Bezirkstag (Bayern)

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Der Bezirkstag ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der Bürger in einem bayerischen Bezirk und zugleich oberstes Organ des Bezirks. Bezirkstage existieren in den sieben Bezirken Bayerns, nämlich Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.

Königliche Verordnung vom 24. September 1816 über die Wiedereinberufung des ehemaligen französischen Departemental-Rats unter dem neuen Namen Landrath

Die bayerischen Bezirkstage entspringen direkt dem revolutionären französischen Rechtssystem.

Die deutschen Gebiete auf dem linken Rheinufer waren ab 1793 französisch besetzt und gehörten rechtlich seit 1797 zu Frankreich. Dabei befand sich auch der linksrheinische Teil von Pfalz-Bayern, der dem dort neu gegründeten Département du Mont-Tonnerre mit Sitz in Mainz angegliedert wurde. Hier gab es, wie in jedem französischen Departement, das „Conseil général“ (Generalrat), als beratendes Gremium der unteren Verwaltungsebene.

1816 fiel etwa die Hälfte des Départements du Mont-Tonnerre an das Königreich Bayern und erhielt später den Namen Rheinkreis bzw. Rheinpfalz. Die Einheimischen erachteten die französische Einrichtung des Conseil général als zweckmäßig für die Entwicklung der Region und wollten dieses Ratsgremium auch unter den neuen politischen Verhältnissen beibehalten. Besonders der erste Regierungspräsident Franz Xaver von Zwack setzte sich daraufhin in diesem Sinne bei der bayerischen Regierung ein. König Maximilian I. Joseph gewährte dies am 24. September 1816, unter der Bezeichnung Landrath, als Sonderstatus für den neuen bayerischen Landesteil. So entstand der Landrath des Rheinkreises, ein beratendes parlamentarisches Gremium, unabhängig vom Regierungspräsidenten und der Kreisregierung. Es setzte sich aus Vertretern der Region zusammen und trug dementsprechend fach- und sachkundige Beschlüsse an die Regierung heran.

Die Landräthe wurden nach dem pfälzischen Vorbild 1828 in allen bayerischen „Kreisen“ (den heutigen Bezirken) verpflichtend eingeführt. Der Institution der „Landräthe“ folgten im Freistaat Bayern die sogenannten „Kreistage“. 1932 erfolgte die Zusammenlegung Niederbayerns und Oberpfalz. 1933 wurde nicht nur die Zahl der Abgeordneten des Kreistages (ab 1939 Bezirksverband) von ehedem 25 auf 13 verringert, sondern im Zuge der Gleichschaltung gänzlich seiner demokratischen Vertretung beraubt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den bayerischen Regierungsbezirken zunächst nur noch beratende Beiräte gebildet. Auf Anordnung der Militärregierung gab es aber bereits ab Ende 1945 für den Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz bereits eine beschließende kommissarische Bezirksvertretung. In der Verfassung des Freistaates Bayern 1946 wurde die Wiederherstellung der Bezirke (wörtlich der „Kreise“) gefordert. Im Sommer 1950 ordnete das Bayerische Staatsministerium des Innern an, dass für alle Regierungsbezirke (getrennt auch für Niederbayern und Oberpfalz sowie Mittel- und Oberfranken) ein Beirat, bestehend aus je 12 Mitgliedern zu bilden sei, die aber überall nur noch beratende und nicht mehr beschließende Funktion haben solle, was auf scharfen Protest insbesondere in Niederbayern stieß. Mit der am 1. Dezember 1954 in Kraft getretenen „Bezirksordnung für den Freistaat Bayern vom 27.07.1953“ wurde die bezirkliche Selbstverwaltung als dritter kommunaler Ebene erneuert. Die Bezirke erhielten das volle Selbstverwaltungsrecht dann durch das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der Ebene der Bezirke vom 24.05.1978“.[1]

Auch in der Pfalz gibt es das Gremium der Bezirkstage noch, obwohl diese nun nicht mehr zu Bayern, sondern zu Rheinland-Pfalz gehört. Der spätere Landtagsabgeordnete Christian David Sturtz wurde 1816 in Speyer zum 1. Präsidenten dieses Pfälzischen Bezirkstages gewählt und ist somit der erste Bezirkstagspräsident (historisch „Präsident des Landrathes“) der bayerischen Geschichte.[2]

