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IAS 1 50 - NWB Gesetze
IAS 1 50

Struktur und Inhalt

Bezeichnung des Abschlusses

50

IFRS werden nur auf den Abschluss angewandt und nicht unbedingt auf andere Informationen, die in einem Geschäftsbericht, in gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen oder in einem anderen Dokument dargestellt werden. Daher ist es wichtig, dass Adressaten in der Lage sind, die auf der Grundlage der IFRS erstellten Informationen von anderen Informationen zu unterscheiden, die für Adressaten nützlich sein können, aber nicht Gegenstand der Standards sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-49341