Karl der Große
- Lebensdaten
- 747 oder 742 – 814
- Sterbeort
- Aachen
- Beruf/Funktion
- fränkischer König ; römischer Kaiser
- Konfession
- katholisch
- Normdaten
- GND: 118560034 | OGND | VIAF: 160658152
- Namensvarianten
-
- Karl
- Carolus magnus
- Karl I.
- Karl I. der Große
- Karl der Große
- Karl
- Carolus magnus
- Karl I.
- Karl I. der Große
- Carl I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
- Carl, der Große
- Carlo, Magno
- Carlomagno
- Carolus I., Germania, Imperator
- Carolus I., Imperium Romanum-Germanicum, Imperator
- Carolus, Magnus
- Carolus, Magnus Germanus
- Carolus, der Große
- Charlemagne
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- Karl I., Römischer Kaiser
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- Karl, Römisches Reich, Kaiser I.
- Karl, der Große
- Karlmeinet
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- Carl der Große
- Carl
- Karolus magnus
- Carl I.
- Carl I. der Große
- Karl I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
- Karlo, Magno
- Karlomagno
- Karolus I., Germania, Imperator
- Karolus I., Imperium Romanum-Germanicum, Imperator
- Karolus, Magnus Germanus
- Karolus, der Große
- Carel Veliký
- Carl I., Franken, Cönig
- Carl I., Römischer Caiser
- Carl Suur
- Carl, Römisches Reich, Caiser I.
- Carlmeinet
- Carol Wielki
- Carolis Didysis
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- Historisches Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein online [2013]
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- * Biographisches Lexikon zur Geschichte Südosteuropas [1974-]
- * Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) [2001-2014] Autor/in: Reinhold Kaiser (2014)
- Frankfurter Personenlexikon [2014-]
- Personen im Wien Geschichte Wiki [2012-]
- Bio-bibliographisches Register zum Archiv der Franckeschen Stiftungen [1995-]
- * Neue Deutsche Biographie (NDB) [1977] Autor/in: Schieffer, Theodor (1977)
- Catholic Encyclopedia. - New York 1917 (eingestellt) [1913-1922]
- I. Singer (Hg.): Jewish Encyclopedia. 1901-1906 [1901-1906]
- * Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) [1875-1912] Autor/in: Dümmler, Ernst (1882)
- Fabricius: Bibliotheca Latina medii et infimae aetatis / ed. Giovanni D. Mansi. - Florentiae 1858-59 (eingestellt) [1858-1859]
- Eugenio Pacelli - Nuntiaturberichte von 1917-1929
- * Kalliope-Verbund
- Archivportal-D
- * Deutsches Literaturarchiv Marbach - Kallías
- Philipp Hainhofer: Reiseberichte und Sammlungsbeschreibungen 1594–1636 [2020-]
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- Eugenio Pacelli - Nuntiaturberichte von 1917-1929
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- ADB 2 (1875), S. 421 (Bernhard)
- ADB 3 (1876), S. 283 (Bredow, Gottfried Gabriel)
- ADB 3 (1876), S. 351 (Brölmann, Stephan)
- ADB 4 (1876), S. 452 (Constantius I. von Chur)
- ADB 6 (1877), S. (Ettmüller, Ernst Moritz Ludwig)
- ADB 7 (1878), S. 404 (Friedrich I.)
- ADB 7 (1878), S. 416 (Friedrich I.)
- ADB 7 (1878), S. 447 (Friedrich II.)
- ADB 7 (1878), S. 661 (Friedrich II.)
- ADB 8 (1878), S. 220 (Fürstenberg, Graf Heinrich I. von Urach und)
- ADB 9 (1879), S. 482 (Gottfried von Viterbo)
- ADB 10 (1879), S. 706 (Hartmut)
- ADB 11 (1880), S. 23 (Hathumar)
- ADB 12 (1880), S. 397 (Hildebald)
- ADB 12 (1880), S. 407* (Hildegard)
- ADB 12 (1880), S. 573 (Hoffmann, August)
- ADB 13 (1881), S. 131 (Hormayr, Josef)
- ADB 13 (1881), S. 640 (Jaffé, Philipp)
- ADB 14 (1881), S. 655 (Judith)
- ADB 15 (1882), S. 124 (Karl)
- ADB 15 (1882), S. 152* (Karl I. der Große)
- ADB 15 (1882), S. 397* (Karlmann)
- ADB 16 (1882), S. 553 (Konrad II.)
- ADB 16 (1882), S. 639* (Konrad, der Pfaffe)
- ADB 18 (1883), S. 61 (Laurent, Josef Gerhard)
- ADB 18 (1883), S. 217 (Leidrad)
- ADB 19 (1884), S. 4 (Liudger.)
- ADB 19 (1884), S. 11 (Liutprand.)
- ADB 19 (1884), S. 63 (Locherer, Johann Nepomuk)
- ADB 19 (1884), S. 226 (Lothar I.)
- ADB 19 (1884), S. 236 (Lothar I.)
- ADB 19 (1884), S. 397 (Ludwig I. der Fromme.)
- ADB 20 (1884), S. 188 (Manesse, Gelehrtenfamilie)
- ADB 20 (1884), S. 393 (Markulf.)
- ADB 21 (1885), S. 516 (Methodius)
- ADB 21 (1885), S. 606 (Meyer, Karl Franz)
- ADB 22 (1885), S. 159 (Mommer, Aegidius)
- ADB 22 (1885), S. 725 (München, Heinrich von)
- ADB 22 (1885), S. (München, Heinrich von)
- ADB 23 (1886), S. 30 (Münster, Sebastian)
- ADB 24 (1887), S. 55 (Nunning, Jodokus Hermann)
- ADB 24 (1887), S. 616 (Otto III.)
- ADB 25 (1887), S. 130 (Pantaleon, Heinrich)
- ADB 25 (1887), S. 246 (Paulus Diakonus)
- ADB 25 (1887), S. 253 (Pauli, Friedrich August von)
- ADB 25 (1887), S. (Paulinus.)
- ADB 26 (1888), S. 164* (Pippin, König von Italien)
- ADB 26 (1888), S. 469 (Postel, Christian Henrich)
- ADB 27 (1888), S. 340 (Ratbod)
- ADB 27 (1888), S. 341 (Ratbod)
- ADB 27 (1888), S. 366 (Ratpert.)
- ADB 28 (1889), S. 85 (Reinhold, Karl Wilhelm)
- ADB 28 (1889), S. 198 (Remedius)
- ADB 28 (1889), S. 264 (Rethel, Alfred)
- ADB 28 (1889), S. (Rethel, Alfred)
- ADB 28 (1889), S. 268 (Rethel, Alfred)
- ADB 28 (1889), S. 269 (Rethel, Alfred)
- ADB 28 (1889), S. 426 (Richbod, seit 784 Abt des Klosters Lorsch)
- ADB 28 (1889), S. 616 (Rikimer.)
- ADB 29 (1889), S. 19 (Röder, Johann Paul)
- ADB 29 (1889), S. 329 (Roth, Karl Johann Friedrich)
- ADB 29 (1889), S. 570 (Rudolf von Fulda)
- ADB 30 (1890), S. 279 (Salomo III.)
- ADB 31 (1890), S. 596 (Schlözer, August Ludwig)
- ADB 33 (1891), S. 456 (Schwind, Moriz von)
- ADB 36 (1893), S. 238 (Stilicho)
- ADB 37 (1894), S. 1 (Sturm oder Sturmi.)
- ADB 37 (1894), S. 203 (Sutner, Josef)
- ADB 37 (1894), S. 210 (Süvern, Johann Wilhelm)
- ADB 37 (1894), S. 694 (Theoderich II.)
- ADB 37 (1894), S. 730 (Theudebert I., merovingischer Frankenkönig)
- ADB 38 (1894), S. (Tratziger, Adam)
- ADB 39 (1895), S. 52 (Tylich, Johannes)
- ADB 42 (1897), S. (Widukind.)
- ADB 42 (1897), S. 368 (Widukind.)
- ADB 43 (1898), S. 262 (Willehad)
- ADB 43 (1898), S. 263 (Willehad)
- ADB 48 (1904), S. 290 (Ehrhardt, Karl Ludwig Adolf)
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- ADB 50 (1905), S. 67 (Hauer, Georg)
- ADB 50 (1905), S. 736 (Janssen , Johannes)
- ADB 52 (1906), S. 365 (Meyer, Konrad Ferdinand)
- ADB 52 (1906), S. 745 (Palme, Augustin)
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- ADB 55 (1910), S. 453 (Blaas , Karl von)
- NDB 1 (1953), S. 48* (Adalhard)
- NDB 1 (1953), S. 48 (Adalhard)
- NDB 1 (1953), S. 49 (Adalwin)
- NDB 1 (1953), S. 94 (Agilfrid)
- NDB 1 (1953), S. 124 (Alberich)
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- NDB 4 (1959), S. 77 (Dopsch, Alfons)
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- NDB 8 (1969), S. 419* (Heinrich von München)
- NDB 11 (1977), S. 272* (Karlmann)
- NDB 11 (1977), S. 274* (Karlmann)
- NDB 11 (1977), S. 286 f. in Artikel Karolinger (Karolinger, auch Karlinger)
- NDB 11 (1977), S. 188 (Karl IV.)
- NDB 12 (1980), S. 549* ( Pfaffe Konrad)
- NDB 15 (1987), S. 214 in Artikel Lothar I.
- NDB 15 (1987), S. 320 in Artikel Ludwig der Deutsche
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- NDB 19 (1999), S. 291*
- NDB 20 (2001), S. 469* (Pippin d. Jüngere)
- NDB 20 (2001), S. 472* (Pippin)
- NDB 21 (2003), S. 516 (Richeza)
- NDB 24 (2010), S. 472 in Artikel Sintpert
- NDB 24 (2010), S. 453 (Simson, Karl Bernhard Eduard George)
- NDB 25 (2013), S. 657 in Artikel Sturmi
- NDB 25 (2013), S. 793-794 in Artikel Tassilo III.
- NDB 25 (2013), S. 689 (Süvern, Johann Wilhelm)
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- NDB 27 (2020), S. 393 (Wandalbert von Prüm)
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-
Karl I. der Große
fränkischer König und Kaiser, * 2.4.747 (kaum 742), † 28.1.814 Aachen, ⚰ Aachen.
-
Genealogie
V Kg. →Pippin d. J. († 768), S d. Hausmeiers →Karl Martell († 741. s. NDB XI) u. d. Chrotrud († 725);
M Bertrada (Berta, † 783), T d. Gf. Heribert v. Laon;
Ov →Karlmann († 754), fränk. Hausmeier (s. NDB XI);
B Kg. →Karlmann († 771, s. NDB XI);
Schw →Gisela (751–810), Äbtissin v. Chelles;
- ⚭ 1) spätestens 768 (unklar, ob vollgültige od. Friedelehe) Himiltrud, 2) 769/70 (verstoßen 771) N. N., T d. Langobardenkönigs Desiderius († n. 774), 3) 771 →Hildegard († 783), T d. fränk. Gf. →Gerold († 799, s. NDB VI) u. d. Alemannin Imma, 4) ca. 783 (Friedelehe od. Konkubinat) N. N., 5) 783 →Fastrada († 794), T d. fränk. Gf. Rodulf, 6) 794/96 →Liutgard († 800), Alemannin; seither nur Verbindungen ohne volle Rechtskraft, bei denen d. Grenzen zw. Friedelehe u. bloßem Konkubinat kaum zu ziehen sind u. auch d. Daten unsicher bleiben: 7) Madelgard, 8) Gersvind, Sächsin, 9) 800 Regina, 10) 806 Adalind;
1 S aus 1) Pippin d. Bucklige (769/70-811),|4 S, 5 T aus 3) →Karl d. J. († 811, s. NDB XI), Rotrud (ca. 775–810, 781-87 mit Kaiser Konstantin VI. verlobt, ⚭ ca. 800 [Friedelehe] Gf. Rorico, † ca. 840, S Ludwig, † 867, Abt v. St. Denis, Erzkanzler →Karls d. Kahlen), →Karlmann (777–810), seit 781 Pippin gen. (S [wohl nicht vollberechtigt] Bernhard ca. 797-818), →Ludwig d. Fromme († 840), Berta (779/80-823 od. später, ⚭ ca. 795 [illegitim] Angilbert, später Abt v. St. Riquier, † 814, s. NDB I, S →Nithard († 845, Geschichtsschreiber), Gisela (781-n. 800, n. 814?]), 1 T aus 4) Hruodhaid (ca. 781-n. 800 [n. 814?]), 2 T aus 5) →Theodrada (ca. 785–844/53), Äbtissin v. Argenteuil bis 828, Inhaberin v. Schwarzach/Main, Hiltrud (ca. 787-n. 800 [n. 814?]), 1 T aus 7) →Ruothild († 852), Äbtissin v. Faremoutiers, 1 T aus 8) Adaltrud, 2 S aus 9) →Drogo († 855). (Erz-) Bischof v. Metz (s. NDB IV), Hugo (802/06-44), Abt v. St. Quentin u. St. Bertin, Erzkanzler Ludwig d. Fr., 1 S aus 10) Theoderich (807-n. 818). -
Biographie
Mit der in jüngster Forschung gewonnenen Einsicht, daß von den überlieferten und errechneten Geburtsjahren K.s nicht 742, sondern 747 höhere Glaubwürdigkeit verdient, erledigt sich die Frage einer vorehelichen Geburt, die zu unterstellen war, da die Eheschließung der Eltern zu 744 bezeugt ist. Daß K. als ältester Sohn des Königs neuer Dynastie, der die bonifatianische Reform rezipiert hatte, eine geistliche Erziehung genoß, ist als sicher anzunehmen und wird durch seine späteren Bildungsinteressen mittelbar bestätigt, aber ausdrückliche Nachrichten darüber liegen nicht vor. – K. wurde von seinem Vater um die Jahreswende 753/54 von Diedenhofen aus dem →Papst Stephan II. entgegengesandt, um ihn nach Ponthion zu geleiten. Mit seinem Bruder →Karlmann wurde er an Ostern 754 an dem Schenkungsversprechen →Pippins für die römische Kirche beteiligt und empfing zusammen mit dem Vater und dem Bruder am 28.7.754 in Saint Denis vom Papst die Königssalbung und den Titel patricius Romanorum; in den Briefen →Stephans II. und →Pauls I. an →Pippin (Codex Carolinus) wird er seit 755 oft erwähnt. Er erscheint am 10.6.760 und am 13.8.762 in Urkunden des Vaters, begleitete diesen 761 und 762 auf Feldzügen nach Aquitanien und Wasconien und wurde 763, wie sein Bruder, mit der Verwaltung einiger (nicht näher bezeichneter) Grafschaften betraut. →Pippin verfügte vor seinem Tode (24.9.768) eine Reichsteilung, die von der traditionellen Aufgliederung – Austrien und Neustrien – völlig abwich: diese beiden Kernländer blieben beieinander und fielen zusammen mit dem Westen Aquitaniens an K., der die südliche Ländergruppe Karlmanns vom Westen und Norden her umfaßte, aber von Italien abgeschnitten war. Am 9.10.768 fand die Thronerhebung (vielleicht auch eine Krönung) K.s in Noyon, jene Karlmanns in Soissons statt. Der Übergang des Königtums an die 2. karolingische Generation vollzog sich somit kampflos.
Pippin hatte in den letzten Jahren seine politisch-militär. Energie auf das südwestl. Gallien konzentriert. Anderes war darüber in der Schwebe geblieben, so die offensive Abwehr der Sachsen, das unbereinigte Verhältnis zu Bayern, wo Herzog →Tassilo III. sich 763 durch harisliz (Verweigerung der Heerfolge) der Reichs- und Lehnshoheit entzogen hatte, und vor allem die mindestens latente Spannung zu dem Langobardenkg. →Desiderius, der sich mit dem unter Pippins Schutz gegründeten Kirchenstaat nicht wirklich abgefunden hatte. Angesichts dieser ungelösten Aufgaben bedeutete die Teilung eine schwere Belastung des Frankenreiches, zumal die Beziehungen zwischen den Brüdern von vornherein sehr unfreundlich waren, wenn sie auch zunächst gemeinsam 12 fränkische Bischöfe aus beiden Reichsteilen zu der Lateransynode entsandten, die Stephan III. (768–72) im April 769 hielt. Im gleichen Frühjahr 769 aber trat K. einen Feldzug nach Aquitanien an, wo sich – in Fortführung der Kämpfe aus Pippins letzten Jahren – unter der Führung Herzog Hunoalds der einzige Widerstand gegen die neuen Könige regte. Karlmann traf sich an einem nicht mit voller Sicherheit bestimmbaren Ort (Duasdives, wohl Moncontour im Poitou) mit seinem Bruder, verweigerte jedoch die Teilnahme an der Heerfahrt, vielleicht weil K. gewillt war, ganz Aquitanien an sich zu ziehen. Der Feldzug wurde ein voller Erfolg: der Baskenfürst Lupus lieferte den zu ihm geflüchteten Hunoald aus, die Auflehnung Aquitaniens gegen die fränkisch-karolingische Herrschaft war zu Ende. Eine erneute gemeinsame geistl. Gesandtschaft nach Rom (769/70) läßt auf ein wiederhergestelltes Einvernehmen K.s und Karlmanns schließen, aber es war nicht von Dauer.
In dem Bestreben, die auf dem Reich lastenden Spannungen zu beseitigen, betrieb die Königinmutter →Bertrada eine umfassende Friedensaktion, aus der sich, in Abwendung von der politischen Linie Pippins, eine völlige Umkehr der Fronten ergab. Nach einer Begegnung mit Karlmann im elsässischen Selz (Mai 770) reiste sie nach Bayern, Oberitalien und Rom. Sie erwirkte einen Ausgleich mit Tassilo (der des Desiderius Schwiegersohn war), aber auch mit den Langobarden, indem sie die Vermählung K.s mit einer (dem Namen nach unbekannten) Tochter des Königs Desiderius vermittelte. Der über diese Wendung entsetzte Papst Stephan III. sollte durch|langobardische Restitutionszusagen für den Kirchenstaat beruhigt werden. Karlmann versuchte, diesen poltischen Kurs zu durchkreuzen, sah sich aber um die Jahreswende 770/71 isoliert und eingekreist. K. wollte offenbar gegen den Bruder die Alleinherrschaft erkämpfen und dürfte sich vornehmlich in dieser Absicht auf die gewagte Kombination eingelassen haben, die den fränkischen Interessen zuwiderlief und zu raschem Scheitern verurteilt war, da Rom sehr bald dem fränkischen Einfluß entglitt, so daß sich auch der Papst dem Langobardenkönig fügen mußte. Als Desiderius 771 vor Rom zog, ließ Stephan III. zu, daß die Anführer der fränkischen Partei beseitigt wurden. Darüber zerbrach das fränkisch-langobardisches Bündnis. Nach einjähriger Ehe, also wohl noch 771, verstieß K. seine langobardische Gemahlin (daß keine persönliche Schuld der Königin vorlag, bezeugen die im übrigen sehr knappen Quellen ausdrücklich) und vermählte sich mit →Hildegard. Der bevorstehende Entscheidungskampf innerhalb des Karolingerhauses aber kam nicht zum Ausbruch, da Karlmann am 4.12.771 starb. Während seine Witwe Gerberga mit ihren beiden Söhnen zum einstigen Widersacher Desiderius floh, nahm K. noch im Dezember 771 auf einem Huldigungstage in Corbeny bei Laon vom Reich des Bruders Besitz. Die Teilung des Reiches, aber auch die politische Frontenverkehrung dieser Anfangsjahre war eine Episode ohne Folgen geblieben.
Erst von der Jahreswende 771/72 an ist demnach K.s wirkliche Regierung als Erbe Pippins zu zählen, der die Königsgewalt der neuen Dynastie politisch begründet und durch die kirchliche Weihe, insbesondere durch den Bund mit der römischen Kirche, auch religiös sanktioniert hatte. K. gab diesem Selbstverständnis neuen und zusätzlichen Ausdruck durch die Einführung der Formel gratia Dei in den abendländ. Herrscherstil, aber auch durch die Übernahme der merowingischen Namen Chlodwig (Ludwig) u. Chlothar (Lothar) in die karolingische Familie. In der gesicherten Macht gründete eine sehr bewußte und gesteigerte Herrscherverantwortung für eine Friedenssicherung im fränkisch geführten Vielvölkerstaat durch den Ausbau geordneter Verwaltung und Rechtspflege, für eine Regeneration der Kirche als kanonisch geordneter romverbundener Landeskirche und als Trägerin eines am christlich-lateinischen Kulturerbe orientierten Bildungswesens, mit dem sich ein selbstverständliches germ. Eigenbewußtsein sehr wohl vertrug. Für diesen im weitesten Wortsinne „innenpolitischen“ Bereich kann durchaus von einer Programmatik, von früh erkennbaren Konzeptionen K.s gesprochen werden. Differenzierter stellte sich die Aufgabe der Friedenssicherung nach außen. Für einen abwägenden Vergleich K.s mit seinen Vorgängern und Nachfolgern muß sehr ins Gewicht fallen, daß es in seiner Zeit keinen äußeren Feind gab, der das weite, dabei seefremde Reich gefährlich hätte treffen können: die arabischen Angriffe hatten ausgesetzt, die Wikingereinfälle hatten noch nicht begonnen. Das Gesetz des Handelns, die Entscheidung über politisch-militärische Aktionen ist K. nie entglitten, er sah sich nie in eine reine Defensive gedrängt. Dem steht nicht entgegen, daß seine Unternehmungen wiederholt durch Anstöße von außen provoziert wurden, daß wir also seine „außenpolitische“ Aktivität nicht als durchweg vorauskonzipiert verstehen dürfen. Das gilt ganz besonders von seiner augenfälligsten Leistung, der gewaltigen territorialen Expansion des Reiches.
K.s gesamte Regierung erscheint durch einen sehr ausgeprägten monarchisch-persönlichen Stil gekennzeichnet. Das ist ohnehin bedingt durch die weit weniger institutionelle als personale politische Struktur des gesamten Zeitalters, liegt aber ohne jeden Zweifel auch in K.s außergewöhnlicher Persönlichkeit begründet, deren Rolle durch die einseitige Blickrichtung der Quellen – sowohl Chronisten wie Urkunden und Gesetze – noch akzentuiert wird, so daß der Anteil seiner Berater, Helfer und Beauftragten meist in unverdientem Halbdunkel bleibt. Für den der Nachwelt erreichbaren Wissensstand fällt daher die Lebensgeschichte K.s fast mit der bewegten Reichsgeschichte dieser Jahrzehnte zusammen. Sie verteilt sich überdies, vor allem im äußeren Geschehen, räumlich und zeitlich auf so viele Schauplätze, kennt aber auch so viele Bereiche, die sich zeitlicher Präzisierung entziehen, daß eine rein chronologisch angelegte Darstellung in verwirrender Unübersichtlichkeit unablässig hin- und herspringen müßte. Obgleich K.s persönlicher Wille, wenn nicht gar seine Initiative, auch da als mindestens möglich, wenn nicht gar als wahrscheinlich zu unterstellen ist, wo unsere Zeugnisse nicht ausdrücklich davon sprechen, soll und muß hier versucht werden, den Bericht tunlichst auf die erkennbaren biographischen Züge zu beschränken, die Darstellung aber, beginnend mit der Expansion, nach Sachgebieten zu gliedern. Ein chronologischer Rückblick soll dann auf die quer und längs verlaufenden Zusammenhänge hinweisen, die bei einer solchen Verteilung des Stoffes nicht deutlich werden können.
Italien. Im engsten Zusammenhang mit den Ereignissen der Jahre 769-71 steht die politische Umgestaltung Italiens, zu der K. jedoch keineswegs von vornherein entschlossen war. Er wandte sich 772 den Sachsen zu und hätte es in Italien, wo der neue Papst →Hadrian I. (772–795) sich von den Langobarden zu lösen begann, vorerst beim Status quo belassen. Da Desiderius aber Teile des Kirchenstaates besetzte, vom Papst die Königssalbung der Söhne Karlmanns verlangte und Rom bedrohte, erging um die Jahreswende 772/73 ein Hilferuf →Hadrians an K. Dieser empfing den päpstlichen Boten in Diedenhofen, scheint aber zunächst einem militärischen Eingreifen widerstrebt zu haben. Er nahm Verhandlungen mit Desiderius auf und bot ihm sogar eine Entschädigung für die päpstlichen Restitutionsforderungen an. Erst nach dem Fehlschlag dieser Bemühungen bot er im Sommer 773 den fränkischen Heerbann auf. K. und Desiderius standen sich am Mont-Cenis gegenüber, aber als eine andere fränkische Abteilung über den Sankt Bernhard vorstieß, wichen die Langobarden in die Poebene zurück. Im Herbst 773 begann eine langwierige Belagerung der Hauptstadt Pavia, wo Desiderius sich verschanzt hatte. In Verona fiel unterdes die Familie Karlmanns in K.s Gewalt, während Adelchis, der Sohn des Desiderius, nach Byzanz floh.
Von dem Lager vor Pavia aus begab sich K. im Frühjahr 774 mit großem Gefolge nach Rom, wo er mit dem für den kaiserlichen Exarchen und Patricius üblichen Zeremoniell empfangen wurde, aber außerhalb der Stadt bei Sankt Peter Quartier bezog. Er nahm an den kirchlichen Osterfeiern teil und erneuerte dem Papst am 6.4. den Freundschaftsbund und das Schenkungsversprechen von Quierzy (754) das sich auf ganz Mittelitalien erstreckte, aber weder von Pippin noch von K. selber jemals erfüllt worden ist. Dieser Widerspruch erklärt sich wahrscheinlich aus einem jetzt offenbar kurzfristig entschiedenen grundsätzlichen Wandel der Italienpolitik. Als Pavia Anfang Juni 774 fiel, schloß K. keinen Frieden, sondern ließ Desiderius in ein fränkisches Kloster bringen und trat selber die Nachfolge als König der Langobarden an. Der erstmals am 5.6.774 begegnende Doppeltitel rex Francorum et Langobardorum und die Fortgeltung langobardischen Rechts geben eine Sonderstellung Italiens im fränkisch-karolingischen Reichsverband zu erkennen. Als dritten Titel nahm K. alsbald – erstmals belegt 16.7.774 – die bisher nie geführte Bezeichnung patricius Romanorum auf. Er verstand sich demnach als Schutzherr über Rom, aber auch als italischer Territorialherr, der an einer Ausweitung des Kirchenstaates auf Kosten „seines“ Langobardenreiches nicht mehr interessiert war. Er realisierte zwar die von Desiderius verweigerten Restitutionen, ging aber nicht darüber hinaus: alle dringenden, über Jahre hin oft wiederholten Bitten des Papstes um Erfüllung der Territorialzusagen von 754 und 774 blieben vergeblich.
Im Langobardenreich vollzog sich der Herrscherwechsel anscheinend ohne ernstliche Erschütterungen; K. kehrte wenige Wochen nach dem Fall Pavias ins Frankenreich zurück. In erfolgreichem Widerstand verharrte zunächst nur der Süden Italiens, wo Herzog →Arichis von Benevent, des Desiderius Schwiegersohn, 774 den Titel princeps gentis Langobardorum annahm. Ob der Aufstand, der Ende 775 unter der Führung Herzog Hrodgauds von Friaul ausbrach, wirklich – wie der Papst gemeldet hatte – mit einer weitverzweigten Verschwörung für eine langobardische Restauration mit Rückhalt an Byzanz zusammenhing, bleibt unsicher. Immerhin hielt K. es für geboten, Anfang 776 wieder persönlich über die Alpen zu eilen, die Insurrektion niederzuwerfen und ein halbes Jahr in Italien zu verweilen. Ohne systematische Ausschaltung der Langobarden leitete er seitdem eine Durchdringung Italiens mit fränkischer Besatzungen und Siedlern, mit Beamten, Befehlshabern und Bischöfen vor allem aus fränkischem Adel ein.
