtal
  14. Böllinerbachtal und Michelbachtal
  15. Weinbergweg-Weingartsweg

Die Landschaftsteile

wurden 1983 in einer gemeinsamen Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es hat eine Fläche von rund 1950 ha.

Schutzzweck ist die Erhaltung

  • der Naherholungsgebiete für die Allgemeinheit, 
  • erd- und flussgeschichtlich bedeutungsvoller Objekte und Landschaftsräume in ihrer natürlichen Ausbildung,
  • typischer Landschaftsglieder wie Fluss- und Bachläufe, herausragende Höhen und sonstiger Landschaftsteile in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit;
  • von Grünflächen wegen ihrer unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung und ihrer kleinklimatischen Bedeutung für die Stadtbevölkerung.

Die Landschaftsteile

wurden 1987 in einer gemeinsamen Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es hat eine Fläche von rund 213 ha.

Schutzzweck ist die Erhaltung

  • der Naherholungsgebiete für die Allgemeinheit;
  • erd- und flussgeschichtlich bedeutungsvoller Objekte und Landschaftsräume in ihrer natürlichen Ausbildung;
  • typischer Landschaftsglieder wie Fluss- und Bachläufe, herausragende Höhen und sonstiger Landschaftsteile in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit;
  • von Grünflächen wegen ihrer unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung und ihrer kleinklimatischen Bedeutung für die Stadtbevölkerung.

Das Landschaftsschutzgebiet Böllingerbachtal und Michelbachtal wurde 1993 durch Verordnung ausgewiesen. Es hat eine Fläche von rund 92 ha.

Schutzzweck ist die Erhaltung des Gebiets in seiner landschaftlichen Charakteristik und seiner natürlichen Eigenart, insbesondere der Talaue mit den Hängen des Böllinger- und des Michelbachtales sowie die Bewahrung der Landschaft vor nachteiligen Veränderungen und die Erhaltung des besonderen Erholungswertes für die Allgemeinheit. Zum Schutzzweck zählt auch die Erhaltung der Hecken- und Obstbaumbestände als Lebensräume von im Bestand gefährdeten Tierarten.

Das Landschaftsschutzgebiet Weinbergeweg-Weingartsweg wurde 1998 durch Verordnung ausgewiesen und besteht aus zwei Teilflächen. Es hat eine Gesamtfläche von rund 37 ha.

Schutzzweck ist die Erhaltung des historisch gewachsenen Streuobstgürtels in Ortsrandlage von Heilbronn-Böckingen mit seiner bedeutenden Funktion für Landschaftsbild, Frischluftentstehung, Kaltluftabfluss sowie für die Naherholung für die Allgemeinheit. Gleichzeitig sind die Obstbaumwiesen, das Grünland, die Nutzgärten im Wechsel mit Ackerflächen bedeutender und schützenswerter Lebensraum sowie Nahrungsbiotop für schutzbedürftige an diese offene Kulturlandschaft und nahe gelegene Trockenbiotope angepasste Vogelarten, Insekten, Reptilien und Säugetiere.

Zum Schutzzweck zählt insbesondere auch die Erhaltung eines ausgewogenen Naturhaushalts sowie der Streuobstbestände mit teilweise traditionellen Sorten und des extensiv bewirtschafteten Grünlands.