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Tarife – Spitex Region Lueg
INFORMATIONEN / Tarife

Tarife – ein Überblick

Die Pflegetarife werden vom Bundesrat festgelegt. Die Tarife für die Leistungen der Spitex Region Lueg sind in einem Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern geregelt. Ärztlich verordnete Leistungen übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse.

Tarife

Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?

Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich des Selbstbehalts von der Krankenkasse übernommen. Zu beachten sind die individuell festgelegten Franchisen. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt. Sie können diese jedoch in der freiwilligen Zusatzversicherung einschliessen.

Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen

Zusätzlich zum individuellen Selbstbehalt der Krankenkasse bezahlen Klienten/-innen im AHV-Alter eine einkommensunabhängige Patientenbeteiligung (Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern). Diesen Betrag leitet die Spitex an den Kanton Bern weiter. 

Der Betrag berechnet sich wie folgt:

  • Bei Pflegeleistungen ab 60 Minuten pro Tag max. CHF 15.35
  • Bei Pflegeleistungen unter 60 Minuten erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer und Leistung

Komfortleistungen

Individuell zwischen Ihnen und der Spitex Region Lueg vereinbarte Leistungen – beispielsweise eine entlastende Betreuung oder nicht verordnete Hauswirtschaftseinsätze – werden von der BelleVie Suisse AG offeriert und mit ihr vereinbart. Das Team der Spitex Region Lueg berät Sie gerne.

Ergänzungsleistungen

Ungedeckte Spitex-Kosten werden über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden kann eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle beantragt werden. Die Spitex Region Lueg, Pro Senectute oder die Sozialbehörde der jeweiligen Wohnsitzgemeinde informieren Sie gerne.

Abrechnung

Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen beträgt die Mindesteinsatzdauer eine Stunde. Die kassenpflichtigen Leistungen werden direkt an die Krankenkassen verrechnet. Für die übrigen Leistungen erhalten die Klienten/-innen eine Monatsrechnung (bezahlbar innert 30 Tagen).

Anmeldeablauf
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