Diskussion:Ortsfeuerwehr

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 91.52.242.31 in Abschnitt Ortsfeuerwehr
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Ortsfeuerwehr

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Es ist nicht korrekt, das die Ortsfeuerwehr eigenständig ist! Sie ist Teil der Freiw. Feuerwehr einer Gemeinde. Das heisst, ganz viele Ortsfeuerwehren (Die Aktive Wehr eines Ortsteils) bilden die Freiw. Feuerwehr der Gemeinde. Da ich Ortsbrandmeister meiner Ortsfeuerwehr bin, kann ich es genau sagen.

--Teletektor 13:57, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Du hast recht § 11 "(4) Die Freiwillige Feuerwehr soll für Ortsteile in Ortsfeuerwehren gegliedert werde." ich habe deshalb zur besseren Verständlichkeit "Teil" mit eingefügt. Da es sich eigentlich um eine Ortsteil Feuerwehr handelt. 92.194.46.71 19:09, 1. Dez. 2013 (CET)Beantworten

"Als Orts(teil)feuerwehr oder Stadtteilfeuerwehr wird eine eigenständige Freiwillige Feuerwehr bezeichnet, die in die Struktur einer Gemeinde-, Samtgemeinde-, Einheitsgemeinde- oder Stadtfeuerwehr eingebunden ist." Das ist ja ein interessanter Satz, wenn man als Quelle auch noch das nds. Brandschutzgesetz angibt. Dabei kennt das Gesetz diese Begriffe doch so gar nicht. "Ortteilfeuerwehr" oder "Stadtteilfeuerwehr" gibt es im Gesetz nicht! Vielmehr ist doch jeder Feuerwehrstandort eine "Ortsfeuerwehr", unabhängig davon, ob er in der Kernstadt, einem Stadtteil, dem Hauptort einer (Samt)gemeinde, einem Ort oder Ortsteil liegt. (Davon sind mir nur wenige Ausnahmen bekannt, z.B. Stadt Celle ("Drei Feuerwehrhäuser eine Ortsfeuerwehr")). Grundsätzlich müßte hier eine allgemeingültige Einletung her und dann eine genauere Beschreibung der Begrifflichkeiten unter der Abschnitt "Niedersachsen".91.52.242.31 20:27, 1. Mai 2018 (CEST)Beantworten