Die unabgeklärten italischen Verhältnisse veranlaßten K. Ende 780 abermals zu einem mindestens halbjährigen Aufenthalt südlich der Alpen, bei dem er wichtige Entscheidungen traf, die offenbar als eine politische Flurbereinigung gedacht waren. Er verkündete Kapitularien und ließ an Ostern 781 seinen Sohn →Karlmann vom Papste, der zugleich die Patenschaft übernahm und K.s Gevatter (compater) wurde, auf den Namen Pippin taufen. Die Söhne →Pippin und →Ludwig wurden sodann vom Papst zu Königen gesalbt und gekrönt – es ist die erste ausdrücklich bezeugte Krönung überhaupt. Den 4jährigen Pippin bestimmte K. zum Unterkönig in Italien, den 3jährigen Ludwig für Aquitanien. Diese Regelung kam dem Eigenbewußtsein Italiens entgegen, doch bedeutete sie keine politische Verselbständigung, sie verstärkte vielmehr durch die Einsetzung einer einheimischen Regierung noch die administrative und personelle Angleichung an das Frankenreich. Dem Papst bestätigte K. den Kirchenstaat und erweiterte ihn um die Sabina. Dazu kamen später noch andere Zugeständnisse kleineren Ausmaßes, aber im|übrigen mußte →Hadrian seine territorialen Forderungen aufgeben.
Durch das Ausgreifen nach Italien waren die Franken überdies wieder in Berührung mit Byzanz getreten. Die seit 780 regierende Kaiserin →Irene suchte den Ausgleich mit dem Westen und vereinbarte, ebenfalls 781, die Verlobung ihres Sohnes →Konstantin VI. mit K.s Tochter →Rotrud, was zugleich die erste Anerkennung der fränkischen Herrschaft in Italien durch das „Römische Reich“ bedeutete. – Außerhalb dieser allseitigen Konsolidierung, die sich in Nord- und Mittelitalien langfristig bewährte, war das langobardische Herzogtum Benevent geblieben, der stets unruhige südliche Nachbar des Kirchenstaates, mit reichen, der römischen Kirche seit Jahrzehnten entfremdeten Patrimonien. K. konnte sich erst Ende 786 wieder persönlich Italien zuwenden. Wieder verkündete er ordnende Erlasse, suchte Rom auf, wollte seine Autorität jetzt aber auch im Süden geltend machen und rückte im März 787 nach Capua vor. →Arichis wich einem Kampf aus: er erkannte die fränkische Hoheit an, leistete den Treueid, stellte Geiseln und verstand sich zur Abtretung von Capua und anderen Grenzplätzen an den Kirchenstaat. Mit dieser Intervention fällt zeitlich – vermutlich aber auch kausal – die Auflösung der byzantinischen Verlobung zusammen; überdies begann das bisherige Bündnis kirchenpolitischen Spannungen zu weichen. – K. zog wieder ab, verbrachte das Osterfest 787 in Rom und kehrte über Pavia zurück. Nach dem Tode Herzog Arichis (26.8.787) entließ er trotz der dringenden Warnungen des Papstes den Nachfolger Grimoald I. aus dem Geiselgewahrsam. Diese gewagte Entscheidung bewährte sich fürs erste, denn Grimoald wehrte 788 im Bunde mit den Franken ein byzantinisches Heer ab, mit dem der langobardische Prätendent Adelchis, sein Oheim, nach Italien gekommen war. Freilich blieb es nicht lange bei dieser Konstellation. Benevent entzog sich sehr bald wieder der fränkischen Hoheit und trat in erneute Beziehungen zu Byzanz. K. griff nach 787 nicht mehr selber im Süden ein, sondern überließ die – im ganzen wenig erfolgreiche – Kriegführung seinem Sohn Pippin als dem zuständigen Unterkönig und dem Herzog von Spoleto. Auch ein neuer Friede mit Grimoald II. 812 änderte nichts daran, daß Italien politisch aufgeteilt, daß der Süden außerhalb des fränkisch-karolingischen Großreiches blieb.
Aquitanien u. Spanien. Das südwestl. Gallien, wo die erst von Pippin erkämpfte Reichshoheit noch 769 der Sicherung bedurft hatte, war seit drei Generationen gefahrvoller Berührung mit der spanisch-islamischen Welt ausgesetzt. Aber eben hier sah sich K. nach seinen Siegen in Italien und Sachsen dazu berufen, eine entscheidende Wendung herbeizuführen. Ausgelöst wurde diese Aktion durch einen verlockenden Anstoß, der aus dem feindlichen Lager selber kam und die Aufgabe sehr zu erleichtern schien. Erbitterte innerislam. Gegensätze führten dazu, daß muslim. Magnaten auf dem Paderborner Reichstag von 777 erschienen und den Frankenkönig um Hilfe gegen den Emir von Córdoba baten. Mit offensichtlich weitgespannten Plänen gegen Basken und Mauren überschritt K. 778 an der Spitze eines großen Aufgebotes die Pyrenäen, besetzte Pamplona und vereinigte sich vor Saragossa mit einem anderen Heer, das über Barcelona gezogen war. Aber das Unternehmen schlug sowohl politisch wie militärisch fehl. K. zog ab und ließ die Befestigungen von Pamplona schleifen; das Heer erlitt am 15.8.778 in den Pyrenäen schwerste Verluste durch jenen askanischen Überfall, an den Jahrhunderte später das Rolandslied anknüpfte. Im Pyrenäenraum griff K. seitdem nicht mehr persönlich ein. Das aquitanische Unterkönigtum, mit dem er den Sohn Ludwig 781 (vorerst nominell) betraute, diente der Sicherung und Reorganisation des Südwestens. Im Zusammenwirken mit den einheimischen Christen schob sich die fränkische Herrschaft trotz schwerer Rückschläge (maurische Vorstöße bis zu den Pyrenäen 781-83, bis Narbonne 793) allmählich über das Grenzgebirge vor (Einnahme von Barcelona 801), erreichte aber nicht die Ebrolinie. Ein von K. mit maur. Abgesandten 810/12 in Aachen geschlossener Friede beendete die Kämpfe.
Sachsen. Stetiger persönlicher Einsatz K.s kennzeichnet sein Ringen mit dem letzten kontinentalgermischen Stammesverband, den bisher weder die fränkische Reichsgewalt noch die christliche Mission erfaßt hatte. Die Sachsen waren schon seit merowing. Zeiten unruhige Nachbarn des Reiches. Der Kampf mit ihnen war für K. eine von den Vorgängern überkommene Aufgabe, deren er sich unverzüglich und mit harter Energie annahm. Sobald die Krise der Anfangsjahre überwunden war, trat er 772 von Worms aus eine Heerfahrt an, eroberte die Eresburg (Obermarsberg) an der Diemel und zerstörte die Irminsul, ein als Bild der Weltsäule verehrtes Heiligtum. Ob dieses Unternehmen mehr als eine Strafexpedition sein und bereits eine Ausweitung des Reiches anbahnen sollte, muß offen bleiben. Ein ununterbrochener 33jähriger Krieg mit der Gesamtheit der Sachsen, wie es sich bei|dem Kaiserbiographen Einhard (c. 7) in summarischer Rückschau liest, wurde es jedenfalls nicht, aber es wurde ein langer und heftiger Kampf, auf dessen Verlauf, vor allem im häufigen Wechsel von Friedensschlüssen und neuen Aufständen der „treulosen Sachsen“, sich offenbar stark die archaische Sozialstruktur der Sachsen auswirkte, indem die Edelinge sich eher als die streng von ihnen abgesonderten unteren Stände (Frilinge und Lazzen) zum Anschluß an Frankenreich und Christentum bereitfanden. Angesichts der globalen Quellenberichte, die kurzerhand von „den Sachsen“ zu sprechen pflegen, kann es nicht zwingend erwiesen werden, aber die Zusammenhänge lassen sich kaum anders verstehen, als daß die Friedensschlüsse, Unterwerfungen und Treueide nicht von den gleichen (regionalen u. sozialen) Gruppen eingegangen und „gebrochen“ wurden.
Der Zug von 772 hatte wenig gefruchtet; während des italischen Unternehmens fielen die Sachsen 773/74 in Hessen ein. Als Sieger aus Italien zurückgekehrt, griff K. jetzt weiter aus. Mit einem großen Aufgebot brach er 775 von Düren auf, nahm die Sigiburg (Hohensyburg) an der Ruhr, drang über die Weser bis zur Oker vor, zwang Engern, Ostfalen und Westfalen zum Treueid (vermutlich also zu einer vasallitischen Huldigung des Adels) und sicherte diese Länder durch befestigte Plätze. Ein neuer Aufstand veranlaßte ihn 776, nach der Niederwerfung Hrodgauds, in Eilmärschen bis ins Quellgebiet der Lippe vorzustoßen. Hier mußten sich die Sachsen zur Unterwerfung unter die fränkische Herrschaft und zur Annahme des Christentums verpflichten. Es bleibt jedoch immer noch zwelfelhaft, ob damit die Einverleibung des gesamten Stammesverbandes bis zur Elbe proklamiert werden sollte, denn es wurde nur eine – freilich tief gestaffelte – westfälische Grenzmark errichtet. In Paderborn hielt K. 777 die erste Reichsversammlung auf sächsischem, jetzt zum Reich zählenden Boden: Er nahm eine erneute, mit Massentaufen verbundene Unterwerfung der Sachsen entgegen und begann wohl bereits mit der Einteilung des Landes in Missionsbezirke. Er hielt Sachsen für so weit befriedet, daß er im folgenden Jahr den Zug nach Spanien wagte.
Aber der Höhepunkt der Kämpfe stand erst bevor. Der westfälische Edeling →Widukind, der sich dem Paderborner Huldigungstage von 777 durch die Flucht zum Dänenkönig entzogen hatte, wurde die Seele einer franken- und christenfeindlichen Partei, die zugleich als eine Auflehnung der unteren Stände gegen die Adelsherrschaft verstanden werden darf. Bei der Rückkehr aus Spanien sah sich K. 778 einem von Widukind entfesselten gewaltigen Sachsenaufstand gegenüber, der sich bis zur Rheinlinie ergoß. Wieder von Düren aus trat er 779 einen Heereszug an, unterwarf nach einem Kampf bei Bocholt (?) die Westfalen und bezog an der Weser ein Lager, wo er Abgesandte der Engem und Ostfalen empfing. Im Jahre darauf hielt er in Lippspringe eine Reichsversammlung und leitete die kirchliche Neuordnung wieder ein, überschritt jetzt aber die Oker, rückte, anscheinend ohne Kämpfe, bis zur Elbe, also bis zur Slawengrenze vor und „regelte alles“. Spätestens damit war der Entschluß zur Eingliederung des gesamten Sachsenlandes offenkundig geworden. K. vollzog sie formell 782 auf einem zweiten Reichstag in Lippspringe durch die Errichtung von Grafschaften, die er mindestens teilweise an sächsische Edelinge übertrug.
Seine Erwartung, das Land sei befriedet, trog wiederum. Widukind, der auch in Lippspringe nicht erschienen war, rief zu neuem Aufstand auf; ein gegen die Sorben ausgesandtes fränkisches Heer wurde am Süntel vernichtet (782). Als K. jedoch auf diese Nachricht hin mit eilig zusammengerafften, also keinesfalls sehr starken Truppen im Herbst heranrückte, regte sich kein Widerstand, wich Widukind abermals zu den Dänen aus. In Verden nahm K. wiederum eine Unterwerfung entgegen. Die Anstifter und Anführer des Aufstandes wurden ihm ausgeliefert; er ließ sie als hochverräterische Untertanen nach Kriegsrecht hinrichten. In dem knappen Satz der Reichsannalen über dieses Ereignis findet sich zwischen tradiderunt … ad occidendum und quod ita et factum est der syntaktisch überaus unbeholfene und schwer verständliche Einschub D, der graphisch dem Zahlzeichen für 4 500 entspricht und bereits einige Jahrzehnte später auch so aufgefaßt worden ist. Nach allem aber, was wir über Bevölkerungszahlen, Heeresstärken und Waffentechnik des Zeitalters wissen oder abschätzen können, ist eine solche Zahl – von Anstiftern und Anführern! – als schlechthin absurd zu verwerfen. Es hätte auf sächsischer und fränkischer Seite geradezu gigantischer Armeen bedurft, um eine solche Masse kampffähiger Männer gefangenzunehmen, zu entwaffnen und ad occidendum zu übergeben. Es handelt sich, sofern nicht ein Mißverständnis vorliegt, um eine Phantasiezahl getöteter Feinde, wie sie selbst bei sonst zuverlässigen Chronisten, auch in den Reichsannalen, nicht selten begegnet. Der Kampf aber flammte zu äußerster Heftigkeit auf. Im|Jahre 783 mußte K. bei Detmold und an der Hase offene Feldschlachten austragen, bei denen „viele tausend“ Sachsen gefallen sein sollen. Auch 784 durchzog er unter Verheerungen weite sächsische Landschaften bis zur Elbe, und selbst den darauffolgenden Winter verbrachte er im Weserraum. Nachdem K. 785 wieder eine Reichsversammlung in Paderborn gehalten und auch den Bardengau westlich der unteren Elbe bezwungen hatte, gab Widukind den Kampf auf. Gegen Ende 785 (wohl Weihnachten) nahm er in der Pfalz Attigny die Taufe; K. selber war sein Pate. Der Sachsenkrieg war zu Ende. Zu dieser Zeit, wenn nicht schon 782, verkündete K. die überaus strenge Capitulatio de partibus Saxoniae, die, freilich im Stil altsächsisch-heidn. Rechts, selbst für geringe Verstöße gegen die neue politisch-kirchliche Ordnung Todesstrafen androhte. Es war und blieb ein hartes Regiment, das viel Mißstimmung schuf, nicht zum wenigsten durch die Einführung der Kirchenzehnten – aber es folgten sieben Friedensjahre.
Im Jahre 789 unternahm K. seinen einzigen großen Slawenzug, der sich gegen die Wilzen richtete und ihn möglicherweise bis zur Peene führte. Es gab in der Folgezeit noch wiederholte Kämpfe mit westslaw. Stämmen, aber ohne K.s persönliche Beteiligung. Mit den Abodriten jenseits der unteren Elbe, den Nachbarn der Sachsen, unterhielt er dagegen stets gute Beziehungen. – Dieses Bündnis gewann unmittelbare militärische Bedeutung, nachdem 792, von den nördlichen Landschaften ausgehend, neue Unruhen der Sachsen ausebrochen waren, über deren Hintergründe nichts Konkretes bekannt ist. 794-99 zog K. wieder Jahr für Jahr zu Felde, mit Vorzug nach Wigmodien und dem Bardengau. Wir hören zu 798 von „4 000“ gefallenen Sachsen, im ganzen jedoch mehr von Verwüstungen als von größeren Kämpfen, vor allem aber veranlaßte K. nunmehr neben militärischen Aktionen die planmäßige Umsiedlung von Sachsen ins Reichsinnere und die Verpflanzung fränkischer Siedler ins nördliche Sachsenland bis zur Elbe. Die allmähliche Konsolidierung ermöglichte zugleich den Verzicht auf das harte Sonderrecht der Capitulatio; sie wurde 797 durch das weit mildere Capitulare Saxonicum ersetzt. Die 802 in endgültiger Fassung redigierte Lex Saxonum sanktionierte die überkommene Rechts- und Ständeordnung des Stammes. Im gleichen Jahre konnte K. ein sächsisches Heer nach Nordalbingien entsenden. Zu 803 wird, wenn auch erst in später Quelle, von einem in Salz an der Fränk. Saale vereinbarten formellen Sachsenfrieden berichtet. Ein nochmaliger Zug K.s bis zur Elbe, eine letzte große Umsiedlungsaktion, die zugleich Nordalbingien den Abodriten einräumte, zogen 804 einen Schlußstrich unter die Sachsenkriege.
Durch diese Expansion war das Reich in territoriale Berührung mit den Dänen getreten, die 810 auch von der See her Friesland bedrängten. K. rüstete bereits zum Kampf, griff wieder nach Nordalbingien aus, bezog ein Lager in Verden, traf Vorkehrungen für Küstenschutz und Flottenbau, doch kam es zu seinen Lebzeiten noch nicht zu größeren Konflikten; das Zeitalter der Wikinger kündigte sich erst an.
Bayern und Awaren. Lange ließ K. sich Zeit, die offene Südostflanke des Reiches zu schließen; er scheint bewußt gewartet zu haben, bis er gegen Tassilo die Hände frei hatte. Gefahr drohte ihm von Bayern ohnehin nicht, da ein Teil des Adels und vor allem der Episkopat mehr dem Frankenkönig als dem eigenen Herzog zuneigten und die langobardische Katastrophe von 773/74 diesen des entscheidenden Rückhaltes beraubte. Offenbar wegen der sächsischen, spanischen und italischen Angelegenheiten schob K. die entscheidende Aktion immer wieder hinaus. Von Rom aus ordneten König und Papst um Ostern 781 eine Gesandtschaft ab, die den Herzog an seine Treupflicht gegen die Karolinger gemahnte. Tassilo fand sich daher in Worms ein, um seinen Vasallitätseid zu erneuern und durch Geiseln zu sichern. Aber erst als der Sachsenkrieg 785 beendet war und 787 der offene Kampf gegen den mit Tassilo verschwägerten Herzog Arichis von Benevent einsetzte, holte K. zum Schlag gegen den Bayernherzog aus, ohne daß eine formale Begründung recht erkennbar würde. Tassilo trotzte zwar einer neuen Vorladung nach Worms, wagte aber keinen Kampf, als K. aufmarschierte und es sich zeigte, daß „alle Bayern dem König K. treuer waren als ihm“. Auf dem Augsburger Lechfeld unterwarf er sich am 3.10.787 dem König, leistete den Vasalleneid und nahm Bayern zu Lehen. Aber K. war zur Vernichtung des Agilolfingers entschlossen. Auf einem Hoftag in Ingelheim wurde Tassilo, der inzwischen Verbindung zu den Awaren aufgenommen haben sollte, 788 festgenommen, unter Berufung unter anderem auf den harisliz von 763 zum Tode verurteilt, aber vom König begnadigt und mit seiner Familie ins Kloster verwiesen. Vor der Synode von Frankfurt mußte er 794 nochmals Schuldbekenntnis und Verzicht aussprechen.
Noch im gleichen Jahre 788 begab sich K. nach Regensburg. Mit der unmittelbaren Herrschaft über Bayern war auch der Kampf|mit dem in der Donauebene ansässigen, freilich längst im Niedergang begriffenen Volk der Awaren Königssache geworden. Von Regensburg aus unternahm Karl I. 791 einen Heereszug auf der Donaulinie bis zur Raab, sah sich aber in den nächsten Jahren durch den neuen Sachsenaufstand in Anspruch genommen. Mit der Vorbereitung des weiteren Awarenkampfes wird der begonnene, aber nicht zu Ende geführte Kanal vom Main zur Donau zusammengehangen haben. An den entscheidenden Kämpfen, die 795/96 zur politischen Vernichtung der Awaren führten, war K. nicht mehr beteiligt. Die Reichsgewalt konnte nunmehr weit über den altbayerischen Stammesraum hinaus in die Donau- und Alpenländer ausgreifen.
Die Reichsherrschaft. Anders als die „Außenpolitik“ fügt sich die Regierung und Verwaltung des weiten Reiches, wie schon angedeutet, kaum einer an datierbarem Geschehen und radikalen Veränderungen orientierten, spezifisch biographischen Betrachtung. Daß K. auch und gerade in diesem Bereich energische eigene Impulse entwickelte, ist offenkundig, aber es handelte sich weniger um eine Neuschöpfung als um die Konsolidierung und Entfaltung einer von den Vorgängern überkommenen Gesamtstruktur, um ordnende Reformansätze, bei denen sich sein persönlich-individueller Anteil längst nicht immer ausmachen läßt.
K.s sehr persönlich geprägte Herrschaft wurde fraglos oft als hart empfunden. Wir haben nur sehr vordergründige Kunde von 2 Auflehnungsversuchen, die jedoch sofort erstickt wurden: von der Erhebung einer von Graf Hardrad angeführten Thüringergruppe (785/86) und – 792 – einer Hofverschwörung um K.s ältesten, als illegitim geltenden Sohn →Pippin den Buckligen, der zur Strafe in das Kloster Prüm¶ verwiesen wurde. Diese Erfahrungen werden den Anstoß dazu gegeben haben, daß K. im Rückgriff auf alte fränkische Rechtsgewohnheiten 789 und 793 einen allgemeinen Treueid verlangte, um das Bewußtsein der persönlichen Bindung an den König lebendig zu erhalten. Als Kaiser ordnete er 802 eine neue Vereidigung an, deren Formel dem Treuschwur des Vasallen angeglichen war. Die für das Mittelalter charakteristische Feudalisierung der „öffentlichen“ Rechtsordnung zeichnet sich also auch unter K. ab, doch erfaßte sie in voller Wirkung vorerst nur das Militärwesen: die beweglichen Truppen, mit denen K. seine Feldzüge durchführte, sind im wesentlichen als berittene Vasallenheere zu denken. Im übrigen aber blieben Untertanenverband, Verwaltung, Justiz, Gesetzgebung durch eine im Königshof gipfelnde amtsrechtliche Ordnung bestimmt.
Der Königshof – als palatium im Sinne eines mehr oder minder beständigen Personenkreises – nahm meist in einem palatium, einer „Pfalz“, Aufenthalt. Durch die Ausweitung des Reiches gewannen die Rhein-Maas-Gebiete den Rang einer von K. bevorzugten Zentrallandschaft. Seit 794 wurde Aachen, jedenfalls für die Wintermonate, nahezu feste Residenz des Königs und Kaisers. An der Zentrale des Reiches bestanden weiterhin die in altgerman. Zeit wurzelnden Haus- und Hofämter und neue geistliche Ämter, nachdem die einschneidenden Neuerungen bereits unter Pippin Platz gegriffen hatten, das heißt vor allem der Wegfall des Hausmeieramtes und die Einrichtung der „Hofkapelle“, deren cappellani die Mantelreliquie (cappella) des heiligen Martin hüteten, die aber auch als notarii oder cancellarii die merowingerzeitlichen referendarii in der Ausfertigung der Urkunden abgelöst hatten. Die Regierung K.s ist durch eine Ausgestaltung und Intensivierung dieser Ordnung gekennzeichnet, indem etwa die Inhaber der Hofämter (Seneschall, Kämmerer, Marschall, Oberschenk) oft mit politischen und militärischen Aufgaben betraut wurden oder der Pfalzgraf als Vertreter des Königs immer häufiger als selbständiger Vorsitzer des Königsgerichts begegnet. Es gab weiterhin in ziemlicher Regelmäßigkeit, meist – aber keineswegs immer – mit dem Aufgebot des Heeres verbunden, die Reichsversammlung, die mindestens formal für die großen Entscheidungen und Verpflichtungen zuständig blieb, daneben von Fall zu Fall den kleineren „Hoftag“ als erweiterten Rat des Königs. In welchem Ausmaße solche Gremien die politische Willensbildung zu beeinflussen und den König zu binden vermochten, war ein Politicum, das aufs stärkste von der persönlichen Autorität des Herrschers bestimmt wurde. Der von den Texten vermittelte Eindruck, daß K.s gebietende Persönlichkeit sich auf diesen Versammlungen mit Selbstverständlichkeit durchsetzte, wird im ganzen zutreffen, doch darf bei der Abwägung dieser Frage wiederum die einseitige Stilisierung unserer so gut wie ausnahmslos offiziösen Quellen nicht übersehen werden.
Auch auf der regionalen und lokalen Stufe ergaben sich unter und durch K. keine substantiellen Änderungen. In der Grafschaft (comitatus) einem an Gau (pagus) oder civitas angelehnten Bezirk, vereinigte der Graf (comes) als ständiger Beauftragter und Sachwalter des Königs alle gerichtlichen, fiskalischen, militärischen und polizeilichen Funktionen. Die Grafschaftsverfassung (mit den Hundertschaften als Unterbezirken) war ein charakteristisches Struktur- und Herrschaftselement des fränkischen Staates und breitete sich – wie schon unter K.s Vorgängern – vom Kernraum aus nach und nach über das ganze Reich aus, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, Ausgestaltungen und Bezeichnungen.
Anders stand es bei K. um die Mittelgewalten. Der Beseitigung des agilolfing.-bayerischen, des letzten Stammesherzogtums kommt grundsätzliche Bedeutung zu. K. ließ gewiß am Rande des Reiches die Bretagne, Wasconien, Karantanien und Benevent als selbständige Gebilde bestehen, denen mehr oder minder auch der Kirchenstaat zugezählt werden kann, innerhalb des Reiches aber war er bodenständigen, zu eigener politischer Aktion fähigen Gewalten zwischen König und Graf im Prinzip sehr abgeneigt, ohne darum jedoch die historisch gewachsenen größeren Einheiten zu zerschlagen. Die Sonderstellung, die er 781 Italien und Aquitanien durch die Einsetzung Pippins und Ludwigs einräumte, bedeutete sowohl Zugeständnis wie Bindung, denn die Söhne – vorerst als Kinder ohnehin nicht selber regierungsfähig – residierten zwar im Lande, blieben aber K.s Unterkönige und Statthalter, auch als er ihnen später eigene administrative und militärische Funktionen überließ. Auf ungefähr vergleichbare Weise walteten in Bayern nach 788 die praefecti →Gerold und →Audulf († circa 819). Undeutlicher sind die Nachrichten, die auf eine ähnliche, aber wohl nur zeitweilige Stellung seines Sohnes →Karl des Jüngeren im neustrichen Maine (788/90) und später des Vetters →Wala in Sachsen schließen lassen. Da sich in K.s Zeiten die Bestellung von Grenzmarkgrafen mit überregionalen Dauerbefugnissen nur an der Pyrenäenlinie und für den Südosten, gegen Awaren und Slawen, zeitweilig als geboten erwies, blieb somit auch die Einrichtung abgeleiteter Zwischengewalten im ganzen begrenzt. K. suchte im Gegenteil eine unmittelbare Aufsicht über das Gesamtreich zu sichern, indem er das an sich schon ältere Institut der Königsboten (missi dominici) zu einem ständigen Bindeglied zwischen dem Hof und den Regionalinstanzen ausbaute. Ihre erste Erwähnung in dieser Aufgabe findet sich schon zu 779. Nach einem 802 verkündeten Statut sollten sie, in der Regel zu zweien (ein Kleriker und ein Laie), einen bestimmten Bezirk, ihr missaticum, bereisen, um Verwaltung und Rechtspflege zu überwachen, selber Gericht zu halten, den Treueid entgegenzunehmen und überhaupt als Kommissare des Königs aufzutreten.
