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Filmerbe – Wikipedia

Filmerbe

Bewegtbildmaterial, welches im öffentlichen Interesse für kulturelle, wissenschaftliche und Forschungszwecke gesammelt, erhalten und bereitgestellt wird

Als Filmerbe, filmisches Erbe oder – je nach Definition – auch audio-visuelles Erbe bezeichnet man Bewegtbildmaterial, welches im öffentlichen Interesse für kulturelle, wissenschaftliche Bildungs- und Forschungszwecke gesammelt, erhalten und bereitgestellt wird.[1] Das Filmerbe ist Teil des gesamten Kulturerbes.

Zweck der Archivierung ist der Schutz der filmhistorischen Errungenschaften und die Wertschätzung des Films sowohl als Kunstform als auch als Zeugnis unserer Vergangenheit.[1] Dabei kommt dem Bewegtbild als kulturellem Gedächtnis des 20. und 21. Jahrhunderts eine besondere Funktion zu. Zweck der Archivierung ist die Bewahrung und der Zugang zu diesem Erbe in Gegenwart und Zukunft: als Massenmedium, Kunstform und Zeugnis der Vergangenheit. Diese Aufgabe wird vor allem von Filmarchiven übernommen, die sie meist mit systematischen Diskurs-, Bildungs- und Ausstellungsangeboten verbinden, um die gemeinsame Auseinandersetzung mit Filmemacherinnen, Sammlerinnen, Bildungsinstitutionen, verschiedenen Fachpublika und der breiten Öffentlichkeit zu fördern. Da das Bewegtbild nach und nach alle Lebens- und Arbeitsbereiche der Gesellschaft durchdrungen hat, ist das Filmerbe unverzichtbarer Bestandteil und Gegenstand von Zeit-, Kultur-, Kunst-, Technik-, Material-, Wirtschafts- und Wissenschaftsgeschichte.

Definition

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Die exakte Definition des Begriffs ist umstritten.[2][3] Nach Auffassung des Europarats umfasst das Filmerbe Bewegtbildmaterial gleich welcher Länge, insbesondere aber Kinospielfilme, Zeichentrickfilme und Dokumentarfilme, das für die Vorführung in Filmtheatern vorgesehen ist.[1] Mit der Durchsetzung digitaler Filmproduktion und -Distribution sind die analog (z. B. auf 35mm- oder 16mm-Filmmaterial) hergestellten Werke tendenziell nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. In diesem Kontext gewann der Begriff Filmerbe auch in der politischen Diskussion stärkere Bedeutung. Denn mit den weitgehend digitalen Vertriebswegen werden analog produzierte Filme tendenziell unsichtbar; ihre Zugänglichkeit – durch digitale Projektion in Kinos, Ausstrahlung im Fernsehen, Vertrieb über DVD/BluRay oder Bereitstellung auf Streaming-Plattformen – kann nur durch eine Digitalisierung ermöglicht werden.

Digitalisierung und finanzielle Herausforderungen

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Die deutschen Filmerbe-Institutionen haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine vollständige Digitalisierung der in ihren Archiven überlieferten Filme (die wiederum nur einen Teil der früheren Produktion umfassen) eine sehr langfristige Aufgabe darstellt, die nach derzeitigem Stand in keiner Weise finanziell abgesichert ist.[4][5] Dennoch stellen zumindest die in diesen Archiven verwahrten Titel einen unbestreitbar wichtigen Teil des Filmerbes dar: Sie sind durch ihre Aufnahme in diese Archive, sei es aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund kuratorischer und inhaltlicher Priorisierung, als archivwürdig anerkannt, und damit ist sowohl ihre Erhaltung als auch ihre Zugänglichmachung als Aufgabe der Archive definiert.

Sicherung des Filmerbes

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Da entsprechende Mittel nicht zur Verfügung gestellt wurden, ist mit dem Förderprogramm Filmerbe (FFE) eine Maßnahme verabschiedet worden, die eine prioritäre Digitalisierung ermöglicht. Diese Digitalisierung des deutschen Filmerbes ist organisatorisch seit Januar 2019 bei der Filmförderungsanstalt (FFA) angesiedelt, das Programm ursprüngliche für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren mit jährlich bis zu 10 Millionen Euro konzipiert.[6] Unabhängig davon bleibt der Erhalt der analogen Ausgangsmaterialien eine archivalische Verpflichtung. Auch hierfür fehlen nach jetzigem Stand die notwendigen finanziellen Mittel. Der Kinematheksverbund als Zusammenschluss deutscher Filmerbe-Institutionen hat auf diese Sachverhalte mehrfach hingewiesen.[7][8]

