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Gemeinde AMEL: Standesamt

Standesamt

Büro Nr. 05

Tel.: +32 (0)80 34 81 17
Fax: +32 (0)80 34 81 11

WEY Sabine
E-Mail: sabine.wey@amel.be

FOHNEN Katja
E-Mail: katja.fohnen@amel.be 

Öffnungszeiten:

Montags: 08:30-12:00
Dienstags: 08:30-12:.00
Mittwochs: 08:30-12:00 und 13:00-16:00
Donnerstags: 08:30-12:00
Freitags: 08:30-12:00 und 13:00-16:00

Aufgaben des Dienstes:

Diese Angestellten betreuen die Verwaltung nachstehender Urkunden:

  • Geburten
  • Anerkennungen (nach vorheriger Terminabsprache)
  • Adoptionen
  • Heiraten
  • Scheidungen
  • Sterbefälle
  • Übertragungen von Urkunden
  • Übertragungen von Urteilen
  • Antrag auf belgische Staatsangehörigkeit
  • Ausstellung von Standesamtsurkunden

Auszustellende Auszüge aus den nachstehenden Standesamturkunden:

  • Geburten
  • Adoptionen
  • Heiraten
  • Scheidungen
  • Sterbefälle
  • Mitteilung bezüglich der letztwilligen Verfügung hinsichtlich der Bestattungsart
  • Vorgezogene Willenserklärung
  • Online Dokumente bestellen

Geburtsanmeldung

Die Geburtsanmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde erfolgen.
Mindestens ein Elternteil wird beim Standesamt vorstellig.

Mitzubringen sind:

  • Geburtsbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis
  • Heiratsbuch

Heirat

Formalitäten zwecks Ankündigung der Eheschließung

Die Heirat kann in der Gemeinde stattfinden, wo mindestens einer der zukünftigen Ehegatten in die Register eingetragen ist.

Die zukünftigen Eheleute müssen gemeinsam beim Standesamt vorstellig werden.

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

  • Eine gleichlautende Abschrift der Geburtsurkunde (beim Standesamt der Geburtsgemeinde zu beantragen)
  • Identitätsnachweis : Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung (für ausländische Staatsangehörige beim Konsulat zu beantragen)
  • Eine Bescheinigung über den Zivilstand : Ledigkeitsbescheinigung oder gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Auflösung bzw. über die Erklärung der Nichtigkeit früherer Ehen
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Eine Wohnsitzbescheinigung
  • Gegebenenfalls eine beglaubigte schriftliche Zustimmung des bei der Erklärung abwesenden Ehegatten
  • Certificat de coutume (für Nicht EU-Staatsangehörige - Beim Konsulat des betreffenden Landes zu beantragen)

Ausländische Dokumente müssen je nach Land und Sprache übersetzt und legalisiert werden.

Sterbefälle

Die Abmeldung erfolgt durch ein Mitglied der Familie der verstorbenen Person.

Mitzubringen sind:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsbuch des Verstorbenen

Friedhöfe

Pensionen

Die Aufgabe der Gemeindeverwaltung besteht lediglich den Antrag anzunehmen und weiterzuleiten.
Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim Pensionsamt in Malmedy.

Office National des Pensions
Avenue des Alliées, 28
4960 Malmedy

Tel: +32 80 79 13 00
E-Mail: malmedy@sfpd.fgov.be

Öffnungszeiten:
9:00 Uhr - 11:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Der Föderale Pensionsdienst von Malmedy bietet Sprechstunden mit vorheriger Terminabsprache an.

Webseite des Pensionsdienstes:
DE: www.sfpd.fgov.be/de
NL: www.sfpd.fgov.be/nl
FR: www.sfpd.fgov.be/fr

Personalisierte Informationen zur Pension findet man Online unter "mypension.be".
Für den gesicherten Zugang muss man sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden.

Beihilfen

  • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens/Eingliederungsbeihilfe (BEE/EB) (unter 65 Jahre)
  • Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) (über 65 Jahre) (beides auch bekannt als "Behindertenzulage")
  • Parkkarte

Hier besteht die Aufgabe der Gemeinde lediglich in der Entgegennahme der Anträge. Auskünfte erteilt die Dienststelle für Personen mit Behinderung, aber auch manche Krankenkassen bieten Beratungen in dieser Angelegenheit an.

Die Gemeinde stellt über "My Handycaps" einen Antrag auf die gewünschte Leistung. Der Antragsteller kann sich aber auch selbst über die Seite der Sozial Sicherheit www.socialsecurity.be mit seinem Personalausweis bei "My Handycaps" einloggen.

Mittels dieses Verfahrens ist der Antrag bereits sofort bei der Generaldirektion für Personne mit Behinderung in Brüssel registriert. Der Antragsteller erhält sofort ein Empfangsbestätigung und Mitteilung der Aktennummer.