Die Bestellung der Königsboten ist charakteristisch für K.s „Innenpolitik“, die gewiß auf Straffung und Herrschaftssicherung, aber zugleich auf Bekämpfung von Mißständen, auf konservative Reformen zum Wohle der Untertanen bedacht war. Eben dabei dokumentiert sich der monarchische Stil in einer regen Gesetzgebung. Die Herrscherverordnungen, nach der Einteilung in capitula als Kapitularien bezeichnet, durchziehen K.s ganze Regierung. Sie konnten Angelegenheiten jeder Art: politische, rechtliche, wirtschaftliche, namentlich auch religiös-kirchliche im großen und im kleinen betreffen. Insbesondere aus den Jahren 779, 789, 794, 802, 805 sind umfangreiche Kapitularien programmatischen Charakters erhalten, aus denen ein auf Ordnung und Gerechtigkeit gerichteter, sehr entschiedener Herrscherwille spricht, selbst mit einem im frühen Mittelalter sehr ungewöhnlichen Zug zur Wirtschafts- und Sozialpolitik. Eine Großtat Pippins und K.s war die Neuordnung des Geldwesens durch die Einführung eines einheitlichen, im gesamten Reich umlaufenden Silberdenars, mit Recht berühmt – nicht zum wenigsten auch als agrargeschichtliche Quelle von einmaligem Rang – ist das gegen Ende des 8. Jahrhunderts erlassene Capitufare de villis über die Verwaltung und Bewirtschaftung der Königsgüter. Die Wirkung der Gerichtsreform, die K. anscheinend schon früh anordnete, reicht bis auf den heutigen Tag: er führte, spätestens 780, die Schöffen (scabini) als ständige Beisitzer des Richters (vornehmlich also des Grafen) ein und beschränkte die allgemeine Gerichtspflicht der Freien auf jährlich drei, offenbar regelmäßige Termine (tria placita generalia). Wenn neben dem Vasallenheer der allgemeine volksrechtliche Heerbann, mindestens als Landwehrpflicht der Freien, weiterhin galt, so war K. auch dabei auf soziale Erleichterungen bedacht, indem er, jedenfalls in späterer Zeit (802, 805), durch ausdrückliche Anordnungen die militärische und wirtschaftliche Belastung nach dem Besitz abstufte.
Von der Herrscherautorität K.s, von der starken Zentralgewalt mit ihrer vergleichsweise hoch entwickelten Schriftlichkeit – mehr als 150 Urkunden K.s, an Empfänger im ganzen Reiche gerichtet, sind uns im Wortlaut bekannt –, von den Kapitularien als königliche Reichssatzung (im übrigen auch von dem seiner Natur nach gleichmäßigen Kirchenrecht) ging eine gezielte integrierende Wirkung aus, die keinen partikularen politischen Willen mehr duldete. Einer völligen|Einebnung des fränkisch geführten Vielvölkerstaates stand aber das allenthalben für Germanen und Romanen fortgeltende Prinzip der Personalität des Rechtes entgegen, das von den karolingischen Hausmeiern und Königen, auch von K., bewußt respektiert wurde. In Ergänzung der in früheren Generationen aufgezeichneten Stammesrechte veranlaßte er 802/03 ein abschließendes Kodifikationswerk, indem er die schon erwähnte Lex Saxonum, ferner ein nordthüring. und ein teilfränk. Recht (Lex Angliorum et Werinorum hoc est Thuringorum; Ewa Chamaworum) schriftlich fixieren, eine Lex Frisionum vorbereiten und ältere Leges überarbeiten ließ. Von einer politischen Sprengkraft solcher personal bestimmten Rechtspluralität kann keine Rede sein, da sie sich nicht als territoriales Ordnungsprinzip auswirkte.
Im übrigen aber muß das aus den Quellen aufscheinende idealtypische Bild vom Großreich K.s als einem gleichmäßig aufgegliederten Gesamtgefüge mit durchorganisierter Amtsverfassung sehr relativiert werden. Den administrativen Unterbau, den eine solche, fast schon moderner Staatlichkeit vergleichbare Ordnung erfordert hätte, konnte selbst K.s energische Herrschaft nicht zustande bringen. Daß ein lückenloses Netz funktionsfähiger, vom Königshof überwachter und bis in die Hundertschaften (verschiedenster Nomenklatur) hinein wirkender Grafschaften sich so, wie es fraglos dem Willen K.s entsprach, tatsächlich überall durchgesetzt hätte, bleibt mehr als zweifelhaft, nicht zum wenigsten für weite ostrheinische Länder. In welchem Ausmaß aber auch zum Beispiel der wiederholt geforderte allgemeine Treueid wirklich geleistet wurde und welche bindende Kraft von ihm ausging, wissen wir nicht. Nachdrücklich muß davor gewarnt werden, die Kapitularien in ihrer Wirkung wie moderne Gesetze zu verstehen. Die nahezu gleichen Mahnungen, Gebote und Verbote kehren, vor allem in K.s späterer Regierungszeit, mit bemerkenswerter Häufigkeit wieder. Dies darf durchaus als Anzeichen eines empfindlicher gewordenen Verantwortungsbewußtseins, eines gesteigerten Reformwillens gedeutet werden, der sich noch über K.s Tod hinaus fortsetzte, aber daß hinter solchen Konzeptionen und Forderungen die Wirklichkeit zurückblieb, zurückbleiben mußte, wird eben dadurch nicht minder offenkundig.
Die Unvollkommenheit dieser Amtsordnung war ebenso zeit- und strukturbedingt wie die scheinbare Durchbrechung des Amtssystems einerseits durch das unmittelbar-persönliche Band der Vasallität, anderseits durch die an den Urkunden ablesbare Privilegierung kirchlicher Institute mit Schutz und Immunität. In Wirklichkeit ergänzten und stützten solche partikularen Rechtsbeziehungen zum König eine im Denken der Zeit noch wenig verwurzelte und darum labile Amtsverfassung, der sich die auf eigene Herrschaft und Hoheit bedachte bodenständige Grundbesitz- und Waffenaristokratie nur bedingt fügte. Nur aus diesem Adel aber konnte K. seine Grafen und sonstigen Beauftragten nehmen. Wenn dann, in einer gewandelten Situation, seine außergewöhnliche persönliche Autorität ausfiel und sich gar noch äußere Gefährdungen des Reiches abzeichneten, auf die rasch reagiert werden mußte, konnte die Einwurzelung erblich-feudaler Grafendynastien, konnte aber auch der Aufstieg neuer Mittelgewalten nicht mehr aufgehalten werden. Aber alle Unfertigkeit, ja die latente Brüchigkeit von K.s gesamtfränkische Herrschaft ändert nichts daran, daß die Elemente der fränkischen Reichsordnung auf Jahrhunderte in der europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte fortgewirkt haben.
Kirchen- und Kulturpolitik. In den zahlreichen Kapitularien K.s, die von kirchlichen Dingen handeln, dokumentiert sich die als Herrschaft und Verpflichtung verstandene monarchische Kirchenhoheit des Frühmittelalters auf einem geschichtlichen Höhepunkt. Der Weg zur institutionellen und geistigen Regeneration der fränkischen Reichskirche als einer romverbundenen Staatskirche war schon von Bonifatius und Pippin gewiesen worden. Von einer prinzipiellen Neuschöpfung durch K. kann also auch hier nicht die Rede sein, aber in der Entfaltung überkommener Ansätze tritt eine durch rationale Planung gekennzeichnete, sehr persönliche, wenn auch wiederum kaum biographisch präzisierbare Initiative zutage, auf die sich der moderne Begriff der Kulturpolitik durchaus anwenden läßt. Gewiß ist K.s eigener Anteil vor allem in Anstoß und Weisung zu sehen, während Vollbringung und Leistung sich auf viele Helfer verteilen, aber unsere Vorstellungen von seiner Kompetenz und Bildungsstufe dürfen sich dabei nicht kurzschlüssig an dem bekannten Bericht →Einhards (c. 25) von den späten und kaum erfolgreichen Schreibübungen K.s orientieren. Mindestens solange noch keine Gebrauchskursive verbreitet war, blieb das Schreiben ein schwieriges Kunsthandwerk, das zu erlernen noch auf Jahrhunderte nicht jedermanns und schon gar nicht Sache des Königs war. Keinesfalls fiel es als Forderung, als Bildungskriterium mit der|Lesefähigkeit in eins – daß auch K. zu lesen verstand, darf vorausgesetzt, ja muß aus einer Andeutung Einhards (c. 26) erschlossen werden. Er habe sich gewandt auszudrücken gewußt, in der latein. sowohl wie in seiner fränkischen Sprache, und habe auch das Griechische wenigstens verstanden, heißt es an anderer Stelle bei Einhard (c. 25); diese Nachricht, an der zu zweifeln kein Anlaß besteht, veranschaulicht den nachhaltigen Lern- und Bildungswillen, der K.s gesamte Persönlichkeit kennzeichnet.
Zwar kaum sehr rasch, aber ohne erkennbare Konflikte reifte ein unter Bonifatius und Pippin steckengebliebenes kirchlich-institutionelles Reformprogramm, in dem von etwa 780 an die Metropolitanverfassung wieder auflebte und zugleich die später deutschen Landschaften erfaßte (Mainz, Köln, Trier, Salzburg). K.s persönlicher Anteil an dieser Wiederherstellung der Kirchenprovinzen klingt nur in seinem von Einhard (c. 32) überlieferten Testament aus dem Jahre 811 an (in welchem er die Metropolitankirchen besonders bedenkt), ist aber auch ohne ausdrückliche Nachrichten als ebenso selbstverständlich zu unterstellen wie bei der Einbeziehung des Sachsenlandes in die fränkische Reichskirche. K. übertrug (wohl 777) dem Abt →Sturmi von Fulda die Leitung der Sachsenmission, an der zahlreiche Bischofskirchen und Klöster des südlichen und westlichen Umkreises mitzuwirken hatten, und er veranlaßte 787 die Weihe des Angelsachsen →Willehad zum Bischof von Bremen. Die kanonische Errichtung der Bistümer Bremen, Münster, Osnabrück, Minden und Paderborn kam jedoch erst nach 800 zustande und ist großenteils durch spätere Fälschungen so verdunkelt, daß es an konkreten Zeugnissen für K.s persönliches Handeln fehlt. Auch bei dem Missionswerk, das seit 796 von Passau, Salzburg und Aquileja aus den Südosten zu erfassen begann, tritt K. selber kaum in Erscheinung.
Der inneren Festigung, Ordnung und Reinigung der fränkischen Kirche dienten die Reichssynoden, die meist mit großen Reichsversammlungen einhergingen (zum Beispiel Paderborn 777, Herstal 779, Frankfurt 794, Aachen 797, 802). Sie waren bevorzugter Anlaß der vielgestaltigen, mahnenden und regelnden staatskirchlichen Gesetzgebung, meist im Gemenge mit allgemeinen Kapitularien, aber auch in gesonderten Texten im Stil der sogenannten Admonitio generalis von 789. Bei eben diesen Bemühungen wird die Romverbundenheit K.s und der Franken sichtbar: sie bedeutete keineswegs eine Regierung der fränkischen Kirche von Rom aus, erschöpfte sich aber auch nicht in dem – ungeachtet mancher Enttäuschungen des Papstes – offenbar sehr persönlichen Vertrauensverhältnis K.s zu →Hadrian I. Die römische Kirche war vielmehr seit des Bonifatius Tagen auch für die Franken die berufene Hüterin der Tradition und Norm, die bei der innerkirchlichen Erneuerung als grundsätzliche Richtschnur galt. Vom Papst nahm K. 774 die römische Rechtssammlung der Dionysio-Hadriana entgegen, nach deren Vorschriften, soweit sie in Verbindung mit spanischen und gallischen Texten auf fränkische Verhältnisse anwendbar waren, er das Kirchenwesen vereinheitlichend geordnet sehen wollte; vieles ist unmittelbar in jene Admonitio von 789 eingegangen. Im Geiste solcher Prinzipien war K. auf eine Festigung der bischöflichen Diözesanhoheit und auf eine Straffung der Klosterzucht bedacht, für deren Normierung er 787 in Monte Cassino den authentischen Text der Regula s. Benedicti abschreiben ließ. Andererseits sanktionierte K. auch jüngere Rechtsformen, die über das altkanonische Kirchentum hinausgeführt hatten: weit davon entfernt, das Eigenkirchenwesen in Frage zu stellen, bezog er Stiftungen der voraufgegangenen Generation wie Lorsch, Fulda, Hersfeld in den Kreis der unmittelbar königseigenen Klöster ein und beschränkte sich darauf, Auswüchse eigenkirchlicher Rechtsverhältnisse einzudämmen, sicherte den Kirchen aber auch neuartige Stützen mit der endgültigen Durchsetzung des Zehntgebots und der Einführung der ständigen Vogtei (um 790), eines vor allem in der deutschen Geschichte sehr zukunftsreichen Rechtsinstituts.
Im Zusammenhang, ja im Dienste dieses kirchlichen Erneuerungswillens stand eine zielstrebige Schul- und Bildungsreform, bei der wiederum K.s persönliche Initiative, etwa durch die an den Abt Baugulf von Fulda gerichtete Epistola de litteris colendis (wohl 784/85), zur Genüge bezeugt ist. Als elementare Schrift- und Sprachbereinigung hat sie eine schlechthin unabsehbare Bedeutung gewonnen, denn die aus dieser Reform erwachsene, durch Gleichmäßigkeit und Vierlinienschema gekennzeichnete „karolingische Minuskel“, die Grundlage unserer Schrift, ist zu einem Charakteristikum des „abendländischen“ Kulturkreises geworden, während die Rückbesinnung auf die patristische Latinität ein nunmehr von den romanischen Sprachen bewußt geschiedenes Schriftlatein zur literarisch-wissenschaftlichen Hochsprache des Abendlandes werden ließ. Kirchlich-praktische und gelehrte, schon philologisch anmutende, aber eher schulisch gemeinte Bemühungen gingen schon bald bei der Sorge um zuverlässige Fassungen der kanonischen Vorschriften und monastischen Regeln ineinander über. In ähnlicher Weise drängte K. auf die Herstellung gesicherter Bibeltexte und auf eine Vereinheitlichung des Gottesdienstes. Als Grundlage dienten wiederum römische liturgische Bücher, darunter ein auf K.s Bitten von →Hadrian I. wohl um 785/86 übersandtes Sakramentar. Sie wurden in K.s Umgebung jedoch einer neuen Redaktion unterzogen, die manches an gallisch-fränkischen Texten einfügte. Aber auch außerhalb der kirchlichen Zweckbestimmung wandte sich den Texten antiker Autoren ein gesteigertes, sehr aktives Interesse zu. Somit haben Schrift, Latinität, Bibeltext, Liturgie, Kirchenrecht, Mönchsregel, Klassikerüberlieferung in der von K. geförderten Auswahl und Ausprägung Kirche und Bildung des Mittelalters – und noch darüber hinaus – aufs stärkste geprägt.
Dieses Erneuerungswerk erhielt über Jahrzehnte hin wesentliche Impulse vom Königshof und von K. selber, der für den institutionellen Ausbau der Hofschule Sorge trug, eine ansehnliche Hofbibliothek sammelte und bedeutende Persönlichkeiten sowohl der Wissenschaft wie der Literatur in seine Umgebung zog. Über diesen Kreis sind wir weit besser unterrichtet als über seine Helfer in Politik, Verwaltung und Heer. Die Leiter der Hofkapelle – der Abt →Fulrad von Saint Denis († 784), die Bischöfe →Angilram von Metz († 791) und →Hildebald von Köln († 819), beide mit dem erzbischöflichen Titel ausgezeichnet – waren sehr einflußreich, treten aber „bildungspolitisch“ kaum hervor. Kennzeichnend ist unter diesem Aspekt vielmehr die große Zahl auswärtiger Kirchenmänner aus den Ländern alter Kulturtradition, die sich am Hofe K.s einfanden. Zu ihnen zählt vielleicht der Ire →Dungal, wenn er mit dem als Hibernicus exul bezeichneten Autor von Hofgedichten identisch ist, vor allem aber waren es Gelehrte aus Italien und England, darunter schon früh (776 ff.) die Grammatiker Petrus von Pisa (den laut Einhard c. 25 K. persönlich „hörte“) und →Paulinus, der langobardische Dichter, Theologe und Historiker →Paulus Diaconus (etwa 782-86 am Hofe), der aus Spanien geflüchtete Westgote →Theodulf, ein formgewandter Dichter und Theologe (vor 790), als hervorragendste Gestalt aber seit 781/82 der allseitig gelehrte →Alkuin aus York, der für K. wichtige Kapitularien und Briefe formulierte, die Leitung der Hofschule übernahm und durch seine Lehrbücher in einer bis dahin unbekannten Breite das spätantike Bildungsgut vermittelte. Noch vor der Jahrhundertwende, als Alkuin sich nach Tours zurückzog (796), Theodulf Bischof von Orléans wurde (spätestens 798), begannen auch Franken in diesem Kreise literarisch hervorzutreten, so der Hofdichter →Angilbert und K.s späterer Biograph →Einhard, der →Alkuin in der Leitung der Hofschule ablöste und die Aachener Pfalzbauten beaufsichtigte, denn eine Wiedergeburt der Kunst – mit dem Oktogon des Aachener Münsters als berühmtestem Denkmal – gehört nicht minder zu dieser Erneuerung, für die in der Forschung die Bezeichnung „karolingische Renaissance“ in Gebrauch gekommen ist, wenn auch nicht ohne Widerspruch gegen eine so extensive Anwendung des Renaissancebegriffs.
Mit seinen Vertrauten und Gelehrten traf sich K. zu wissenschaftlich-literarischem Austausch in einem Freundeskreise, dessen Mitglieder biblische oder antike Pseudonyme führten (K.: David). Mag die Bezeichnung „Akademie“ hier zu hoch gegriffen sein, so sichert die Nachricht von einer solchen intellektuellen Tafelrunde doch in sehr bestimmter Weise die persönlich-biographische Note dieser Bildungsrezeption. Eine betonte persönliche Aufmerksamkeit wandte K. aber auch, nach Einhards glaubhaftem Bericht (c. 29), der eigenen germanisch-fränkischen Sprache zu. Mehr noch als die Namen der Winde und Monate fällt dabei das Interesse an den Heldenliedern und erst recht der Plan einer Grammatik ins Gewicht, der auf die Ausbildung zur Schriftsprache hinzudeuten scheint. Bei aller – und durchaus dominierenden – Offenheit K.s für die lateinische Kulturtradition darf dieser Wille zu einer sowohl politischen wie kulturellen Eigenständigkeit gegenüber der Antike nicht übersehen werden.
Eben dieser Selbstbehauptungswille begann sich alsbald, wiederum auf einen Anstoß von außen hin, auch kirchenpolitisch, ja theologisch zu artikulieren. Die Kaiserin Irene setzte dem innergriech. Bilderstreit ein Ende, nahm die seit Jahrzehnten abgerissene Verbindung mit Rom wieder auf und versammelte 787 in Nicaea eine Synode, die als VII. Ökumenisches Konzil unter der nominellen Leitung päpstlicher Legaten verkündete, den Bildern werde Verehrung (proskýnesis) geschuldet, die jedoch von einer Anbetung (latreía) streng zu scheiden sei. In dem Jahre, da er selber in Unteritalien eingriff und die Verlobung seiner Tochter Rotrud mit Konstantin VI. aufgehoben wurde, war K. über eine Rückwendung Roms zu den Griechen schon aus politischen Gründen sehr befremdet. Geradezu empört aber waren er und seine Hoftheologen über die Ignorierung der fränkischen Reichskirche durch ein dem Anspruch nach ökumenisches Konzil, das in Wirklichkeit|eine griechische Reichssynode war. Die Heftigkeit des Protestes gründet des weiteren darin, daß der eher nüchtern-rationale Westen, der selber keinen Überschwang des Bilderkultes gekannt hatte, dem ganzen Problem wenig Verständnis entgegenbrachte und sich gegen den Führungs-, ja Ausschließlichkeitsanspruch des Ostens auflehnte. Im Namen K.s, des Herrschers über Gallien, Germanien und Italien, wurde 791 eine Gegenschrift ausgearbeitet, als deren Verfasser in der heutigen Forschung Theodulf gilt. Diese Libri Carolini begegnen dem römisch-griechischen Kaisertum und Irene persönlich in hochfahrender Geringschätzung, sie verwerfen unterscheidungslos jegliche Bilderverehrung, bestreiten den ökumenischen Rang des Konzils von 787 und berufen sich gegenüber den Griechen auf den Glaubensprimat der römischen Kirche, mit der die Franken in „heiliger Gemeinschaft“ lebten. Eine sehr alte, freilich nicht vollständige Handschrift der Libri Carolini, die das Autograph sein könnte, enthält kritische, meist zustimmende Randnotizen, die auf Äußerungen K.s bei der Verlesung zurückzugehen, also seine persönliche Anteilnahme in ganz ungewöhnlicher Weise zu bezeugen scheinen. Obgleich (oder weil) die Libri Carolini sich mit Nachdruck auf den römischen Primat beriefen, geriet →Hadrian I. in arge Bedrängnis; er konnte sich nur mit Mühe der Zumutung entziehen, die unter seiner eigenen Mitwirkung gefaßten Konzilsbeschlüsse von 787 zu verurteilen. Freilich kam auch kein westlich-ökumenisches Gegenkonzil zustande. Die von K. 794 nach Frankfurt einberufene Versammlung, die nochmals jeden Bilderkult verwarf, blieb eine fränkische Reichssynode. Von einem Bilderstreit in der Westkirche, den es ohnehin nur theoretisch gegeben hatte, verlautet dann nichts mehr.
Dagegen hatte sich das Frankfurter Konzil noch mit einer christologischen Glaubensfrage zu befassen. Der Bischof →Felix von Urgel im fränkischen Teil Spaniens hatte sich der toletanischen Lehre von einer doppelten Sohnschaft Christi angeschlossen, der als Mensch nur Adoptivsohn Gottes sei. Er war auf Geheiß K.s vorgeladen worden, hatte 792 in Regensburg und Rom widerrufen, dann aber in Spanien seine Lehre erneut verkündet. Die Frankfurter Synode sprach daher eine ausdrückliche Verurteilung des Adoptianismus aus, ebenso der →Papst Leo III. im Jahre 798. Felix fand sich 799 in Aachen zu einer Disputation mit Alkuin und erneutem Widerruf ein, durfte dann aber nicht in sein Bistum zurückkehren. Bemerkenswert ist hier die selbstverständlich gewordene und sehr fundierte Mitsprache der fränkischen Kirche in der Theologie, doch ist dabei eine stärkere persönliche Anteilnahme K.s so wenig zu erkennen wie bei der gleichzeitig einsetzenden trinitarischen Kontroverse um das Filioque im Glaubensbekenntnis, einem großen west-östlichen Konfliktsthema des 9. Jahrhunderts
Chronologischer Rückblick. Erst in der Rückschau auf dieses vielgestaltig verflochtene Neben- und Nacheinander erscheint es möglich, die für eine historische Sicht unverzichtbare zeitliche Abfolge des Wollens, Handelns und Geschehens von 772 bis zur Jahrhundertwende wenigstens in der Hauptlinie nachzuzeichnen – nicht zum wenigsten auch um den vordergründigen Eindruck einer unproblematisch-geradlinigen Stetigkeit auf das rechte Maß zurückzuführen. K. übernahm ein Reich, das sich von Aquitanien bis Alemannien erstreckte. Es war in seinem Bestände gefestigt, bedurfte aber noch der inneren Konsolidierung durch eine gestärkte Königsgewalt und eine von Pippin längst behutsam in Gang gebrachte kirchliche Regeneration in römisch-kanonischem Geiste und im Bunde mit dem Papst, über dessen noch jungen Kirchenstaat der Frankenkönig seine schützende Hand hielt, ohne darum die politische Struktur Italiens grundsätzlich umgestalten zu wollen. Zu offensiver Aktion drängten den neuen König dagegen die seit jeher gefährdete Nordostflanke des Reiches und die Unbotmäßigkeit des Bayernherzogs.
K.s erste Initiative richtete sich 772 gegen die Sachsen. Wenn er dabei, was sehr wohl möglich ist, von vornherein weitgesteckte Ziele verfolgte, so sah er seine Pläne alsbald von außen durchkreuzt. Nicht K.s eigene Initiative, sondern die Aktion des Desiderius gegen Rom, die der Frankenkönig nur unter schwerstem Prestigeverlust hätte dulden können, lösten 773/74 die Intervention in Italien aus. Erst in ihrem Verlauf entschloß sich K. zu der radikalen Lösung, die in der europäischen Geschichte das Ende der aus der Völkerwanderung hervorgegangenen Staatenordnung bezeichnet, zugleich aber die germanisch-romanische Welt enger zusammenfügte. Möglicherweise war es dann wieder ein äußerer Anstoß – der Sachseneinfall nach Hessen 773/74 –, der K. zu dem Entschluß brachte, auch jenseits des Rheines weiter auszugreifen als ursprünglich geplant. Mit dem Feldzug 775, mit der Bezwingung langobardischer und sächsischer Auflehnungen 776 folgte Sieg auf Sieg. Der Paderborner Reichstag von 777 bezeichnet einen ersten Höhepunkt, K. schien bereits als der Gesamtherrscher des germanisch-lateinischen Kontinentaleuropa dazustehen, der die Grenzen seines Reiches und der Christenheit noch ausgeweitet hatte.
Ob diese ersten Siege zu leicht errungen waren? Jedenfalls ließ sich K. eben in Paderborn, in verhängnisvoller Fehleinschätzung der politisch-militärischen Kräfte, für das spanische Unternehmen gewinnen. Die Katastrophe von 778 war mehr als ein Rückschlag, sie steht am Anfang schwerer Krisenjahre, die vor allem durch die in zwei Wellen – 779/80, 782-85 – verlaufenden erbitterten Sachsenkämpfe, aber auch durch die Passivität der Franken an der Pyrenäenfront gekennzeichnet sind. Es ist jedoch zugleich eine Zeit umsichtiger Regierungs- und Reformaktivität, zu der das 779 in Herstal verkündete große Kapitular das Signal gegeben haben dürfte. Vieles, im Zeitansatz oft nur zufällig und fragmentarisch bekannt, ist in diesem Zusammenhang zu sehen, so die beginnende administrative und kirchliche Durchdringung Sachsens (von der freilich auch die harte Capitulatio nicht auszunehmen ist), die Regelung der italischen Verhältnisse und die Einsetzung der Unterkönige Pippin in Italien und Ludwig in Aquitanien (781), die byzantinische Verlobung der Prinzessin Rotrud (781), aber auch das um 780 sichtbar werdende Reforminstitut der Gerichtsschöffen und vollends die mit der Ankunft Alkuins (781/82) dem Höhepunkt zustrebende geistige Erneuerung, in der sich die Bildungskontinuität des nachantik-lateinischen Europa aus italienischer, spanischer, irischer, angelsächsischer Tradition mit der neuen politischen Führungsmacht zu vielgestaltigem Neubeginn verschmolz. Mit der Taufe Widukinds (785), der Niederwerfung Hardrads (785/86) war die Krise überwunden, trat relative Ruhe ein, hatte K. neue Bewegungsfreiheit gewonnen. Die Franken begannen südlich der Pyrenäen Fuß zu fassen (785 ff.), K. setzte sich gegen Benevent durch und ließ es auf einen Bruch mit Byzanz ankommen (787/88), er holte endlich zum entscheidenden Schlag gegen Tassilo aus, um Bayern vollends dem Reiche einzugliedern (787/88), er wagte 789 den Zug über die Elbe ins Slawenland und trat 791 ein groß angelegtes Unternehmen gegen die Awaren an. Auch die Innen- und Kulturpolitik gewann neuen Schwung; davon zeugen die Kapitularien von 789 mitsamt der Admonitio, das jetzt erkennbar werdende Institut der regulierten Kirchenvogtei, auf besondere Art nicht minder die Libri Corolini und die nicht präzis datierbaren, um diese Zeit aber sicherlich im Gang befindlichen Bemühungen um eine einheitliche Liturgie. Nochmals aber lösten empfindliche Rückschläge, deren Hintergründe und Zusammenhänge für uns nicht recht durchschaubar sind, eine ernste Krise aus. Blieb schon der Awarenfeldzug von 791 ohne rechten Erfolg, so mußte den König dann schwer die Hofverschwörung um seinen Sohn Pippin treffen (792). Sie fiel zeitlich zusammen mit neuen Aufständen im nördlichen Sachsenlande, die von 793 an weitere Kreise zogen, mit einem arabischen Vorstoß über die Pyrenäen (793) und mit der Abkehr des Herzogtums Benevent vom Frankenreich (792/93). Erneute Anspannung der Kräfte wurde jedoch seit 794 auch dieser Gefahr Herr, zumal K. die – freilich wieder sehr harten – Kämpfe jetzt zum guten Teil seinen Söhnen und Markgrafen überlassen konnte. Er selber zog Jahr für Jahr im Norden zu Felde und brach endgültig den Widerstand der Sachsen; das „normalisierte“ Copitulare Saxonicum von 797 bedeutet hier den Abschluß des Dauerkrieges. Pippin von Italien und Markgraf Erich von Friaul zerschlugen 796 endgültig die Awarenmacht. Im Südosten setzte ein behutsames Missionswerk ein, bei dem man aus den unguten Erfahrungen bei der gewaltsamen Christianisierung der Sachsen Lehren zu ziehen wußte. Unter der Führung Ludwigs von Aquitanien und des Grafen →Wilhelm von Toulouse schoben sich die Franken jetzt endgültig, wenn auch nur allmählich, an der Pyrenäenlinie vor. Weniger erfolgreich verliefen die langwierigen Kämpfe Pippins mit Benevent, aber von einer Gefahr für die Südflanke des Reiches konnte keine Rede sein. Neben alledem darf die Frankfurter Synode von 794 als Symptom für die von der Krise unberührte geistige Kraft der Reichskirche, der Residenzrang der Aachener Pfalz (seit 794) als Symbol für die gesicherte Stetigkeit der Reichsherrschaft, das diesen Jahren angehörende Capitulare de villis als Ausdruck ungebrochenen Reformwillens verstanden werden.
Kaisertum und Nachfolge. Ungeachtet aller Krisen und Unzulänglichkeiten war das Frankenreich unter K.s Führung zu einer neuartigen Weltstellung aufgestiegen, in der sich respektgebietende Macht mit geistigem Rang verband. Von weltweiter Anerkennung zeugt der Austausch von Gesandtschaften mit dem Kalifen →Harun ar-Raschid von Bagdad (797, 801/02, 807), zeugt auch das Bemühen der Kaiserin Irene, die seit dem – von ihr selber herbeigeführten – Sturz ihres Sohnes Konstantin VI. (797) im eigenen Namen regierte, den Frieden mit dem Westen wiederherzustellen. Die Franken aber fühlten sich zwar dem christlich antiken Kulturerbe, keineswegs jedoch dem Reich und Kaisertum heidnisch-antiker Tradition verbunden: in ihren liturgischen Gebeten klingt in bewußtem Kontrast eine eigene, christlich-fränkische Reichsidee an. Zur politischen Konkretisierung, zur Sichtbarmachung der neuen Weltstellung aber bedurfte es wiederum eines äußeren Anstoßes. Den neuen Papst Leo III. (795–816) hatte K. mit einem von Alkuin formulierten Schreiben begrüßt, das in berühmt gewordener Antithese (nostrum est – vestrum est) den Schutz und die Ausbreitung des christlichen Glaubens nach innen und außen als Sache des Königs verkündet, den der Papst mit seinem Gebet unterstützen solle. Mehr noch als sein Vorgänger suchte Leo III. Anlehnung an K., zumal er in Rom erbitterte Feinde hatte, die seinen Sturz planten. Er wurde am 25.4.799 überfallen, mißhandelt und in Haft genommen, entkam jedoch und begab sich unter fränkischen Schutz. K. empfing den Papst feierlich im Juli 799 in Paderborn, aber auch Leos Gegner brachten beim König Klagen vor. Damit stellte sich die doppelte Grundsatzfrage nach der Gerichtshoheit in Rom (die dem Kaiser zustand) und nach einer Gerichtsbarkeit über den Papst (die im kirchl. Rechtsdenken längst als unzulässig galt). Mehr als das: nach allem, was 2 Jahre zuvor in Konstantinopel und nunmehr in Rom geschehen war, schienen Kaisertum und Papsttum ihren Rang in der überkommenen Weltordnung eingebüßt zu haben, erscheine K. als rector populi christiani, heißt es bei Alkuin, aber es ist nicht erkennbar, ob solche Erwägungen sich bereits in politische Pläne umsetzten. Eine von K. mit der Untersuchung beauftragte Kommission unter Führung der Erzbischöfe Hildebald von Köln und →Arn von Salzburg geleitete Leo nach Rom zurück (29.11.799) und ließ die Anführer des römischen Aufstandes ins Frankenreich verbringen. Erst 1 Jahr später, am 23.11.800, traf K. selber in Rom ein und wurde von vornherein mit dem Zeremoniell des adventus Caesaris empfangen. Die Beschuldigungen gegen Leo III. wurden, unter Vermeidung eines Synodalurteils, durch einen in der Gerichtspraxis keineswegs ungewöhnlichen Reinigungseid erledigt, den der Papst am 23.12. in Sankt Peter ablegte.
Was in diesen Wochen außerdem erwogen wurde und in den Quellen durchweg übergangen wird, klingt nur in den – gleichzeitigen – Lorscher Annalen an: Da das Kaisertum seit der Usurpation Irenes (797) vakant sei, gebühre K., dem Herrscher über Rom und über die sonstigen sedes der Caesaren in Italien, Gallien und Germanien, der kaiserliche „Name“. Für die Weihnachtsmesse vom 25.12.800 war eine Königssalbung und -krönung Karls des Jüngeren vorgesehen, des ältesten legitimen Sohnes, der seit langem als Haupterbe des regnum Francorum galt, bisher jedoch nicht formell zum König erhoben worden war. Diese Zeremonie fand auch statt, wurde aber völlig dadurch überschattet, daß Leo III. vorher K. eine Krone aufsetzte und ihm die kniefällige Proskynese erwies, während das Volk ihn als „Kaiser der Römer“ akklamierte. Diese Ausrufung – als Konstitutivakt wichtiger denn die Krönung – ist aus der Sicht des Papstes und der Römer wörtlich zu verstehen: K. wurde – gegen Byzanz – zum römischen Kaiser schlechthin proklamiert, nicht zum weström. Teilkaiser oder gar zum „fränkischen“ Kaiser. Das bedeutete für Rom die formelle staatsrechtliche Trennung von Byzanz und zugleich die Wiederherstellung einer höchsten stadtröm. Gerichtsinstanz, vor der sich Leos III. Widersacher nunmehr verantworten mußten. Nach allem, was namentlich in den letzten Wochen voraufgegangen war, ist ein Zweifel an K.s grundsätzlicher Bereitschaft zur Übernahme der Kaiserwürde kaum möglich, aber Einhards Andeutung (c. 28), der König sei durch das consilium des Papstes aufs unangenehmste überrascht worden, kann durchaus besagen, daß K. mit der von Leo III. möglicherweise eigenmächtig inszenierten Proklamation nicht einverstanden war. Sein späteres Verhalten berechtigt zu der Vermutung, daß ihm einerseits die offene Brüskierung des griechischen Hofes, zum andern die allein den Römern zugespielte Rolle des „Reichsvolkes“ in besonderer Weise widerstrebte. Offen bleiben muß dann freilich die Frage, welche Form der Kaisererhebung dem König und seinen Franken erwünscht gewesen wäre.
K. erfüllte jedoch die ihm von Leo III. zugedachte Kaiseraufgabe, indem er über die Aufrührer gegen den Papst zu Gericht saß; sie wurden zum Tode verurteilt, aber zur Verbannung begnadigt. K. nahm die Bullenumschrift Renovatio Romani imperii auf und führte in Anlehnung an den in Italien üblichen amtlichen Stil einen Urkundentitel ein, der den römischen Kaiseranspruch kundtat, aber am Franken- und Langobardennamen festhielt: Karolus serenissimus augustus a deo coronatus magnus pacificus imperator Romanum gubernans imperium, qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum (erstmals bezeugt am 29.5.801). Im Verhältnis zu Byzanz, wo man den Akt vom Weihnachtstage 800 natürlich als eine unerhörte Usurpation empfand, beanspruchte|K. keine Herrschaft über Rom und den Kirchenstaat hinaus, suchte er keinen Kampf, bemühte er sich vielmehr um die Anerkennung seiner Kaiserwürde. In der Tat kamen 801/02 diplomatische Kontakte mit der Kaiserin Irene in Gang. Daß K. ihr gar eine Heirat angeboten habe, wie ein griechischer Chronist wissen will, erscheint freilich nicht eben glaubhaft, wurde jedenfalls durch den Sturz Irenes (31.10.802) gegenstandslos. Einem Gesandten des neuen Kaisers →Nikephoros I. (802–811) übergab K. 803 in Salz einen (nicht erhaltenen) Vertragsentwurf, der zweifellos eine gegenseitige Anerkennung, ein legalisiertes Doppelkaisertum vorsah. Nikephoros ließ sich darauf nicht ein, aber offensichtlich wollte keine Seite die gewaltsame Auseinandersetzung, zumal es – da Süditalien unter der Führung Benevents weiterhin eine Pufferzone blieb – zunächst an territorialer Berührung fehlte. K. empfing Ende 804 in Reims Leo III., der eine Begegnung gewünscht hatte; er verbrachte mit ihm das Weihnachtsfest in Quierzy und geleitete ihn nach Aachen, wo er ihn am 14.1.805 entließ. Daß bei diesem Anlaß die Kaiserfrage zur Erörterung stand, ist als sicher zu unterstellen, aber es fehlt an jeder Nachricht darüber. Wir erfahren lediglich, daß Angelegenheiten der Kirchenprovinz Aquileja-Grado zur Sprache kamen. In diesem Raum setzte sich um eben diese Zeit eine frankenfreundliche Partei durch, und K. verfügte um die Jahreswende 805/06 die Einbeziehung Venetiens und Dalmatiens in sein Reich. Erst damit war eine „Front“ gegen das Ostreich aufgerissen. Die Griechen aber waren zur See überlegen und stellten 807 ihre Herrschaft wieder her; Pippin von Italien mußte einen Waffenstillstand eingehen.
Das saturierte und kaum ernstlich gefährdete Reich erforderte von K. kaum mehr eigene militärische Aktivität. Welche Bedrohungen sich mit der Beunruhigung durch Wikinger im Norden und Sarazenen im Süden abzuzeichnen begannen, wurde von den Zeitgenossen schwerlich bereits erfaßt. K. hielt sich jetzt vorwiegend in den zentral gelegenen Pfalzen Aachen, Nimwegen, Diedenhofen auf. Auf diese späten Jahre bezieht sich fraglos die (im ganzen Zeitalter einzig dastehende) Schilderung von K.s äußerer Erscheinung bei Einhard (c. 22): er sei 7 Fuß groß gewesen, breit und kräftig, sogar ein wenig zur Korpulenz neigend, rundschädelig mit schönem Grauhaar und kurzem Nacken, mit etwas übergroßer Nase und auffallend heller Stimme. Als Kaiser wandte er seine Energie mit Vorzug der inneren Ordnung zu. Davon zeugen – schon erwähnt – die erneute Vereidigung von 802 ebenso wie die Volksrechtskodifikationen von 802/03, nicht minder aber auch die jetzt in großer Zahl sich wiederholenden Kapitularien, Instruktionen für Königsboten und ähnliche Texte. Einen letzten Höhepunkt bezeichnen 5 Synoden, die 813 ungefähr gleichzeitig in Arles, Reims, Mainz, Chalon und Tours tagten und ausführliche Reformkanones verkündeten.
Zu den Fragen, die einer rechtzeitigen Klärung bedurften, gehörte insbesondere die Regelung der Nachfolge. Seit mehr als 4 Jahrzehnten regierte K. allein, aber er war nicht gewillt, sich kurzerhand über die Rechtstradition der Teilung hinwegzusetzen, was freilich auch kaum mehr möglich gewesen wäre, nachdem seine 3 Söhne bereits zu Königen gesalbt und gekrönt waren. Von der Ordnung zu gleichen Teilen aber wich er ab, als er am 6.2.806 in Diedenhofen eine Divisio verkündete: der Anteil Pippins von Italien wurde um Bayern und das südliche Alemannien, das Teilreich Ludwigs von Aquitanien auf die Südhälfte Galliens erweitert, alle übrigen Länder aber, voran die ungeteilt bleibende eigentliche Francia, sollten dem ältesten Sohn Karl zufallen. Über die Nachfolge im Kaisertum verfügte K. noch nicht, aber durch den Kaisertitel, durch die Wendung imperium vel regnum und durch erneuten Kontakt zum Papst, dem →Einhard die Divisio zur Unterschrift überbrachte, bekannte er sich zum Kaisertum römischer Tradition. Es ist zwar nur undeutlich bezeugt, aber sehr wahrscheinlich, daß Karl der Jüngere für die Nachfolge im Kaisertum ausersehen war. Im noch unbereinigten Verhältnis zu Byzanz darf der Grund dafür vermutet werden, daß K. eine öffentliche und formelle Entscheidung dieser Art vorerst vermied.
Nach dem Ablauf des Waffenstillstandes lebten die Kämpfe an der Adria wieder auf, Pippin war in Abwehr und Gegenschlag erfolgreich (809/10). Überdies von den Bulgaren bedrängt, ergriff Nikephoros 810 selber die Initiative zu Ausgleichsverhandlungen, die durch den zweimaligen Thronwechsel in Byzanz (Michael I. 811-13, Leon V. 813-20) nur verzögert, nicht mehr gefährdet wurden. Im Jahr 812 stand K. am Ziel: er wurde in Aachen von den griechischen Gesandten als Basileus akklamiert. Der weitere Austausch von Gesandten und Briefen zog sich zwar noch bis nach K.s Tod hin, aber der Friede war geschlossen: Byzanz erkannte ein gleichrangiges Westkaisertum, ein verselbständigtes Abendland an; dem Ostkaiser, der die Hoheit über Rom mindestens faktisch preisgab,|überließ K. Venetien und Dalmatien, aber auch den Römertitel, den er seinerseits ohnehin vermieden hatte, den Byzanz dagegen jetzt in den Amtsstil aufnahm, während die fränkischen und deutschen Nachfolger K.s nahezu 2 Jahrhunderte lang den Kaisertitel (imperator augustus) ohne römisches Attribut führten.
Der Weg zur Weitergabe des Kaisertums war damit freigeworden, aber unter völlig veränderten Voraussetzungen, denn am 8.7.810 war Pippin, am 4.12.811 war Karl der Jüngere gestorben. Nach längerem Zögern setzte K. 812/13 Pippins Sohn →Bernhard, der, nach dem Namen zu schließen, kaum als vollbürtig gelten konnte, als Unterkönig in Italien ein, ohne ihm jedoch einen gleichberechtigten Anteil an der Reichsherrschaft zuzuerkennen. Reich und Kaisertum gingen ungeteilt an Ludwig von Aquitanien über, den einzigen überlebenden Sohn aus vollgültiger Ehe – die durch den Erbfolgezufall geschaffene Reichseinheit wurde erst in der nächsten Generation ein politisches Programm. Nachdem 813 jene 5 Reformsynoden getagt hatten, die auf ihre Art gleichfalls zu Ludwigs des Frommen ersten Jahren überleiteten, hielt K. im September zu Aachen seine letzte Reichsversammlung: hier krönte er selber Ludwig zum Mitkaiser, unter Akklamation durch die Franken, also nicht nach päpstlicher römischer Stil, sondern als gleichrangiger Westkaiser in Anlehnung an byzantinischen Brauch.
Noch am Todestage wurde K. in der Aachener Pfalzkirche beigesetzt. →Otto III. ließ im Jahr 1000 das Grab öffnen; die in diesem Zusammenhang begegnende Nachricht von einer Sitzbestattung verdient jedoch keinen Glauben. Auf dem Höhepunkt des Konfliktes mit →Alexander III. erhob →Friedrich I. am 29.12.1165 die Gebeine K.s und ließ ihn mit Vollmacht seines Gegenpapstes →Paschalis III. heiligsprechen. Der Kult verbreitete sich im nördlichen und südwestlichen Deutschland, seit dem späteren Mittelalter auch in Frankreich und hielt sich bis ins 19. Jahrhundert. Im Aachener Münster – wo der im Jahr 1215 fertiggestellte kostbare Karlsschrein die Gebeine birgt – wird der 28. Januar als Festtag noch heute begangen. Schon der auf ihn folgenden Generation galt K. als „der Große“. Die ideale Stilisierung seiner Gestalt setzt bereits um 830 mit →Einhards – in der Substanz durchaus wahrheitsgetreuer – Biographie ein und hat auf Jahrhunderte, großenteils losgelöst von der Wirklichkeit, in Literatur und Geschichtsbewußtsein weitergewirkt. Die kritische Geschichtsschreibung sieht nüchterner die durch äußere und innere Gegebenheiten begünstigte Einmaligkeit ebenso wie die Grenzen seiner Erfolge und Leistungen, seiner kulturell überhöhten politischen Machtballung, die nur als zeitweilige Realisation an einem Wendepunkt der Weltgeschichte Bestand haben konnte, die aber, sowohl in der territorialen Ausformung wie in der Rechtsordnung und der Bildungstradition, dem abendländ. Mittelalter, insbesondere der französisch und noch mehr – mit dem Kaisertum – der deutschen Geschichte den Weg gewiesen hat.
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Literatur
ADB 15;
Regg. Imp. I;
Ann. regni Francorum, hrsg. v. F. Kurze = MGH SS rer. Germ., 1895;
Vita Karoli magni d. Einhard, hrsg. v. O. Holder-Egger, = MGH SS rer. Germ., ⁶1911;
MGH DD Karol. I,
MGH Capit. I;
Conc. II 1,
Cod. Carol., in: MG Epp. III; zahlr. Einzelzeugnisse
in: MG Epp. IV, MGH Poetae I; Neuausgg. aus jüngerer Zeit:
Karolus magnus et Leo papa, Ein Paderborner Epos v. J. 799, mit Btrr. v. H. Beumann, F. Brunhölzl, W. Winkelmann, 1966;
Capitulare de villis, hrsg. v. C. Brühl, 1971 (Faks.-Ed. mit Transkription, übers. [v. G. Franz] u. Glossar);
S. Abel u. B. Simson, Jbb. d. Fränk. Reiches, K. d. Gr. I, ²1888, II, 1883. - Gesamtdarst.:
L. Halphen, Charlemagne et l'Empire carolingien, 1949;
R. Folz, Le couronnement impérial de Charlemagne, 1964;
J. Fleckenstein, K. d. Gr., ²1967;
J. Boussard, Charlemagne et son temps, 1968;
S. Epperlein, K. d. Gr., Eine Biogr., ⁴1974;
H. Löwe, in: Die Gr. Deutschen I, 1956, S. 19-34;
H. Löwe, in: Gebhardt-Grundmann, Hdb. d. dt. Gesch. I, ⁹1970, §§ 41-43 (L);
E. Ewig, in: Hdb. d. KG, hrsg. v. H. Jedin, III, 1, 1966, S. 62-118;
K. Folz, De l'antiqué au monde médiéval, 1972, S. 315-75 (L);
Th. Schieffer, in: Th. Schieder, Hdb. d. Europ. Gesch. I, 1977, §§ 68-71 (L). -
Auszeichnungen
Umfassende und vielseitige Unterrichtung in d. z. Aachener Ausstellung d. 1965 (wertvoller Kat.: K. d. Gr. Aachen 1965) o. W. Braunfels hrsg. Sammelwerk: K. d. Gr. Lebenswerk u. Nachleben, 4 Bde. mit Registerbd., 1965-68: Bd. 1 (Persönlichkeit u. Gesch., hrsg. v. H. Beumann, 1965) enthält u. a. Btrr. z. Geneal. (E. Hlawitschka), z. Hof (J. Fleckenstein), zu d. Reichsländern (E. Ewig, Francla;
R. Wenskus, Dt. Stämme;
K. Reindel, Bayern;
B. Bligny, Burgund;
Ph. Wolff, Aquitanien) u. d. Randländern (O. Bertolini, Benevent;
W. Björkman, Islam;
J. M. Wallace-Hadrill, England;
H. Jankuhn, Nordeuropa;
M. Hellmann, Slawen;
J. Deér, Awaren), z. Aachener Pfalz (W. Kaemmerer), zu Regierung, Verwaltung u. Justiz (F. L. Ganshof), z. Heerwesen (J. F. Verbruggen), z. Agrarwirtsch. (W. Metz), z. Geldwesen (Ph. Grierson), z. kirchl. Entwicklung (H. Büttner), „K. d. Gr., d Papsttum u. Byzanz“ (P. Classen;
biograph. bes. wichtig;
erweiterte Sonderausg. 1968), Bd. 2 (Das geistige Leben, hrsg. v. B. Bischoff, 1965) handelt v. d. Hofschule (F. Brunhölzl), v. Hofbibl. u. Handschrr. (B. Bischoff), v. d. Dichtern (W. v. d. Steinen), v. Bibel (B. Fischer), Liturgie (C. Vogel), Mönchtum (J. Semmler, F. Prinz), lingua theodisca (W. Betz). Im Bd. 3 (Karoling. Kunst, hrsg. v. W. Braunfels u. H. Schnitzler, 1965) mit 9 Btrr. zu|d. Bildkünsten, 11 z. Baukunst tritt d. biograph. Aspekt dagegen zurück wie erst recht im Bd. 4 (Das Nachleben, hrsg. v. W. Braunfels u. P. E. Schramm, 1967), aus dem jedoch H. Beumann, Grab u. Thron K.s d. Gr. in Aachen, u. d. Geneal. d. Nachkommen K.s (v. K. F. Werner) hervorzuheben sind. Zur geistigen Erneuerung insges. F. Brunhölzl, Gesch. d. lat. Lit. d. MA I, 1975, S. 241 ff. Zum Themenkreis d. Nachlebens liegen im übrigen bedeutende Werke vor: G. Paris, Hist. poétique de Charlemagne, ²1905;
R. Folz, Le souvenir et la légende de Charlemagne dans l'empire germanique médiéval, 1950;
ders., Etudes sur le culte liturgique de Charlemagne, 1951;
zur Heiligsprechung: E. Meuthen, in;
Rhein. Vj.bll. 39, 1975;
J. Petersohn, in: DA 31, 1975. Aufsatzslgg.: P. E. Schramm, Kaiser, Könige u. Päpste I, 1968, S. 149-372, II, 1968, S. 15-44;
F. L. Ganshof, The Carolingians and the Frankish Monarchy, 1971;
G. Wolf (Hrsg.), Zum Kaisertum K.s d. Gr., 1972. K. F. Werner, Das Geburtsdatum K.s d. Gr., in: Francia 1, 1973, S. 115-57;
W. H. Fritze, Papst u. Frankenkönig, 1973;
K. J. Benz, Zur Kaiserkrönung K.s d. Gr., in: DA 31, 1975;
P. Classen, K. d. Gr. u. d. Thronfolge im Frankenreich, in: Festschr. f. H. Heimpel III, 1972, S. 109-34. - Lit.ber.: D. A. Bullough, in: English Hist. Review 85, 1970, S. 59-105;
s. a. L z. Karolinger, insbes. d. allg. Handbücher. -
Porträts
Bronzestatuette, 9. Jh. (Pferd aus d. 16. Jh.) (Paris, Louvre), Abb. in: Die Gr. Deutschen im Bild, 1937.
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Autor/in
Theodor Schieffer -
Zitierweise
Schieffer, Theodor, "Karl der Große" in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 157-174 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118560034.html#ndbcontent
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Karl I. der Große
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Biographie
Karl I. der Große, fränkischer König und römischer Kaiser, † am 28. Januar 814. Karl (d. h. der Mann), der Enkel Karls des Hammers, von welchem er den Namen erbte, wurde als der ältere Sohn Pippins (des Kleinen) und seiner Gemahlin Bertha oder Bertrada, der Tochter des Grafen Charibert von Laon, im J. 742, wahrscheinlich am 2. April, geboren. Wenn es auch unbekannt ist, auf welcher der königlichen Pfalzen er das Licht der Welt erblickt haben mag, so steht es dagegen fest, daß er dem echt deutschen Stamme der Ripuarier oder Rheinfranken angehörte, der unter der Führung seiner Vorfahren an die Spitze des gesammten Frankenreiches getreten war. In die Kindheit Karls und seines um mehrere Jahre jüngeren Bruders Karlmann fiel die förmliche Erhebung seiner Eltern zur Königswürde, die sie thatsächlich längst besessen hatten (November 751), und nicht lange darnach (im December 753) wurde K. dem Papste Stephan III., der als ein Schutzflehender zu seinem Vater kam, zur Begrüßung und zum Geleite entgegengesandt, um dann in Ponthion dem feierlichen Empfange desselben beizuwohnen. Frühzeitig berührte ihn so der Glanz des römischen Hohenpriesterthums und um so tiefer mußte dieser Eindruck haften, als am 28. Juli 754 in der Kirche des Klosters St. Denis bei Paris Pippin und Bertrada nicht blos selbst vor dem Altare die Salbung von päpstlicher Hand empfingen, sondern mit ihnen auch ihre beiden jugendlichen Söhne. Durch die Weihe der Kirche wurde bei dieser Gelegenheit ihr Erbrecht geheiligt, denn Ausschließung aus derselben drohte jedem Franken, der davon abzuweichen wagen würde.
Wenn auch an dem Hofe Pippins, dessen Familienkreis noch durch eine Tochter Gisla erweitert wurde, die geistige Bildung auf dem Wege mündlicher Unterweisung nicht gänzlich fehlte — Karls Vetter, Adalhard, der spätere Abt von Corbie, wird als sein Mitschüler genannt —, so ging freilich körperliche Uebung jener vor und nach fränkischer Sitte Rosse tummeln und die Waffen führen erschien als Hauptsache. Dem entsprach es dann auch, daß in dem neunjährigen Kriege, welchen Pippin gegen den aufsässigen Herzog Waifar von Aquitanien (Guienne) zu bestehen hatte, K. zum ersten Male den Vater im Frühlinge 761 begleitete und mit ihm an der Eroberung von Clermont-Ferrand, das den Flammen überliefert wurde, und anderer Festen in der Auvergne und Limousin theilnahm. 762 gingen sogar beide Söhne mit, und vor ihren Augen wurde das abtrünnige Bourges, eine der größeren Städte, durch Kriegsmaschinen zur Ergebung gezwungen. Die Uebertragung einiger Grafschaften an K. und Karlmann im J. 763 spricht für ihre wachsende Selbständigkeit. Wenige Jahre später — eben war der aquitanische Krieg glücklich zu Ende geführt — und Pippin wurde durch schweres Siechthum veranlaßt, schon im Voraus eine Reichstheilung festzusetzen, durch welche er K. als den älteren nicht wenig bevorzugte,|denn Karlmann empfing nur Burgund, die Provence, Gothien, Elsaß und Schwaben, K. das übrige, während Aquitanien ein gemeinsamer Besitz bleiben sollte. Als einige Tage darauf, am 24. September 768, Pippin gestorben war, gelangten seine letztwilligen Verfügungen zur vollen Ausführung; am 9. October wurde zu Noyon K., zu Soissons Karlmann auf den Thron gesetzt und gesalbt. Bertrada überlebte ihren Gatten noch um 15 Jahre.
