Sprachnachweise
Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sprachnachweise Sie bei der Bewerbung für einen Studiengang einreichen können.
Lehrveranstaltungen an der TUM werden in zwei Unterrichtssprachen angeboten: Deutsch und Englisch. Es gibt Studiengänge, in denen alle Lehrveranstaltungen entweder vollständig auf Deutsch oder vollständig auf Englisch angeboten werden. In einigen Studiengängen können oder müssen Sie Lehrveranstaltungen bzw. Module sowohl auf Deutsch wie auf Englisch belegen. Je nach Studiengang und Studienschwerpunkt brauchen Sie deshalb unterschiedliche Sprachkenntnisse.
Mit den hier genannten Nachweisen erfüllen Sie die Mindestanforderung für die Zulassung zu einem Studiengang. Abhängig vom gewählten Studium und Ihren individuellen Voraussetzungen kann es für einen erfolgreichen Studienabschluss aber erforderlich sein, Ihre sprachlichen Fähigkeiten weiter auszubauen und zu vertiefen. Unser Sprachenzentrum kann Sie dabei unterstützen.
Informationen dazu, welche Nachweise Sie bei der Bewerbung für einen bestimmten Studiengang erbringen müssen, finden Sie auf den Übersichtsseiten zu unserem Studienangebot.
Sie sind sich noch nicht sicher, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen sollen?
Unser Sprachnachweisfinder zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Sprachnachweise Deutsch
Sie müssen für alle deutschsprachigen Studiengänge bis zum Bewerbungsende ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Ausgenommen sind Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung sowie deutsche Staatsangehörige mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung, die über mindestens 2 Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben (Nachweis erfolgt über den Upload von 2 Jahreszeugnissen einer deutschsprachigen Schule).
Bitte informieren Sie sich über die genauen Anforderungen der KMK (Kultusministerkonferenz) zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse. Eine Auflistung von Zertifikaten und Zeugnissen, die als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse anerkannt sind, finden Sie in der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen der KMK (PDF, 391 KB).
Informationen zu Deutschnachweisen für Austauschstudierende finden Sie beim TUM Global & Alumni Office.
Von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, werden ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt, um das Studium an einer deutschen Hochschule absolvieren zu können (sprachliche Studierfähigkeit).
Bei der Bewerbung für Studiengänge, die einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erfordern, können Sie die folgenden Zertifikate einreichen:
DSH-2
Eine mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 bestandene DSH gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die Zulassung oder Einschreibung für alle Studiengänge und Studienabschlüsse.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch DSH-1 (oder höher).
DSD II
Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – zweite Stufe (= DSD II): Hier genügt das Erreichen der Stufe B 2 in allen vier Teilbereichen.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch DSD I (oder höher).
TELC DEUTSCH C1 HOCHSCHULE
Der bestandene telc Deutsch C1 Hochschule.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch telc Deutsch A2 (oder höher).
TESTDAF
Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die Test-Niveaustufe 4 ausweist.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch Test-Niveaustufe 3 in allen vier Teilprüfungen (oder höher).
GOETHE-ZERTIFIKAT C2
Bestandenes Goethe-Zertifikat C2.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch Goethe-Zertifikat A2 (oder höher).
ÖSD-ZERTIFIKAT C2
Bestandenes Österreichische Sprachdiplom C2.
Nur für die Bachelor-Studiengänge Aerospace und Information Engineering auch ÖSD-Zertifikat A2 (oder höher).
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zertifikate nur die formellen Mindestanforderungen erfüllen. Für ein erfolgreiches Studium empfehlen wir, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse während Ihres Studiums weiter ausbauen und vertiefen.
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bei einer Bewerbung ein Sprachzertifikat durch einen entsprechenden Nachweis ersetzen. Die verbindlichen Regelungen dazu finden Sie in Ihrer Fachprüfungsordnung.
FESTSTELLUNGSPRÜFUNG IM STUDIENKOLLEG
Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung im Studienkolleg).
INTERNATIONAL BACCALAUREATE
- Ein "German A (Higher Level)" im International Baccalaureate oder
- Eines des Fächer Deutsch, Biologie oder Geschichte im Higher Level im Gemischtsprachigen International Baccalaureate mit Schwerpunkt Deutsch
ABITURZEUGNIS EINER EUROPÄISCHEN SCHULE
Als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse wird ein Abiturzeugnis einer Europäischen Schule nur mit erfolgreich absolvierter Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) anerkannt.
