Jahresabschluss der Stadt Göppingen
Der Jahresabschluss der Stadt Göppingen wurde auf der Grundlage des Neuen Kommunalen Haushaltsrechtes erstellt. Nach § 95 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht entspricht in seiner Funktion dem handelsrechtlichen Lagebericht nach HGB, beinhaltet aber nur teilweise die gleichen Bestandteile und umfasst stattdessen auch kommunalspezifische Angaben:
Der Rechenschaftsbericht soll
- ein reales Bild über die Lage der Stadt Göppingen vermitteln und dabei die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und des Verlaufs der Haushaltswirtschaft berücksichtigen,
- den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung darstellen und eventuelle Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, darlegen,
- zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung aufzeigen,
- ggf. den Umsetzungsstand des Haushaltsstrukturkonzepts bzw. die Entwicklung und Deckung von Fehlbeträgen erläutern.