Filmerbe-Institutionen

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Die Association des Cinémathèques Européennes ist ein Verbund von 42 regionalen und nationalen Filmarchiven in Europa, der das europäische Filmerbe bewahren will, so dass es auch nachfolgenden Generationen zur Verfügung steht. In Deutschland bewahrt das Bundesarchiv den größten Anteil des überlieferten Filmerbes. Unterstützt wird die Behörde der Bundesrepublik Deutschland von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, der Transit Film GmbH München und der DEFA-Stiftung.[9] Bedeutende Bestände von nur in ihren Archiven erhaltener Titel bewahren auch die Stiftung Deutsche Kinemathek, das Deutsche Filminstitut und Filmmuseum sowie weitere deutsche Archive. In Österreich ist das Filmarchiv Austria die bedeutendste Sammlung des nationalen Filmerbes. In der Schweiz übernimmt diese Aufgabe das Schweizer Filmarchiv. Das Internet-Portal filmarchives online macht den Zugriff auf Bestandsübersichten zahlreicher europäischer Filmarchive möglich und schafft damit einen europaweiten Verbund archivarischer Filmdatenbanken.

Bedrohung des Filmerbes

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Nicht nur die mangelnde (digitale) Zugänglichkeit des analogen Filmerbes gefährdet dessen Wahrnehmung. Durch den fortschreitenden chemischen Zerfall der Cellulosenitrat- oder Cellulosediacetat-Negative ist das analoge Filmerbe auch in seinem physischen Bestand stark gefährdet. Auch der sogenannte Sicherheitsfilm, der seit den 1950er Jahren in der professionellen Filmproduktion eingesetzt wird, hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Verschiedene Zerfallsszenarien bedrohen diesen Bestand, darunter Farbveränderungen bei verschiedenen Verfahren und das sogenannte Essigsäure-Syndrom, das sowohl Farb- als auch Schwarzweißfilme auf Cellulosediacetat betrifft. Geeignete klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) sind notwendig, um die Zersetzungsprozesse zu verlangsamen und damit Zeit für notwendige Maßnahmen wie Restaurierung und Digitalisierung zu gewinnen. Mit der Norm DIN EN 17650:2022-10, ein Rahmenwerk für die digitale Erhaltung von kinematografischen Werken – das sogenannten Cinema Preservation Package – wurde ein europäischer Standard für die Langzeiterhaltung des Filmerbes in digitalisierter Form entwickelt.[10] Eine Handreichung für sachgerechtes Verfahren bei Digitalisierungen hat der Kinematheksverbund entwickelt.

Anerkennungen und Auszeichnungen für die Bewahrung des Filmerbes

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Als Anerkennung für den Einsatz zum Erhalt des Filmerbes werden in Deutschland zwei (undotierte) Preise vergeben. Mit dem Reinhold Schünzel-Preis werden seit dem Jahr 2004 im Rahmen des CineFests Personen ausgezeichnet, die sich um die Pflege, Bewahrung und Verbreitung des deutschen Filmerbes verdient gemacht haben. Der Ehrenpreis des Kinematheksverbunds für Verdienste um die Filmkultur und das Filmerbe wird seit 2016 im Rahmen der Verleihung des Kinopreise des Kinematheksverbunds vergeben.[11]

Darüber hinaus veranstaltet seit 2016 die Deutsche Kinemathek das Filmerbe-Festival „Film Restored“, bei dem neu digitalisierte und restaurierte Filme aus Filmarchiven und Filmerbeeinrichtungen präsentiert werden.[12]

Förderprogramm Filmerbe

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Das Förderprogramm Filmerbe (FFE), das zu gleichen Teilen von Bund, der Ländern und der Filmförderungsanstalt (FFA) getragen wird, ist ein zentrales Instrument zur Digitalisierung des deutschen Filmerbes.[13][14] Angesichts der akuten Bedrohung des analogen Filmmaterials durch Alterungsprozesse und seines Verschwindens aus dem Verleihangebot der Kinos durch den technologischen Wandel[15] ermöglicht es die vorrangige Digitalisierung analoger Titel nach drei Kriterien, den sogenannten Säulen: bestehendes Auswertungsinteresse von Rechteinhabern, akute konservatorische Gefährdung des Materials oder kuratorische Perspektive (z. B. im Zusammenhang mit Retrospektiven, Publikationen, Festivals, Jubiläen etc.).[16][17]

Das Förderprogramm Filmerbe zielt explizit nicht auf die systematische Digitalisierung und langfristige Sicherung des Filmerbes, sondern auf ausgewählte Filmtitel, deren Digitalisierung aufgrund verschiedener Kriterien als besonders dringlich oder wichtig begründen werden kann. Die Entscheidung über Anträge in den Säulen konservatorische Notwendigkeit und kuratorisches Interesse treffen unabhängige Jurys.[16] Die Entscheidung über die eingereichten Titel mit Auswertungsinteresse erfolgt nach den Kriterien der Referenzförderung der FFA, ergänzt um die Filme der „Liste der filmhistorisch wertvollen und förderungswürdigen Filme des Deutschen Kinematheksverbunds“.[18]

Relevanz des Förderprogramms Filmerbe

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Analoge Filmmaterialien sind grundsätzlich von Materialzersetzung und -abbau bedroht.[19][20] Dies betrifft sowohl Cellulosenitrat, Cellulosediacetat und -triacetat als auch die heute veralteten Videoformate. Die Archivierung des Materials unter adäquaten klimatischen Bedingungen (stabile Temperatur und Luftfeuchtigkeit) kann die Zersetzungsprozesse lediglich verlangsamen. Auch wenn das Filmmaterial heute unter optimalen klimatischen Bedingungen gelagert wird, hat sich die Geschichte der Lagerung in das Material „eingeschrieben“. Schäden, die durch die oft ungünstigen Lagerungsbedingungen vor der Übernahme ins Archiv entstanden sind, können nicht rückgängig gemacht werden. Der Deutsche Kinematheksverbund hat einen Kriterienkatalog erarbeitet, der Materialzustände und Schadensbilder identifiziert, die den Erhalt des Filmwerks gefährden und eine besonders schnelle Digitalisierung aus konservatorischen Gründen notwendig machen.

Mit dem Aufkommen der digitalen Filmproduktion und -distribution ist die Vertriebsstruktur für analog (z. B. auf 35mm- oder 16mm-Filmmaterial) hergestellte Werken fast vollständig verschwunden.[21] Immer weniger Kinos verfügen über analoge Vorführ- bzw. Projektionsmöglichkeiten.[21] Damit, und mit der Verbreitung von Streaming-Plattformen, droht ein erheblicher Teil des deutschen Filmerbes ohne Digitalisierung unsichtbar zu werden.[22] Hinzu kommt, dass viele Filme auch in analoger Form nur noch in abgespielten, zum Teil unvollständigen Kopien überliefert sind und damit der Zugang zu ihnen nicht mehr gewährleistet ist.[23]

Ausgehend von Expertenanhörungen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages und als Reaktion auf Forderungen der Filmerbe-Institutionen sowie der Initiative „Filmerbe retten“ hatte die FFA PricewaterhouseCoopers (PwC) mit einer Studie beauftragt, die 2015 veröffentlicht wurde.[24] Mit der Studie „Kostenabschätzung zur digitalen Sicherung des Filmerbes“[25] wurde erstmals der finanzielle Rahmen für dieses Vorhaben ermittelt. Sie stellte den finanziellen Aufwand für die Konservierung, Restaurierung und Digitalisierung des Filmerbes in Deutschland dar, verzichtete aber auf eine Kostenschätzung für die Konservierung der analogen Materialien sowie für eine nahezu vollständige Digitalisierung der Überlieferung. Die Studie hatte den Aufwand für die Digitalisierung und digitale Archivierung aufgezeigt und damit einen Ansatzpunkt für die Diskussion der Grundlagen für die Finanzierung und strategische Planung von Förderprogrammen geschaffen.[26][27]

Kostenabschätzung zur digitalen Sicherung des Filmischen Erbes (2015)

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Die »Kostenabschätzung zur digitalen Sicherung des Filmischen Erbes«[25] wurde 2015 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC im Auftrag der Filmförderungsanstalt (FFA) veröffentlicht.[28] Ziel der Studie war es, die Kosten für die langfristige Sicherung des deutschen Filmerbes durch Digitalisierung zu ermitteln, wobei der Aspekt der dauerhaften Archivierung des analogen Ausgangsmaterials ausgeklammert wurde.

Hintergrund

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Im Jahr 2015 befand sich ein Großteil des deutschen Filmerbes auf analogem Trägermaterial, das von Zerfallsprozessen wie dem Essigsäure-Syndrom bedroht war. Angesichts dieser Bedrohung wurde die Digitalisierung als dringende Maßnahme zur Langzeitsicherung identifiziert. Ein einheitlicher Standard für die digitale Archivierung existierte zu diesem Zeitpunkt nicht.[29]

Umfang des Filmerbes

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Die PwC-Studie basiert auf Daten des Bundesarchivs und anderer Mitglieder des Kinematheksverbundes, die den dort überlieferten Bestand des deutschen Filmerbes zum damaligen Zeitpunkt auf ca. 170.000 Titel bzw. 4,3 Millionen Minuten Filmmaterial schätzten.[25] Allerdings war der Katalog zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig und viele Bestände außerhalb dieser Filmerbe-Institutionen waren nur schwer zugänglich und in ihrem Umfang kaum erfasst.

Prozess der Digitalisierung und digitalen Archivierung

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Der Prozess der Digitalisierung und Archivierung wurde in der PwC-Kostenabschätzung in mehrere Schritte unterteilt:

  1. Vorbereitung: Auswahl des zu digitalisierenden Materials.
  2. Manuelle Restaurierung: Physische Reparaturen am Material.
  3. Digitalisierung: Technischer Prozess der Filmscans in 4K-Auflösung
  4. Digitale Restaurierung: Nachbearbeitung digitaler Dateien zur Nutzung.
  5. Archivierung: Speicherung des Materials auf Langzeitarchivierungsmedien.
  6. Distribution: Zugriff und Verfügbarmachung des Materials für unterschiedliche Zwecke (kulturell, wissenschaftlich, kommerziell).

Kostenschätzung

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Die Studie unterteilte die Kosten in verschiedene Kategorien und berechnete die Gesamtkosten auf ca. 474 Millionen Euro. Die Kategorien umfassten:

  • Vorbereitung: 129,6 Millionen Euro
  • Manuelle Restaurierung: 32,4 Millionen Euro
  • Digitalisierung: 171,6 Millionen Euro
  • Archivierung: 40,2 Millionen Euro
  • Langzeitarchivierung: 100,1 Millionen Euro

Eine der größten Herausforderungen aus Sicht von PwC waren die Kosten für die Speicherkapazität.[25] Für die Langzeitarchivierung wurden laut Studie ca. 100 Petabyte Speicherplatz benötigt. Bei geschätzten Kosten von etwa 400 Euro pro Terabyte wurden diese Kosten als entscheidend für die Gesamtinvestition angesehen.

Priorisierung und Handlungsempfehlungen

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PwC empfahl, den Digitalisierungsprozess nach dem „Arche-Prinzip“ zu priorisieren. Dieses Konzept zielt auf eine selektive Sicherung des Filmerbes in allen Kategorien ab, wobei die Filme nach ihrer kulturellen, historischen und kommerziellen Bedeutung priorisiert werden sollen.

Die angestrebte erste Phase der Digitalisierung sollte sich über einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken, um eine schrittweise Umsetzung und Evaluierung zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Planung wurde die Digitalisierung von 30.000 Titeln als realisierbar eingeschätzt. Insgesamt ging PwC davon aus, dass zunächst ein Drittel des gesamten Filmbestandes als prioritär eingestuft wurde, das realistischerweise in der ersten Phase nicht abgedeckt werden konnte.

Die PwC-Studie war die erste umfassende Kostenschätzung für die Digitalisierung des deutschen Filmerbes. Auf dieser Grundlage wurde das Förderprogramm »Filmerbe« ins Leben gerufen. Es übernahm das sogenannte Drei-Säulen-Modell und damit die gleichberechtigte Digitalisierung nach Verwertungsinteresse, konservatorischer Notwendigkeit und kuratorischer Perspektive. Die Fördermittel des Programms werden über die FFA vergeben, in den beiden letztgenannten Säulen auf der Grundlage von Entscheidungen unabhängiger Jurys. Ziel des FFE ist es, für einen ersten wichtigen Teil des filmkulturellen Erbes in Deutschland digitale Produkte zu schaffen, die es sowohl wieder zugänglich machen als auch die Grundlage für eine langfristige digitale Sicherung bilden.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. a b c SEV 183: Europäisches Übereinkommen zum Schutze des audio-visuellen Erbes (Amtliche Übersetzung Deutschlands). Council of Europe, Straßburg, 8. November 2001.
  2. In Sachen Filmerbe: Interview mit Prof. Chris Wahl (DA). In: kinematheken.info, abgerufen am 6. August 2019.
  3. Was versteht man unter dem Begriff „audiovisuelles Kulturerbe“?. In: memento-movie.de, abgerufen am 6. August 2019.
  4. Rainer Rother, Paul Klimpel: Öffentliches Fachgespräch des Ausschusses Kultur und Medien:. In: „Filmerbe – Archivierung und Digitalisierung“. Deutscher Bundestag: Ausschuss für Kultur und Medien, 9. November 2011, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  5. Deutsche Kinemathek: Die Zukunft des Förderprogramms Filmerbe (FFE) ist gefährdet | Deutsche Kinemathek. Abgerufen am 22. Oktober 2024.
  6. Förderprogramm Filmerbe. In: ffa.de, abgerufen am 6. August 2019.
  7. Filmerbe in Gefahr Berlin: Filmerbe in Gefahr : Aktuelles :. Abgerufen am 22. Oktober 2024.
  8. Positionen. Abgerufen am 22. Oktober 2024 (deutsch).
  9. Kulturelles Filmerbe erhalten. In: bundesregierung.de, abgerufen am 6. August 2019.
  10. Das Cinema Preservation Package. In: DIN EN 17650:2022-10, abgerufen am 7. April 2023.
  11. Kinopreis 2016 – Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V. www.kommunale-kinos.de. Abgerufen am 22. Oktober 2024 (deutsch).
  12. Deutsche Kinemathek: Film Restored – Das Filmerbe-Festival | Deutsche Kinemathek. Abgerufen am 24. Oktober 2024.
  13. FFA Filmförderungsanstalt – German Federal Film Board. Abgerufen am 22. Oktober 2024.
  14. Kulturelle Filmförderung: Nationales Filmerbe. In: Film und Medien. Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, 21. Juli 2023, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  15. Redaktion: Das Ende der analogen Kopie. In: M – Menschen Machen Medien (ver.di). 6. Februar 2014, abgerufen am 22. Oktober 2024 (deutsch).
  16. a b FFA Filmförderungsanstalt – German Federal Film Board. Abgerufen am 22. Oktober 2024.
  17. Förderprogramm Filmerbe: Über zwei Millionen Euro für Filme aus zehn Jahrzehnten. 14. Juli 2024, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  18. Formular für die Aufnahme in die Liste der filmhistorisch wertvollen und förderungswürdigen Filme. Abgerufen am 22. Oktober 2024 (deutsch).
  19. deutschlandfunk.de: Rainer Rother über das filmische Erbe – Bewegtbilder als Gedächtnis der Nation. 25. August 2018, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  20. deutschlandfunk.de: Filmrestauration – Die Ausstellung "Frame by Frame" in der Deutschen Kinemathek. 28. Oktober 2021, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  21. a b Oliver Castendyk, Forschungs- und Kompetenzzentrum Audiovisuelle; Produktion der Hamburg Media School (HMS): Prof. Dr. Oliver Castendyk, MSc., Natalia Kreidt, Martin Petrick, Elisabet Richter: Kinobetriebsstudie: Daten zur Kinowirtschaft in Deutschland. In: https://www.agkino.de. HDF KINO e. V. (Hauptverband Deutscher Filmtheater) und Arbeitsgemein- schaft Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e. V., 2014, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  22. deutschlandfunkkultur.de: Digitalisierung des Filmerbes – Noch Jahrzehnte bis zur letzten Filmrolle. 28. Dezember 2018, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  23. Filmrestaurator Martin Koerber: Der Metropolis-Komplex. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 22. Oktober 2024]).
  24. Geld für Digitalisierung : Berlin will das deutsche Filmerbe retten. 24. Juli 2015, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  25. a b c d Bernd Papenstein: Zusammenfassende Ergebnisdarstellung: Kostenabschätzung zur digitalen Sicherung des Filmischen Erbes. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft., 20. Juli 2015, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  26. Alexander Weinlein: Deutscher Bundestag – Sachverständige plädieren für den Erhalt des Filmerbes. Abgerufen am 22. Oktober 2024.
  27. Juliane Maria Lorenz, Präsidentin und Geschäftsführerin, Rainer Werner Fassbinder Foundation: Nachhaltige Bewahrung, Sicherung und Zugänglichkeit des deutschen Filmerbes gewährleisten. In: Ausschussdrucksache 18(22)210d. Deutscher Bundestag: Ausschuss für Kultur und Medien, 17. Oktober 2016, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  28. Bernd Papenstein, Aynur Norman: Ermittlung des Finanzbedarfs zum Erhalt des Filmischen Erbes: Studie im Auftrag der Filmförderungsanstalt (FFA), Berlin. PricewaterhouseCoopers, 19. November 2015, abgerufen am 22. Oktober 2024.
  29. Filmerbe in Gefahr Berlin: Filmerbe in Gefahr : Stellungnahmen :. Abgerufen am 22. Oktober 2024.