Tiefer Haß, dessen Wurzeln uns verborgen bleiben, trennte schon in der Kindheit die königlichen Brüder. Aufhetzungen in der Umgebung des schwächeren, Nachstellungen von dieser Seite soll K. mit Gelassenheit hingenommen haben und der Friede blieb jedenfalls äußerlich erhalten. Für die erste Heerfahrt, welche K. schon im Frühjahr 769 gegen Aquitanien unternehmen mußte, weil Hunald, der Vater des ermordeten Waifar, früher zum Mönche geschoren, sich neuerdings gegen ihn erhoben hatte, verweigerte Karlmann bei einer Zusammenkunft die Mitwirkung. K. zog allein über Angoulême an die Dordogne, wo er die Feste Fronsac anlegte und von dort weiter über die Garonne. Lupus, der Herzog der Wasconen, durch seine Annäherung erschreckt, lieferte den zu ihm geflohenen Hunald nebst Gemahlin aus, womit dieser Versuch der Erhebung im Keime erstickt war, doch blieb Aquitanien ein schwieriger Besitz. Wie hier der Friede nach kurzer Störung wiederhergestellt wurde, so schien er auch eben damals nach allen anderen Seiten hin vollkommen gesichert. Pippins Wittwe, Bertrada, reiste, nachdem sie mit Karlmann in Selz zusammengetroffen war, als Vermittlerin durch Baiern nach Italien: auf ihren Antrieb gab der Langobardenkönig Desiderius dem Papste (Stephan IV.) mehrere Städte zurück, die ihm schon Pippin zugesprochen und sie bewog ihn, seine Tochter (Berterad) ihrem Sohne K. zur Gemahlin mitzugeben. Dieser Ehe stand nicht im Wege, daß K. schon bei Lebzeiten des Vaters mit einer edlen Fränkin Himiltrud in vertrauter Verbindung gelebt und mit ihr einen Sohn gezeugt hatte. In die Verständigung wurde auch der andere Schwiegersohn des Desiderius, der Baiernherzog Tassilo, mit einbegriffen, obgleich er schon seit 7 Jahren in offener Auflehnung gegen die fränkische Oberhoheit verharrte.
Rasch genug erfolgte ein Umschwung, als am 4. December 771, bevor die Spannung zu offenem Kriege geführt hatte, in der Pfalz Samoussi bei Reims Karlmann durch eine Krankheit hingerafft wurde. Sogleich begab sich eine Anzahl der mächtigsten Großen seines Reichstheiles, wie der Bischof Wilchar von Sitten, der Abt Folrad von St. Denis, einer der in die karolingische Politik am Tiefsten eingeweihten Staatsmänner, die Grafen Warin und Adalhard zu K. nach Corbeny, und unter ihrer Mitwirkung wurde er daselbst zum Herrscher über das gesammte Frankenreich gesalbt. Wenn hierbei das Erbrecht der beiden unmündigen Söhne Karlmanns nicht zur Geltung kam, so war dies eine Ausschließung, für welche es keineswegs an Beispielen aus früherer Zeit mangelte. Karlmanns Wittwe, Gerberga, obgleich von ihrem Schwager in keiner Weise bedroht, traute ihm dennoch feindliche Absichten zu und floh vor ihm mit ihren Kindern, von einigen ihrer Großen begleitet, unter denen Autchar die erste Stelle einnahm, nach Italien. In dem nämlichen Jahre hatte bereits der König seine Gemahlin aus nicht näher bekannten Gründen verstoßen und ihrem Vater Desiderius, schwanger wie es heißt, zurückgeschickt, zu dem auch Gerberga sich wendete. Mag die von der Mutter gestiftete Verbindung ihm vielleicht von Anfang an zuwider gewesen sein, so war doch diese Scheidung ohne ihre Schuld eine ungesetzliche, welche die Mißbilligung streng gesinnter Männer hervorrufen mußte. Nicht viel später vermählte sich K. wieder mit der schönen und sittsamen, damals erst 13jährigen Hildegard, einer Enkelin des Alamannenherzogs Gotfrid, vielleicht auch deshalb,|um in dem neu erworbenen Schwabenlande die fränkische Herrschaft noch mehr zu befestigen.
Mit dem Ausgange des Jahres 771, mit der Erwerbung der Gesammtherrschaft, beginnt eigentlich erst Karls selbständige Regierung und eine erstaunliche Fülle von Thaten, eine wie mit Nothwendigkeit aus der anderen entspringend, drängt sich in dem nächsten Menschenalter zusammen. Jetzt konnte er erst daran denken weiter zu führen, was sein Vater begonnen hatte. Zu der Erbschaft desselben gehörte das Verhältniß zu Italien, welches schon bei jener Salbung durch Stephan ausdrücklich auf ihn und seinen Bruder übertragen worden, indem sie beide zum Patricius von Rom ernannt, dadurch eine Schirmherrschaft über die römische Kirche empfangen hatten. Auf den Papst Stephan, welcher sich zuletzt mit den Langobarden verständigt, folgte 772 Hadrian, von Anfang an den Franken zugeneigt. Als daher Desiderius von ihm forderte, er solle gleich ihm die Söhne Karlmanns als Frankenkönige anerkennen und sie sogar als solche salben, wies er dies Ansinnen entschieden zurück. Mit einem starken Heere setzte sich der König gegen Rom in Bewegung, Hadrian aber rief im Frühlinge 773 in seiner Bedrängniß Karls Hilfe an, an die auch langobardische Flüchtlinge sich wendeten. Ein folgenschwerer Entschluß wurde von dem Frankenkönige gefordert in einem Augenblicke, in welchem bereits der Sachsenkrieg eröffnet war. Als sein Vater einst 18 Jahre früher zum ersten Male gegen die Langobarden zog, hatte ein Theil der fränkischen Großen diesem Bruche mit bisherigen Freunden heftig widerstrebt: wenn auch jetzt, wo die Vernichtung des Langobardenreiches die unausbleibliche Folge sein mußte, von einem solchen Widerspruche nichts verlautet, so versuchte K. trotzdem dem Zusammenstoße noch auszuweichen, indem er Desiderius Frieden anbot gegen die Zurückgabe der dem Papste entrissenen Städte und gegen Zahlung von 14 000 Goldschillingen. Erst als dies abgelehnt worden, berief er die Heerversammlung nach Genf und ließ dort von den Franken den Beschluß zum Kriege genehmigen.
Während ein Theil der Truppen unter der Führung seines Oheims Bernhard über den großen St. Bernhard vorrückte, überschritt er selbst den Mont Cenis und versuchte dort an den von Desiderius besetzten Klausen diesen noch einmal durch Unterhandlungen zu gewinnen. Der königlichen Schaar aber gelang es inzwischen die Langobarden zu umgehen, so daß sie ohne Schwertstreich nach Pavia zurückweichen mußten. Bald sah sich Desiderius in seiner Hauptstadt von den Franken belagert, sein Sohn Adelchis zog sich zuerst nach Verona zurück. Hier ergaben sich dem Sieger die Wittwe Karlmanns mit seinen Söhnen.
Die lange Dauer der Einschließung Pavia's (bis Mitte Juni 774) gewährte K. Zeit zu Ostern den Papst in Rom zu besuchen, um sich als Patricius der Stadt zu zeigen und sein Verhältniß zu ihm zu regeln, denn der Anschluß der Spoletiner an Rom unter ihrem Herzoge Hildebrand und anderer Orte, wie Osimo's und Ancona's, mußte ihm bedenklich erscheinen. Mit denselben Ehren von dem Papste begrüßt, wie einst die Statthalter der griechischen Kaiser, feierte er mit ihm in großer Pracht das Osterfest und bestätigte die Schenkung seines Vaters an die römische Kirche. Wenn auch die Wünsche Hadrian's und die Verheißungen der Urkunde viel weiter reichten — gerade in dieser Zeit entstand die merkwürdige Schenkung Constantins an den Papst Silvester, in der zum ersten Male das Phantasiegebilde eines selbständigen Kirchenstaates auftauchte —, so hatte K. doch keine Neigung ihm thatsächlich mehr zu gewähren als das sogen. Exarchat und die Pentapolis. Als der König von Rom nach Pavia zurückkehrte, ergab sich dies und die übrigen langobardischen Städte folgten nach: Desiderius selbst mit Frau und Tochter, seine Königsburg und sein königlicher Schatz fielen in die Hände des Siegers. Adelchis, der Sohn und Mitregent des|Königs, des Volkes letzter Hort, entwich nach Konstantinopel, Desiderius selbst verscholl als Mönch in dem Kloster Corbie. K. nahm die Huldigung des ganzen Reiches entgegen, von dem nur Benevent und Spoleto noch fehlte, er nannte sich in seinen Urkunden fortan König der Franken und Langobarden und so bestand unter ihm gleichsam das langobardische Reich fort, indem er blos die Königsburg mit Franken besetzte, viele der alten Herzoge aber in ihren Aemtern beließ. Reichte zunächst seine Macht nur bis Tuscien, so fügte er doch schon 776 Spoleto hinzu, das er dem Papste nicht überlassen wollte.
Von Konstantinopel aus, woselbst Adelchis die Würde eines Patricius erhalten hatte, wurde mit griechischer Unterstützung eine nationale Erhebung vorbereitet, an der besonders auch Desiderius' Schwiegersohn, der Herzog Arichis von Benevent, sich betheiligen sollte. Nur in Friaul kam sie durch den von K. selbst zum Herzog bestellten Langobarden Hrodgaud zum Ausbruche. Mit blitzartiger Schnelligkeit eilte der König mitten im Winter (Anfang 776) mit einer auserlesenen Schaar über die Alpen; Hrodgaud war bereits im Kampfe gefallen, Cividale, Treviso und andere Städte wurden erobert. Die Aufständischen verloren ihre Güter und mußten selbst in die Verbannung gehen, wenn sie nicht wie der edle Ajo sogar zu den Avaren flüchteten. In mehrere oberitalische Städte wurden Grafen mit fränkischen Besatzungen eingesetzt.
Nach diesem raschen Zuge fand K. erst im J. 781 bei einem dritten längeren Aufenthalte jenseit der Alpen Muße sich eingehender mit den Verhältnissen Italiens zu beschäftigen, die allmählich eine gründlichere Umwandlung erfuhren. Bis auf Spoleto, wo der Papst seine oberherrlichen Rechte nicht durchsetzen konnte, wurde die herzogliche Gewalt überall beseitigt und das ganze Land in Grafschaften getheilt, die K. großentheils Franken übergab. Unter ihnen standen als Verwalter der königlichen Besitzungen die Gastalden. Das Lehnswesen, wie es sich bereits vollständig ausgebildet hatte, die fränkische Kriegs- und Gerichtsverfassung mit ihren Schöffen wurde eingeführt. Wenn auch die langobardischen Gesetze, wie sie von Rothari bis auf Aistulf aufgezeichnet worden, in Kraft blieben, so wurde doch übrigens die fränkische Gesetzgebung ohne Zuziehung der Langobarden einfach auf Italien ausgedehnt und manche besonderen Gesetze für dies Land hinzugefügt. Erst unter den italischen Unterkönigen findet wieder eine Mitwirkung des Reichstags (meist in Pavia) bei der Gesetzgebung statt. Der Antheil des Volkes fällt fort: neben den Richtern, d. h. den höheren Beamten, erscheinen Bischöfe, Aebte und Kronvassallen.
Ein wichtiger Schritt für die Ordnung des Landes lag nun darin, daß K. bei Gelegenheit der Osterfeier in Rom seine beiden jüngeren Söhne Pippin und Ludwig von dem Papste zu Königen von Italien und Aquitanien salben ließ. Pippin, der ursprünglich Karlmann hieß, wurde damals von Hadrian erst getauft. Vermochte auch der Knabe keineswegs selbst zu regieren, sondern statt seiner der Abt Adalhard, Karls Vetter und andere seiner Begleiter, so wuchs er doch in dem ihm bestimmten Lande auf und leichter konnte unter einem besonderen Haupte das in Lage und Volksart abgesonderte Italien sich in die neue Ordnung der Dinge fügen. Aehnliche Vortheile brachte die Erhebung des noch jüngeren Ludwig für Aquitanien mit sich; auch dort, in einer unzuverlässigen, wankelmüthigen Bevölkerung hatte K. schon 778 meist fränkische Grafen eingesetzt und die Bischöfe und Aebte durch Schenkungen gewonnen.
Der römische Aufenthalt führte auch zu einem Abkommen mit dem Papste, in welchem dieser den Dukat von Rom, das Exarchat mit Ravenna, die Pentapolis (d. h. den Küstenstrich an der Adria bis Ancona) behielt, ferner Capua mit campanischen Städten, die Sabina und einen kleinen Theil des langobardischen Tusciens nebst einzelnen Gütern in Unteritalien, dazu einen Zins aus|den fränkischen Landschaften Spoleto und Tuscien. Weitergehende Wünsche wurden nicht erfüllt, auf Corsika verzichtete später Leo III. Mit dem griechischen Reiche, welches außer Sicilien auch den Süden der Halbinsel mit Neapel und Gaeta und im Norden Venedig behalten, wurde durch Verlobung von Karls ältester Tochter Hrotrud mit dem jungen Kaiser Constantin VI. ein gutes Einvernehmen angebahnt. Zwischen diesen Mächten war als letzter Rest des langobardischen Reiches das Herzogthum Benevent übrig geblieben, dessen Herzog Arichis eine völlig selbständige Stellung einnahm. Auf einem vierten italienischen Zuge im Winter 786 zu 787 bedrohte ihn K. mit einem Angriffe, den er nicht in dem festen Salerno abzuwarten wagte, vielmehr bot er dem nahenden Könige in Capua Unterwerfung an, und ein Tribut von jährlich 7000 Schillingen bekräftigte die Schwüre der Treue, sowie 13 Geiseln, darunter des Herzogs Sohn Grimoald. So war hier zwar ein Abschluß erreicht, doch blieb Benevent stets von schwankendem Gehorsam, zumal da sehr bald wieder ein Bruch mit den Griechen eintrat, die ihre alten Ansprüche niemals ganz aufgaben, nach wiederholten Angriffen verpflichtete sich Grimoald II. schließlich 812 zum Tribute.
Während die Franken den Langobarden politisch und kriegerisch überlegen waren, an geistiger Bildung unstreitig hinter ihnen noch zurückstanden, so erscheinen sie dagegen als die fortgeschritteneren gegenüber dem letzten deutschen Stamme, der hartnäckig dem Christenthume wie auch ihrer Herrschaft trotzte, den Sachsen. Dieses an Zahl und Kraft ihnen wenig nachstehende Volk füllte die weite Ebene von der Elbmündung hinweg über die Weser, beinahe bis zum Rhein, im Süden fast bis zur Sieg, bis zur Vereinigung der Fulda und Werra, bis zur Unstrut und Saale und reichte auch auf das rechte Elbufer hinüber bis zur Eider. Von einem kleinen nordelbischen Volke ausgehend, das nach seinem kurzen Schwerte, dem Sahs, sich also benannte, hatte dieser Name viele ältere berühmtere verschlungen, wie die Angrivarier und Cherusker, die Chauken und Brukterer, die Barden und Angeln, und Theile von Hessen und zumal von Thüringen waren ihm zum Raube geworden. Kühne Seefahrer und gefürchtete Seeräuber auf leichten Fahrzeugen an den gallischen und brittischen Küsten schwärmend, hatten die Sachsen die Insel Britannien endlich ganz für sich gewonnen, während ein anderer Theil mit ihren alten Nachbarn, den Langobarden, bis in die Poebene vordrang, aber die große Menge des Volkes blieb ruhig in den alten Sitzen, nicht von Königen beherrscht, sondern selbständig in den einzelnen Gauen unter erwählten Fürsten ohne ein gemeinsames Band. Fast unberührt von dem Christenglauben beteten sie zu Wotan Donar Saxnôt und ihren Genossen. Die Todesstrafe wendeten sie, der kühnste und rauheste unter den deutschen Stämmen, in sehr ausgedehntem Maße an, sogar für den, der eine Frau von höherem Geburtsstande heirathete. Denn streng geschieden waren die Stände und den Adel, der vielfach über grundsässige Freie und Hörige erbliche Herrschaft übte, hob das sechsfache Wergeld der Freien hoch über diese empor, während Freie und Liten (oder Freigelassene) einander näher standen. Nur innerhalb der einzelnen Landestheile oder Stämme, in welche das Ganze zerfiel, Westfalen, Engern, Ostfalen (Osterleute), Nordalbingier (Nordleute) scheint man sich wol zu gemeinsamer Kriegsführung unter Herzogen geeinigt zu haben. Daß das halbe Jahrtausend seit Tacitus in der altgermanischen Verfassung der Sachsen keinen wesentlichen Wandel hervorgebracht hatte, ist ein deutlicher Beweis, wie sehr es fremder Einwirkung bedurfte, um die Germanen auf eine höhere Kulturstufe zu heben, aber sie theilten mit jenen ihren Vorfahren auch die hohe Schätzung weiblicher Keuschheit, die unerbittliche Strenge gegen Gefallene.
Obgleich von den den Sachsen in mancher Beziehung ähnlichen Friesen ein großer Theil bereits von Karls Vorgängern unterjocht worden, wurden von ihnen|gegen die Sachsen nur unbedeutende Grenzfehden geführt, die nie über Weser und Ocker oder über den Schwabengau hinausgingen und lediglich kleine Theile des Volkes zu vorübergehender Abhängigkeit zwangen. Bei dem Mangel fester Naturgrenzen und dem räuberischen Charakter des Volkes mußte der Krieg stets aufs Neue entbrennen und auch eine gesicherte Bekehrung der anstoßenden deutschen Stämme ließ sich kaum ohne die der Sachsen denken. Schon auf dem Maifelde des Jahres 772 wurde ein neuer Grenzkrieg gegen diese lästigen Nachbarn in Angriff genommen. Am linken Ufer der Diemel ward von den Franken die wichtige Eresburg (an der Stelle des heutigen Stadtbergen) im Gebiete der Engern zerstört, von dort drang das Heer 6 Stunden weiter in den Bergwald Osning und vernichtete ein berühmtes heidnisches Heiligthum, die sogen. Irminsäule, einen dem Gotte Donar geweihten Baumstamm von gewaltiger Größe, in dessen Umgebung Bauanlagen mit einem Tempelschatze von Gold und Silber reiche Beute gewährten. Von weiteren Eroberungen war noch keine Rede, nur 12 Geiseln wurden mitgenommen. Karls längere Abwesenheit in Italien ermuthigte in der ersten Hälfte des Jahres 774 die Engern zu einem Rachezuge nach Hessen, auf dem sie die Kirche zu Fritzlar bedrohten, während westfälische Schaaren die zu Deventer an der Yssel niederbrannten. So suchte man in feindlichem Gegensatze des Glaubens vor Allem gegenseitig die Heiligthümer heim.
Nachdem schon im September 774 mehrere fränkische Abtheilungen zu Streifzügen entsandt worden, wurde auf der Reichsversammlung zu Düren im folgenden Sommer der Beschluß gefaßt, mit ganzer Macht Sachsen anzugreifen und es vollständig zu unterjochen. Eine Schaar von Priestern und Aebten folgte dem Heere, um sofort an die Bekehrung der Unterworfenen Hand anzulegen. Nachdem der König den Rhein überschritten, Siegburg und das von den Sachsen zerstörte Eresburg durch Besatzungen gedeckt hatte, erzwang er bei Höxter am Brunsberge den Uebergang über die Weser durch ein siegreiches Treffen. Als er dann bis zur Ocker vordrang, unterwarfen sich die Ostfalen unter Hassio und leisteten den Eid der Treue und nicht minder auf dem Rückwege von dort im Bukkigau die Engern unter Bruno. Dieser rasche und leichte Erfolg ohne Blutvergießen erklärt sich zum Theil sicher dadurch, daß K., der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, vor Allem den Adel zu gewinnen, den Fürsten gegenüber weder Versprechungen noch Geschenke sparte. Er erreichte seinen Zweck so gut, daß sowol Hassio wie Bruno nicht wieder am Kampfe theilnahmen. Ein hartnäckigerer Geist lebte in den Westfalen, die wahrscheinlich schon damals von Widukind geführt wurden; die bei Lübbeke am linken Weserufer zurückgebliebenen königlichen Truppen überfielen sie Nachts und brachten ihnen nicht unerheblichen Verlust bei, den der König rasch genug rächte, um sodann auch von ihnen Treuschwur und Geiseln zu empfangen. Diese wurden an einzelne Grafen übergeben oder namentlich auch fernerhin zur christlichen Erziehung in fränkische Klöster vertheilt.
Karls zweiter italienischer Zug im J. 776 bewog die Sachsen zu neuer Erhebung, die sich zunächst gegen die Stützen der fränkischen Herrschaft im eigenen Lande richtete; die Eresburg wurde mit den Waffen genommen, bei der Siegburg erlitten sie durch einen Ausfall der Belagerten eine empfindliche Niederlage. Kaum heimgekehrt, brach K. im Sommer von Worms aus in ihr Land; durch Verschanzungen nicht aufgehalten, gelangte er bis zu den Quellen der Lippe, woselbst sächsische Männer, um Verzeihung für den Aufstand zu erlangen, in großer Zahl ihm ihr Land übergaben und mit der Treue zugleich Annahme des Christenthums gelobten. Die hergestellte Eresburg und eine neue Feste an der unteren Lippe, die Karlsburg, sicherten die Unterwerfung des Volkes. Als K. dann im folgenden Jahre 777 zum ersten Male auf westfälischer Erde zu Paderborn das|Maifeld abhielt, schien aller Widerstand gebrochen: willfährig erschienen vor dem Könige Adliche, Freie und Liten in Schaaren und ließen die Taufe über sich ergehen. Nur unter der Bedingung wurde dem Adel Verzeihung gewährt, daß derselbe eidlich geloben mußte, bei erneutem Treubruche die Freiheit und sein Gut verwirkt zu haben. Nicht alle aber waren gekommen: Widukind, der Herzog der Westfalen mit seinen nächsten Genossen, der die Rache der Franken am meisten zu fürchten hatte, weilte seiner Zeit harrend bei dem Dänenkönige Sigifrid.
Gerade auf dem Reichstage zu Paderborn erreichte den König eine Botschaft aus dem fernen Spanien. Solaiman el Arabi, der Statthalter von Barcelona und Gerona, der gleich anderen muhamedanischen Befehlshabern sich der Herrschaft des Ommejaden Abderrhaman nicht fügen wollte, rief den Beistand des mächtigen Frankenkönigs an. So fand dieser im J. 778 willkommene Gelegenheit die Feinde, die erst sein Vater vom gallischen Boden völlig verdrängt hatte, durch ihre Spaltung begünstigt, in ihrem eigenen Lande aufzusuchen. Der Feldzug begann sehr glänzend: der König eroberte das zu Asturien gehörige Pampeluna, die Hauptstadt der christlichen Basken, deren Mauern er schleifen ließ, er drang glücklich bis zum Ebro vor, vermochte aber das feste Saragossa nicht zu nehmen, so daß der beste Erfolg des Zuges in einigen Geiseln und in näherer Kenntniß der spanischen Verhältnisse bestand. Auf dem Rückwege durch die Pyrenäen aber traf das fränkische Heer schweres Unheil. Die Basken, ein leichtfüßiges Bergvolk, hatten der einen Abtheilung, welche die Nachhut bildete, in dem Thale Roncevaux einen Hinterhalt gelegt und brachten ihr am 15. August durch plötzlichen Ueberfall eine empfindliche Niederlage bei, indem sie zugleich das Gepäck plünderten. Unter den Gefallenen befand sich Eggihard, der Truchseß, Anselm, der Pfalzgraf und Ruotland, der Graf der brittischen Mark, der durch die Sage so erstaunliche Berühmtheit erlangt hat.
Die Kunde dieses unverhofften Mißgeschickes ermunterte die Sachsen zu einem Rache- und Plünderungszuge, auf welchem sie nach Zerstörung der Karlsburg bis nach Deutz und bis zur Moselmündung sich ausbreiteten und ihre Wuth allenthalben, besonders wieder an den Kirchen ausließen. Dem verhaßten Kloster Fulda¶ vermochten sie indessen nichts anzuhaben und schon an der Eder ereilte sie das fränkisch-alamannische Aufgebot. Der König selbst schlug 779 die Westfalen bei Bocholt und nahm an der Weser die Wiederunterwerfung der Abgefallenen entgegen. 780 hielt er bei den Quellen der Lippe die Reichsversammlung ab und theilte nunmehr das ganze Land in Missionsbezirke. Bei Ohrum an der Ocker, wo er sodann Halt machte, fanden sich viele Edlinge aus dem Bardengaue und aus Nordalbingien auf sein Geheiß bei ihm ein, um die Taufe zu empfangen. Durch Nordthüringen rückte K. über die bisherigen Grenzen hinausschreitend bis an den Elbstrom (in der Gegend von Wolmirstedt), und die Slaven jenseit desselben verpflichteten sich jede Gebietsverletzung zu vermeiden. Mit zahlreichen Geiseln kehrte der König heim und nachdem das folgende Jahr völlig friedlich verlaufen, wurde im Juli 782 bei Lippspringe eine Reichsversammlung abgehalten, auf welcher von den Häuptern des besiegten Volkes fast nur Widukind fehlte. So sicher schien der Gehorsam, daß K., indem er das ganze Land nach fränkischer Weise einrichtete, sächsische Edlinge zu Grafen setzte. Eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen wurden hier oder wenig später für das neu eroberte Gebiet erlassen, die hauptsächlich Förderung und Verbreitung des Christenthums bezweckend, der Starrheit des sächsischen Charakters gemäß wahrhaft mit Blut geschrieben waren. Todesstrafe stand auf Beraubung oder Anzündung einer christlichen Kirche, auf Fleischgenuß während der 40tägigen Fasten, auf den Mord eines Priesters, auf Verbrennung der Leichen und heidnische Bestattung, auf die Weigerung sich taufen zu lassen, auf Menschenopfer, auf Verschwörung mit Heiden gegen Christen, auf Empörung, Mädchenraub etc., doch sollte dem das Leben geschenkt werden, der heimlich begangene todeswürdige Verbrechen dem Priester beichtete und Buße thäte. Die Gotteshäuser, aufs reichlichste ausgestattet, erhielten das Asylrecht in weitem Maße und alle Sachsen sollten ihnen von ihrem Vermögen und ihrer Arbeit den Zehnten darbringen. Allgemeine Volksversammlungen durften nur auf Berufung von Königsboten zusammentreten. Mancherlei andere kirchliche Verordnungen schlossen sich an, wie das Gebot der Kindertaufe im ersten Lebensjahre, Einschärfung der Sonntagsfeier etc.
Der Reichstag zu Lippspringe und die an ihn sich anlehnenden fränkischen Gesetze hatten es den Sachsen zum vollen Bewußtsein gebracht, daß ihre nationale Selbständigkeit gebrochen und zernichtet sei. Die Stellung des mächtigen Adels mußte trotz aller klugen Schonung und Bevorzugung einzelner sich verschlechtert haben, vor Allem die drückende Last der Zehnten, die den Neubekehrten zugemuthet wurde, dünkte allen unerträglich. Kaum hatte K. den Rücken gekehrt, so tauchte aus der Verborgenheit Widukind auf und schaarte alle Unzufriedenen um sich. Ein ostfränkisches Heer, welches von den Sachsen verstärkt gegen die slavischen Sorben an der Saale ziehen sollte, sah sich durch die Nachricht von einem Aufstande veranlaßt umzuwenden und am Weserufer bei Hausberge unweit der Höhenkette, die den Namen Süntel führt, einen Angriff zu versuchen, aber so übereilt und ohne Ordnung erfolgte dieser, daß die Führer, der Kämmerer Adalgis, der Marschalk Gailo, der Pfalzgraf Worad fielen und nur ein geringer Rest zum Grafen Theoderich sich rettete. Wie einst nach der Hermannsschlacht die römischen Sachwalter als Werkzeuge der Fremdherrschaft von den Cheruskern vorzugsweise verfolgt wurden, so warf sich die Wuth der Sachsen jetzt am meisten auf die christlichen Glaubensboten, von denen manche den Märtyrertod erdulden mußten. Für den Aufstand wie für diese Verfolgungen aber nahm K. blutige Rache: zu Verden an der Aller ließ er an einem Tage 4500 Geiseln, die ihm als Theilnehmer der letzten Erhebung von dem sächsischen Adel selbst ausgeliefert worden, mit dem Schwerte enthaupten. Er vollzog dies grause Gericht gegen die sächsischen Freiheitskämpfer auf Grund der für Treubruch angedrohten Todesstrafe, andere Uebelthäter führte er gefangen mit sich fort.
