Pielachtal Straße
Landesstraße B39 in Österreich | |
Karte | |
Basisdaten | |
Straßenbeginn: | St. Pölten |
Gesamtlänge: | 44,2 km |
Straßenverlauf |
Die Pielachtal Straße B 39 ist eine Landesstraße in Österreich. Sie führt auf einer Länge von 44,2 km von St. Pölten durch das Mostviertel zum Naturpark Ötscher-Tormäuer. Die Straße verläuft ab Ober-Grafendorf entlang der Pielach durch die Türnitzer Alpen und wird von der Mariazeller Bahn begleitet, die in diesem Abschnitt auch als Pielachtalbahn bezeichnet wurde.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Freiherr Georg Anton von Grechtler, Sohn des Großgrundbesitzers Johann Georg von Grechtler, ließ im Jahre 1782 eine Commerzial-Straße anlegen, die von der Mariazeller Straße abzweigte und über Fridau nach Mainburg führte.[1]
Mit dem Inkrafttreten des niederösterreichischen Straßengesetzes vom 19. April 1894 wurde sie in eine Bezirksstraße I. Klasse umgewandelt und mit der Straßennummer I/XVII versehen. Nach dem Anschluss Österreichs wurde diese Straße im Zuge der Vereinheitlichung des Straßensystems am 1. April 1940 in eine Landstraße I. Ordnung umgewandelt und als L.I.O. 44 bezeichnet.[2]
Mit dem Inkrafttreten des niederösterreichischen Straßengesetzes vom 12. Juli 1956 wurden die ehemaligen Bezirksstraßen in Landesstraßen umgewandelt und die heutige Pielachtal Straße als L 102 bezeichnet.
Die Pielachtal Straße gehörte seit dem 1. April 1959 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Franz Xaver Joseph Schweickhardt: Darstellung des Erzherzogthums Oesterreich unter der Ens, Bd. 7, S. 43.
- ↑ Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Niederdonau, Jg. 1940, S. 179.
- ↑ Bundesgesetz vom 18. März 1959, mit dem das Bundesstraßengesetz neuerlich abgeändert wird, Verzeichnis H.
B39 | Die Pielachtal Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |