Personenkraftwagen

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Beispiel eines Personenkraftwagens: ein Audi A8L

Ein Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw), in der Schweiz Personenwagen (PW), ist ein mehrspuriges, für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zweck der Personenbeförderung. Im Alltag werden Personenkraftwagen auch Auto (kurz für Automobil) bzw. technisch Kraftwagen genannt. Die meisten Pkw werden im Individualverkehr verwendet. Busse und Lastkraftwagen (Lkw) gelten nicht als Pkw.

Europäische Union

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Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG – Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.

Rechtliche Voraussetzung, einen Personenkraftwagen zu führen, ist – heute EU-weit einheitlich – ein Führerschein, und eine Fahrerlaubnis der Klasse B (was allgemein zum Führen von Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen und maximal acht Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz berechtigt). Ausnahmen gibt es für drei- bzw. vierrädrige Leichtfahrzeuge, soweit man diese als Personenwagen versteht. Rechtliche Voraussetzung, den Personenkraftwagen im Straßenverkehr einzusetzen, ist außerdem die Zulassung zum Straßenverkehr (Zulassungsbescheinigungen und Kraftfahrzeugkennzeichen).

Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2009 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt (§ 21 Abs. 1 StVO).

Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.

Nota bene (Hinweis) zum Wortgebrauch: Bei der Abkürzung kann der Genitiv laut Duden ohne oder mit s gebildet werden: des Pkw oder des Pkws. Dasselbe gilt für den Plural: die Pkw oder die Pkws.[1]

Gemäß Art. 11 Abs. 2a VTS ist ein Personenwagen (PW) ein leichtes Automobil, amtlich Motorwagen, der Klasse M1 gemäss Richtlinie 2007/46/EG zum Personentransport mit höchstens neun Sitzplätzen einschliesslich Führer bis 3500 Kilogramm. Der entsprechende Begriff lautet im Schweizer Recht im französischen voiture de tourisme und im italienischen automobil. Die Definition lehnt sich, da auf die EG-Klasse M1 verwiesen wird, an die EU-Definition an, ergänzt um einige Besonderheiten, beispielsweise sind Lichter amerikanischer Bauart wie rote Blinklichter (Anhang 10 VTS) zugelassen.

Verbote von Verbrennungsmotoren

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Mehrere Länder planen Verbote für Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.[2]

Land Region Beginn Diesel Benzin Verbotsart
Athiopien Äthiopien landesweit 2024 roter Kreis roter Kreis Importverbot[3]
Belgien Belgien Brüssel 2030 roter Kreis Fahrverbot
China Volksrepublik Volksrepublik China Provinz Hainan 2019 roter Kreis roter Kreis Verkaufsverbot
Danemark Dänemark landesweit 2030 roter Kreis roter Kreis Verkaufsverbot
Frankreich Frankreich landesweit 2040 roter Kreis roter Kreis Verkaufsverbot
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich landesweit 2040 roter Kreis roter Kreis Verkaufsverbot
Irland Irland landesweit 2030 roter Kreis roter Kreis Zulassungsverbot
Island Island landesweit 2030 roter Kreis roter Kreis Zulassungsverbot
Israel Israel landesweit 2030 roter Kreis roter Kreis Verkaufsverbot
Italien Italien Rom 2024 roter Kreis Fahrverbot
Niederlande Niederlande landesweit 2030 roter Kreis roter Kreis Zulassungsverbot
Norwegen Norwegen Oslo 2025 roter Kreis roter Kreis Fahrverbot
Spanien Spanien landesweit 2050 roter Kreis roter Kreis Fahrverbot
Schweden Schweden landesweit 2030 roter Kreis roter Kreis Verkaufsverbot
Taiwan Taiwan landesweit 2040 roter Kreis roter Kreis Fahrverbot
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Kalifornien 2035 roter Kreis roter Kreis Verkaufsverbot

Am 14. Februar 2023 beschloss das Europäische Parlament, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden.[4][5][6][7] Die Zustimmung des Rates der Europäischen Union erfolgte im März 2023.[8] Die EU-Mitgliedstaaten haben am 28. März 2023 ihre Zustimmung gegeben.[9][10] Es sollen neben Elektroautos nur noch Neuwagen mit Verbrennungsmotoren für klimaneutrale Kraftstoffe (E-Fuels) zugelassen werden.[11] In der Schweiz wurde ein Verkaufsverbot von neuen Autos und leichten Nutzwagen mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2035 am 15. März 2023 vom Nationalrat abgelehnt.[12]

Wirkungsgrade und Emissionen eines PKW

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PKW-Wirkungsgrad und -Emissionen.
PKW-Wirkungsgrade und -Emissionen.

Ein PKW mit Verbrennungsmotor muss hinsichtlich seines Wirkungsgrades und seiner Emissionen verschiedene Faktoren berücksichtigen. Ein großer Teil dieser Verluste fallen bei Elektrofahrzeugen (CO2, Verbrennung) weg, oder werden sehr stark reduziert (Getriebe). Verluste durch Rollwiderstand, bzw. Emissionen wie Abrollgeräusche oder Flächenverbrauch ändern sich bei Elektrofahrzeugen kaum.

Wirkungsgrade und Emissionen eines PKW:

Portal: Auto und Motorrad – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Auto und Motorrad
Wiktionary: Personenkraftwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Pkw – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Pkw bei Duden.de
  2. Geplante Zulassungsverbote und Fahrbeschränkungen von Verbrennungsmotoren weltweit. (PDF; 205 kB) ACE Auto Club Europa, Oktober 2019, abgerufen am 2. Dezember 2022.
  3. Verein Deutscher Ingenieure: Erstes Land der Welt verbietet Verbrenner – Klimaschutz ist nicht der alleinige Grund. In: vdi-nachrichten.com. 16. Februar 2024, abgerufen am 6. März 2024.
  4. Jakob Mayr: Ab 2035 — EU-Parlament will das Aus für den Verbrennungsmotor. In: tagesschau.de. 14. Februar 2023, abgerufen am 15. Februar 2023.
  5. Jens Tartler, Knut Krohn: Begrenzung von Schadstoffen im Verkehr: EU-Parlament stimmt für Verbrenner-Aus. In: tagesspiegel.de. 14. Februar 2023, abgerufen am 15. Februar 2023.
  6. EU-Parlament beschliesst: Ab 2035 nur noch CO2-freie Neuwagen, keine Verbrenner mehr. In: handelszeitung.ch. 14. Februar 2023, abgerufen am 15. Februar 2023.
  7. Fit für 55: neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 emissionsfrei. Pressemitteilung. Europäisches Parlament, 14. Februar 2023, abgerufen am 16. Februar 2023.
  8. SDA: EU-Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselfahrzeuge ab 2035 – Was bedeutet das? Europäisches Parlament, 3. Juli 2023, abgerufen am 6. Dezember 2023.
  9. Definitiver Verkaufs-Stopp - EU verbietet ab 2035 den Verkauf von Verbrenner-Autos. In: srf.ch. 28. März 2023, abgerufen am 6. Dezember 2023.
  10. Sean Goulding Carroll: EU-Länder stimmen final für Verbrenner-Aus nach 2035. In: euractiv.de. 28. März 2023, abgerufen am 6. Dezember 2023.
  11. Deutschland und E-Fuels - Berlin und EU-Kommission einigen sich im Verbrenner-Streit. In: srf.ch. 25. März 2023, abgerufen am 30. März 2023.
  12. SDA: Nationalrat gegen Verkaufsverbot für Verbrenner-Autos ab 2035. In: parlament.ch. 25. März 2023, abgerufen am 6. Dezember 2023.