Der sächsische Trotz aber war hierdurch nicht gebeugt, vielmehr aufs Aeußerste gereizt und gerade in dem folgenden Jahre 783 fanden die einzigen größeren Schlachten dieses Krieges statt. Die Seele des Widerstandes war Widukind. Ehe die Sachsen sich noch ganz gesammelt hatten, wurden sie zuerst bei Detmold von K. selbst überfallen und mit starkem Verluste geschlagen — er hatte kurz zuvor seine geliebte Gemahlin Hildegard beigesetzt —, dann, nachdem die beiden großen Heere völlig beisammen waren, kämpften sie mit demselben Erfolge in einer großen Schlacht an dem Flüßchen Hase, vielleicht in der Nähe von Osnabrück, zu der K. von Paderborn aufgebrochen war. Ueber die Weser zog der König hierauf verwüstend bis zur Elbe. Im folgenden Jahre, in welchem er von Weihnachten bis Juni bei der Eresburg verweilte und dieselbe wiederherstellte, suchte er, von seinem ältesten Sohne Karl unterstützt, die noch immer unruhigen Westfalen heim, sowie die Nordthüringer bis zur Elbe, ja er ließ sogar, um neue Bewegungen nieder zu halten, das Heer in Eresburg und der Umgegend überwintern, von wo manche Streifzüge unternommen wurden. Im Juni fand wieder ein Reichstag auf sächsischem Boden zu Paderborn statt, ein Zug von dort aus an die untere Weser und Elbe vollendete die Sicherung des Nordostens. Als K. dort im Bardengau vernahm, daß Widukind und Abbio, ein anderer vornehmer Sachse, jenseit der Elbe sich aufhielten, forderte er sie durch sächsische Abgeordnete zur Unterwerfung auf und ließ ihnen nebst Geiseln zu ihrer Sicherheit Straflosigkeit für alles Frühere versprechen. In der That erschienen beide Männer im königlichen Hoflager zu Attigny mit ihren Genossen und bei der Taufe übernahm der König selbst für Widukind Pathenstelle und machte ihm reiche Pathengeschenke. Dieser, überzeugt, daß jeder fernere Widerstand gegen die fränkische Uebermacht nur dem eigenen Volke verderblich sein müßte, blieb fortan ein eifriger Christ und zu Enger bei Herford, das er gestiftet hatte, fanden seine Gebeine Ruhe. Mag auch die Sage manches von dem gewaltigsten Vorkämpfer der sächsischen Freiheit zu melden wissen, die geschichtliche Ueberlieferung in ihrer Dürftigkeit vermag ihm ebenso wenig wie Adelchis gerecht zu werden. Ganz Sachsen war nunmehr unterjocht und ein auf Karls Wunsch vom Papste angeordnetes kirchliches Dankfest brachte dies freudige Ereigniß zu allgemeiner Anerkennung.
Die Jahre des Friedens, die nach dieser Seite hin jetzt eintraten, benutzte K., außer unbedeutenden Kriegen gegen die Bretagne und Benevent, dazu, um endlich das schwankende Verhältniß Baierns in ein festes und klares umzuwandeln. Tassilo, der Sohn Oatilos, durch seine Mutter Hiltrud ein Vetter Karls und mit ihm fast gleichaltrig, war als Kind zur Nachfolge berufen worden und hatte Baiern als ein fränkisches Lehen erhalten. Herangewachsen mußte er 757 diese Verpflichtung auf dem Reichstage zu Compiègne in der feierlichsten Weise Pippin und seinen Söhnen gegenüber erneuern, aber schon 763 brach er sie im aquitanischen Kriege, indem er eigenmächtig das königliche Feldlager verließ. In der nun folgenden Zeit der Selbständigkeit vermählte sich Tassilo mit Liutbirg, der Tochter des Königs Desiderius, und entwickelte im Innern wie nach Außen eine rege Thätigkeit. In jener Hinsicht gab er Zeugniß von seinem kirchlichen Eifer durch Berufung von Synoden und durch Stiftung von Klöstern, wie die von Kremsmünster und Innichen, in dieser aber erweiterte er seine Macht, indem er 772 das vorher schon halb abhängige slavische Alpenland Kärnthen mit Waffengewalt vollends unterwarf und auch die Kirche daselbst fest begründete. Da geschah es im J. 781, daß der Herzog, nachdem in Rom K. mit Hadrian sich verständigt hatte, durch eine päpstliche und königliche Gesandtschaft zugleich an seine Pflicht gemahnt, der Ladung nach Worms nicht widerstreben konnte und sich dort nochmals als Vassallen bekannte.
Bald aber trat von Neuem eine Spannung ein — bei Botzen kämpften schon 784 Baiern und Franken mit einander — und zumal Liutbirg soll seit dem Sturze ihres Vaters stets die feindseligsten Gesinnungen gegen dessen Besieger gehegt haben. Der Papst, durch bairische Gesandte 787 um seine Vermittelung angegangen, bedrohte Tassilo mit seinem Bannfluche, wenn er die den Franken geschworenen Eide nicht halten wolle. Unmittelbar darauf wurde im Sommer von Worms aus der Krieg gegen den Baiernherzog mit gewaltiger Macht ins Werk gerichtet, indem von drei Seiten Heere in sein Land einrücken sollten. Tassilo aber zum Widerstande noch nicht hinlänglich gerüstet und entschlossen, von manchen seiner Edelinge und von der hohen Geistlichkeit, die sich durch den Papst bestimmen ließ, im Stiche gelassen, zog es vor das Aeußerste zu vermeiden, auf dem Lechfelde am 3. October abermals die fränkische Oberhoheit anzuerkennen und zur Sicherung dessen seinen Sohn Theodo nebst 12 anderen Männern als Geiseln zu stellen. Das ganze bairische Volk leistete den Franken den Eid der Treue. Bald genug erhoben sich neue Anklagen, welche den König veranlaßten den Herzog im Anfang des Sommers zur Verantwortung nach Ingelheim vorzuladen. Neben manchen Aeußerungen unzufriedener Gesinnung wurde ihm namentlich ein geheimes Bündniß mit den heidnischen Avaren Schuld gegeben. Ein Gericht der Großen, an dem die Baiern selbst theilnahmen, verurtheilte ihn zum Tode, theils aus diesem Grunde, theils sehr unbilliger Weise weil er vor 25 Jahren das Heer Pippins verlassen hatte. Indem ihm K. das Leben schenkte, mußte|Tassilo sich doch zum Mönche scheeren lassen und endete als solcher später in Lorsch. Zuvor verzichtete er auf all' sein Recht und Eigen nochmals (794) und gewährte und empfing Verzeihung. Auch sein Weib, seine Söhne und Töchter traten gezwungen sämmtlich in das Kloster. Solchen Ausgang nahm nach mehr denn 200jähriger Herrschaft das ruhmvolle Haus der Agilolfinger. Die Avaren, welche zu spät mit zwei Heeren in die Mark Friaul und in Baiern eingefallen waren, wurden überall, namentlich auf dem Ipsfelde an der Donau, mit Verlust zurückgeschlagen. Baiern erhielt nebst dem dazu gehörigen Kärnthen keinen eigenen Herzog wieder, doch wurde dem schwäbischen Grafen Gerold, dem Bruder der Königin Hildegard, eine Oberleitung übertragen, die sich sowol auf die Anführung des Aufgebotes als auch auf das Gericht bezog, und für Ordnung und Recht im Lande sorgen sollte. Ihm folgte Karls Seneschalk Audulf später in der gleichen Stellung nach.
Durch die Bezwingung Sachsens und Baierns waren auf der einen Seite die Slaven, auf der anderen die Avaren unmittelbare Nachbarn des fränkischen Reiches geworden, barbarische Völker, nicht gewohnt sich innerhalb ihrer Grenzen zu halten. Schon im J. 789, während in Sachsen die tiefste Ruhe herrschte, ging K. über die Elbe, auch von Sachsen und Friesen unterstützt, um den verbündeten Stamm der Abodriten (im heutigen Mecklenburg) gegen die weiter südwärts wohnenden Wilzen, eines der tapfersten Slavenvölker, zu schützen. Bis zur Peene drang er vor und nahm die Unterwerfung des Königs Dragowit entgegen, dem er das eroberte Land anvertraute.
Jetzt aber schlug auch die letzte Stunde des avarischen Reiches, dieses alten Erbfeindes aller christlichen Staaten in der Runde. Grenzstreitigkeiten, vielleicht über Kärnthen, gaben den nächsten Anlaß zum Kriege. Das einst so gefürchtete türkische Reitervolk der Avaren, an Raubgier, Wildheit und Beweglichkeit den Hunen vergleichbar, weiland eine Geißel zumal des byzantinischen Reiches, war im Besitze der erbeuteten Reichthümer längst verweichlicht, durch Zwietracht geschwächt und auch durch die Bulgaren von hinten eingeengt. Als daher K. am 5. September 791 in eigener Person von der Enns, dem Grenzflusse aus, gegen sie vorrückte an der Spitze eines gewaltigen Heeres aus allen Theilen seines Reiches, das an beiden Ufern der Donau und auf dem Strome selbst sich fortbewegte, unter Mitwirkung Pippins von Italien her, der schon am 23. August den ersten Sieg über sie davontrug, vermochten die Verschanzungen am Kamp und am Wienerwalde ihn nicht zu hemmen und auf einem Zuge nahm er die ganze Strecke bis zur Raab in Besitz. Die Widerstandskraft der Avaren, die keine Schlacht gegen den König wagten, war nicht entfernt mit der zähen Ausdauer der Sachsen zu vergleichen. Diese benutzten denn auch in der That den Krieg gegen die Avaren, mit denen sie sogar durch Boten in Verbindung traten, zu einer weit verbreiteten Erhebung im J. 792, die sich besonders auch gegen das aufgedrungene Christenthum richtete. Nachdem Graf Theoderich, der gegen jene ziehen sollte, an der Weser dem Aufstande zum Opfer gefallen, unternahm K. 794 und 795 Heerfahrten gegen das treulose Volk, die erste mit seinem Sohne Karl bis in die Gegend von Paderborn, die andere bis zur unteren Elbe, von wo zahlreiche Geiseln ihm folgen mußten.
In dem Lager an der Elbe stellte sich zuerst ein avarischer Häuptling, Tudun genannt, der Bekehrung und Gehorsam anbot. Der Krieg, der durch mehrere Jahre unterbrochen war, entbrannte von Neuem, indem der tapfere Herzog Erich von Friaul, ein Straßburger, im Anfange des Winters 795 in das Herz des feindlichen Reiches zwischen Donau und Theiß vordrang, wo die Königsburg sich befand, die als Ring von den Franken bezeichnet wird. Sie wurde von meilenlangen kreisförmigen Verschanzungen umschlossen, aus Stämmen gebildet, deren 20 Fuß breite Zwischenräume mit Steinen oder Lehm ausgefüllt und oben mit Rasen bedeckt waren.|Unermeßliche Schätze, aus der Beute von Jahrhunderten und zumal aus byzantinischen Tributen aufgespeichert, fielen den glücklichen Siegern zu und schon zu Anfang des Jahres 796 konnte K. sie mit vollen Händen an den Papst, an die Kirchen seines Reiches, an geistliche und weltliche Große und selbst an fremde Herrscher spenden. Die Avaren, die ihre Oberhäupter, den Khakhan (d. i. Khan der Khane) und den Jugur, ermordet hatten, unterwarfen sich ohne weitere Gegenwehr und im Juni bereits hob der König den Tudun selbst aus der Taufe, der mit zahlreichem Gefolge ihm den Treueid leistete. In lang herabwallenden, mit bunten Bändern durchflochtenen Haaren stellten sie sich dar. Während im folgenden Herbste K. quer durch Sachsen in den Wigmodigau zwischen Elbe und Weser vorrückte und große Schaaren der Bevölkerung fortschleppte, drang sein Sohn Pippin mit einem zweiten Heere in das avarische Gebiet ein, woselbst der neu bestellte Khakhan mit den übrigen Häuptlingen (den sogen. Tarkanen) ihm huldigte. Auch er gelangte bis zu jenem Ringe, dessen gewaltige Werke zerstört wurden. Reiche Schätze und viele Gefangene folgten ihm. Das Land am Plattensee bis zur Donau und den Einmündungen der Drau und Sau in dieselbe übertrug er mit seinen theils avarischen, theils slavischen Einwohnern zur Bekehrung der Salzburger Kirche. Einzelne Aufstände, die auch hier nicht ganz ausblieben, wurden rasch niedergeschlagen, doch kostete einer derselben am 1. September 799 dem hochverdienten Grafen Gerold durch einen Pfeil das Leben, etwa zur selben Zeit, da Erich vor Tersatto (bei Fiume) fiel und noch 802 wurden vor Güns zwei bairische Grafen im Kampfe erschlagen. Allein im J. 803 war alles vollendet, als K. im August zu Regensburg die Verhältnisse an der Donau endgiltig regelte. Neben dem schon früher erworbenen Kärnthen bildeten nun im Südosten Pannonien und die Ostmark die Vormauern des Frankenreiches, aus denen die geringen Ueberbleibsel der avarischen Nation rasch genug verschwanden, so daß der deutsche Ansiedler nur noch auf slavische Bewohner stieß. Zwischen Steinamanger und Heimburg saß noch ein Rest von ihnen, dessen christlich gewordene Beherrscher, Theodor und Abraham heißen die letzten, den stolzen Titel eines Khakhan weiter führten, der Osten ihres ehemaligen Reiches fiel den Bulgaren zu.
In kirchlicher Hinsicht übernahm Salzburg die Leitung, dessen Bischof Arno, einer der ausgezeichnetsten und thätigsten Staatsmänner Karls, im Hinblick auf die große Erweiterung seines Gebietes schon 798, in demselben Jahre, in welchem die Mission in Pannonien begann, sein Bisthum zur Metropole Baierns erhöht gesehen hatte. Den Markgrafen von Friaul fielen die Halbinsel Istrien und die Kroaten im nördlichen Dalmatien zu. Eine Folge des avarischen Krieges war es auch, daß die slavischen Häuptlinge von Mähren dem Frankenkönige huldigten, daß auch Böhmen durch zwei Feldzüge in den Jahren 805 und 806, von denen den ersteren der jüngere Karl unternahm, wenigstens theilweise zur Unterwerfung genöthigt wurde, doch blieben dies mehr Aufgaben für die Zukunft. Daneben fanden noch einige weitere Kämpfe gegen Sorben und Linonen statt.
Gleichzeitig mit dem avarischen hatte endlich auch der sächsische Krieg in vereinzelten gewaltsamen Zuckungen seinen Abschluß erreicht. Nach gewaltigen Verwüstungen des Landes unterwarfen sich im Sommer 797 in der Landschaft Hadeln an der Elbmündung, von wo nach der Sage des Volkes einst der sächsische Name ausgegangen sein soll, die Sachsen und Friesen abermals dem harten Sieger und stellten die verlangten Geiseln. Ein in dem Herbste desselben Jahres zu Aachen erlassenes Gesetz brachte eine Milderung der bisherigen Strenge, indem es für eine Reihe sonst todeswürdiger Vergehungen die große Bannbuße von 60 Schillingen nach fränkischem Rechte einführte. Auch behielt sich der König vor, sächsische dem Tode verfallene Uebelthäter nur durch Verbannung und Ansiedelung außerhalb Sachsens zu bestrafen. Dennoch war auch jetzt der Widerstand noch keineswegs ganz gebrochen. 797—98 überwinterte ein fränkisches Heer im Sachsenlande mit Herstelle an der Weser als Mittelpunkt, die Nordleute erschlugen im folgenden Frühjahr sogar Königsboten, die unter ihnen Recht sprachen und erlitten durch die mit den Franken verbündeten Abodriten unter ihrem Könige Thrasko eine blutige Niederlage bei Bornhöved. Wie es schon einmal im J. 795 geschehen war, so wurden auch jetzt nicht blos einzelne Geiseln fortgeführt, sondern ein nach Tausenden zählender Theil der Bevölkerung gezwungen sich an anderen Orten des Frankenreiches niederzulassen. Aehnliches wiederholte sich 799 und in dem größten Maßstabe 804, in welchem aus dem Wigmodigau und Nordalbingien ungefähr 10,000 Menschen beiderlei Geschlechts fortgeschleppt wurden. Dies Jahr darf als das letzte des ganzen Krieges betrachtet werden, den man nur aus Mißverständniß durch einen förmlichen Frieden zu Salz hat enden lassen, da den Erhebungen aufsässiger Unterthanen gegenüber von einem Friedensschlusse im eigentlichen Sinne überhaupt nicht die Rede sein konnte.
In die letzten Kriegsjahre fällt auch die Aufzeichnung des sächsischen Volksrechtes, in welchem nur wenige Verfügungen in Betreff der Kirchen und des Christenthums sich vorfinden. Das friesische und das thüringische Volksrecht schlossen sich daran an. Zahlreiche Franken ließen sich jetzt in dem entvölkerten Lande nieder, um die Lücken auszufüllen, die der Krieg gerissen hatte, und wurden mit Grundstücken als Lehen ausgestattet, indem sie so zur Befestigung des Christenthums und der Frankenherrschaft dienten. Nach der vollständigen Unterwerfung (d. h. nicht vor 804) wurde auch der Anfang einer Eintheilung von ganz Sachsen in Bisthümer gemacht, deren noch nicht fest abgegrenzte Sprengel sich meist der älteren politischen Gliederung des Landes anschlossen, doch fehlte es noch sehr an größeren Orten, wie sie zu Bischofssitzen erforderlich waren. Die neugegründeten sächsischen Bisthümer, von denen Münster und Bremen nach Friesland hinüberreichten, wurden unter Köln und Mainz vertheilt, so daß diesem Paderborn und Verden, hernach unter Ludwig dem Frommen Hildesheim und Halberstadt zufielen, jenem dagegen Münster, Minden, Osnabrück, Bremen. Indem dazu noch das friesische Bisthum Utrecht und Lüttich traten, wurde Köln zu einer selbständigen Metropole neben Mainz und Trier erhoben und Karls Erzkaplan Hildebald führt (seit 799 etwa) den Titel eines Erzbischofs. Um die durch Waffengewalt erzwungene Bekehrung der Sachsen erwarben sich nach dem Abte Sturmi von Fulda, aus dessen Kloster die älteste Formel für die Abschwörung des Heidenthums stammt, die größten Verdienste der Northumbrier Willehad, erster Bischof zu Bremen, der Friese Liudger, Bischof von Münster und Stifter des Klosters Werden¶.
Ebenso wie die Sachsen mußten die Saracenen im nördlichen Spanien allmählich den fränkischen Waffen unterliegen und es wurde wenigstens ein nicht unerheblicher Anfang zur Wiedereroberung der spanischen Halbinsel gemacht. Im J. 785 beugte sich die Stadt Gerona, der andere nachfolgten, der fränkischen Botmäßigkeit, einige Jahre später unternahm der junge König Ludwig einen Zug über die Pyrenäen; 803 fiel nach zweijähriger Belagerung das mächtige Barcellona nebst dem Statthalter Zeid in seine Hände, 811 Tortosa und bis zum Ebro, den die Streifschaaren öfter überschritten, dehnte sich die spanische Mark. Gleichzeitig erweiterte das christliche Königreich Asturien (mit Cantabrien und Gallicien) unter dem tapferen Alonso II., der in Oviedo seinen Sitz hatte, seine Grenzen und erkannte die fränkische Oberhoheit an, wie er denn namentlich im J. 798 Karl Siegeszeichen sandte. Diese Kämpfe gegen die spanischen Mohamedaner gaben, so wenig K. selbst daran Antheil nahm, später Anlaß zu der Sage von seinem Kreuzzuge, die schon am Ende des 10. Jahrhunderts auftaucht.|So glänzend uns alle diese Erwerbungen erscheinen mögen, durch welche nunmehr ein gewaltiger Wille die Lande vom Ebro bis zur Eider, vom Atlantischen Meere bis zur Adria, von der Nordsee bis nach Benevent umspannte, so fehlte es dennoch nicht ganz an schwachen, verwundbaren Stellen und zwar da vorzüglich, wo eine Seemacht sich dem Landheere hätte zugesellen sollen. Ein nicht geringer Theil Italiens blieb stets in den Händen der Griechen, trotz einer blutigen Niederlage derselben im J. 788, und auch den Gehorsam von Benevent machten sie unsicher. Die Eroberung Venedigs durch Pippin im J. 809—810 und der freiwillige Anschluß der dalmatinischen Städte hatte gegenüber der Ueberlegenheit jener zur See keinen Bestand. Schon wagten sich die spanischen Mauren über die Balearen bis nach Corsika, wo der Marschalk Burchard ihnen im J. 807 ein glückliches Treffen lieferte, und nach Sardinien, ja daß sie 813 gleichzeitig Civitavecchia und Nizza heimsuchten, mußte großen Schrecken verbreiten. Aber viel frecher noch war das Auftreten des kleinen Dänenkönigs Godofrid, des Nachfolgers Sigifrids, der, seit der Eroberung Nordalbingiens ein Nachbar der Franken, mit dem von ihm erbauten Danewirk an der Eider seine Grenze gegen sie zu decken suchte. Mit den Wilzen und anderen slavischen Stämmen verbündet, unterwarf er nicht blos 808 einen großen Theil der Abodriten, er unternahm 810 mit 200 Fahrzeugen sogar eine Landung an der friesischen Küste und zwang durch drei siegreiche Gefechte die Friesen ihm Tribut zu zahlen. Bis nach Aachen an den kaiserlichen Hof prahlte er vordringen und mit K. selbst sich messen zu wollen. Als dieser trotz seines Alters eilends über den Rhein bis an den Zusammenfluß von Aller und Weser ihm entgegenzog, fiel Godofrid, von einem seiner Trabanten ermordet und sein Neffe und Nachfolger Hemming machte bald Frieden mit den Franken, der im J. 811 durch je 12 Männer feierlich beschworen wurde. An eine Bekehrung der wilden Nordmänner von Hamburg aus soll bereits K. gedacht haben.
Die Plünderungen, welche die fränkischen Küsten bis hierher schon erfahren hatten, bewogen K. in seinen späteren Jahren zu Maßregeln der Vorkehr. Auf allen größeren Flüssen, die sich in die Nordsee, den Atlantischen Ocean und das Mittelmeer ergossen, sollten Flotten unterhalten werden und namentlich an ihren Mündungen Wachtposten in Verbindung mit den Schiffen Angriffe abwehren. Im Frühjahr 800 besuchte K. selbst die Somme und untere Seine, um den Schiffsbau zu betreiben, 811 begab er sich zu dem nämlichen Zwecke nach Boulogne und Gent, während er seinem Sohne Ludwig gleichzeitig die Fürsorge für Rhone und Garonne übertragen hatte. Daß alle diese Einrichtungen sich bald als ungenügend erweisen würden, um das Reich vor schwerem Schaden durch diese rastlosen, leicht beweglichen Feinde zu bewahren, konnte man damals noch nicht ahnen.
Ungleich besser als zur See deckte das Frankenreich seine Blößen zu Lande durch die Gründung von Marken, welche recht eigentlich erst eine Schöpfung Karls d. Gr. waren. Sie bestanden aus einem vorläufig besetzten Feindeslande, das mit einer oder mehreren Grenzgrafschaften verbunden unter den Befehl eines Markgrafen gestellt wurde. In diesen Bezirken gab es eine Reihe von Burgen, wie z. B. Itzehoe und Büchen oder Halle, mit stehenden Besatzungen aus fränkischen Kriegern, die nur die Wacht gegen den benachbarten Feind zu versehen hatten. Insonderheit lag dem Markgrafen ob die Aufsicht über die zinspflichtigen Völker zu führen und die Grenzen des Reiches zu schützen, aber auch dem Handel Sicherheit zu gewähren. Folgende Marken scheinen in dieser Zeit entstanden zu sein: im Südosten Kärnthen, die pannonische und die Ostmark, der Anfang des späteren Oesterreich, im Osten die böhmische Mark auf dem bairischen Nordgau, im Nordosten die Sorbenmark an der Saale, im Norden die dänische|Mark von der Elbe bis zur Eider, im Nordwesten die brittische Mark zum Schutze der Küsten, endlich im Südwesten gegen die Saracenen die spanische Mark. So stießen die Unzufriedenen im fränkischen Reiche, die sich nach auswärtigem Beistande umsahen, jetzt nirgends mehr auf Stamm- oder Glaubensgenossen, in den Marken aber lagen wichtige Keime späterer Bildungen verborgen.
Das Verhältniß des Frankenkönigs zum römischen Papste, welches Pippin eingeleitet hatte, gedieh unter K. zu einem Abschlusse, der in der bisherigen Entwickelung schon längst vorgezeichnet war. Gerade zu Weihnachten des Jahres 795 starb Papst Hadrian, von K. wie ein Blutsfreund innig betrauert und durch eine schöne Grabschrift geehrt; sein Nachfolger Leo III. übersandte sogleich die Schlüssel vom Grabe des heiligen Petrus nebst dem Banner der Stadt Rom an K., gelobte ihm Treue und forderte ihn auf durch Gesandte von den Römern die Huldigung in Empfang zu nehmen. So wurde von dem neuen Papste, der sich wenig sicher fühlen mochte, der König, obgleich nur Patricius, bereits wie der wirkliche Landesherr betrachtet. Mit gutem Grunde, denn schon 799 wurde Leo, als er am 25. April vom Lateran zur Laurentiuskirche ritt, von seinen Feinden unter dem römischen Adel, den Verwandten seines Vorgängers, die eine Reihe, wie es scheint, nicht unbegründeter Anklagen gegen ihn erhoben hatten, auf offener Straße überfallen. Unter argen Mißhandlungen — sogar des Augenlichtes und der Zunge suchte man ihn zu berauben — ließ man den Papst halbtodt auf der Straße liegen. Bald darauf gelang es ihm jedoch aus der Stadt zu entkommen und unter dem Schutze des Herzogs Winigis von Spoleto die Reise in das Frankenreich anzutreten, wo man wähnte, daß er nach den ihm zugefügten Verstümmelungen nur durch ein Wunder Gesicht und Sprache wiedererlangt habe. Auf einem sächsischen Zuge begriffen, inmitten seines Heerlagers zu Paderborn, empfing K. den flüchtigen Nachfolger Petri, den er ehrenvoll hierher hatte geleiten lassen. Durch fränkische Große wurde Leo im Herbste desselben Jahres nach Rom zurückgeführt und wieder eingesetzt, über seine Gegner eine Untersuchung verhängt. Ein Jahr später zog der König selbst nach Rom, wo er am 24. November in der Peterskirche seinen Einzug hielt; mit seinen Bischöfen saß er über den Papst zu Gericht, dessen Feinde ihre Anschuldigungen nicht beweisen konnten. Durch einen freiwilligen Reinigungseid widerlegte dieselben darauf Leo, die Häupter der Gegenpartei aber später zum Tode verurtheilt, wurden auf des Papstes Fürbitte nur verbannt.
Als K. inzwischen am Weihnachtsfeste im Gewande des römischen Patricius die Peterskirche zur Meßfeier besuchte und sich betend vordem Altare neigte, setzte ihm Leo III. eine goldene Krone auf das Haupt und salbte ihn, während die Kirche von dem jubelnden Zurufe der zahlreichen Menge wiederhallte: „Heil und Segen dem von Gott gekrönten, großen und friedfertigen Kaiser der Römer Karolus Augustus“. Der Papst warf sich dem neuen Kaiser zu Füßen, um ihm zu huldigen, wie seine Vorgänger einst den oströmischen Herrschern zu Konstantinopel huldigten. Durch die Art der Ausführung wurde K. überrascht und befremdet, vielleicht weil er nicht aus päpstlicher Hand die Krone empfangen, sondern sie selbst ergreifen wollte, die Sache selbst mußte längst vorbereitet sein, ja sie war wahrscheinlich auf einer Versammlung der fränkischen Großen in Rom ausdrücklich beschlossen worden.
Nicht blos um eine Herstellung des gesonderten weströmischen Kaiserthums handelte es sich, die Kaiserkrone sollte überhaupt wieder für Rom gewonnen werden, weil in Konstantinopel ein Weib, Irene, nach Verdrängung ihres Sohnes unwürdig den kaiserlichen Namen führte. Die Rücksicht auf die von dort zu erwartenden Schwierigkeiten mochte Karls Bedenken erregt haben: der abenteuerliche Plan einer Vermählung zwischen ihm und Irene tauchte auf, erwies sich|aber als unausführbar. Die Kaiserin wurde bald darauf durch eine Verschwörung gestürzt, die dem Schatzmeister Nicephorus den Thron gewährte. Eifrig bemühte sich K. nun um die formelle Anerkennung des griechischen Hofes, von dem er brüderliche Gleichberechtigung heischte. Krieg und Unterhandlungen wechselten zu diesem Zwecke, K. scheute sich nicht den hochmüthigen Griechen 812 das schwere Opfer zu bringen, daß er ihnen Venedig und die dalmatinischen Städte zurückgab, auf denen ihre Herrschaft in der Adria ruhte, nur um des ersehnten Titels Basileus theilhaftig zu werden, wie er auch auf weitere Eroberungen im Süden verzichtete. Die urkundliche Anerkennung des westlichen Imperiums von dieser Seite erlebte erst sein Sohn.
Gleichzeitig mit diesen Berührungen, die stets von gegenseitigem Mißtrauen und nationaler Abneigung Kunde gaben, entwickelten sich freundlichere mit dem östlichen Nachbar des Griechenreiches, dem bis nach Indien gebietenden Chalifen Harun Arraschid in Bagdad, mit dessen Glaubensgenossen man in Spanien fortwährend zu thun hatte. Seit dem Jahre 797, in welches die erste fränkische Gesandtschaft nach dem Morgenlande fällt, wechselten mehrere Sendungen, die unter anderen kostbaren Geschenken 801 dem Kaiser einen Elephanten, 807 ein Lustgezelt, Räucherwerk und eine kunstvolle Uhr überbrachten, während von der anderen Seite Jagdhunde am höchsten geschätzt wurden. Aber nicht blos jene Gaben widmete Harun dem mächtigen Frankenherrscher, dessen Freundschaft er der aller anderen Fürsten vorgezogen haben soll, sondern er übertrug ihm sogar das Eigenthum an den heiligen Stätten zu Jerusalem, dessen Patriarchen ebenfalls mit dem Kaiser in Verkehr getreten waren und von ihm, dem sie die Schlüssel zum heiligen Grabe anvertraut hatten, mit Almosen unterstützt wurden. Auch von Ibrahim, der im heutigen Tunis regierte, empfing im J. 801 K. Geschenke, darunter einen afrikanischen Löwen.
Von den Herrschern der brittischen Inselreiche, deren Unterthanen in großer Zahl nach dem Festlande zu pilgern pflegten, bewiesen die kleinen irischen Könige K. die größte Ergebenheit und ehrten ihn wie ihren Oberherrn, mit den englischen stand er, abgesehen von einer vorübergehenden Spannung mit Offa von Mercien, auf freundschaftlichem Fuße und in regen einflußreichen Beziehungen, wie denn unter Anderem im J. 808 der vertriebene König Eardulf von Northumbrien zu ihm seine Zuflucht nahm und durch seine und des Papstes Unterstützung in sein Reich zurückkehrte. Auch Ecgbert v. Wessex soll sich längere Zeit bei ihm aufgehalten haben.
Die außerordentliche Machtstellung, welche K. einnahm, erhellt nicht blos aus den glänzenden Erfolgen, die seine Waffen nach außen davontrugen, sondern vor Allem auch daraus, daß innere Empörungen, wie sie unter seinen Vorgängern und Nachfolgern so überaus häufig waren, unter ihm fast gänzlich fehlten. Daß er den trotzigen Sinn der Franken und der übrigen Deutschen unter seinen Willen gebeugt, bewunderte sein Enkel Nithard an ihm am allermeisten. Die Verschwörung des thüringischen Grafen Hardrat, der mit anderen ostfränkischen Großen verbunden den König gefangen nehmen und ermorden wollte, um sodann das fränkische Joch abzuschütteln, wurde rasch entdeckt und auf einem Wormser Reichstage des Jahres 786 traf, nachdem nur drei der Theilnehmer mit den Waffen gefallen waren, die übrigen Verbannung, zum Theil durch Blendung verschärft. Ein zweiter Anschlag ähnlicher Art ging im Sommer 792 von Pippin dem Buckligen, Karls ältestem unehelichen Sohne, aus, der sich in Regensburg mit einigen vornehmen Franken zu seinem und seiner Söhne Sturze verbunden hatte. Während die Genossen der Todesstrafe verfielen, theils durch das Schwert, theils durch den Galgen, durfte Pippin, zum Mönche geschoren, in dem Kloster Prüm¶ den Rest seines Lebens vertrauern, Fardulf aber, ein verbannter Langobarde, der den Plan der Verschwörer belauscht und enthüllt hatte, wurde zum Danke mit der Abtei St. Denis belohnt. Von diesen beiden Mordanschlägen heißt es, daß dazu Karls zweite Gemahlin Fastrada, die Tochter des ostfränkischen Grafen Radulf, den Anlaß gegeben hätte, indem sie durch ihre Grausamkeit auch den König zu ungewohnter Härte getrieben habe.
Wenden wir uns näher den inneren Verhältnissen zu, so blieb Karls Reich und Königthum, auch nachdem es durch die Kaiserkrone eine höhere Weihe empfangen, wesentlich ein fränkisches. Fränkische Grafen geboten in Italien, Aquitanien, Sachsen und wurden mit großen Lehen in den eroberten Landen ausgestattet, während viele Sachsen und Langobarden in die Verbannung gehen mußten, Franken bildeten überall die zuverlässigsten Stützen seiner Herrschaft. Im fränkischen Lande weilte daher auch der König am liebsten, wenn nicht Feldzüge ihn in andere Gegenden führten. Hatte aber sein Vater Pippin, hierin dem Beispiele der Merowinger folgend, sich am meisten in den Pfalzen des mehr romanischen Neustriens aufgehalten, so bevorzugte K. sichtlich Rheinfranken, die Wiege seines Geschlechtes. Nicht St. Denis, wo seine Eltern ruhten, sondern die Arnulfskirche zu Metz, wo er die Königin Hildegard beisetzen ließ, wollte er zur Grabstätte seines Hauses bestimmen. Nicht selten hielt er Hof zu Herstal an der Maas, zu Diedenhofen und Worms, gern verweilte er in den von ihm erbauten Pfalzen von Ingelheim und Nimwegen, aber sein Lieblingssitz vor Allem wurde Aachen mit seinen warmen Bädern und den wildreichen Hagen ringsum. In dieser Stadt, die man wol als den Mittelpunkt seines Reiches betrachten darf, verlebte er seit 795 meist die Wintermonate, feierte er Weihnachten und Ostern. Hier erhob sich die vielbewunderte Marienkirche, ein Rundbau nach dem Muster von S. Vitale in Ravenna, mit antiken Marmorsäulen aus Rom und Ravenna geziert, hier im unmittelbaren Anschlusse daran, durch einen Säulengang mit ihr verbunden, die kaiserliche Pfalz mit einem ehernen Adler auf ihrem First, vor welcher auf freiem Platze das aus Ravenna entführte Reiterstandbild des großen Ostgothenkönigs Dietrich von Bern prangte.
Dem fränkischen Herkommen entsprach die für uns befremdliche Thatsache, daß K. das gewaltige Reich, wie er es einst mit seinem Bruder getheilt hatte, so auch wieder unter seine drei Söhne ehelicher Abkunft theilen wollte. Die Uebertragung von Unterkönigreichen an Pippin und Ludwig, die jüngeren Söhne, sollte diese früh in ihren künftigen Herrschaften heimisch, ihren Unterthanen vertraut machen, aber auch Karl, der älteste, dem der Vater 790 die Grafschaft Maine übertrug, war 800 schon gekrönt worden. Die im J. 806 für die Zukunft festgestellte Reichstheilung, welche drei von einander unabhängige, nur auf gegenseitigen Beistand angewiesene Mächte geschaffen haben würde, wurde durch den frühen Tod Pippins und Karls in den Jahren 810 und 811 hinfällig, doch ließ der Kaiser jenem 812 seinen einzigen Sohn Bernhard als König von Italien folgen. Nicht Karls Wille, sondern eine höhere Fügung bewirkte daher, daß sein jüngster und untüchtigster Sohn Ludwig das Reich ungetheilt erben konnte; indem er diesen schon 813 aus eigener Machtvollkommenheit zum Kaiser machte, bewies er dadurch, daß die Kaiserwürde ohne besondere päpstliche Verleihung ganz gleich der Königswürde sich vererben sollte, denn Ludwig mußte selbst die Krone vom Altare nehmen.
Die Verwaltung des Reiches blieb, nachdem K. auch die bairischen Herzoge beseitigt hatte, ohne weitere Zwischenstufen überall wie seit Alters den Grafen als Gauvorstehern anvertraut. Allzu mächtig aber war ihre Stellung als die königlicher Statthalter und groß die Versuchung, ärmere Freie durch rücksichtslose Handhabung der Gerichtstage, des Aufgebotes zum Kriege und anderer öffentlicher Lasten von ihrem Eigen zu verdrängen und in Abhängigkeit zu bringen. Eine Erleichterung der Gemeinfreien lag darin, daß (seit etwa 770|bis 780) zu den gebotenen, d. h. außerordentlichen Gerichten nicht mehr die ganze Gemeinde berufen wurde, sondern nur die aus ihr bestellten Schöffen, je sieben rechtskundige Männer, die das Urtheil zu finden hatten. Anders in den echten (ungebotenen) Dingen, zu welchen seit K. die Gemeinde dreimal alljährlich unbewaffnet und unter Obdach zusammentreten sollte. Eine überaus drückende Last war die allgemeine Wehrpflicht, zumal bei der erweiterten Ausdehnung des Reiches; denn jeder Freie mußte sich auf ein halbes Jahr im Felde selbst ausrüsten und bekleiden und auf drei Monate sich verköstigen. Bei Angriffskriegen wurde daher statt des allgemeinen Aufgebotes mehrfach ein näherer wechselnder Maßstab nach dem Vermögen angelegt und bei entfernteren Kriegsschauplätzen nur ein Theil der Pflichtigen ausgehoben.
Neben der Ueberwachung, welche die Bischöfe über die hohen weltlichen Beamten üben sollten, schuf K. noch zur Vertretung seiner Person ein besonderes Organ in den sogen. Königsboten oder königlichen Gewaltboten, die früher mehr vereinzelt auftretend seit dem J. 802 zu einer regelmäßigen Einrichtung werden. Theils aus Bischöfen und Aebten, theils aus Grafen oder Hofbeamten hervorgehend, bereisten diese als Stellvertreter des Kaisers zu je zwei alle Gaue des in bestimmte Sprengel getheilten Reiches, sie beriefen Land- und Gerichtstage, verwalteten die königlichen Güter und nahmen die agen des Volkes selbst entgegen, um allem Unrecht zu steuern, den Kirchen und Armen, den Wittwen und Waisen nach Gottes Willen Recht zu schaffen. Auf dem Reichstage erstatteten sie dann den Bericht über ihre Wirksamkeit und brachten an den Kaiser, was sie selbst nicht hatten schlichten können. Nicht mit Unrecht lebte der Name Karls als eines Schützers der Gerechtigkeit fast sprichwörtlich bei der Nachwelt fort, dennoch kehren schon unter ihm die Klagen über die Bestechlichkeit der Richter und das Uebergewicht der Mächtigen nur zu oft wieder.
Auf den Reichstagen, von denen die größeren als sogen. Maifeld verbunden mit der Heerschau im Anfange des Sommers stattfanden, übten die Großen geistlichen und weltlichen Standes einen starken Einfluß. Von diesen Versammlungen ging eine der glänzendsten Seiten von Karls Thätigkeit, die gesetzgeberische, aus, welche bei weitem reicher als in den Kriegsjahren in dem letzten friedlichen Abschnitte seines Lebens hervortritt, da die Kaiserwürde neue und höhere Aufgaben stellte. Den einzelnen Volksrechten gegenüber, die für alle Angehörigen eines Stammes in jedem Theile des Reiches persönliche Geltung behaupteten, entwickelte sich in den königlichen Capitularien ein für alle Lande giltiges Reichsrecht. Karls Gesetzgebung, die über das geistliche wie das weltliche Gebiet sich gleichmäßig erstreckte, schloß sich mit Schonung überall an das Bestehende an; sie behielt die Gottesurtheile für das geistliche Gerichtsverfahren bei und wagte selbst das Fehderecht nicht ohne Weiteres zu beseitigen. Zu ihren wichtigsten Zielpunkten gehörte der Schutz des gemeinen Mannes gegen die schon erwähnten Bedrückungen und scharfe Ueberwachung des Lehnswesens, aus welchem sich allzuleicht ein der Krone gefährlicher Dienstadel entwickeln konnte. Jeder Lehnseid sollte die Verpflichtung zu besonderer Treue gegen den König als obersten Lehnsherrn in sich schließen, jeder Inhaber eines Lehen auch zum königlichen Heerdienste verbunden sein. Im Uebrigen wurden wiederholt (786, 802, 806, 812) sämmtliche Unterthanen durch einen Treueid gebunden, auch in Bezug auf die Bestimmungen über die Nachfolge.
Von großer Bedeutung ist unter Karls Anordnungen die vom J. 812 über die Bewirtschaftung der Krongüter durch die königlichen Amtleute und deren Untergebene, welche sich so sehr auf das Einzelne erstreckt, daß selbst der Hausrath der herrschaftlichen Wohnungen, der Bestand an Geflügel auf den Höfen, die Obstarten, Küchengewächse und Blumen des Gartens aufgezählt, die Arbeiten|der hörigen Frauen und die erforderlichen Handwerker bestimmt werden. Ueber alle diese Dinge, ferner über die Vertheilung der Erträge, je nachdem sie dem Bedarfe des Hofes oder der Gutsverwaltung dienten, oder zu anderweitiger Verwendung übrig blieben, verlangte der Kaiser eine genaue Buchführung und Rechnungslegung. Wenn er auch hierin seiner Zeit vorausschreitend kaum nachgeahmt wurde, so gab er im Uebrigen durch seine wirtschaftlichen Einrichtungen doch ein vielfach wiederkehrendes Muster für die großen Grundherrschaften, namentlich die Abteien. Auch eine vollständige Verzeichnung aller dieser unter seiner Regierung ansehnlich vermehrten Krongüter wurde angeordnet, deren Ertrag für den Unterhalt des Hofes und Staates unentbehrlich war, da zwar mannigfache Naturalleistungen, aber allgemeine Steuern in unserem Sinne nicht erhoben wurden und die Jahresgeschenke der vornehmen Franken an den König für diese nur einen dürftigen Ersatz gewährten. Durch Begünstigung der Waldrodungen, durch Kolonien in den neugewonnenen Grenzlanden suchte K. Anbau und Bevölkerung des Landes zu heben. Nur angedeutet sei hier, daß er ein gleiches Normalgewicht einführte, streng auf die Ausprägung vollwichtiger Münze hielt und deshalb die Zahl der Münzstätten verminderte. Die Silberwährung wurde zu alleiniger Geltung eingeführt. Nur die üblichen Zölle sollten an Flußübergängen auf Brücken oder zu Schiffe erhoben werden. Handelsleute wurden unter den besonderen Schutz des Königs gestellt. Die Erweiterung des Reiches rief nach allen Seiten hin einen regeren Verkehr hervor und namentlich an den königlichen Pfalzen als Mittelpunkten der Verwaltung entwickelte sich ein lebhafter Markt.
Als Regent wie als Gesetzgeber trat K., schon bevor er die Kaiserkrone empfangen hatte, im vollen Einvernehmen mit dem römischen Bischofe an die Spitze auch der kirchlichen Angelegenheiten seines Reiches und er vorzüglich förderte jene Vermischung von Staat und Kirche, die sich in dem heiligen römischen Reiche deutscher Nation fortgesetzt hat. Dem Kaiser lag die Pflicht ob, der Kirche nach außen Schutz zu verleihen gegen alle feindlichen Angriffe und sie nach innen im Bekenntnisse des katholischen Glaubens zu bewahren, der Papst in seiner rein priesterlichen Stellung sollte nur über die geistliche Seite der Kirche durch Aufrechthaltung ihrer Satzungen wachen und durch sein Gebet die Waffen des Kaisers unterstützen. Ein Concil zu Mainz nannte im J. 813 in einem amtlichen Schreiben K. geradezu den frommen Regenten der heiligen Kirche. Der König verfügte durchaus nach eigenem Ermessen über die Besetzung aller Bisthümer und Abteien. Die Begründung der sächsischen Kirche, die Eintheilung ihrer Sprengel ging ohne alles Zuthun von Rom lediglich von ihm aus. Er berief die Synoden — fünf gleichzeitig für verschiedene Reichstheile noch 813 — und legte ihnen Gegenstände zur Berathung vor, ihre Beschlüsse wurden von ihm bestätigt. Die unter Beistimmung päpstlicher Legaten auf der großen Kirchenversammlung zu Nicäa (787) zu Gunsten der Bilderverehrung gefaßten Schlüsse ließ K. auf der Reichsversammlung zu Frankfurt — der ersten an diesem Orte — 794 von der Geistlichkeit seines Reiches und Brittanniens als ketzerisch verdammen, das nicänische Concil für ungiltig erklären. In den unter seinem Namen schon vorher von Alkuin verfaßten karolinischen Büchern wurde diese Auffassung in heftiger Sprache dogmatisch begründet, ja es wurde dem Papste sogar zugemuthet die griechische Kaiserin mit ihrem Sohne und ihren Geistlichen zu bannen, ohne daß er geradezu zu widersprechen wagte.
Wenn hier politische Nebenabsichten mitwirkten, um Karls kirchlichen Eifer zu befeuern, so gilt dies nicht von seinem Kampfe gegen die an den alten Arrianismus erinnernde adoptianische Ketzerei in Spanien, die von dem Erzbischofe Elipantus von Toledo ausgehend, vorzüglich durch den Beitritt des sehr|geachteten Bischofs Felix von Urgel in der spanischen Mark größere Verbreitung erlangte. Nach ihrer Ansicht sollte Christus als Mensch nur Adoptivsohn Gottes sein. Zu Regensburg und zu Rom sowie abermals auf der Frankfurter Versammlung im J. 794 verdammt, wurde der Bischof Felix endlich auf einer Aachener Synode 799 durch eine Disputation mit Alkuin persönlich zum Widerrufe gedrängt und fortan, um einen Rückfall zu verhüten, zu Lyon in Gefangenschaft gehalten, der Adoptianismus aber durch eine Mission ausgerottet. Während K. hier im vollen Einvernehmen mit den Päpsten handelte, ließ er durch die Aachener Synode im November 809 die Lehre vom Ausgehen des heil. Geistes vom Vater und vom Sohne im Gegensatze zu den Griechen genehmigen und einen entsprechenden Zusatz in das Glaubenssymbol einschalten. Zwar jene Lehre, nicht aber diese Einschaltung wurde von Leo III. gebilligt, dennoch beides von der fränkischen Kirche festgehalten. Die Befestigung der hierarchischen Ordnung, wie namentlich Bonifatius sie einst begründet hatte, wurde von K. erst wahrhaft vollendet durch die Annahme des damals bestehenden kanonischen Rechts zu voller Geltung im fränkischen Reiche: das von Dionysius dem Kleinen angelegte Rechtsbuch hatte schon 774 Hadrian dem Könige überreicht.
Weitergehend in seinen Entwürfen für die Kirche, deren Anspruch auf den Zehnten des Einkommens aller Gläubigen er zum Staatsgesetze erhob, brauchte K. sich nicht mehr blos mit Herstellung der Kirchenzucht zu beschäftigen, wie es einst Pippin und Karlmann gethan hatten, sondern er konnte auch an die Ausbildung der Geistlichkeit zu wissenschaftlichen Kenntnissen denken. Dieses Ziel verfolgte er vorzüglich seit dem Jahre 782, in welchem er die Ueberlegenheit der Italiener in geistiger Bildung kennen gelernt hatte, durch seine Gesetzgebung mit größtem Eifer. Im J. 789 namentlich befahl er, daß in allen Bischofssitzen und Klöstern des Reiches Schulen für Knaben errichtet würden, in denen sie die Anfangsgründe des Wissens lernen sollten, daß aber Abschriften der heiligen Bücher nur von gelernten Schreibern gemacht werden dürften. Wenn hierbei jedenfalls an Ausbildung für den geistlichen Stand zu denken ist, so fordert dagegen ein späteres Gesetz von 802 ganz allgemein, daß jeder zur Erlernung des Lesens seine Söhne in die Schule schicken solle.
An seinem Hofe versammelte K. eine Anzahl der gelehrtesten Männer aus allen Theilen des Frankenreiches, wie aus der Fremde, aus Italien, England und Irland als Lehrer. Sie bildeten die Hofschule, in welcher der König und seine Familie und mit ihnen so manche begabte Söhne vornehmer Geschlechter selbst Schüler wurden, um sich in den sieben freien Künsten unterweisen zu lassen. Italienische Grammatiker eröffneten diesen Unterricht, Petrus von Pisa und Paulinus, der spätere Patriarch von Aquileja, neben ihnen der verbannte Paulus Diakonus, einst ein politischer Gegner, den Karls Größe und Großmuth zur Liebe und Bewunderung für ihn fortriß. Weitaus die größte Wirksamkeit entwickelte hier der Northumbrier Alkuin oder Albinus, seit 782 im fränkischen Reiche, das er vorübergehend noch einmal (789—793) verließ, um sodann als Abt des Martinsklosters von Tours (seit 796) sein Leben daselbst im J. 804 zu beschließen. Neben ihm ist sodann noch der Gothe Theodulf aus Spanien, Bischof von Orleans, zu nennen und der Ire Dungal, der in dem Kloster St. Denis lebte. Ein zwangloser Verkehr herrschte zwischen diesen Männern und dem Königshause, dadurch erleichtert und gewürzt, daß sich die Mitglieder der Hofschule traulich mit Beinamen klassischen oder biblischen Ursprunges zu nennen pflegten. So hieß K. in ihrem Munde gewöhnlich David, bisweilen Salomo, Alkuin Flaccus, Rikulf von Mainz Damontas, Angilbert Homer, Einhard Beseleel etc. Diese beiden, des Königs Lieblinge, jener als Staatsmann, der andere als Künstler namhaft, gehörten zu den Zöglingen der Hofschule aus dem Laienstande.|Diese ganze Bildung, die nach Karls Meinung keineswegs blos für Geistliche, sondern auch für Laien bestimmt war, hatte ein vorwiegend theologisches Gepräge, denn in die Geheimnisse der heiligen Schrift einzudringen erschien doch als ihr Zielpunkt. Die grammatischen Studien bildeten dazu die Vorstufe. Sehr eifrig wurde jedoch auch die lateinische Kunstdichtung gepflegt: poetische Scherze, namentlich Räthselfragen, machten viel Glück bei Hofe. Schon Paulus und Petrus versuchten sich in solchen Wettkämpfen, dieser im Namen des Königs, Alkuin hatte von Vergilius, den er später als Heiden verachtete, genug gelernt, um als Dichter zu glänzen, Theodulf, der gewandteste unter diesen Versemachern, nahm sogar den leichtfertigen Ovid in Schutz und zum Vorbilde, jüngere wie Moduin (Naso), der spätere Bischof von Autun, eiferten ihnen mit Erfolg nach. Auf die Verbesserung der in den Zeiten der Merowinger arg verwilderten lateinischen Sprache, auf Genauigkeit der Abschriften, zumal in der Rechtschreibung, wurde besonderer Eifer gerichtet, eine neue Blüthe der Geschichtschreibung ging daraus hervor und die Abfassung von Briefen und Urkunden wurde nach reineren Mustern verbessert, doch erst unter Ludwig gründlich umgestaltet. Einen sehr lebhaften Antheil gewannen neben der Rechenkunst dem Könige namentlich astronomische Untersuchungen ab, über welche er wol Alkuin oder den Iren Dungal zu Rathe zog. Ueber dogmatische Streitfragen, wie die oben schon berührten, arbeiteten in seinem Auftrage Alkuin, Theodulf, Paulinus und andere gelehrte Männer, die Verbesserung des biblischen Textes beschäftigte ihn bis in die letzten Tage seines Lebens. Von den Kirchenvätern liebte er besonders den heil. Augustinus. Die Klosterschule zu Tours unter Alkuin's Leitung, die zu Fulda unter der seines Schülers Hraban und bald auch Reichenau u. A. breiteten das Licht der Wissenschaft weiter über alle Reichstheile aus.
Von den zahlreichen Gesetzen Karls, die sich auf das kirchliche Leben beziehen und sich meist auf den gegebenen Grundlagen bewegen, ist noch hervorzuheben, daß nach dem umfassenden Rundschreiben vom J. 789, in welchem er den eifrigen jüdischen König Josias als sein Vorbild hinstellte, der römische Kirchengesang, wie es schon König Pippin gewollt hatte, statt des gallikanischen eingeführt werden sollte. Aus Rom erhielt K. zu diesem Zwecke Sangmeister, und Metz zumal wurde die hohe Schule des Gregorianischen Kirchengesanges.
Als seine wichtigste Aufgabe betrachtete es der König, und in gesteigertem Maße der Kaiser, in seinem Reiche das Bild eines christlichen Staates nach allen Seiten hin zu verwirklichen. So enthielt der Huldigungseid, welchen die Königsboten im J. 802 sämmtlichen Unterthanen vom zwölften Lebensjahre an von Neuem abnehmen mußten, höhere und größere Pflichten als die bisher geleisteten Schwüre, begründet auf christliche Ermahnungen. Eine allgemeine Untersuchung des Bildungsstandes der Geistlichen und Laien durch das ganze Reich schloß sich an eine Versammlung hervorragender Würdenträger schon im November 801 an. War früher nur den Priestern auferlegt worden, sich über ihre Bekanntschaft mit den kirchlichen Formeln auszuweisen, zu deren voller Heilskraft die lateinische Sprache für unerläßlich galt, so wurde seit dem J. 801 jedes christliche Gemeindeglied zum Auswendiglernen des Vaterunsers und des Glaubens sogar zwangsweise angehalten und nur unter dieser Voraussetzung als Taufpathe zugelassen. Mit noch größerer Strenge wurden später die, welche dieser Forderung nicht genügten, mit Schlägen und Hunger bedroht, aber die Forderung blieb undurchführbar.
