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Link to original content: http://meta.wikimedia.org/wiki/Meta:Patrollers/de
Meta:Kontrolleure - Meta Jump to content

Meta:Kontrolleure

From Meta, a Wikimedia project coordination wiki
This page is a translated version of the page Meta:Patrollers and the translation is 100% complete.
Die Seite enthält Informationen über die Gruppe der "Kontrolleure" (engl. patrollers) auf Meta.

Kontrolleure sind eine Gruppe von Benutzern, die neue Seiten und letzte Änderungen als "patrouillieren" markieren können und böswillige Änderungen mit der „Rollback“-Funktion schnell zurückzusetzen. Die Gruppe wurde im September 2017 nach einem Meinungsbild erstellt. Standardmäßig sind diese Rechte bereits Teil der Rechte der Administrator en. Vertrauenswürdigen Benutzern können sie auf Anfrage (auf der Seite für Admin- und Bürokratenanfragen ) von einem Administrator erteilt werden.

Patrouillieren von Bearbeitungen

Hauptartikel: Hilfe:Patrouillierte Bearbeitung

Zurücksetzen

Hauptartikel: Meta:Rollback
  • Administratoren haben standardmäßig das Rollback-Recht und müssen das Recht nicht separat anfordern.
  • Benutzer mit globalem Rollback oder in globalen Gruppen mit darin gebündelten 'rollback'-Berechtigungen dürfen dieses Recht auf Meta verwenden.

Rechteentzug

Inaktivität
Bei jedem Benutzerkonto, das zwei Jahre lang inaktiv ist, werden die Berechtigungen entfernt. Inaktivität bedeutet, dass in den zwei Jahren weder Bearbeitungen noch geloggte Aktionen vorgenommen wurden.
Missbrauch
Benutzer, die dieses Toolset missbrauchen, indem sie fehlerhafte Änderungen wiederholt als patrouilliert markieren oder das Rollback-Tool verwenden, um konstruktive Änderungen rückgängig zu machen oder in Konfliktsituationen ihnen missliebige Änderungen zurückzusetzen, können ihre Berechtigungen entzogen werden. Das Entfernen kann von einem Administrator jederzeit nach eigenem Ermessen vorgenommen werden. Eine Vorankündigung ist nicht erforderlich, kann aber erfolgen. Benutzern, denen die Berechtigung entzogen wurden, kann die Berechtigung nur nach einem erneuten Antrag wieder erteilt werden.

Siehe auch