Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Deutsche Arbeitsfront KVK.svg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei (SVG-Datei, Basisgröße: 928 × 948 Pixel, Dateigröße: 538 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
English: Flag for Units of the German Labour Front which excelled in their output of war munitions (Flagge für Einheiten der Deutschen Arbeitsfront, die eine Überproduktion von Kriegsmunition lieferten), Deutsches Reich 1939-1945
Datum
Quelle

Own work by uploader

 
Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
Data from Davis/Mc Gregor: "Flags of the Third Reich" Part 3, London 1994, ISBN 1 85532 459 8
Urheber Fornax

Lizenz

Public domain
Diese Datei zeigt die Flagge einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gemäß § 5 Abs. 1 des deutsches Urheberrechtsgesetzes sind amtliche Werke wie Wappen oder Flaggen gemeinfrei. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin der Weimarer Republik sowie des NS-Staats ist, gilt dieses Gesetz auch für Flaggen, die vor 1945 verkündet wurden.
Beachte: Die Verwendung von Wappen und Flaggen (insbesondere die des NS-Staats) unterliegt rechtlichen Beschränkungen, unabhängig vom Urheberrechts-Status der hier gezeigten Darstellung.

Deutsch  English  日本語  한국어  中文(简体)  中文(繁體)  +/−

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell10:25, 14. Feb. 2013Vorschaubild der Version vom 10:25, 14. Feb. 2013928 × 948 (538 KB)FornaxCorrected position of cross (according to official regulation)
10:43, 5. Okt. 2008Vorschaubild der Version vom 10:43, 5. Okt. 2008928 × 948 (701 KB)Fornax{{Information |Description={{en|1=Flag for Units of the German Labour Front which excelled in their output of war munitions (Flagge für Einheiten der Deutschen Arbeitsfront, die eine Überproduktion von Kriegsmunition lieferten), Deutsches Reich 1935-194

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten