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Otto I. (Hessen) – Wikipedia

Otto I. (Hessen)

Landgraf von Hessen

Otto I. (* um 1272; † 17. Januar 1328 in Kassel) war ein Sohn des Landgrafen Heinrich I. von Hessen und dessen Gemahlin Adelheid von Braunschweig.

Regierung

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Nach dem Tod seines Vaters regierte Otto zunächst ab 1308 über das „Land an der Lahn“ (das „ober lant“ und spätere Oberhessen), das das Gebiet um Marburg, Gießen, Grünberg und Alsfeld umfasste. Sein Halbbruder Johann erhielt das „nider lant“ (das spätere Niederhessen), das Gebiet an der unteren Fulda, Eder, Schwalm, Werra und dem Oberlauf der Weser mit der Residenz Kassel. Nach Johanns Tod 1311 erbte Otto auch dessen Teil der Landgrafschaft und vereinigte sie damit wieder in einer Hand. Er residierte abwechselnd in Marburg und Kassel.

Otto führte eine lange Fehde gegen den Erzbischof von Mainz, Matthias von Buchegg, der ihm das Erbe seines im Jahre 1311 verstorbenen Halbbruders Johann, die Teil-Landgrafschaft Niederhessen, als heimgefallenes mainzisches Lehen streitig machte.[1][2] 1327 nahm Mainz mit Hilfe Trierischer Truppen die Stadt Gießen ein, doch Aufstände der Bürger ermöglichten es Otto, die Stadt schnell wieder unter seine Kontrolle zu bringen. Erst nach Ottos Tod und dem Sieg seines Sohnes Heinrich II. bei Wetzlar und auf Vermittlung von König Johann von Böhmen im Jahr 1328 wurde die Fehde geschlichtet.

Für die Stadt Kassel sind mehrere Urkunden Ottos erhalten, in denen er der Stadt verschiedene Rechte und Freiheiten bestätigte.

Gegen das Stapelrecht der Stadt Münden, das sich nachteilig für Kassel auswirkte, ging Otto mit Entschiedenheit vor. Als der Herzog von Braunschweig-Lüneburg das Stapelrecht für die Hälfte allen Salzes, das Münden passierte, verlangte, bestand Otto auf dem gleichen Recht für Waren aus Münden, die Kassel passieren sollten.

Nach einigen Quellen versuchte Otto I. die Primogenitur für seine Söhne und das Haus Hessen einzuführen. So erhielt sein Sohn Ludwig die Burg Grebenstein und sein Sohn Hermann die Burg Nordeck als Paragium. Beide verpflichteten sich zur Ehelosigkeit, was Ludwig allerdings nicht beachtete. Um der Landesteilung durch eine zweite Ehe vorzubeugen, soll Otto I. seinen Nachfolgern empfohlen haben, nicht standesgemäß zu heiraten. Nach Wilhelm Dilich lautete es darüber wörtlich: „Dieser Otto machte demnach zur verhütung mehreren Streites ein Constitution und anordnung, daß hinfüro alzeit der eltist son unter seinen nachkommen allein regierender fürst sein und daheer ein Landgraf und Herr Hessenlandes und genediger Herr. Die anderen Brüder aber Landgrafen von Hessen und genedige Junkern genannt, welche auch allein ein unterhalt mit rat der Freunden nach gelegenheit des landes gemacht und das land nicht getheilet werden sollte.“[3]

Otto starb am 17. Januar 1328 in Kassel. Er wurde im Kloster Ahnaberg beigesetzt.

Mit seiner Frau, Adelheid von Ravensberg († 1335/39), Tochter von Otto III. von Ravensberg, hatte er fünf Kinder:

Einzelnachweise

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  1. 18. Dezember 1324, Setzung eines Richters in Fragen der mainzischen Lehen des Landgrafen Otto. Regest-Nr. 808. Regesten der Landgrafen von Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. 2. Januar 1325, Erzbischof Matthias von Mainz setzt Ulrich von Bickenbach zum Richter ein. Regest-Nr. 812. Regesten der Landgrafen von Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. Johanna Elisabeth Wigand, Geschichte der Regenten von Hessen-Cassel (Seite 8 und 9), Cassel 1882, Faksimileausgabe Historische Edition Dieter Carl, Vellmar 2001, ISBN 3-9807814-0-2
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Literatur

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VorgängerAmtNachfolger
Heinrich I.Landgraf von Hessen (Oberhessen)
1308–1328
Heinrich II.
JohannLandgraf von Hessen (Niederhessen)
1311–1328
Heinrich II.