ABSCHLUSSZEUGNIS EINER DEUTSCHSPRACHIGEN BILDUNGSEINRICHTUNG
Das Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung im In- oder Ausland.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Abschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs (z.B. Bachelor) als Sprachnachweis einreichen möchten, dann müssen Sie das Abschlusszeugnis bei der Onlinebewerbung hochladen. Es muss also vor Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Vorläufige Dokumente, Transkripte etc. gelten nicht als Nachweis der Sprachkenntnisse. Aus den eingereichten Dokumenten muss zudem hervorgehen, wie hoch der deutschsprachige Anteil Ihres gesamten Studiengangs war.
Wenn das Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig vorliegt, benötigen Sie einen anderen Nachweis Ihrer deutschen Sprachkenntnisse.
Bitte beachten Sie:
- Sprachnachweise des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder Sprachtests für die Aufnahme an anderen Hochschulen können nicht anerkannt werden.
- Auch Zeugnisse über die deutschsprachige Ausbildung an einer Mittelschule, Realschule oder Berufsschule sind nicht ausreichend.
Sprachnachweise Englisch
Für englischsprachigen Studiengänge müssen Sie in der Regel ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen.
Laden Sie dazu einen anerkannten Nachweis Ihrer Englischkenntnisse bei der Onlinebewerbung hoch – je nach Art des Sprachnachweises Ihr offizielles Testergebnis, eine Kopie des Bescheids oder einen Screenshot aus Ihrem Onlinekonto bei dem Institut, bei dem Sie den Sprachnachweis abgelegt haben. Es müssen alle Informationen enthalten sein, die wir für eine Verifizierung benötigen. Es werden nur Sprachzertifikate aus der unten stehenden Liste anerkannt. Andere Sprachzertifikate werden nicht anerkannt.
Bitte beachten Sie:
Für die Bachelorstudiengänge
- Aerospace
- Information Engineering
- Management and Data Science
- Management and Technology (am Campus München)
- Sustainable Management and Technology
erfolgt der englische Sprachnachweis im Eignungsfeststellungsverfahren. Ein englisches Sprachzertifikat muss hier bei der Bewerbung nicht vorgelegt werden.
TEST OF ENGLISH AS A FOREIGN LANGUAGE (TOEFL)
Mindestanforderungen:
- Internet based Test (iBT): 88. Es gilt der Test Date Score, nicht MyBest Score.
- iBT Home Edition: 88. Es gilt der Test Date Score, nicht MyBest Score.
Laden Sie in der Onlinebewerbung einen Screenshot Ihres Test Taker Score Reports als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse hoch. Bitte beachten Sie: TOEFL ITP wird nicht akzeptiert.
Hinweis: Um ihre TOEFL-Ergebnisse für die TUM freizugeben, nutzen Sie den ETS Institution Code 7806. Damit kann ihr TOEFL-Ergebnis verifiziert werden.
INTERNATIONAL ENGLISH LANGUAGE TESTING SYSTEM (IELTS)
- IELTS Academic mit einer Mindestpunktzahl von 6.5 (Gesamtdurchschnittsnote)
- IELTS Online Academic mit einer Mindestpunktzahl von 6.5 (Gesamtdurchschnittsnote)
Laden Sie in der Onlinebewerbung Ihre Test Report Form oder Ihre Unique Identifier Number hoch.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Test Report Form nicht erhalten können, dann laden Sie bitte als Ersatz ein PDF-Dokument mit der TRF-Nummer hoch. Jeder bestandene IELTS ist mit einer TRF-Nummer versehen (Test Report Form Number). Wir werden dann versuchen, Ihre IELTS Ergebnisse online zu verifizieren.
CAMBRIDGE MAIN SUITE OF ENGLISH EXAMINATIONS
- CAE (Cambridge Advanced English), Grades A, B, C
- CPE (Cambridge Proficiency English), Grades A, B, C
Laden Sie in der Onlinebewerbung Ihr CAE- oder CPE-Zertifikat hoch.
PEARSON ENGLISH LANGUAGE TEST
- PTE Academic mit einem Overall Score von mindestens 65 Punkten
- PTE Academic Online mit einem Overall Score von mindestens 65 Punkten
Laden Sie in der Onlinebewerbung Ihren Score Report hoch. Wir versuchen, Ihr PTE-Academic-Zertifikat online zu verifizieren.
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bei einer Bewerbung ein Sprachzertifikat durch einen entsprechenden Nachweis ersetzen. Die verbindlichen Regelungen dazu finden Sie in Ihrer Fachprüfungsordnung. Bitte beachten Sie auch die Sammeländerungssatzung zur Änderung der englischen Sprachnachweise (PDF, 142 KB).
Der Nachweis von Englischkenntnissen über Schulnoten (z.B. im Abitur) ist nicht länger möglich. Eine Ausnahme kann für Studiengänge gelten, für die der Sprachnachweis im Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt.
Sie können Ihre englischen Sprachkenntnisse über die Ausbildungssprache in Ihrer schulischen oder akademischen Vorbildung nachweisen, etwa wenn Sie eine vollständig englischsprachige Schulbildung genossen haben (Abschluss beispielsweise A-Levels, IB Diploma oder High School Diploma) oder die Unterrichtssprache in einem Bachelorstudiengang Englisch war. Der Nachweis über die Ausbildungssprache erfolgt über das Transcript of Records oder das Abschlusszeugnis. Dabei müssen englischsprachige Inhalte mindestens 50% der gesamten Leistungen ausmachen.
Wenn die Unterrichtssprache auf diesen Dokumenten nicht vermerkt ist, dann können Sie den Nachweis auch durch eine offizielle Bestätigung der entsprechenden Universität erbringen.
Bei einigen Masterstudiengängen ist es auch möglich, ausreichende englische Sprachkenntnisse über eine bestimmte Anzahl von Credits in englischsprachigen Modulen im grundständigen Studium (z.B. in einem Bachelorstudiengang) zu erbringen. Ob dies bei einem Studiengang möglich ist, und wie viele Credits in englischsprachigen Modulen dafür benötigt werden, ist in der Fachprüfungs- und Studienordnung des Studiengangs festgelegt.
Wenn ein Studiengang den Nachweis über eine bestimmte Anzahl an Credits in englischsprachigen Modulen vorsieht, können Sie den Nachweis der Ausbildungssprache Englisch über das Formblatt zum Nachweis von Englischkenntnissen über Credits im Vorstudium (PDF, 20 KB) in Verbindung mit dem Transcript of Records oder dem Abschlusszeugnis erbringen.
Bei einigen Masterstudiengängen, beispielsweise der Fakultät für Informatik, ist auch der Englischnachweis mit einer englischsprachigen Bachelorarbeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bachelorarbeit dafür bereits abgegeben und benotet sein muss. Der englische Titel muss im Transkript als erfolgreiche Studienleistung vermerkt sein und es muss aus dem Transkript hervorgehen, dass die Arbeit in Englisch verfasst wurde; andernfalls muss eine gesonderte Bescheinigung der Universität über die Sprache der Bachelorarbeit vorgelegt werden. Wenn die Bachelorarbeit noch nicht benotet wurde, kann sie nicht als Englischnachweis verwendet werden.
Nachweise in Form von Zeugnissen sind immer notwendig. Austausch- und Praktikumssemester sind nicht ausreichend.
In den Bachelorstudiengängen
- Aerospace
- Information Engineering
- Management and Data Science
- Management and Technology (am Campus München)
- Sustainable Management and Technology
erfolgt der englische Sprachnachweis im Eignungsfeststellungsverfahren.
Dabei wird überprüft, ob Ihre in der Schule erworbenen Sprachkenntnisse für das Studium ausreichen. Dazu werden die Nachweise in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Ihrem Abiturzeugnis) geprüft. Alternativ können die notwendigen Sprachkenntnisse während des Eignungsgesprächs überprüft werden.
Die Regelungen für Ihren Studiengang finden Sie in der entsprechenden Eignungsfeststellungssatzung.
Der GMAT wird bei einigen Masterstudiengängen der TUM School of Management ab einem score von 600 als Nachweis englischer Sprachkenntnisse anerkannt. Informationen dazu finden Sie in der Fachprüfungsordnung.