Die Muttersprache behauptete ihr Recht fast nur in der Beichte, für welche deutsche Muster schriftlich aufgezeichnet wurden. Für die Predigt ließ K. eine Mustersammlung älterer lateinischer Homilien durch Paulus Diakonus zusammenstellen. Nach den Beschlüssen der zu Reims, Mainz und Tours versammelten Synoden von 813 sollten die Bischöfe allsonntäglich durch verdeutschte Predigten|oder durch solche in der romanischen Sprache das Volk erbauen. Die Uebersetzung des Katechismus und anderer Glaubensstücke in die deutsche Zunge, sowie des Evangeliums Matthäi, schüchterne und zum Theil stümperhafte Versuche, gehen mittelbar wenigstens auf die von K. gegebenen Anregungen zurück. Seine Liebe für die Muttersprache, ein seltenes Lob für einen Deutschen, bewies er nicht blos durch Uebertragung der Wind- und Monatsnamen in dieselbe, er machte auch den Versuch eine deutsche Sprachlehre zu entwerfen und ließ die alten Heldenlieder, die von den Thaten halbgöttlicher Ahnen handelten, niederschreiben, doch schon sein mönchischer Sohn Ludwig betrachtete diesen kostbaren Schatz mit Widerwillen.
Von den Bauwerken Karls ließ sein Nachahmer Friedrich I. nach manchen Zerstörungen die Pfalzen zu Nimwegen und Ingelheim wiederherstellen. Die letztere nebst der dazu gehörigen Kirche war mit Wandgemälden verziert, von denen die einen die Geschichte des alten und neuen Bundes, die anderen die weltliche Geschichte von Ninus und Cyrus bis auf den Helden K. herab darstellten. Ein vielbewundertes Vorbild bot die Aachener Marienkirche, das Werk des Meisters Odo; nach ihrem Muster baute Theodulf eine Kirche zu Germigny, Ludwig der Fromme zu Diedenhofen, Karl der Kahle zu Compiègne. In St. Denis ließ der Abt Fardulf für den König eine Pfalz erbauen, die mit den Bildern der sieben freien Künste geschmückt war. Klöster nach dem Beispiele seiner Eltern, denen Prüm den Ursprung verdankte, wurden von K. nicht gestiftet, aber viele verfallene Kirchen wiederhergestellt. Zu seinen großartigsten Bauten gehörte eine feste Brücke über den Rhein von 500 Schritt Länge bei Mainz, die nach zehnjähriger Arbeit vollendet in einer einzigen Mainacht des Jahres 813 abbrannte, der unter dem Wasser befindliche Theil ihrer gewaltigen Eichenpfeiler hat bis zum J. 1881 der Vergänglichkeit getrotzt. Ein bewundernswerther Gedanke war es, Altmühl und Regnitz, und dadurch Rhein und Donau mittelst eines schiffbaren Kanales zu verbinden, aber das im J. 793 begonnene, durch Regengüsse und Dammbruch gehemmte Werk gelangte nicht zur Vollendung.
In dem Hause der Merowinger hatte neben anderen wilden Trieben einst ungezügelte Sinnlichkeit ihr Recht behauptet und sie zu Grunde gerichtet; von diesem verderblichen Hange blieben ihre Nachfolger keineswegs ganz frei und K. selbst, der nach jenen seine Zwillingssöhne Lothar und Ludwig nannte, gab hierin kein gutes Beispiel. Nach seiner frühen Verbindung mit Himiltrud, deren Frucht später die Hand gegen den eigenen Vater erhob und nach der ganz unrechtmäßigen Verstoßung der langobardischen Königstochter lebte er in glücklicher Ehe mit Hildegard, die ihm vier Söhne und sechs Töchter gebar, dann 783 erst 26 Jahre alt dahinstarb. Noch in ihrem Todesjahre heirathete er die böse Fastrada, die als Mutter von zwei Töchtern schon 794 ihr Leben endete und zu Mainz begraben wurde. Von seiner vierten Gemahlin, der Schwäbin Liudgard, einer großen Gönnerin der Hofgelehrten, die bereits nach etwa vierjähriger Ehe im J. 800 starb, wurden ihm keine Kinder geboren. Wie ihm schon früher in der Zeit Fastrada's eine Nebenfrau noch eine Tochter geboren hatte, so hatte er nach Liutgard's Tode noch vier Kebsweiber, darunter eine Sächsin Gerswinda, die ihn noch mit zwei Töchtern und drei Söhnen beschenkten, von denen der jüngste, Theoderich, 807 geboren wurde. Von diesen 18 Kindern starben drei ganz jung, die anderen wuchsen empor. Wenn auch Niemand gegen den mächtigen Kaiser ein Wort des Tadels deshalb laut werden zu lassen wagte, so fürchteten, wie uns später das Gesicht des Mönches Wettin zeigt, fromm gesinnte Männer doch, daß diese Ausschweifungen im Jenseits nicht ungestraft bleiben könnten.
Eine innige Liebe für die Familie wird K. nachgerühmt, mit großer Ehrerbietung begegnete er seiner Mutter bis an ihr Ende, mit Zärtlichkeit seiner|Schwester Gisla, der Aebtissin von Chelles, nur den einzigen Bruder hatte er gehaßt. Vortrefflich sorgte er für die Erziehung aller seiner Kinder: mit willigem Verständniß nahmen sie an den Studien Theil, denen der Vater so eifrig oblag. Während die Söhne dann den Körper für Jagd und Krieg stählen und üben mußten, lernten die Töchter mit Spindel und Nadel umgehen, aber das edle Waidwerk blieb auch ihnen keineswegs fremd und sie wußten ihre Rosse wohl zu tummeln. Frühzeitig mußten die Söhne in den Krieg selbst ziehen und fast noch Knaben die Waffen im Ernste führen. Mit den jüngeren Kindern des Kaisers wurden nach dem frühen Tode des Königs Pippin von Italien dessen Hinterbliebene erzogen.
K. liebte seine Kinder so zärtlich, daß er zu Hause nur in ihrer Gesellschaft speisen wollte und auf der Reise sowol Söhne wie Töchter ihn zu Rosse begleiten mußten. Trotz ihrer von den Hofdichtern vielgepriesenen Schönheit aber blieben nach seinem Willen die Töchter sämmtlich unvermählt, da er keine von ihnen missen mochte. Die Verlobung Hrotrud's mit dem griechischen Kaiser Constantin wurde allerdings ohne seine Schuld rückgängig gemacht, aber Bertha's Hand verweigerte er dem Könige Offa von Mercien, der sie für seinen Sohn begehrte. Diese, vielleicht doch auch durch politische Rücksichten beeinflußte selbstsüchtige Liebe trug üble Früchte, denn an die Stelle öffentlicher und ehrenvoller Verbindungen traten heimliche und ungeregelte, die K. zuließ, weil die Natur ihre Rechte forderte. So gebar jene Hrotrud dem Grafen Rorico von Maine einen Sohn Ludwig, nachmals Abt von St. Denis, und Bertha schloß einen Herzensbund mit Angilbert, dem sie zwei Söhne schenkte. Einhard dagegen ist nur durch eine anmuthige Sage zum Schwiegersohne Karls gemacht worden. Wenn nur einer Nichte des Kaiers, Gundrada, nachgerühmt wird, daß sie allein unter den Jungfrauen am Hofe allen Versuchungen widerstanden habe, so beweist dies, wie großes Aergerniß die übrigen gaben, das Ludwig bei seinem Regierungsantritte sofort abzustellen suchte. Von den kaiserlichen Töchtern kennen wir sonst Theodrada als Aebtissin von Argenteuil, Ruothilde als Aebtissin von Fara; von den unehelichen Söhnen spielte Drogo als Bischof von Metz nachmals eine große Rolle, Hugo als Abt von St. Quentin, Lobbes und St. Bertin. Der Tod der beiden älteren Söhne sowie seiner Tochter Hrotrud († 810) entlockte dem greisen Vater heiße Thränen.
K. besaß ein offenes Herz für Freundschaft und beharrende Treue. Zu seinen Vertrautesten gehörte ohne Zweifel Angilbert, der die reiche Abtei St. Riquier als Pfründe erhielt, ohne deshalb der Welt zu entsagen. Seine wiederholten Sendungen an den Papst zeigen ihn uns eingeweiht in des Königs geheimste Pläne. Einhard tritt mehr in Karls späteren Lebensjahren, sowie unter seinem Nachfolger hervor und stand dem Alter nach wol den Söhnen näher als dem Vater. Arn, ein geborener Baier, aber stark verwickelt in den Untergang der bairischen Selbständigkeit, Abt von St. Amand und Erzbischof von Salzburg, wirkte fast mehr in politischen als kirchlichen Geschäften. Wer möchte bezweifeln, daß Alkuin, dem ein freies Wort vollkommen gestattet war, nicht durch wahre Freundschaft mit seinem königlichen Schüler verbunden gewesen wäre? Von den Hofbeamten standen Angilram von Metz, der Erzkaplan und nach dessen Tode sein Nachfolger Hildibald von Köln dem Könige besonders nahe, nicht minder gewiß der Kämmerer Meginfrid, der Seneschalk Audulf, der Notar Erchambold, Gerold, der Bruder der Königin Hildegard etc. Gegen Fremde übte K. eine großartige Gastfreundschaft, so daß sie durch ihre Menge für Land und Pfalz oft zur wahren Last zu werden drohten. Die zahlreichen Angeln und Schotten namentlich, reiselustige Pilger, wurden von den Franken bisweilen mit Mißgunst betrachtet und zumal die letzteren stießen durch manche Absonderlichkeiten an.
Der König war von kräftigem und breitem Körperbau, so groß, daß er|sieben seiner eigenen Füße maß, von rundlichem Kopfe, sehr großen und blitzenden Augen, einer ziemlich stattlichen Nase, ergrauendem Haare und einem offenen und heiteren Antlitze. Wie sich ihm der Geringste im Volke mit Vertrauen nahte, so wußte sein Blick, wo er zürnte, auch den Vornehmsten einzuschüchtern. Seine Erscheinung war eine überaus würdevolle und nur wenig störte es das Ebenmaß der Glieder, daß sein Nacken etwas kurz und stark, sein Bauch ziemlich dick war. Er trat fest und mit männlicher Haltung auf, seine Stimme entsprach nicht ganz dem Eindrucke seines Aeußeren. Er erfreute sich fast durchaus einer festen Gesundheit, nur in seinen vier letzten Lebensjahren wurde er vom Fieber heimgesucht und zuletzt hinkte er auf einem Beine, da er auch nur ungern ärztlichen Rathschlägen Gehör gab. Sehr eifrig lag er nach fränkischer Sitte der Jagd ob — bald in den Ardennen (der Eifel), bald im Wasgau — und zeigte sich gern als gewandter Reiter. Mit seinen Söhnen und vielen Freunden badete er oft in Aachen.
Sein Anzug war der fränkische seiner Väter: ein leinenes Hemd und leinene Unterhosen, ein Wamms mit seidenen Streifen und Hosen, scharlachene Binden um die Beine und Schuhe, dazu im Winter ein Rock von Seehunds- oder Zobelpelz, endlich vervollständigte seine Kleidung ein meergrüner Mantel und ein Schwert mit goldenem oder silbernem Knauf und Gehänge. Bei festlichen Gelegenheiten war das letztere mit Edelsteinen verziert, desgleichen seine Schuhe, er trug dann ein golddurchwirktes Gewand, einen Mantel mit goldenem Haken und eine Stirnbinde aus Gold und Edelsteinen; römische Tracht legte er nur zweimal in Rom selbst an, wie er auch an den Seinen fremdländischen Putz nicht liebte. In Speise und Trank war er mäßig, namentlich verabscheute er an sich und anderen die Trunkenheit. Er gab nur selten große Gastereien, doch geschah es an den hauptsächlichen Kirchenfesten. Seine tägliche Mahlzeit bestand aus vier Gängen, zu denen regelmäßig sein Lieblingsgericht, ein Braten, hinzukommen mußte, den die Jäger ihm am Spieße hereintrugen. Bei dem Mahle trank er vielleicht dreimal und ließ sich gern etwas vorlesen, zumal aus der Geschichte der Vorfahren oder aus einem Kirchenvater. Zum Nachtisch nahm er Obst, wozu er noch einmal trank, und ruhte dann entkleidet 2—3 Stunden, um die oft durch Aufstehen unterbrochene Nachtruhe zu ergänzen. Während des Anziehens empfing er den Besuch von Freunden, ja sogar Streitsachen, die der Pfalzgraf ihm zur Entscheidung vorbehalten mußte und viele andere Geschäfte fanden alsdann ihre Erledigung.
K. verstand es in der Muttersprache sich nicht blos deutlich, sondern mit überströmender Beredtsamkeit auszudrücken. Der lateinischen Rede war er vollkommen mächtig, von der griechischen hatte er nur schwache Kunde. Seinen unersättlichen Eifer für die Studien berührten wir schon, noch in seinen späteren Jahren versuchte er sogar zu schreiben und hielt sich Wachstafeln in seinem Bette zur Hand, um schlaflose Stunden der Nacht damit auszufüllen, freilich ohne rechten Erfolg. Dem christlichen Glauben, dessen Förderung und Verbreitung Karls Gesetzgebung auf so vielen Wegen versuchte, war er von ganzem Herzen zugethan und mit andächtigem Eifer wohnte er den täglichen Gottesdiensten bei, wenn ihm auch die Erfüllung des Fastengebotes bisweilen schwer fiel. Er wollte, daß alles, was in der Kirche geschah, mit größter Ordnung und Würde geschähe, wie er auch auf die äußere gediegene Ausstattung hohen Werth legte. Fehlerfrei sollte namentlich gelesen und gesungen werden. Unwürdige Geistliche, solche die der nöthigen Bildung entbehrten, in Laienkleidung umherliefen und auf die Jagd gingen, bedrohte er mit großer Strenge. Mancherlei Aberglauben des Volkes bekämpfte er durch seine Gesetze.
Sehr eifrig zeigte sich K. in der Spendung von Almosen, nicht blos im eigenen Lande, sondern auch an die bedrängten Christen in Jerusalem, Alexandrien und Kairawan. Seine überseeischen Verbindungen verfolgten gerade mit den Zweck, jenen Hilfe leisten zu können. Eine Art allgemeiner Armensorge wurde neben der kirchlichen Hilfe eingeführt. Unter den von ihm beschenkten Kirchen empfing die römische der Gaben reichste Fülle. Ein großer Theil der avarischen Kriegsbeute fiel im J. 796 ihr und anderen Gotteshäusern zu. Für die Erhaltung der kirchlichen Bauwerke durch die Bischöfe oder Lehnsleute sorgte eine ganze Reihe gesetzlicher Verfügungen.
Bereits im J. 811 setzte K. unter urkundlicher Bezeugung eine Theilung seines Schatzes fest, von dem er zwei volle Drittel den bischöflichen Kirchen seines Reiches bestimmte, mit den 21 Metropolen (unter ihnen Rom) an der Spitze. Von dem anderen Drittel sollte der vierte Theil den ersten zwei Dritteln zugelegt, die anderen drei Theile den Kindern, der Dienerschaft der Pfalz und den Armen zu gute kommen. Ein zu Gunsten der Töchter und unehelichen Kinder beabsichtigter letzter Wille gelangte nicht mehr zur Ausführung. Die Einsetzung Ludwigs zum Kaiser auf einer sehr zahlreich besuchten Reichsversammlung im September 813 sicherte die Nachfolge und die Zukunft. K. begnügte sich die Bastarde seiner brüderlichen Liebe zu empfehlen. Indem hier die Beschlüsse von fünf in verschiedenen Reichstheilen versammelten Kirchentagen, soweit sie gesetzliche Geltung erlangen sollten, zusammengefaßt wurden, legte der Kaiser darin gleichsam die Summe seiner Fürsorge für das Reich Gottes auf Erden nieder.
Bei jener Erhöhung Ludwigs war es nicht auf einen wirklichen Antheil an der Regierung für ihn abgesehen, denn er wurde aus der Reichsversammlung wieder nach Aquitanien entlassen, während K. in Aachen zurückblieb. Leidend schon seit dem vorhergehenden Herbste, begann er im Laufe des Winters ernstlicher zu kränkeln. Als auch das Fasten dem Fiebernden keine Erleichterung gewährte, rüstete er sich zum Scheiden, indem er am siebenten Tage seiner Krankheit aus der Hand Hildibald's das heilige Abendmahl genoß. An demselben Tage, den 28. Januar 814 um 9 Uhr Morgens, verschied er, 72 Jahre alt. Da er selbst über seine Ruhestätte nichts verfügt hatte, so hielt man für das angemessenste, ihn in der von ihm selbst gestifteten Aachener Marienkirche beizusetzen, als dem bleibendsten Denkmale seiner Regierung. Dies geschah unter unsäglichen Wehklagen des Volkes noch an dem nämlichen Tage. Die Sage läßt ihn sitzend bestattet werden, zurückgelehnt auf dem Throne in vollem kaiserlichen Ornate, das goldene Schwert an der Seite, das Evangelienbuch auf den Knieen. So fast unverändert soll ihn noch im J. 1000 Otto III. getroffen haben, als er aus begeisterter Verehrung seine Gruft öffnen ließ. Eine abermalige feierliche Beisetzung seiner Gebeine erfolgte unter Friedrich I., dem Nacheiferer seiner Thaten, der auch im J. 1165 die Heiligsprechung Karls durch den Gegenpapst Paschalis bewirkte, doch erkannte nachmals die gesammte Kirche dieselbe an. Seine Verehrung knüpfte sich vorzüglich an seinen Lieblingssitz Aachen, wie die Heinrichs II. an Bamberg. Ein Schrein der Marienkirche bewahrt daselbst noch jetzt seine Gebeine und der Stuhl Karls des Großen erinnert an alle die deutschen Könige, die auf ihm thronend dem größten ihrer Vorgänger keineswegs gleichkommen konnten.
Fragen wir nach dem, was von den Thaten des gewaltigen Herrschers, den schon die Mitwelt einstimmig den Großen nannte, für die Nachwelt geblieben ist, so dürfte man besonders drei Seiten seiner Thätigkeit hervorheben. Für uns Deutsche liegt es am nächsten ihm dafür zu danken, daß er durch sein unüberwindliches Schwert zum ersten Male alle Stämme unseres Volkes zu einem Staatsganzen verbunden, daß er die Baiern ihres Herzogs beraubt, die Starrheit der Sachsen und Friesen unter das fränkische Joch gebeugt hat. Aber nicht nur zu einem Staate, sondern auch zu einer Kirche wurden sie durch ihn geeinigt. Schon 70—80 Jahre nach seinem Tode will daher ein sächsischer Dichter K. den|alten Aposteln begeistert anreihen, nach deren Vorbild er als Bekehrer die Sachsen zu den himmlischen Pforten eingeführt habe. Tief haftete unter ihnen, den Besiegten, sein einst so verhaßter Name: er erschien ihnen als Quell alles Rechtes und Gesetzes.
Wenn diese Verschmelzung der nord- und der süddeutschen Stämme bis auf die Gegenwart herab und hoffentlich noch für eine ferne Zukunft ihre Wirkungen fühlbar macht, so gilt dies nicht minder von der Wiedergeburt der wissenschaftlichen Studien, die ganz und gar dem Antriebe wie dem Beispiele Karls verdankt wird, dem es gelang die rechten Männer als Werkzeuge an sich zu ziehen. Die grundlegende Bedeutung dieser Wiederherstellung für Frankreich und Deutschland bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung: das spätere Mittelalter läßt daher durch K. den Sitz der Studien von Rom nach Paris verlegt werden: er steht an der Spitze all unserer gelehrten litterarischen Bildung, wie auch der Litteratur in der von ihm so warm geliebten Muttersprache.
Ein drittes ist die Erwerbung des Kaiserthums nebst der demselben vorausgehenden Eroberung Italiens. Auf K., der allerdings in dieser Hinsicht nur der Vollender des von seinem Vater begonnenen Werkes war, geht demnach jene erst in unseren Tagen völlig gelöste, in so vielem Betrachte verhängnißvolle Verkoppelung Deutschlands und Italiens mit all ihrem Segen und Unsegen zurück. Seine Kaiserkrone schwebte mit verlockendem Glanze als Leitstern den deutschen Königen vieler Jahrhunderte vor und führte sie zur Herstellung des heiligen römischen Reiches wieder und immer wieder über die Alpen. Leuchtet doch ein letzter Abglanz dieser Krone noch bis in unsere Tage hinein.
Wenn auch Karls Reich in der Entwickelung des Abendlandes nur einen Durchgangspunkt bezeichnet und seine Herrschaft nicht in vollem Umfange sich behaupten konnte, so hat er als der Fortsetzer dessen, was einst die germanischen Volkskönige der Wanderung angestrebt, die Merowinger vorbereitet hatten, in der That Germanen und Romanen zu einem Ganzen verbunden und die weitere Entwickelung dieser Völker in ihrer steten Wechselwirkung trägt das Mal jener ehemaligen Vereinigung an sich. Nicht minder hat er zuerst die Deutschen zu den Slaven in ein festes Verhältniß gesetzt, die Ueberlegenheit jener als des an geistiger Begabung und Kultur höher stehenden Volkes über die nahe verwandten Nachbarn im Osten, wenigstens in den Umrissen, begründet, deren weitere Ausfüllung den Nachfolgern überlassen blieb. Für den tiefen Eindruck, den seine Persönlichkeit auch in dieser Richtung zurückließ, zeugt das aus seinem Namen abgeleitete slavische Wort für König: Kral.
Geister von so ursprünglicher Schaffenskraft wie der Karls pflegen ihrer Zeit weit vorauszueilen. So stellt denn sein Reich und die Herrschaft der Karolinger überhaupt uns eine Stufe dar, von welcher die nächstfolgenden Jahrhunderte erheblich herabsanken. Sehr bald verlor sich wieder der fruchtbare Gedanke einer allgemeinen Volks- und Laienbildung gegenüber der einseitig geistlichen, nur spärlich gediehen die Keime deutschen Schriftthums, nicht lange verharrten die römischen Päpste in der heilsamen Abhängigkeit und Unterordnung, in welche Karls starke Hand sie versetzt hatte, und ihre Stärkung bedeutete eine unheilvolle Schwächung des Staates. Der feste Mittelpunkt, den K. dem gewaltigen Bau in Aachen gegeben hatte, verschwand und seine Nachfolger gingen auf die Wanderschaft. Die Einrichtung der Königsboten verfiel und der Adel schädigte immer ungestrafter die Freiheit des kleinen Mannes. Die unter K. so überaus thätige, alle Kreise des Lebens in einschneidender Weise berührende Gesetzgebung ließ bald erheblich nach und auf dem unklaren und schwankenden Grunde des bloßen Gewohnheitsrechtes konnten sich manche neue Bildungen erheben, welche das feste Gefüge des Reiches lockerten und seinen Bestand minderten. Wie sehr K. selbst bemüht gewesen war, das durch ihn Geschaffene auch der Nachwelt zu sichern, geht daraus hervor, daß er die Gesetze und Beschlüsse der Reichstage an mehreren Orten sorgfältig aufzubewahren befahl, daß er ferner die Schreiben der Päpste an ihn und seine unmittelbaren Vorgänger in dem Bewußtsein ihrer Wichtigkeit in ein Buch (codex Carolinus) zusammenfassen ließ. —
Unter den Quellen für die Geschichte Karls d. Gr., die immerhin erheblich reichlicher fließen als für seine unmittelbaren Vorgänger, nimmt einerseits Einhard's Vita Karoli Magni die erste Stelle ein, die nach dem Vorbilde von Sueton's Kaiserbiographien mit genauer Kenntniß namentlich der späteren Lebenszeit des Kaisers verfaßt, ein mit liebevoller Treue gezeichnetes Bild desselben entwirft, andererseits die von namenlosen Verfassern herrührenden Annalen, von denen die größten nach dem Kloster Lorsch¶ benannt werden. Daß ihre Abfassung vom Hofe her angeregt worden, möchte ich trotz der Einwendungen v. Sybels (Historisch Zeitschr. 43) festhalten. Sehr wichtig sind von anderen Geschichtswerken die Papstleben. Ein zwar von der Sage ein wenig berührtes, in den Grundzügen jedoch echtes Bild Karls gewährt unter seinem Urenkel Karl III. der Mönch von St. Gallen. Von den Capitularien ist eine neue kritisch berichtigte Ausgabe von Boretius soeben erschienen. Wir besitzen noch eine nicht geringe Zahl von Urkunden des großen Kaisers, über welche am eingehendsten Theodor Sickel handelt (die Urkunden der Karolinger I, II, Wien 1867—68), nicht minder haben sich viele Briefe aus seiner Zeit erhalten, unter denen die seines Vertrauten Alkuin den größten Raum einnehmen (s. Jaffé, Monumenta Carolina und Alcuiniana, Berolini 1867, 1873). Zum Theil aus diesen, noch mehr aber aus den Gedichten dieser Zeit lernen wir das Treiben und den Geschmack der Hofschule kennen, wie denn die letzteren überhaupt (kürzlich von mir neu herausgegeben als Poetae latini aevi Carolini I) uns am treuesten den gesammten Kulturzustand dieses Kreises wiederspiegeln.
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Literatur
Unter den neueren Hilfsmitteln für die Erforschung dieser Zeit nimmt jetzt den ersten Platz ein: Böhmer-Mühlbacher. Die Regesten des Kaiserreichs unter den ersten Karolingern, Innsbruck 1880—82. Eine kritische, nicht immer erschöpfende Darstellung begann Sigurd Abel, Jahrbücher des fränkischen Reiches unter →Karl dem Großen, Bd. I. 768—788, Berlin 1866; ohne gelehrtes Beiwerk handeln über ihn Kaufmann, Deutsche Gesch. bis auf Karl d. Gr. II, Leipz. 1881, Arnold, Deutsche Gesch. II, 1, Gotha 1881. Von allgemeineren Werken ist zu berücksichtigen: Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, III. u. IV. Inama-Sternegg, Deutsche Wirthschaftsgeschichte, Leipz. 1879. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen I. Ebert, Geschichte der Litteratur des Mittelalters II; für die Sagengeschichte: Gaston Paris, Histoire poét. de Charlemagne, 1865. Sehr zahlreich ist die monographische Litteratur, darunter: von Richthofen, Zur Lex Saxonum, 1868. Boretius, Die Capitularien im Langobardenreiche, Halle 1864; Beiträge zur Capitularienkritik, Leipz. 1874. F. v. Wyß, Karl d. Gr. als Gesetzgeber, Zürich 1869. Büdinger, Oesterreichische Geschichte I, Leipz. 1858. Riezler, Gesch. Baierns I, Gotha 1878. Harnack, Das karolingische und das byzantinische Reich, Gött. 1880. Leist, Die litterar. Bewegung des Bilderstreites, Magdeb. 1871. Größler, Die Ausrottung des Adoptianismus im Reiche Karls d. Gr., Eisleben 1879. Arbeiten von S. Abel, F. Hirsch, Kentzler, Pauli, Simson, Soetbeer in den Forsch. zur deutschen Geschichte I, IV, VI, XI—XIII. Floß, Die Aachener Heiligthümer, Bonn 1855 etc.
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Autor/in
Dümmler. -
Zitierweise
Dümmler, Ernst, "Karl der Große" in: Allgemeine Deutsche Biographie 15 (1882), S. 127-152 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118560034.html#adbcontent