Wahlverfahren, Aufbau

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Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag gleichzeitig mit dem Bayerischen Landtag direkt gewählt. Diese Wahl heißt Bezirkswahl (umgangssprachlich auch Bezirkstagswahl[3]) und ist im Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz – BezWG) geregelt.[4] Bei der Wahl hat jeder Bezirksbürger zwei Stimmen für Direktkandidaten und Listen. Für die Stimmauszählung galt bis Anfang 2011 das D'Hondtsches Höchstzahlverfahren. Bei der Wahl 2013 kam das Hare/Niemeyer-Verfahren zur Anwendung.[5] Seit 2018 gilt das Sainte-Laguë-Verfahren.[6][7][8] Auf eine Fünf-Prozent-Klausel wird, wie im bayerischen Kommunalwahlrecht üblich, verzichtet. Die so gewählten Mitglieder werden als Bezirksräte bezeichnet und bestimmen die Grundzüge der Bezirkspolitik, verabschieden den Haushalt und wählen aus ihrer Mitte den Bezirkstagspräsidenten als Vorsitzenden des Bezirkstags und Leiter der Bezirksverwaltung. Die Bezirksräte sind ehrenamtlich tätig.

Die Bezirkstage können Ausschüsse bilden. In der Bezirksordnung vorgeschrieben ist der Bezirksausschuss, dem neben dem Bezirkstagspräsidenten acht (in Oberbayern zwölf) weitere Bezirksräte angehören. Kleinere Parteien können sich, um Sitze in den Ausschüssen zu erhalten, zu Ausschussgemeinschaften zusammenschließen.

Die reguläre Größe der Bezirkstage hängt von der Anzahl der Landtagsabgeordneten ab, die im jeweiligen Wahlkreis für den Bayerischen Landtag regulär gewählt werden (also ohne die Berücksichtigung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten im Landtag). Diese beträgt aktuell (Stand Wahl 2018) 61 Sitze für Oberbayern, 18 für Niederbayern, 16 für die Oberpfalz, 16 für Oberfranken, 24 für Mittelfranken, 19 für Unterfranken und 26 für Schwaben. In den Bezirken mit regulär ungeraden Sitzzahlen wird über die Direktmandate ein Abgeordneter mehr als über die Listen gewählt. Zu den genannten Sitzzahlen können Überhangs- und Ausgleichsmandate in den Bezirkstagen hinzukommen.

Zuständigkeiten

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Da die Bezirke seit Dezember 1954 wieder[9] als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften fungieren, ist ein Bezirkstag mit einem Stadtrat oder einem Kreistag funktional vergleichbar. Sie sind diesen kommunalen Gremien nicht übergeordnet, sondern als „dritte kommunale Ebene“ für die originären Aufgaben der Bezirke zuständig, von denen angenommen wird, Landkreise und kreisfreie Städte könnten sie nicht selbst wahrnehmen:

  1. Gesundheitswesen (Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkranke)
  2. Sozialwesen (überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Behinderte und ältere Mitbürger in Einrichtungen)
  3. Kultur- und Heimatpflege (Freilichtmuseen)
  4. Schulwesen (Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte)
  5. Schutz der Natur und Gewässer (Gewässer zweiter Ordnung und Fischereiwesen)

Ergebnisse der Bezirkswahlen

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Seit 1954 werden die Bezirkstage gleichzeitig mit dem Landtag gewählt.

Bezirkswahl 2023

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Am 8. Oktober 2023 fanden die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt.

Bezirk CSU Grüne FW SPD AfD FDP Linke ÖDP BP Tierschutzpartei Die Partei Volt Die Basis Gesamt
Oberbayern[10] 27 15 13 07 09 03 01 02 01 01 01 01 01 082
Niederbayern[11] 09 02 06 02 04 01 024
Oberpfalz[12] 07 02 04 01 03 017
Oberfranken[13] 08 02 03 02 03 018
Mittelfranken[14] 11 05 04 03 04 01 01 01 030
Unterfranken[15] 10 03 03 02 04 01 023
Schwaben[16] 13 04 06 02 06 01 01 01 034
Summe 85 33 39 19 33 6 3 5 1 1 1 1 1 228

Bezirkswahl 2018

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Am 14. Oktober 2018 fanden die Wahlen zum 18. Bayerischen Landtag und die 16. Bezirkswahlen statt.[17]

Bezirk CSU Grüne FW SPD AfD FDP Linke ÖDP BP Franken Tierschutzpartei Gesamt
Oberbayern[18] 26 18 10 08 07 05 03 2 2 1 082
Niederbayern[19] 09 02 04 02 03 01 01 1 1 024
Oberpfalz[20] 07 02 03 02 02 01 01 018
Oberfranken[21] 08 03 03 03 02 01 01 021
Mittelfranken[22] 11 06 04 04 03 01 02 1 1 033
Unterfranken[23] 10 04 03 03 02 01 01 024
Schwaben[24] 13 06 05 03 04 02 01 1 1 036
Summe 84 41 32 25 23 12 10 5 4 1 1 238
Bezirk Oberbayern Niederbayern Oberpfalz
Sitzverteilung
          
Insgesamt 82 Sitze


         
Insgesamt 24 Sitze


       
Insgesamt 18 Sitze


Bezirk Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben
Sitzverteilung
       
Insgesamt 21 Sitze


         
Insgesamt 33 Sitze


       
Insgesamt 24 Sitze


         
Insgesamt 36 Sitze


Bezirkswahl 2013

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Die Bezirkswahl 2013 ergaben in keinem der insgesamt sieben Bezirke eine absolute Mehrheit. Die Sitzverteilungen nach der Wahl 2013 in den einzelnen Bezirkstagen:

Bezirk CSU SPD FW Grüne FDP Linke ÖDP BP Franken Piraten Gesamt
Oberbayern[25] 30 13 6 8 2 1 2 3 2 67
Niederbayern[26] 09 03 2 1 1 1 1 18
Oberpfalz[27] 08 03 2 1 1 1 16
Oberfranken[28] 08 04 2 1 1 1 17
Mittelfranken[29] 12 07 3 3 1 1 1 1 1 30
Unterfranken[30] 09 04 3 2 1 1 20
Schwaben[31] 13 04 3 2 1 1 1 1 1 27
Summe 89 38 21 18 6 5 6 6 2 4 195

Bezirkswahlen seit 1954

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Die Sitzverteilung in den sieben Bezirkstagen (Gesamtergebnis aller sieben Bezirke):[32]

Wahl CSU SPD FW Grüne 1 FDP Linke ÖDP BP AfD Piraten Franken REP NPD GB/BHE 2 KPD Tierschutzpartei Gesamt
2018 084 25 32 41 12 10 5 04 23 1 1 238
2013 089 38 21 18 6 5 6 06 4 2 195
2008 090 39 24 18 14 5 2 01 193
2003 113 38 10 14 2 2 1 180
1998 111 65 09 10 1 1 01 6 204
1994 113 63 15 03 4 01 5 204
1990 116 56 14 08 1 01 8 204
1986 123 59 14 05 3 204
1982 126 67 07 04 204
1978 127 67 01 09 204
1974 132 64 08 204
1970 121 72 08 01 02 204
1966 101 76 08 05 14 204
1962 104 75 09 07 09 204
1958 101 65 08 14 16 204
1954 083 60 13 27 19 2 204
1 
1978 AUD mit Kennwort Die Grünen
2 
1962 GDP

Bei der Wahl 2008 kam es erstmals zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten, so dass in den Bezirken Oberbayern, Mittelfranken und Unterfranken die Sitzzahl über dem Sollwert lag.

