Die achtzehnte deutsche Fußballmeisterschaft sah zum ersten Mal eine Reform des Endrundenmodus seit der Saison 1905/06. Der Deutsche Fußball-Bund beschloss, dass jeder Regionalverband nunmehr zwei Teilnehmer zur Endrunde schicken durfte. Die mitgliederstärksten Verbände, der Süddeutsche Fußballverband und der Westdeutsche Spielverband, durften sogar drei Teilnehmer stellen.
Allerdings handelte es sich bei den zusätzlichen Teilnehmern nicht immer automatisch um den Vizemeister oder den Meisterschaftsdritten. Vielfach wurden in den kommenden Spielzeiten in den Regionen spezielle Qualifikationsrunden zur Ermittlung dieser Teilnehmer durchgeführt oder in einem Fall auch der regionale Pokalsieger zur Endrunde geschickt. Neu war auch, dass der Titelverteidiger nicht mehr automatisch qualifiziert war.
Der 1. FC Nürnberg gewann im Finale gegen den FSV Frankfurt seinen vierten Meistertitel und wurde damit alleiniger Rekordtitelträger.
Im Westdeutschen Spielverband befand sich der „neue Weg“ gerade in seiner zweiten Spielzeit. Dies bedeutete, dass es in diesem Jahr, wie schon vor zwei Jahren, keine westdeutsche Meisterschaft gab. Zur Ermittlung der Endrundenteilnehmer ließ der WSV wieder eine Qualifikationsrunde ausspielen, an der die aktuellen Tabellenführer der Bezirksligen teilnehmen durften. Sieger wurde der Duisburger SpV, der deshalb oft fälschlicherweise für dieses Jahr als westdeutscher Meister geführt wird.