Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766a) |
(1) Sind die Annehmenden mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, so erlöschen nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den Eltern des Kindes und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.
(2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so erlischt das Verwandtschaftsverhältnis nicht im Verhältnis zu den Verwandten des anderen Elternteils, wenn dieser die elterliche Sorge hatte und verstorben ist.
erklärung § 1751Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt § 1752Beschluss des Familiengerichts, Antrag § 1753Annahme nach dem Tode § 1754Wirkung der Annahme § 1755Erlöschen von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1756Bestehenbleiben von Verwandtschafts-
verhältnissen § 1757Name des Kindes § 1758Offenbarungs- und Ausforschungsverbot § 1759Aufhebung des Annahmeverhältnisses § 1760Aufhebung wegen fehlender Erklärungen § 1761Aufhebungshindernisse § 1762Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form § 1763Aufhebung von Amts wegen § 1764Wirkung der Aufhebung § 1765Name des Kindes nach der Aufhebung § 1766Ehe zwischen Annehmendem und Kind § 1766aAnnahme von Kindern des nichtehelichen Partners
Rechtsprechung zu § 1756 BGB
57 Entscheidungen zu § 1756 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 15.12.2021 - 21 W 170/21
Kumulativer Erbteilserwerb bei Minderjährigenadoption
- BGH, 11.11.2009 - XII ZR 210/08
Fortbestehen des Verwandtschaftsverhältnisses zur Familie seines vorverstorbenen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Wuppertal, 25.11.2008 - 16 S 69/08
Rückforderung eines vermeintlichen Pflichtteilsanspruchs; Erlöschen der ...
- LG Wuppertal, 25.11.2008 - 16 S 69/08
- AG Köln, 19.11.2014 - 308 F 90/14
Anforderungen an die Adoption eines zweieinhalbjährigen Kindes durch die ...
- OLG Brandenburg, 19.06.2023 - 3 U 64/21
Herausgabe eines Erbteils; Einzug des Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Anwendbares ...
- BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 30.16
Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 1132/14
Rechtliche Gleichstellung des Angenommenen mit einem leiblichen Kind des ...
- VG Köln, 16.04.2014 - 10 K 3084/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 1132/14
- BFH, 05.12.2019 - II R 5/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2019 - 11 A 2525/17
Nachträgliche Einbeziehung der Angehörigen als Abkömmlinge des Spätaussiedlers in ...
Querverweise
Auf § 1756 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- Annahme Volljähriger
- § 1772 (Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme)
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1925 (Gesetzliche Erben zweiter Ordnung)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 234 (Viertes Buch. Familienrecht)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 9 (Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners)
Redaktionelle Querverweise zu § 1756 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Allgemeine Vorschriften
- § 1589 (Verwandtschaft)