Einzelnachweise

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  1. Bezirkstagspräsident Sebastian Schenk: Rückblick auf 40 Jahre Bezirkstagsarbeit in Niederbayern, Rückblick im Oktober 1994.
  2. Karl Heinz: 150 Jahre Bezirksverband Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, 1966, S. 13–33
  3. Andreas Ostermeier: Große Auswahl an der Urne. Süddeutsche Zeitung, 13. September 2018, abgerufen am 12. Oktober 2018.
  4. Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG)
  5. Wahlsystem zu den Bezirkstagen in Bayern. In: wahlrecht.de. Abgerufen am 16. September 2013.
  6. Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145) §1a
  7. Jürgen Umlauft: Landtag bringt neues Kommunalwahlrecht auf den Weg. In: Bayerischer Landtag. 22. Februar 2018, abgerufen am 2. August 2021.
  8. Landtags- und Bezirkswahlen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Abgerufen am 22. Juni 2021.
  9. Ulrich Wagner: Würzburger Landesherren, bayerische Ministerpräsidenten, Vorsitzende des Landrates/Bezirkstagspräsidenten, Regierungspräsidenten, Bischöfe, Oberbürgermeister/Bürgermeister 1814–2006. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. Band 2, 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 1221–1224; hier: S. 1221.
  10. https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/100000/1/20231008/bezirkswahl_bezirk/index.html
  11. https://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/200000/0/20231008/bezirkswahl_bezirk/sitzverteilung.html
  12. https://www.bezirk-oberpfalz.de/bezirk-verwaltung/der-bezirk-oberpfalz/bezirkswahlen-2023
  13. https://www.bezirk-oberfranken.de/bezirk/bezirkstag/wahlen/
  14. https://wahlen.osrz-akdb.de/mf-p/500000/0/20231008/bezirkswahl_bezirk/index.html
  15. https://www.bezirk-unterfranken.de/wahl-2023/index.html
  16. https://www.bezirk-schwaben.de/bezirk/bezirkstag-ihre-politischen-vertreter/wahlen/
  17. Nach den vorläufigen amtlichen Ergebnissen ergeben sich folgende Sitzverteilungen: Landtags- und Bezirkstagswahl 2018. In: regierung.oberbayern.bayern.de. 14. Oktober 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Oktober 2018; abgerufen am 14. Oktober 2018.
  18. Bezirk Oberbayern: Bezirkstagswahl 2018. Abgerufen am 10. Oktober 2023.
  19. Archivierte Kopie (Memento vom 17. Oktober 2018 im Internet Archive)
  20. Bezirk Oberpfalz. Abgerufen am 10. Oktober 2023.
  21. Archivierte Kopie (Memento vom 17. Oktober 2018 im Internet Archive)
  22. Wahlergebnis 2018 : Bezirk Mittelfranken. Abgerufen am 10. Oktober 2023 (deutsch).
  23. Der neue Bezirkstag von Unterfranken hat 24 Sitze (17. Oktober 2018). Abgerufen am 10. Oktober 2023.
  24. Bayerische Staatszeitung. Abgerufen am 10. Oktober 2023 (amerikanisches Englisch).
  25. Bezirkstagswahl 2013 - Gesamtergebnis, Gewinne und Verluste und Sitzverteilung im Wahlkreis Oberbayern. In: bezirk-oberbayern.de. Abgerufen am 12. Oktober 2018.
  26. Pressemitteilung 313/2013 Bezirkswahl in Niederbayern: Vorläufiges Endergebnis. regierung.niederbayern.bayern.de, 17. September 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Oktober 2013; abgerufen am 12. Oktober 2018.
  27. Bezirkswahl 2013 in der Oberpfalz - Vorläufiges Ergebnis. bezirk-oberpfalz.de, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. September 2013; abgerufen am 12. Oktober 2018.
  28. Landtags- und Bezirkswahl 2013. regierung.oberfranken.bayern.de, 18. September 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Oktober 2018; abgerufen am 12. Oktober 2018.
  29. Bezirk Mittelfranken: Ergebnis der Bezirkstagswahl 2013, abgerufen am 17. September 2013
  30. Bezirk Unterfranken: Ergebnis der Bezirkstagswahl 2013 (Memento vom 18. September 2013 im Internet Archive), abgerufen am 17. September 2013
  31. Bezirk Schwaben: Archivlink (Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive), abgerufen am 19. September 2013
  32. BayLfStaD: Bezirkswahlen in Bayern seit 1954. In: wahlen.bayern.de. Abgerufen am 16. September 2013.